Vornamensänderung nur für Wohlhabende?
Vornamensänderung nur für Wohlhabende? - # 3

Crossdresser, Transgender DWT... Plauderecke - was sonst nirgendwo passt
Britt
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 31 im Thema

Beitrag von Britt »

Hallo,
dann werde ich auch nochmal meinen Senf dazugeben. Das die VÄ/PÄ bezahlt werden muss liegt an dem Gesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) .
Um das ganze einfacher zu machen, bin ich z.b. von Brandenburg nach Berlin umgezogen. Allerdings hatte ich bereits in Berlin eine nebenwohnung, die nun mein Hauptwohnsitz ist.

Liebe Grüße,
Britt
Michelle_Engelhardt
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 32 im Thema

Beitrag von Michelle_Engelhardt »

Daenerys, Du sprichst mir aus der Seele. Auch ich habe unter meinem männlichen Namen und der männlichen Geschlechtszuteilung gelitten und habe nicht die VÄ / PÄ gemacht, um ein offizielles Dokument mit mir herum zu tragen. Für mich war es ein äußerst wichtiger Aspekt, auch offiziell das zu sein, was ich nun mal bin....eine Frau. Ich erinnere mich noch an den allerersten Brief, der an Frau M. E. adressiert war. Das war ein unheimliches Glücksgefühl und so befreiend. Oder auch die erste Kontoeröffnung. Letztens kam ein Brief vom Finanzamt meines alten Wohnsitzes, der noch an Herrn J.-M. E. adressiert war. Das fand ich sehr befremdlich, so als wäre fremde Post versehentlich in meinem Briefkasten gelandet. Ich würde, zumindest für mich, die VÄ / PÄ durchaus auf eine Stufe mit der HRT stellen.
Brauchst Du Hilfe oder einfach jemanden zum quatschen? Schick mir 'ne PN!

Weihnachtsmarkt ist das Wacken für Büroangestellte!
Anja
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 33 im Thema

Beitrag von Anja »

Hallo ihr Lieben,
Hallo Svetlana,
Svetlana L hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 18:02
Anja hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 15:23 nach meinem Antrag beim Amtsgericht (ich hatte dem Gericht Gutachter vorgeschlagen) bekam ich ein paar Wochen später Post von beiden benannten Gutachtern, mit der Bitte zu den in der Post genannten Terminen vorstellig zu werden. Wie gesagt, da das Gericht eine Frist gesetzt hat, konnten die sich nicht ewig Zeit lassen. Die Gespräche mit den Gutachtern dauerten 2h-3h währenddessen sich die Gutachter natürlich Notizen machen.
Danach erstellen sie ihr Gutachten und schicken das zum Gericht.
Das Gericht urteilt oder besser beschließt dann auf Basis der Gutachten, das du eine Frau bist ;-)
Das zeigt doch sehr schön, wie sinnlos dieses ganze Begutachtungsverfahren ist. Da gucken dir zwei fremde Personen 2 bis 3 Stunden tief in die Augen und geben dann eine Empfehlung, ob du Mann oder Frau bist. Und dann entscheidet ein_e Richter_in und macht dich per Beschluss zur Frau - oder eben auch nicht. Deine Rolle dabei ist dann nur die des Zahlmeisters. Diskriminierender und frembestimmter geht's ja wohl nicht mehr. :((a
Ich habe den kompletten Text übernommen, damit der Zusammenhang verständlich bleibt.
Zuerst einmal, natürlich bin ich ebenfalls der Meinung, das man das Verfahren vereinfachen sollte. Schließlich weiß nur ich wer ich bin, das kann kein Psychologe wissen. Diese können dir nur die richtigen Fragen stellen, aber die Antworten muss man selber finden...
Was man in seinem Trans* Lebenslauf niederschreibt und was man den Psychologen erzählt, ist auch jedem selbst überlassen. Um den Vergleich noch mal aufzugreifen: Also wie weit man seine Seele stript...
Alles in allem fand ich das Verfahren nicht schlimm. Ich hatte auch eine junge und sehr nette Richterin, mit der ich mich beim Gerichtstermin noch sehr nett unterhalten konnte. Und da es für uns alle ein wichtiger Tag war, war auch meine Familie mit dabei.
Natürlich geht es immer auch einfacher. Ich sehe aber durchaus auch in die andere Richtung. Länder wo man in den Knast kommt, wenn man nicht dem heteronormativen Modell entspricht. Oder noch schlimmer, dann mit Steinen beworfen wird, bis man tot ist...
Macht man sich mal klar, wie viel Freiheit unsereins schon in Deutschland genießt, schreckt mich das (aktuelle) Verfahren der VÄ/PÄ nicht wirklich ab. Es gibt schlimmeres!
Man kann als geborener Mann in Deutschland als Frau leben, eine gegengeschlechtliche (von den KK bezahlte) Hormontherapie bekommen, sowie (von den KK bezahlte) GaOPs und Brustaufbau. Einfacher und mehr geht immer. Haltet euch aber mal vor Augen das es auch sehr viel schlechter sein kann...auch heutzutage noch.
Und wir können frei entscheiden wie weit wir welchen Weg gehen wollen (juristisch / Medizinisch) Niemand wird (mehr) gezwungen OPs machen zu lassen um eine PÄ zu bekommen. Oder Scheidungspapiere vorzulegen.
Wenn das Verfahren in Zukunft einfacher werden sollte, freue ich mich mit allen, die das Verfahren dann durchlaufen wollen. Aber auch das aktuelle Verfahren stellt keine allzu große Hürde dar. Und wie gesagt, wie weit man mit seinem Seelenstriptease geht, ist auch jedem selbst überlassen.

