Schulzeugnisse
Schulzeugnisse

Forumbereich für Kinder und Jugendliche, die sich als transsexuell oder transidentisch beschreiben und deren Eltern.
Hilfe bei Outing, Schulalltag und Zeugnisgestaltung, Umgang mit Eltern und Geschwistern
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Anne-Mette
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Schulzeugnisse

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

gerade ältere Schüler, die eine Transition noch nicht (amtlich) abgeschlossen haben, die fragen sich: "...wie wird das mit den (falschen) Namen auf meinen Zeugnissen, wenn ich mich für eine weiterführende Schule oder einen Ausbildungsplatz bewerbe?"

Ich kann sagen: "hier kann geholfen werden!"
Gestern kam eine zweite "Erfolgsmeldung, d.h. der Schüler hat sein Zeugnis mit dem für ihn richtigen Namen erhalten! (fwe3)

Das war schon in einem anderen Fall gelungen, in dem ich als dgti-Beraterin helfen konnte.
In diesem "Fall" ist das Landesschulamt in Halle besonders positiv zur würdigen, das sich sehr kooperativ verhalten hat.

Gruß
Anne-Mette
Andrea aus Sachsen
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Re: Schulzeugnisse

Post 2 im Thema

Beitrag von Andrea aus Sachsen »

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Von meiner alten Firma bekam ich das Arbeitszeugnis auch ohne amtliche VÄ/PÄ problemlos umgeschrieben. Die Vorlage des dgti-Ausweises genügte.
Schön, aber doch ungewohnt, wenn da stand, dass ich 25 Jahre als Frau gearbeitet habe.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
Michelle_Engelhardt
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Re: Schulzeugnisse

Post 3 im Thema

Beitrag von Michelle_Engelhardt »

Mal ne Frage dazu, Andrea.

Ist in Deinen Bewerbungen eigentlich irgendwo ein Hinweis auf Deinen derzeit noch rechtsgültigen Namen? Versteh mich bitte um Gottes Willen nicht falsch, ich will Dir absolut nichts böses, denn ich verfolge hier ja auch schon seit längerem Deine Arbeitssuche und drücke weiter fleißig Däumchen. Ich hatte es so gehalten, das ich vor der VÄ / PÄ mich mit meinem amtlich korrekten Namen beworben habe und aber meinen weiblichen Namen hinzugefügt habe, also xxxxxxxx (Mchelle) Engelhardt. Dazu natürlich im Lebenslauf ein weibliches Bild. Auch meine Zeugnisse liefen dort alle noch auf meinen männlichen Vornamen. Desweiteren habe ich bereits im Anschreiben auf meine Transidentität hingewiesen, habe also den eventuell zukünftigen Arbeitgeber nicht vor vollendete Tatsachen gestellt.

Liebe Grüße
Michelle
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Andrea aus Sachsen
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Re: Schulzeugnisse

Post 4 im Thema

Beitrag von Andrea aus Sachsen »

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Hallo Michelle,
ich schrieb es ja schon an anderer Stelle: Meine Bewerbungsunterlagen sind komplett "weiblich". Über meine Besonderheit kläre ich meist im Vorstellungsgespräch auf, wenn es denn dazu kommt. Das halte ich bei allem Für und Wider immer noch für die aussichtsreichste Variante. Wenn ein Personalchef damit ein Problem hat, wäre ich in der Firma ohnehin fehl am Platz.
Bis auf eine Vermittlerin, die mich so ihren Kunden nicht anbieten wollte, hatte ich noch nie negative Reaktionen zu diesem Vorgehen erfahren.
Gleich alle Karten auf den Tisch zu legen, baut meines Erachtens zusätzliche Hürden auf, wenn seitens der Firma Vorbehalte oder Unsicherheiten im Umgang mit Trans* bestehen. Dann käme es gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch. So aber habe ich zumindest die Chance, zu zeigen, dass ich sonst eigentlich ein ganz normaler und netter Mensch bin.
Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
Michelle_Engelhardt
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Re: Schulzeugnisse

Post 5 im Thema

Beitrag von Michelle_Engelhardt »

Vielen Dank für die Antwort, Andrea.

Auch wenn ich es damals anders gehandhabt habe, finde ich Deine Vorgehensweise absolut ok und auch berechtigt. Ich habe mich halt nur mal in die Arbeitgeberseite versetzt und für die bewirbt sich da eine Person, die es eigentlich, jedenfalls offiziell bzw. amtlich, noch gar nicht gibt. Möglichweise wird das einigen Personalern sauer aufstossen. Wie gesagt, ich hab mir halt so meine Gedanken gemacht.

Nun gut, wie auch immer. Ich bin mir sicher, das Du das packst. Wir stehen, das darf ich glaube ich sagen, geschlossen hinter Dir und drücken alle vorhandenen Daumen.....und damit dann wieder zurück zum eigentlichen Thema (sorry für Off Topic).

