Transitionskosten steuerlich absetzbar?
-
Ursa minor
- Beiträge: 12
- Registriert: Mo 6. Apr 2015, 14:23
- Geschlecht: trans*weiblich (NB)
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Oldenburg
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Gender:
- Kontaktdaten:
Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Da die nächste Steuererklärung vor der Tür steht, beschäftigt mich die Frage, in wie weit Kosten der Transition steuerlich absetzbar sind und wenn ja, was dafür nötig ist. Konkret geht es für mich um Verfahrenskosten für das TSG-Verfahren und Kosten für eine selbstfinanzierte Laser-Epilation.
Spontan hat Tante Google mir folgende offenbart:
"Transsexualität ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs eine den Steuerabzug ermöglichende "Krankheit" (außergewöhnliche Belastung) Der oder die Transsexuelle darf aber nur unmittelbare Krankheitskosten (zum Beispiel für Arzt, Epilieren, Rechtsanwaltskosten usw.) steuermindernd geltend machen. Mittelbare Aufwendungen, zum Beispiel für zum neuen Geschlecht passende Kleidung, können nicht berücksichtigt werden. (Urteil vom 25.10.2007, Az: III- R- 63/06)(Abruf-Nr. 080701)"
Der Artikel war allerdings von 2008.
Hat jemand von euch Erfahrung damit und weiß, wie das ggf. geht? Ich bin leider keine Steuer-Expertin. (Es geht um Deutschland).
Viele Grüße
Pe* (Ursa minor)
Spontan hat Tante Google mir folgende offenbart:
"Transsexualität ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs eine den Steuerabzug ermöglichende "Krankheit" (außergewöhnliche Belastung) Der oder die Transsexuelle darf aber nur unmittelbare Krankheitskosten (zum Beispiel für Arzt, Epilieren, Rechtsanwaltskosten usw.) steuermindernd geltend machen. Mittelbare Aufwendungen, zum Beispiel für zum neuen Geschlecht passende Kleidung, können nicht berücksichtigt werden. (Urteil vom 25.10.2007, Az: III- R- 63/06)(Abruf-Nr. 080701)"
Der Artikel war allerdings von 2008.
Hat jemand von euch Erfahrung damit und weiß, wie das ggf. geht? Ich bin leider keine Steuer-Expertin. (Es geht um Deutschland).
Viele Grüße
Pe* (Ursa minor)
-
_Leonie_
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Ich darf mich leider nicht tiefgreifend zu dem Thema äußern.
Eine Berücksichtigung medizinischer Ausgaben ist möglich, ist aber an Bedingungen gebunden.
Bitte schaut euch dafür doch mal diesen -§ an.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Kleidung ist idR nicht abzugsfähig vgl -§ 12 EStG.
Ich bitte von weitergehenden Rückfragen an mich abzusehen.
Eine Berücksichtigung medizinischer Ausgaben ist möglich, ist aber an Bedingungen gebunden.
Bitte schaut euch dafür doch mal diesen -§ an.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
Kleidung ist idR nicht abzugsfähig vgl -§ 12 EStG.
Ich bitte von weitergehenden Rückfragen an mich abzusehen.
-
ab08
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 2160
- Registriert: So 12. Feb 2012, 14:43
- Geschlecht: Frau (TS bzw. IS)
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Nürnberg
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Hallo,
bei mir kam leider nicht viel dabei heraus,
-> denn, da meine NÄ zum Jahreswechsel 2008/2009 erfolgte, verteilten sich die Kosten nahezu hälftig auf zwei Kalenderjahre.
ABER ich setzte sämtliche Kosten z.B. für die Gutachten im TSG-Verfahren, für Epilationen und für alles, was nicht von KK/Beihilfe erstattet wurde,
bei den Steuererklärungen 2008 bzw. 2009 als außergewöhnliche Belastung ab.
Soweit ich mich erinnere, wurde alles, was die angemessene Eigenbelastung überstieg, vom Finanzamt anerkannt!
Klare Antwort also: Die Kosten sind zu einem großen Teil absetzbar!
-> Wenn sämtliche Kosten innerhalb eines Kalenderjahres angefallen wären, wäre die Erstattung bei mir durchaus erheblich gewesen.
Liebe Grüße
Andrea
P.S. Normale Kleidung setzte ich nicht ab. -> Bei beruflich bedingter Spezialkleidung könnte es eventuell klappen...
bei mir kam leider nicht viel dabei heraus,
-> denn, da meine NÄ zum Jahreswechsel 2008/2009 erfolgte, verteilten sich die Kosten nahezu hälftig auf zwei Kalenderjahre.
ABER ich setzte sämtliche Kosten z.B. für die Gutachten im TSG-Verfahren, für Epilationen und für alles, was nicht von KK/Beihilfe erstattet wurde,
bei den Steuererklärungen 2008 bzw. 2009 als außergewöhnliche Belastung ab.