Vieles wurde schon vereinfacht und viel bleibt noch zu tun. Aber das bereits Erreichte finde ich auch schon bemerkenswert.

Grüße
die Anja
Fällt der Apfel weit vom Stamm, kommt wenigstens mal Sonne dran!
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 34 im Thema

Beitrag von conny »

Manu.66 hat geschrieben: Mo 27. Mär 2017, 23:02
Mir ist das ganze zu blöd, also bleibe ich bei meiner ganz privaten Lösung:

Ich höre auf den Vornamen Manuela oder die Kurzform Manu und wer das nicht akzeptiert, der kann mir - bis auf ganz wenige, seltene, offizielle Anlässe - im Mondschein begegnen. )))(:
Na also, das ist doch auch eine Lösung.... (ap)
Michi
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 35 im Thema

Beitrag von Michi »

Hallo,

auch wenn es mich persönlich nicht betrifft, so finde ich, könnte man noch ein paar Erleichterungen schaffen. Zudem muss immer aufgepasst werden, dass Erreichtes nicht wieder zurückgenommen oder mit neuen Hindernissen belegt wird, wie das in Leipzig der Fall ist, wo der einzige noch Personenstandsänderungen betraute Richter plötzlich einen 3. Gutachter einführte, dies zumeist dieselbe Person ist, diese zudem bisher nicht mit TS zutun hatte, und außerdem wesentlich teurer als die anderen Gutachter ist. Dagegen muss man auf jeden Fall kämpfen.

Dass es in anderen Ländern teils wesentlich schlechter für die Betroffenen aussieht, sollte meiner Meinung nach jedoch kein Grund sein, hier bei uns für weitere Verbesserungen einzutreten.

Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 36 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels!

Mal eine fachkundige Meinung zum Thema:

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte meint: Eine Reform des Transsexuellengesetzes stehe dennoch nach wie vor aus. Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist.
"Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig als belastend empfinden." Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.

Hervorhebung von mir

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!

Liebe Grüße
Manuela
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
Katrin_F
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 37 im Thema

Beitrag von Katrin_F »

Manu.66 hat geschrieben: Fr 7. Apr 2017, 14:36 Hi Mädels!

