Gesetzesentwurf der Grünen im Bundestag
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Tatjana_59
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Gesetzesentwurf der Grünen im Bundestag

Post 1 im Thema

Beitrag von Tatjana_59 »

Viele TS würden sich freuen wenn dieses Gesetz so beschlossen würde.

http://www.volkerbeck.de/2017/05/10/gru ... truemmern/
Der Kopf denkt und gibt Rat.
Das Bauchgefühl gibt Rat.
Doch das Herz spricht, höre auf dein Herz!
Manu.66
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Re: Gesetzesentwurf der Grünen im Bundestag

Post 2 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels!

Na endlich - prima - superklasse - Spitze! Das ist doch mal ein guter Gesetzesentwurf! (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap) (ap)

Und nun ist auch völlig klar, welche Partei ich bei der nächsten Bundestagswahl wählen werde! Volker Beck, ich danke Dir und Deinen Fraktionskolleginnnen und Kollegen!

Da kann ich nur hoffen, dass der Gesetzesentwurf noch in dieser Legislatur von der Fraktion der Grünen in den Bundestag eingebracht wird und die drei Lesungen reibungslos über die Bühne gehen.

Die Begründung des Entwurfs ist absolut richtig und nachvollziehbar. Die für Bund, Länder und Gemeinden entstehenden Kosten sind überschaubar und ich kann mir bei bestem Willen kaum vorstellen, dass die anderen Fraktionen im Bundestag grundlegendes gegen diesen Entwurf einzuwenden haben. Die Linke und die SPD werden diesem Entwurf sicherlich zustimmen, die CDU mehrheitlich wohl auch, allein die CSU könnte grundsätzliche Bedenken dagegen äußern wollen. Rein vom Verfahren her könnte die 1. und 2. Lesung an einem Tag erledigt werden, es werden wohl kaum Ausschüsse extra dafür eingesetzt oder der Entwurf an bestehende Ausschüsse verwiesen, auch ist wohl der Diskussionsbedarf der MdB's in dieser Angelegenheit nicht so groß (hoffentlich!).

In dritter Lesung könnte die Abstimmung erfolgen und der Gesetzesentwurf nach Zustimmung des Bundestages an den Bundesrat verwiesen werden. Bei dem Gesetzesentwurf handelt es sich, da es um Personenstandsregelungen geht, um ein Gesetz nach Art. 74 GG (konkurrierende Gesetzgebung des Bundes), das nicht zustimmungspflichtig ist. Das bedeutet, der Bundesrat kann Einspruch gegen das Gesetz einlegen, der dann allerdings vom Bundestag überstimmt werden könnte. Letztlich ist also der Bundestag entscheidend und Herr des Verfahrens.

Ich kann nur hoffen, dass der Bundestag aus diesem Entwurf keinen großen Zinober macht die Damen und Herren Abgeordneten einsehen, dass das alte Transsexuellengesetz, weil durch das Bundesverfassungsgericht ja schon mehrfach geändert, in den Archiven des Bundesgesetzblattes verschwinden muss. Es hat ausgedient, ist überholt und gehört abgeschafft!!

Liebe Grüße
Manuela

PS: Der Gesetzesentwurf soll, das geht aus dem Titel hervor, noch in dieser Legislatur, der 18. Wahlperiode, vor der Sommerpause eingereicht werden. Er trägt noch keine Drucksachennummer. Hat er eine, dann ist der Entwurf offiziell beim Präsidium des Deutschen Bundestages eingereicht und wird auf die Tagesordnung gesetzt.
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
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