Soweit ich mich erinnere, wurde alles, was die angemessene Eigenbelastung überstieg, vom Finanzamt anerkannt!
Klare Antwort also: Die Kosten sind zu einem großen Teil absetzbar!
-> Wenn sämtliche Kosten innerhalb eines Kalenderjahres angefallen wären, wäre die Erstattung bei mir durchaus erheblich gewesen.
Liebe Grüße
Andrea
P.S. Normale Kleidung setzte ich nicht ab. -> Bei beruflich bedingter Spezialkleidung könnte es eventuell klappen...
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
-
Bianca D.
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 3048
- Registriert: Fr 1. Mai 2009, 18:02
- Geschlecht: weibl.
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Schacht Audorf
- Hat sich bedankt: 6 Mal
- Danksagung erhalten: 8 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Moin,
ich habe meine Haarteile,die Gutachterkosten sowie die Zuzahlung zur GAOP als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können. Ebenso meine Aufwendungen für die Laserepilation.
LG Bianca
ich habe meine Haarteile,die Gutachterkosten sowie die Zuzahlung zur GAOP als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen können. Ebenso meine Aufwendungen für die Laserepilation.
LG Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
-
Claudia-Luisa
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 145
- Registriert: Mo 22. Jun 2015, 08:26
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Hallo!
Privatpatienten können anhand vorliegender Rechnungen mit Arzt- und Therapeutenbesuchen verbundene Fahrtkosten nachweisen.
Gesetzliche Versicherte können von der Kassenärztlichen Verrechnungsstelle per E-Mail eine Patienteninfo anfordern.
Aufgelistet sind dort alle von den Ärzten berechnete Kosten und die Tage, an denen Arztbesuche stattfanden.
Da die Festsetzung der Steuer vorläufig auch hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung erfolgt, kann sich eine Angabe auch lohnen, wenn man/frau nur "geringere" Kosten geltend machen kann, da noch nicht letztendlich entschieden ist, ob eine zumutbare Belastung gerechtfertigt ist.
LG
C-L
Privatpatienten können anhand vorliegender Rechnungen mit Arzt- und Therapeutenbesuchen verbundene Fahrtkosten nachweisen.
Gesetzliche Versicherte können von der Kassenärztlichen Verrechnungsstelle per E-Mail eine Patienteninfo anfordern.
Aufgelistet sind dort alle von den Ärzten berechnete Kosten und die Tage, an denen Arztbesuche stattfanden.
Da die Festsetzung der Steuer vorläufig auch hinsichtlich des Abzugs einer zumutbaren Belastung bei der Berücksichtigung von Aufwendungen für Krankheit oder Pflege als außergewöhnliche Belastung erfolgt, kann sich eine Angabe auch lohnen, wenn man/frau nur "geringere" Kosten geltend machen kann, da noch nicht letztendlich entschieden ist, ob eine zumutbare Belastung gerechtfertigt ist.
LG
C-L
-
Victoria
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 275
- Registriert: Sa 19. Okt 2013, 15:49
- Geschlecht: weiblich
- Pronomen:
- Wohnort (Name): Düsseldorf
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Moin Andrea,
auch bei mir verteilen sich die Kosten auf 2 Jahre! Deshalb habe ich jeden Beleg aufbewahrt um in für die Steuer zu haben! Da bei mir noch ein nicht unerheblicher Anteil an Fahrkosten dazukommt, denke ich wird es sich irgendwie für mich rechnen!
LG
Vicci
auch bei mir verteilen sich die Kosten auf 2 Jahre! Deshalb habe ich jeden Beleg aufbewahrt um in für die Steuer zu haben! Da bei mir noch ein nicht unerheblicher Anteil an Fahrkosten dazukommt, denke ich wird es sich irgendwie für mich rechnen!
LG
Vicci
Auf Regen folgt immer Sonnenschein
-
Magdalena
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 2737
- Registriert: Di 4. Feb 2014, 10:17
- Geschlecht: weiblich
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Dresden
- Hat sich bedankt: 429 Mal
- Danksagung erhalten: 541 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Hallo,
zunächst ist wichtig alle Belege zu sammeln. Denn nur was durch Belege nachweisbar ist, kann auch eingetragen und berücksichtigt werden. Viel sind ungeduldig und strecken zum Beispiel bei der Bartentfernung vor. Damit ist es Privatsache und ist nicht medizinisch veranlasst. Das Finanzamt kann da Schwierigkeiten sehen mit der Anerkennung. Vieleicht mal mit der Krankenkasse reden, wenn die Bartentfernung genemigt wird, was von den in Eigenleistung erbrachten Kosten ünbernommen und anerkannt wird.