Liebe Grüße
Michelle
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Re: Schulzeugnisse

Post 6 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Ich kenne das aus dem öffentlichen Dienst (in der "freien Wirtschaft" war ich noch nie) so, dass nach einer Bewerbung Personalakten angefordert und ausgewertet werden. Erst wenn man dann in die engere Wahl kommt, wird man zum Gespräch eingeladen. In diesem Fall wäre die Irritation (Bewerbung weiblich - Personalakte männlich) bei den Personalern also schon da, noch bevor man sich erklären kann. Bei meiner vorherigen Bewerbung kam mein Outing erst nach der Zusage, da habe ich dann noch ein Vieraugengespräch mit meinem künftigen Vorgesetzen geführt und alles war gut. Die Sache hat sich dann aber aus anderen Gründen zerschlagen. Meine aktuelle Bewerbung ist innerhalb meiner jetzigen Behörde, da erübrigte sich jegliches Erklären :P
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Re: Schulzeugnisse

Post 7 im Thema

Beitrag von TheresaNicole »

Habe da leider ohn VÄ/PÄ keine chance weil sich das Landesamt für Schule und Bildung querstellt und mit ohne jegliche Form von Begründung mitgeteilt hat, es würde rechtlich nicht gehen.
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Re: Schulzeugnisse

Post 8 im Thema

Beitrag von Diva »

Svetlana L hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 13:44 Ich kenne das aus dem öffentlichen Dienst (in der "freien Wirtschaft" war ich noch nie) so, dass nach einer Bewerbung Personalakten angefordert und ausgewertet werden. Erst wenn man dann in die engere Wahl kommt, wird man zum Gespräch eingeladen. In diesem Fall wäre die Irritation (Bewerbung weiblich - Personalakte männlich) bei den Personalern also schon da, noch bevor man sich erklären kann.
Genauso ist es - gebrandmarkt und diskriminiert bis zum Ende - und das unter der lächerlichen Schutzbehauptung des "allgemeinen öffentlichen Interesses".
Wer den öffentlichen Dienst und den überaus hypersensiblen Umgang mit derlei Akten und anderen privaten Informationen kennt, kann sich in etwa vorstellen, welche Kreise das schlimmstenfalls zieht.
Wäre es nicht so traurig, könnte man sich regelrecht totlachen.

Ich hab z.B dem Landesverwaltungsamt die spannende Frage vorgelegt, wie sich eine derlei schikanöse Vorgehensweise mit den lautstarken Parolen des neuen 'Leitbildes' von Chancengleichheit usw. sowie den Diversity-Strategien zur Integrationsförderung verträgt, da ja viele alte Verwaltungsakte mit ihren aktuell falschen Inhalten in die Zukunft wirken und bei jeder Kleinigkeit ausgebuddelt werden. Bin schon auf die Ausreden gespannt ... Bevor ich den Löffel abgebe, ziehe ich nochmal alle Register, um den Wahnsinn in vollen Zügen genießen zu können.
Svetlana L hat geschrieben: So 25. Jun 2017, 13:44 Bei meiner vorherigen Bewerbung kam mein Outing erst nach der Zusage, da habe ich dann noch ein Vieraugengespräch mit meinem künftigen Vorgesetzen geführt und alles war gut.
Das wäre dann aber nur unter dem seltenen, unüblichen Fall passiert, wenn die neue Stelle deine Akte vor der Zusage nicht anforderte. Das war sicher ein Versehen und eine absolute Ausnahme.
TheresaNicole hat geschrieben: So 19. Mai 2019, 20:49 Habe da leider ohn VÄ/PÄ keine chance weil sich das Landesamt für Schule und Bildung querstellt und mit ohne jegliche Form von Begründung mitgeteilt hat, es würde rechtlich nicht gehen.
Leider hast du auch nach der VÄ / PÄ keinerlei rechtliche Handhabe, wenn es alte Zeugnisse vor Rechtskraft sind.
Dafür hat der Gesetzgeber peinlichst gesorgt. Wäre ja schlimm, wenn unsereins so einfach in der feinen Gesellschaft abtauchen könnte. Du kannst maximal hübsch bitten und kräftig schlucken, wenn die Bitte abgelehnt wird. Das war's.

-Diva
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Re: Schulzeugnisse

Post 9 im Thema

Beitrag von TheresaNicole »

Nach der Rechtskraft der Vornamens- und Personenstandsänderugn sind die Schulen sogar Verpflichtet das Zeugnis zu ändern, weil man sonst durch das Zeugnis zwangsgeoutet wird und der alte Name dem künfitigen Arbeitgeber mitgeteilt wird, was einen Verstoß gegen das Offenbarungsverbot in -§5 TSG wäre.
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Re: Schulzeugnisse

Post 10 im Thema

Beitrag von Diva »

TheresaNicole hat geschrieben: Mo 20. Mai 2019, 10:39 Nach der Rechtskraft der Vornamens- und Personenstandsänderugn sind die Schulen sogar Verpflichtet das Zeugnis zu ändern, weil man sonst durch das Zeugnis zwangsgeoutet wird und der alte Name dem künfitigen Arbeitgeber mitgeteilt wird, was einen Verstoß gegen das Offenbarungsverbot in -§5 TSG wäre.
Tja, so naiv war ich vor gar nicht langer Zeit auch. Leider sieht die Realität anders aus. -§5 TSG entfaltet keine Rückwirkung. Aber falls du Rechtsgrundlagen findest, mit denen du eine Änderung der alten Schulzeugnisse fordern möchtest - lass es uns wissen. Ich lerne gerne dazu.
Die Gesetze sind extra so gemacht, dass du bis zum Lebensende ständig zwangsgeoutet wirst - trotz VÄ / PÄ. Da haben gewisse Leute offenbar großen Wert drauf gelegt. Nur noch ein Stichwort dazu: steuerliche ID-Nr.

Übrigens kannst du auf der DGTI-Site zu diesem Thema auch lesen, dass es leider nichts Rechtliches bzgl. Schulzeugnissen gibt, wenn du mir - verständlicher Weise - nicht glauben magst.
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