Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG
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Anne-Mette
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Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

Jula hat schon viele fundierte Artikel geschrieben; hier eine aktuelle Auseinandersetzung mit dem TSG und den erwarteten Änderungen:


http://www.julaonline.de/Leseecke/Polit ... 20TSG.html

Gruß
Anne-Mette
Yasmine
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 2 im Thema

Beitrag von Yasmine »

Ja, ich sehe das genau so.
Ich habe Angst dass es nicht besser wird!
LG
Yasmine
Marielle
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 3 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo zusammen,

typisch Jula, typisch gut. Aber ich glaube, es geht, nach wie vor und zumindest in konservativem Traditionsempfinden, um noch etwas anderes als die Interessen der (ganzen) Gesellschaft. Es geht auch immer noch um die Interessen oder die gefühlte Richtigkeit von knapp der Hälfte der Gesellschaft. Und wenn man die Thematik des kommenden Fachaustausches in Berlin, "Geschlecht im Recht", mal als Frage aufgreift und sie ein wenig beleuchtet, kann man aus meiner Sicht nur zu einer Ansicht kommen: Gleiches Recht braucht kein Geschlecht. Jedes Geschlecht ist im Recht.

Habt es gut

Marielle

---------------------------------------------------------------------------------------------

Folgender Text ist für einen Flyer gedacht, passt hier aber ganz gut, finde ich:

Geschlecht im Recht?

Hautfarbe, körperliche Gebrechen, Religionszugehörigkeit oder politische
Überzeugung, kein auch nur halbwegs freiheitlich denkender Mensch käme
auf die Idee, diese Eigenschaften oder Merkmale von Menschen per Gesetz
in ein öffentliches Register aufzunehmen. Sofort und aus vielen guten
Gründen würde auf Freiheitsrechte, Antidiskriminierungsgesetze und das
Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Menschen verwiesen. Und auf die
sinnvolle Beschränkung des Staates auf das, was für sein Tun und Wirken
notwendig ist.

Und das Geschlecht? Es wird zugewiesen, in Registern erfasst, in Doku-
menten notiert und damit behördlich verwaltet. Ist das notwendig, damit
der Staat seine Pflichten gegenüber den Bürger_innen erfüllen oder die
Erfüllung der Pflichten der Bürger_innen einfordern kann?

Als Frauen noch kein eigenes Konto haben durften und die Erlaubnis des
Ehemannes brauchten, um eine Arbeit aufzunehmen, musste der Staat
wissen, wer der Mann im Hause ist. Als Frauen, Homo- und Transsexuelle
noch aus Bundeswehr, Polizei und Grenzschutz ausgeschlossen waren,
musste der Staat wissen, wer Manns genug ist, um ihn zu verteidigen.
Als Männer für Liebe noch bestraft wurden, musste der Staat wissen,
wer nach -§175 verurteilt werden kann. Als den Frauen noch das
Wahlrecht vorenthalten wurde, musste der Staat wissen,
wer in der Gesellschaft keine Stimme hat.

Falsch verstandene oder vorgebliche Fürsorge, überkommene Männlich-
keitsbilder und, vor allem anderen, die institutionalisierte Diskriminierung
von Frauen, Trans- und Homosexuellen machten Zuweisung und Verwaltung
von Geschlecht notwendig.


Das Geschlecht kam mit dem Unrecht in"™s Recht.

Kleberfix.jpg
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Kerstin
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 4 im Thema

Beitrag von Kerstin »

...Denken wir doch nur an die ganzen Vereine! Bei den Vereinen ist das anders. Da gibt es viele die Mitgliedschaft am Personenstand (rechtliches Geschlecht) festmachen und nie einen Gedanken daran verschwendet haben, dass sich das ändern könnte.
Besonders betroffen sind die vielen Männerbünde! Es sind nicht nur Revanchisten, sondern auch Freimaurer, Serviceclubs (Rotary, Lion) etc die aus Tradition geschlechtllich differenzieren und bestenfalls separate Ableger für Frauen zulassen.....
Nachdem ich das gelesen habe war ich bedient. Mit permanentem Dauerbeleidigtsein erreicht man nichts.


LG Kerstin
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 5 im Thema

Beitrag von Kerstin »

Gute Fragen die du stellst Daenerys. Allerdings würde ich doch eher fragen ob der Staat sich überhaupt dermassen in das Leben der Bürger einmischen muß wie zur Zeit, oder ob es nicht besser wäre er würde sich darauf beschränken sich um Polizei, Justitz sowie ums Militär zu kümmern.
So wie es für mich aussieht kommen sämtliche "Probleme" die aktuell diskutiert werden daher, das der Staat meint etwas regeln zumüssen nur um dann wieder nach zu bessern. Eine unendliche Spirale - also kann man es auch bleiben lassen.