Ähnlich sehe ich es auch bei den Prozesskosten. Es sind Ausgaben, die mit der Transition verbunden sind. Also fleißig Belege sammeln und einreichen.
Viele Grüße Magdalena
zunächst ist wichtig alle Belege zu sammeln. Denn nur was durch Belege nachweisbar ist, kann auch eingetragen und berücksichtigt werden. Viel sind ungeduldig und strecken zum Beispiel bei der Bartentfernung vor. Damit ist es Privatsache und ist nicht medizinisch veranlasst. Das Finanzamt kann da Schwierigkeiten sehen mit der Anerkennung. Vieleicht mal mit der Krankenkasse reden, wenn die Bartentfernung genemigt wird, was von den in Eigenleistung erbrachten Kosten ünbernommen und anerkannt wird.
Ähnlich sehe ich es auch bei den Prozesskosten. Es sind Ausgaben, die mit der Transition verbunden sind. Also fleißig Belege sammeln und einreichen.
Viele Grüße Magdalena
Lebe jeden Tag.
-
ChristinaF
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 2982
- Registriert: So 26. Feb 2012, 09:06
- Geschlecht: weiblich
- Pronomen: sie
- Wohnort (Name): Bayern
- Hat sich bedankt: 271 Mal
- Danksagung erhalten: 324 Mal
- Gender:
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Steuerlich können die Kosten ohnehin erst nach Diagnose F64.0 angesetzt werden. Aber dann können bei einigen userinnen hier ganz erheblich Sümmchen zusammen kommen, die nicht von der KV getragen werden.
Auf alle Fälle beim ersten Steuerbescheid mit den erstmalig angesetzten Kosten diesen überprüfen, ob das Finanzamt auch die Beträge mit eingerechnet hat.
Von bekannten Transfrauen wurde mir darüber nicht nur einmal berichtet, dass dies nicht so war.
LG
Christina
Auf alle Fälle beim ersten Steuerbescheid mit den erstmalig angesetzten Kosten diesen überprüfen, ob das Finanzamt auch die Beträge mit eingerechnet hat.
Von bekannten Transfrauen wurde mir darüber nicht nur einmal berichtet, dass dies nicht so war.
LG
Christina
-
Claudia-Luisa
- registrierte BenutzerIn
- Beiträge: 145
- Registriert: Mo 22. Jun 2015, 08:26
- Pronomen:
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 0
- Kontaktdaten:
Re: Transitionskosten steuerlich absetzbar?
Hallo!
Um die Anfahrtswege zu meinen Ärzten nachzuweisen, bat ich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg um Zusendung einer Patienteninfo.
Die habe ich gleich zurück bis ins Jahr 2011 erhalten. Zu meiner Überraschung hat eine Ärztin, mit der ich vor 3 Jahren ein einmaliges Gespräch hatte wegen einer eventuellen Psychotherapie, gleich 5 Probatorische Sitzungen im lfd. Quartql abgerechnet, die ich nie vereinbart hatte. Das 1. Gespräch dauerte auch nur 20 Minuten, zumal sich in dieser Zeit herausstellte, dass sie keine Verständnis für Menschen mit Transsexualität hat.
Dreist!!
Die KV wird lt. telef. Rücksprache nicht tätig. Zuständig ist die GKV, an die ich die nächsten Tage ein entsprechendes Schreiben schicken werde. Lt. telef. Auskunft meiner GKV hatten sie so einen "Fall" bisher noch nicht. Es gibt wohl auch nicht viele gesetzliche Krankenversicherte, die Einsicht in die Abrechnungen ihrer Ärzte nehmen.
LG, C-L
Um die Anfahrtswege zu meinen Ärzten nachzuweisen, bat ich die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg um Zusendung einer Patienteninfo.
Die habe ich gleich zurück bis ins Jahr 2011 erhalten. Zu meiner Überraschung hat eine Ärztin, mit der ich vor 3 Jahren ein einmaliges Gespräch hatte wegen einer eventuellen Psychotherapie, gleich 5 Probatorische Sitzungen im lfd. Quartql abgerechnet, die ich nie vereinbart hatte. Das 1. Gespräch dauerte auch nur 20 Minuten, zumal sich in dieser Zeit herausstellte, dass sie keine Verständnis für Menschen mit Transsexualität hat.
Dreist!!
Die KV wird lt. telef. Rücksprache nicht tätig. Zuständig ist die GKV, an die ich die nächsten Tage ein entsprechendes Schreiben schicken werde. Lt. telef. Auskunft meiner GKV hatten sie so einen "Fall" bisher noch nicht. Es gibt wohl auch nicht viele gesetzliche Krankenversicherte, die Einsicht in die Abrechnungen ihrer Ärzte nehmen.
LG, C-L