Hi Anne-Mette, hi Mädels!
Und nein, von den diversen Initiativen habe ich noch nichts mitbekommen. Ich studiere zwar hier im Forum mehr oder weniger regelmäßig die neuen Beiträge, aber erstens längst nicht alle und zweitens durchstöbere ich nicht alle Unterrubriken. Dazu ist es quantitatv zu viel und qualitativ manchmal auch etwas grenzwertig. Mag sein, dass ich deshalb von älteren, wichtigen Postings weniger mitbekomme. Aber ich meine doch, auch noch zu den lernfähigen Zeitgenossinen zu gehören und hätte gern etwas davon mitbekommen, wenn es vielleicht an auffälligerer Stelle ins Auge gesprungen wäre.
Aber hier habe ich zum Beispiel mal eine interessante Zusamenstellung über den aktuellen Stand der Dinge in Nachbarländern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Quelle ist eine österreichische Transgenderseite im Internet -
http://www.transx.at):
In
Island werden seit 27. Juni 2012 Personenstand und Name geändert, wenn die Betroffenen mindestens 18 Monate im Wunschgeschlecht gelebt haben und Transsexualität (ICD F64.0) diagnostiziert wurde. Das neue Gesetz kennt keinen Scheidungs-, Sterilisations- oder Behandlungszwang. Die Personenstandsänderung wurde eine Vorraussetzung für genitalanpassende Operationen.
Mit 1. Juli 2014 tritt in
Holland ein Gesetz in Kraft, das lediglich Informiertheit und die dauerhafte Überzeugung der Betroffenen, dem Wunschgeschlecht anzugehören, als Bedingung für die Personenstandsänderung verlangt. Medizinische Eingriffe und Hormonbehandlung sind keine Bedingungen mehr.
Am 11. Juni 2014 beschließt
Dänemark ein Personenstands nach Argentinischem Vorbild. Es verlangt weder medizinischen Eingriffe, psycho-psychiatrische Atteste noch Scheidungen. Über 18-jährige können nach einer halbjährigen Wartefrist ihren Geschlechtseintrag ändern.
Im April 2015 beschließt
Malta ein Gesetz, demzufolge Geschlechtswechsler lediglich notariell erklären müssen, dass das registrierte Geschlecht der Geschlechtsidentität nicht entspricht. Medizinische und psycho*-Behandlungen dürfen nicht verlangt werden. Bei Minderjährigen entscheidet ein Zivilgericht über den von den Erziehungsberechtigten eingebrachten Antrag. Abs. 3 deklariert: "Alle Bürger Maltas haben das Recht ("¦) ihre Person entsprechend ihrer Geschlechtsidentität frei zu entwickeln."
Ab September 2015 werden in
Irland bei Erwachsenen Personenstandsänderungen allein auf Antrag vorgenommen. Für 16- und 17-Jährige ist noch eine Diagnose erforderlich. Die TG-Gruppe TENI hat ganze Arbeit geleistet.
Im Juni 2016 beschließt Norwegen die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags.
Liebe Grüße
Manuela
PS Insbesondere die Bundsratsinitiative von 2015 - auf die ich durch den Link aufmerksam geworden bin - finde ich sehr interessant. Vielleicht wäre das mal ein Ansatz - ein Post im Forum, auf dem nur derartig wichtige Links gesetzt sind, damit eine schnelle Information gewährleistet ist - oder gibt es das auch schon?