Geschlechtsspezifische Leistungen im EBM
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Anne-Mette
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Geschlechtsspezifische Leistungen im EBM

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

"Die Untersuchung der Prostata oder eine Mammografie, können seit Juli unabhängig von der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung abgerechnet werden".

Das schreibt die ÄrzteZeitung in einem kurzen Artikel: https://www.aerztezeitung.de/praxis_wir ... passt.html

Gruß
Anne-Mette
Marielle
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Re: Geschlechtsspezifische Leistungen im EBM

Post 2 im Thema

Beitrag von Marielle »

Gudn Namd,

darüber muss ich sicherlich nochmal in Ruhe nachdenken. Irgendwie hab ich aber den Verdacht, dass in der Meldung jede Menge Stoff für abseitigen Humor (und mehr) steckt.

Wenn ich es auf die Schnelle richtig verstanden habe, bedeutet es, dass man bislang an Prostatakrebs verrecken eingehen konnte, weil auf der Krankenversicherungskarte der diesbezüglich falsche Buchstabe stand und di_er Doc deswegen nicht sicher sein konnte, ob die Kohle für den Aufwand auch fliesst? Na super.

Die Ärtzezeitung schreibt:
"... können seit Juli unabhängig von der personenstandsrechtlichen Geschlechtszuordnung abgerechnet werden. Entscheidend ist der organbezogene Befund, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung."

Aha... der organbezogene Befund also. Der ist seit Juli 2017, aufgemerkt!, n.Chr., das Mass der Dinge. Das ist zwar irritierend, weil es doch zu selbstverständlich erscheint, als dass es bis 2017 gedauert haben könnte, dass gesundheitliche Probleme an objektiv vorhandenen, wenngleich kaputten Organen und nicht an einem Buchstaben auf einer Plastikkarte festgemacht werden, aber wie sagte Oma immer: "Besser spät als nie".


Irgendwie mach ich mir aber auch Sorgen; und zwar um den Bezugsstoff des Bürostuhls von Frau Lüders. Die rutscht darauf doch bestimmt schon wieder nervös hin und her und denkt darüber nach, wie sie im Fall des Falles reagieren soll. Immerhin ist es nicht ausgeschlossen, dass jemand auf dem Vorliegen eines Diskriminierungstatbestandes beharrt, wenn er nach dem 1. Juli 2017 an Prostatakrebs erkrankt, obwohl das laut Kennzeichnung auf der Krankenkassenkarte bis Ende Juni gar nicht möglich war.

Man möchte ihr, voller Mitleid, auch mit Stolz, vor allem aber in Sorge um den Bezugsstoff, zurufen: "Bleiben Sie locker Frau Lüders. Schuld sind eh die linksgrünalternativversifften Genderideolog_innen."

Aber das würde, erstens, zu kurz greifen und ist, zweitens, eitel. Also freuen wir uns darüber, dass die Abrechnungsstrateg_innen der KKs den 'organbezogenen Befund' entdeckt haben und jetzt niemand mehr, nur wegen eines falschen, oder grade des richtigen*, Buchstabens, an Prostatabeschwerden leiden muss.

Habt es gut

Marielle

*) Ungeklärt bleibt leider, warum es überhaupt von Buchstaben auf Plastikkarten abhängig war oder sein könnte, wer wegen welcher objektiv vorhandenen Beschwerden an objektiv vorhandenen Körperteilen eine abrechnungsfähige Leistung des medizinischen Betriebs nötig hat. Naja ... ein Schuft, wer böses dabei denkt.
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Re: Geschlechtsspezifische Leistungen im EBM

Post 3 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Ja, klingt schon komisch. Interessant wäre die reale Abrechnungspraxis der Ärzte zu kennen. Aber
dass man bislang an Prostatakrebs verrecken eingehen konnte, weil auf der Krankenversicherungskarte der diesbezüglich falsche Buchstabe stand und di_er Doc deswegen nicht sicher sein konnte, ob die Kohle für den Aufwand auch fliesst? Na super.
Nein, die Ärzte lassen einen nicht verrecken. Es gibt ja den hippokratischen Eid. Unklar ist nur, wer zahlt. Im schlimmsten Fall stirbst man nicht an Defekten der Prostata (so man eine hat), sondern verhungert, weil man sein Essen nicht bezahlen kann ... :roll:
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
Magdalena
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Re: Geschlechtsspezifische Leistungen im EBM

Post 4 im Thema

Beitrag von Magdalena »

Hallo,

auch wenn einen die Ärzte sicher nicht verecken lassen, um es mir Mariellles Worten zu sagen. So haben doch mal wieder der Papiertiger und der Amtsschimmel zusammengearbeitet. Bei der Abrechnung soll ein bestimmter Code eingegeben werden damit die Behandlung auch bezahlt wird .Der Code soll auf Trans- obder Intersexualität hinweisen. Was aus meiner Sicht wider fatal wäre. Denn Brustkrebs kann auch bei Männer auftreten, wenn auch selten. Oder aber auch Brustwachstum bei Männern durch vermehrte Fettablagerungen im Brustgewebe. Diese Männer sind nicht automatisch Transsexuelle.

Viele Grüße Magdalena
Lebe jeden Tag.
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