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es wäre vielleicht ganz gut, wenn es zu der Sache etwas mehr Informationen gäbe. Leider werden juristische Zusammenhänge, und die damit verbundenen Wirkungen, oft verkürzt wiedergegeben.
Grundsätzlich ist im TSG von zwei Sachverständigen die Rede, aber 'grundsätzlich' heisst bei Juristen nicht etwa, dass es immer so ist, sondern immer, dass es auch anders sein kann.
Im TSG steht:
(3) Das Gericht darf einem Antrag nach -§ 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.
Zunächst steht dort: "zwei Sachverständige". Das bedeutet genau zwei; nicht mehr und nicht weniger. Dann folgen allerdings einige Anforderungen an die SVs bzw. an die von ihnen erstellten Gutachten.
Es könnte sich z.B. (nachträglich) herausgestellt haben, dass entweder die Ausbildung oder die berufliche Erfahrung eines Sachverständigen nicht als gegeben angesehen wird. Oder das sie nicht unabhängig voneinander tätig waren, oder einer von beiden die dann folgenden Anforderungen an das Gutachten nicht beachtet hat. Dann würde ein_e verständige Richter_in wohl einen 'dritten' SV bestellen. Der ersetzt dann aber nur einen der beiden anderen und wäre nicht als 'dritter Gutachter' anzusehen; auch wenn es gefühlt ein dritter Gutachter ist.
Wenn ich es richtig sehe, müsste es einen Gerichtsbeschluss geben, mit dem der 'dritte' SV bestellt wird. Dieser Beschluss muss m.E. eine Vorgeschichte haben und enthält vielleicht auch eine Begründung; oder das Gericht kann tatsächlich nicht lesen. Aber solange man das nicht weiss......kann man nicht viel dazu sagen.
Habt es gut
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
die "richterliche Unabhängigkeit" spielt eine Rolle - und auch, ob RichterInnen sagen, sie können keine Entscheidung treffen, wenn nur zwei Gutachten vorliegen.
Das sollte aber ein Einzelfall sein. Denn es mag vorkommen, dass zwei Gutachter zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommen. (ja/nein)
(wobei die Gutachterei im Zusammenhang mit der Vä/Pä sowieso Quatsch ist)
So wie ich gelesen habe, kommt es in Leipzig "öfter vor", dass "von vornherein" drei Gutachten gefordert werden. Das ist sicherlich nicht statthaft.
Insofern wäre es gut, wenn sich Betroffene melden und uns auch erzählen, wie sich die Kostenfrage darstellt.
die richterliche Unabhängigkeit ist wichtig und bedeutet so allerhand, umfasst aber bestimmt nicht die Freiheit, das Wort 'Zwei' dahingehend neu zu interpretieren, dass es dieselbe Bedeutung wie Drei haben kann; oder wie Zwölf.
Wenn es trotzdem so ist (die Meldung hab ich mittlerweile gelesen), bin ich sicher, dass es nur eine einzige Person bräuchte, die, allein oder mit Unterstützung der Community [fügen sie hier bitte ihren eigenen sarkastischen Witz ein], genug Widerstandskraft aufbringen kann, per Einspruch gegen den entsprechenden Beschluss vorzugehen, um diese Praxis zu beenden.
Ein gerichtlicher Beschluss, nach dem von vorn herein drei Sachverständige bestellt werden, ist offenkundig rechtswidrig. Wenn es einen solchen Beschluss gibt, muss, zur Sicherung der Rechte aller, dagegen vorgegangen werden. Wenn es ihn nicht gibt ..... naja, dann gibt es ihn nicht.
Habt es gut, macht es besser
Marielle
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inzwischen gibt es in dieser Angelegenheit einen "offenen Brief" an die sächsische Regierung zur Verfahrensweise im Rahmen de s TSG an sächsischen Gerichten:
Nichts für ungut. -> Richter sind ja bekanntlich unabhängig.
... aber ... Da scheint jemand (bzw. sogar mehrere??) das Gesetz doch ziemlich seltsam / selbstherrlich auszulegen...
Man sollte doch auch ein wenig an die betroffenen Menschen denken, anderswo klappt es ja auch
P.S. Falls das Vorgehen dort System hätte, wäre dies sehr bedenklich.
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
ja, das sollte genau untersucht/verifiziert werden. Ich bin schon gespannt, ob es da bald Aufklärung gibt.
Allerdings habe ich schon so manchen "Sturm im Wasserglas" erlebt - und wenn dann die Frage nach Beweisen kam, dann kam leider NIX!
Ich erinnere an hier im Forum genannte sehr hohe Gutachterkosten (liegt schon eine Weile zurück).
"Startseite- >- Offener Brief an die sächsische Regierung zur Verfahrensweise im Rahmen des TSG an sächsischen Gerichten
Offener Brief an die sächsische Regierung zur Verfahrensweise im Rahmen des TSG an sächsischen Gerichten
08.02.2017 20:12- Tief betroffen nehmen wir, Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland (TIAM) e.V. und RosaLinde Leipzig
e.V., die derzeitigen Abläufe in den Verfahren nach dem "Gesetz über die Änderung der Vornamen und
die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (zumeist: Transsexuellengesetz
— kurz: TSG) am Amtsgericht Leipzig zur Kenntnis.[mehr]- OffenerBrief_SaechsischeLandesregierung_Tiame.V.-RosalindeLeipzig.pdf (655,8 kB)
ich fahre morgen nach Leipzig zum "Stammtisch" in die Rosalinde, und werde mal rumhören, ob irgendjemand mehr weiß.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
seit gestern habe ich nur Infos aus erster Hand. Es klingt wirklich unglaublich, was da abgeht.
Laut Aussagen Betroffener ist es wohl so, dass neuerdings eine bestimmte Gutachterin, die zudem bisher nicht mit dem Thema Trans befasst war, Gutachten macht. Deren Gutachten sind zudem besonders teuer - 1700€ - so wurde berichtet. Diesen Betrag hat meine gute Bekannte aus Leipzig für das gesamte Verfahren gezahlt.
Auch wenn ich nicht persönlich betroffen bin, so haben doch die Transsexuellen in Leipzig mein tiefes Mitgefühl.
Sie können jede Unterstützung gebrauchen. Wir müssen den Anfängen wehren, damit das nicht irgendwann bundesweit Schule macht.
Liebe Grüße
Michi
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.