An anderer Stelle habe ich mich schon einmal darüber ausgelassen, wie strittig in der modernen Medizin die Diagnose F64.0 ist.
Nun bin ich selbst - ohne es zu wissen oder vorherzuahnen - in diese Schublade gesteckt worden.
Ich war bei einem Psychotherapeuten - den Namen wollen wir hier mal weglassen - weil ich ein OP Indiaktionsschreiben zur Vorlage beim UKE in Essen benötige. Im Schreiben des UKE wurde mir eine
Genderdysphorie (Mann zu Frau) diagnostiziert.
Nun bekomme ich heute die erste Liquidation des Psychotherapeuten und darin steht - fett gedruckt - Diagnose F64.0
Willkommen im Club der psychisch gestörten!
Okay, ich bin pensionierte Oberstudienrätin - mein Karriere im öffentlichen Dienst ist somit abgeschlossen und mir kann das wirklich völlig egal sein. Wenn ich diese Rechnung des Psychotherapeuten aber jetzt bei der Beihilfe einreiche, dann steht in meiner Personalakte: Diagnose F64.0 psychische Störung!
Hallo Psychotherapeut, wir leben im Jahr 2017 - da gilt eigentlich die medizinische Erkenntnis, dass Transsexualität keine psychische Störung ist!
Ich lasse das jetzt aber mal so laufen und lasse den Mediziner in seiner vorgestrigen Überzeugung leben, dass ich psychisch krank bin - wenn's mir hilft, schnell zu dem OP Indikationsschreiben zu kommen, dann war es ja die Sache wert! (Außerdem ist jetzt die Beihilfe wohl auch durch medizinische Diagnose verpflichtet, die OP-Kosten zu übernehmen - die HET Kosten werden ja schon länger anstandslos erstattet - und das auch ohne F64.0!)
Was für eine verrückte Welt!
Liebe Grüße
Manuela