Mal eine fachkundige Meinung zum Thema:

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte meint: Eine Reform des Transsexuellengesetzes stehe dennoch nach wie vor aus. Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist.
"Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig als belastend empfinden." Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.

Hervorhebung von mir

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!

Liebe Grüße
Manuela
Mal aus (meinem) Nähkästchen geplaudert ... langwierig(?), bei mir unterm Strich unter 6 Monate, teuer(?), am Ende unter 1.300 €. Wenn man von 'Transferleistungen' seinen Lebensunterhalt bestreitet werden die anfallenden Kosten vom Staat (Prozess-/Verfahrenskostenhilfe) übernommen. Davon abgesehen, am Ende, einen Personalausweis zu haben auf dem mein(!) Name steht ... unbezahlbar!

Belastend finde ich(!) dagegen mich mit irgendwelchen Ersatz-/Ergänzungsdokumenten auszuweisen.
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 38 im Thema

Beitrag von Lipstick-Lady »

Katrin_F hat geschrieben: Fr 24. Mär 2017, 19:34 3000 €?

Naja, da hast du jetzt aber den schlimmsten Fall dir zusammen konstruiert. Bei den meisten (jeweils zuständigen) Amtsgerichten 'kostet' die Vornamens- u. Personenstandsänderung weit unter 1500 €.
Variabel sind tatsächlich die Kosten für die beiden Gutachten.
Allerdings sind die variabel! Der Rekord liegt wohl immer noch bei mir mit 5700 €.
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 39 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

um den Rekord anerkennen zu können, hätte ich gern Belege (die persönlichen Angaben können unkenntlich gemacht werden).
Ich hatte deswegen schon einmal nachgefragt, aber es kam dann leider nichts mehr.

Gruß
Anne-Mette
Katrin_F
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 40 im Thema

Beitrag von Katrin_F »

Anne-Mette hat geschrieben: Sa 8. Apr 2017, 17:57 Moin,

um den Rekord anerkennen zu können, hätte ich gern Belege (die persönlichen Angaben können unkenntlich gemacht werden).
Ich hatte deswegen schon einmal nachgefragt, aber es kam dann leider nichts mehr.

Gruß
Anne-Mette
Mich hat das Verfahren zwar nicht so viel gekostet, aber was man mit den vom Gericht erhaltenen Dokumenten macht ist jedem selbst überlassen. Das explizit (und anscheinend auch mehrfach) Anzufordern finde ich jetzt mal nicht so toll. Und ausser mir, hat niemand meine Unterlagen etc. gesehen. Einzig den rechtskräftigen Beschluss habe ich entsprechend eingesetzt.
Anne-Mette
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 41 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ich finde allerdings schon wichtig, dass für so eine Behauptung Beweise vorliegen sollten; sonst ist und bleibt es eine Behauptung
deren Wahrheitsgehalt möglicherweise zweifelhaft ist.
Schließlich wurden die Gutachter in einem früheren Posting genannt.
Wenn es beweisbar ist, dann wäre es schon ein "starkes Stück", was die Gutachter sich geleistet haben; ansonsten sollte mit einer Beurteilung vorsichtig umgegangen werden; denn die genannten Preise widersprechen den Sätzen eklatant, die in anderen Fällen genannt worden sind.

