am 16.08. hatte ich die fünfte von bislang fünfundsechzig genehmigten Bartepilations-Behandlungen. Meine Barthaare sind schon weitestgehend grau, so bleibt mir nur
die Nadelepilation. Die i. d. R. einstündigen Sitzungen sind für mich die reinste Folter, da die empfohlenen Cremes zur Lokalanästhesie bei mir leider nicht wirken.
Zuerst hatte ich das EMLA-Generikum Anesderm ausprobiert, dann nach Rücksprache mit meiner Hautärztin eine Spezialanmischung aus Lidocain, Tetracain und Tetracainhydrochlorid.
Mein Zahnarzt konnte mir bestätigen, dass ich die doppelte Menge der sonst üblichen Dosis benötige, um schmerzfrei behandelt werden zu können.
Dass meine Haut nicht ohne weiteres zu betäuben ist, passt für mich daher irgendwie ins Bild...
Leider kann er nicht helfen, da die in der Zahnheilkunde gebräuchlichen Anästhetika nicht äußerlich angewendet werden dürfen: Sie können schlimmstenfalls zum Absterben der Haut führen.
Er meinte, ich sei diesbezüglich besser bei meiner Hautärztin aufgehoben, denn sie würde ja auch operieren und entsprechend betäuben.
So schloss sich der Kreis, und ich stand wieder in der Hautarztpraxis...
Die Arzthelferin an der Anmeldung meinte, die Kasse würde eine hautärztliche Betäubung niemals bezahlen und dass ich die Schmerzen eben aushalten müsste, das machten ja alle anderen auch.
Stimmt das, oder gibt es nicht so etwas wie ein Anrecht auf eine schmerzfreie Behandlung, das man bei der Krankenkasse als Einzelfallentscheidung ersteiten könnte/müsste oder
werden die Tränen weiter fließen müssen?
Habt Ihr vielleicht diesbezüglich Erfahrungen und/oder Tipps?
Viele Grüße
von Clara...
...die seit dem 06.12.16 amtlich Petra heißt