Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
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Anne-Mette
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Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

... habe ich noch nicht gelesen, aber hier ist der Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811612.pdf

Gruß
Anne-Mette
Bianca D.
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Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Post 2 im Thema

Beitrag von Bianca D. »

Anne-Mette hat geschrieben: Mo 8. Mai 2017, 19:58 habe ich noch nicht gelesen,
Moin,

ist auch ziemlich umfangreich,ne abendfüllende Lektüre!

LG Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
Manu.66
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Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Post 3 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels!

Bei schnellem Querlesen keinerlei Hinweise gefunden, dass dieser Gesetzesentwurf etwas mit unseren speziellen Problemen bezüglich der Personenstandsregelung zu tun haben könnte.

Bin aber in jedem Fall lernfähig, falls jemand von Euch einen Hinweis darauf findet. (moin)

Liebe Grüße
Manuela
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Jasmine
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Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Post 4 im Thema

Beitrag von Jasmine »

Ich war ehrlich bemüht das Dokument zu lesen.
Aber nach ein paar Abschnitten wusste ich warum ich nie Politiker werde.

Liebe Grüße, Jasmine
ab08
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Re: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften

Post 5 im Thema

Beitrag von ab08 »

Hallo,

bin mir nicht sicher, aber es könnte sein, dass sich bei verheirateten Paaren (ein Partner TS) die Ausstellung von Heiratsurkunden vereinfacht.
vgl. queer.de -> http://www.queer.de/detail.php?article_id=28786
Zitat
"Allerdings plant die Bundesregierung minimale Änderungen am bestehenden Gesetz, im Rahmen eines Zweiten Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften, das am 18. Mai am späten Abend abschließend beraten und verabschiedet werden soll (PDF). Das Gesetz schafft auch Eheurkunden, in denen "Ehegatten" statt "Ehefrau" und "Ehemann" gelistet werden — allerdings nur, wenn es sich um "Ehegatten gleichen Geschlechts" handelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einigen Jahren entschieden, dass sich transsexuelle Eheleute nicht scheiden lassen müssen, wenn ihr rechtliches Geschlecht angepasst wird."

Liebe Grüße
Andrea

Info:
Hier das Urteil des BVerfGs vom 27. Mai 2008, dem nun endlich Rechnung getragen werden soll... :wink:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 01005.html
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
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