Zitat von transmann.de (ähliches besagen andere Quellen)
Die Kosten für diese Amtsgerichtsgutachten werden aber grundsätzlich nach den Vorgaben des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ermittelt. Wie bei jedem Gerichtsgutachten gehen der zeitliche Aufwand für die Durchsicht der Vorbefunde, die für die Begutachtung notwendige Untersuchungszeit, die Gutachtenserstellung und die Gutachtenskorrektur in die Berechnung ein. Es gibt ein Regelwerk, welches festlegt, welcher Zeitaufwand für die einzelnen Positionen anerkannt werden kann. In Abhängigkeit von den Gegebenheiten im Einzelfall können die Kosten erheblich variieren. Es werden — je nach Aufwand — 5 bis 9 Stunden für die Sachverständigentätigkeit anerkannt, wobei ein Stundensatz von 100 € (Stand: Ende 2013) zugrunde gelegt wird. Hinzu kommen die Schreibgebühren, Porto und Mehrwertsteuer. Die Rechnung wird immer von der Kostenstelle des Gerichts überprüft.
Gruß
Anne-Mette
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 42 im Thema

Beitrag von Tatjana_59 »

Wenn ich diese Beträge ab 5000 Euro plus x lese, denke ich immer dass die Verfasserinnen Kosten und Streitwert verwechseln. Oder nennt es sich Gegenstandswert? Egal!

Denn Streitwert war bei mir auch 5000 Euro, die Kosten etwa 1500.-

Gruß Tatjana
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Das Bauchgefühl gibt Rat.
Doch das Herz spricht, höre auf dein Herz!
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 43 im Thema

Beitrag von Laura R »

Na ja ob ich nun 1500 € oder 5000 € bezahle würde mir schon auffallen. (smili)
Gruß Laura
Ich bin wie ich bin und weiß wer ich bin. Das gut so!
Manu.66
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 44 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Hi Mädels!

Ist der Kostenstreit nicht ein Streit um des Kaisers Bart?

Egal, ob 1.500,00 oder 5.000,00, die Kosten entsprechen in keinster Weise der realen Wertschöpfung. Selbst eine Grundbucheintragung für den Eigentümerwechsel eines Grundstückes ist kostengünstiger!

Was sollen diese absurden Kosten bewirken? Eine Renditesteigerung der Amtsgerichte? Ein positiver Beitrag zur Gewinn- und Verlustrechnung einer Gutachterpraxis?

Oder gar eine Abschreckung?

Das Argument, der Steuer- und/oder Sozialversicherungsbeitragszahler zahlt es sowieso, weil ich ja die Möglichkeit habe, Gerichtskostenhilfe zu beantragen, erscheint mir zumindest als sehr bedenklich.

Meine Damen, es geht hier um nicht mehr und nicht weniger als um einen ungerechtfertigten und teilweise total überhöhten Kostenansatz für eine Dienstleistung des Staates seinen Bürgerinnen gegenüber, der in einem die Menschenrechte achtenden Staatswesen einfach nur absurd und abzulehnen ist.

Das ist - Gott sei Dank - nicht nur meine Meinung und ich bin der festen Überzeugung, dass das Thema in ein paar Jahren ganz tief in den Analen unseres Landes verschwindet und bald nur noch für Historiker einen Wert hat. Bis dahin müssen wir uns allerdings so oder so mit den aktuellen Verhältnissen auseinandersetzen.

Der 15,00 € teure Ergänzungsausweis der dgti erscheint mir dabei in diesem Zusammenhang eine durchaus akzeptable Alternative.

Liebe Grüße
Manuela
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Anne-Mette
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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Post 45 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

es macht schon einen Unterschied, wie hoch die Kosten sind, mal ganz abgesehen davon, dass die Zwangsgutachterei von vielen von "uns" abgelehnt wird.
Das haben wir aber an anderen Stellen schon ausführlich und überdeutlich beschrieben und Initiativen gestartet und Flagge gezeigt.
Dabei ging und geht unser persönlicher Einsatz erheblich über das Posten von Beiträgen hinaus.

Im Moment sind die Regelungen und Gesetze, die die Vornamensänderung betreffen, aber noch gültig, ob es uns passt oder nicht.
Wenn Gutachter benannt werden, die ein Mehrfaches der üblichen Honorare verlangen, deren Rahmen eigentlich klar umrissen ist, dann ist das eine Angelegenheit, der wir auf den Grund gehen sollten.

Gruß
Anne-Mette
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