Bundestag: Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar
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Anne-Mette
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Bundestag: Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ganz so starr sind einige Vorschriften wohl doch nicht und sie können einfach(?) geändert werden; aber in "unserem Fall" hilft das leider nicht viel weiter.

Dabei hätten wir den Teil des Satzes "... Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können" gerne für uns in Anspruch genommen (smili)

Gruß
Anne-Mette



Reihenfolge der Vornamen neu bestimmbar
Inneres/Gesetzentwurf


Bürger sollen künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften" (18/11612) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagesplenums steht.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wollen zunehmend Bürger ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen. Dies könne sich als problematisch erweisen, "wenn dieser Vorname nicht der erste in ihrem Geburtseintrag angegebene Vorname ist". Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften "anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden".

Ferner sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, die Zuständigkeit für die Beurkundung von Personenstandsfällen und Namenserklärungen von Deutschen im Ausland vom Standesamt I in Berlin auf die regionalen Wohnsitzstandesämter zu verlagern, wenn der Betroffene einen früheren Wohnsitz im Inland hatte. Ziel dieser Maßnahme ist die Verkürzung von Wartezeiten.
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