LG Kerstin
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nicole.f
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 6 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Doch doch, um etwas wie das TSG kommen wir nicht drumherum, ein völliger Wegfall wäre desaströs. Das ist auch genau der Grund, warum Laura Adamietz in dem Gutachten ihrer Gruppe an der HU wieder ein Sondergesetz vorschlagen und begründen wird.

Nehmen wir alleine den -§5 TSG, das Offenbahrungsverbot. Gäbe es dies nicht, wären Trans* Menschen vor Zwangs- und Fremd-Outings völlig ungeschützt! Doch noch schlimmer als das, wir hätten keinerlei Hebel mehr, um Dokumente nach erfolgter Vä/Pä anpassen zu lassen, bspw. Zeugnisse oder die Geburtsurkunde. Auf Anhieb klingt es ja recht verlockend wenn man bspw. hört, in den USA kann man durch eine Zeitungsannounce und Antrag bei Gericht seinen Vornamen beliebig ändern. Doch das hat den großen Haken, das im Anschluss nur in sehr begrenzten weiteren Dokumenten der Name geändert wird. Eine neue Geburtsurkunde? In den USA in den meisten Bundesstaaten völlig unmöglich, in manchen machbar, aber extrem aufwändig. Alte Zeugnisse ändern? Nö, warum auch, müssen sie ja nicht, also machen es auch die meisten nicht.

Ein fehlender Rechtsanspruch führt sofort zu einer Rechtlosigkeit und damit zu kaum durchseztbaren Möglichkeiten. Wir kennen dies ja bereits aus Deutschland, obwohl es den -§5 gibt, ist es oftmals extrem schwer, neue Unterlagen zu bekommen - oder Unterlagen, die durch andere Vermerke wie "Ersatzausfertigung" nicht auf den Umstand praktisch hinweisen.

Also mindestens etwas wie -§5 muss gesetzlich garantiert bleiben. Würde man nun die Namensänderung allgemein für alle regeln, bspw. im Personenstandsrecht, dann wäre es vermutlich sehr schwierig, etwas äquivalentes wie -§5 TSG ebenfalls dort zu verankern, denn die besondere Schutzbedürftigkeit von Trans* Menschen müsste sich schon irgendwie an dieser Stelle ableiten können? Laura Adamietz wird sogar vermutlich noch weiter gehen und eine Strafbewährung verlangen...

Ein Sondergesetz sollte es auch weiterhin geben, um besondere Bedarfe von Trans* Personen, die sonst kaum abbildbar sind, z.B. besonderen Diskriminierungsschutz oder im Besonderen das Recht auf medizinische angleichende Maßnahmen. Auch dies wird Laura Adamietz berücksichtigen.

Der Staat kann sich aus einigen dieser Belange nicht völlig heraushalten, auch wenn ich im Grundsatz auch durchaus dafür bin, den Staat "dünn" zu halten. Doch etwas wie der Schutz von Persönlichkeitsrechten, Menschenrechten und Minderheitenschutz sind ganz originäre Staatsaufgaben. Die kann niemand anderes übernehmen und sie sind unabdingbar. Wir sehen es ja heute bereits, wie Unklarheiten in den bestehenden Gesetzen immer wieder dafür genutzt werden, um Trans* Menschen ihre Rechte vorzuenthalten - die Achtung der Würde wird ignoriert indem der alte Name / das alte Pronomen verwendet wird, Angleichungen werden verweigert etc. es verwundert auch nicht sehr, denn wir verursachen mit unserem Begehren Mehraufwand, den natürlich niemand freiwillig leisten will, solange man sie nicht zwingt oder zumindest den Zwang androhen kann. Die Krankenkassen haben wir heute auch nur mit viel Geduld halbwegs im Zaum, weil wir im SGB-V -§116b explizit als eine der "seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen" erwähnt sind und es mehrere Dutzend Sozialgerichtsurteile gegen GKVen gibt. Gäbe diese Einstufung in diesem Gesetz nicht, hätten wir es dramatisch schwerer, Kostenerstattungen durch zu bekommen.

Liebe Grüße
nicole
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 7 im Thema

Beitrag von Marielle »

Guten Abend zusammen,

das alles klingt, wie zu befürchten war und ist, sehr deutlich nach der Fest- und Fortschreibung binär-normativer Zuweisungs- und Verwaltungspraxis.

Hebammen und Kreiskrankenhausmediziner sollen also weiterhin unbeirrt und ohne jeden Zweifel feststellen, was Neurobiologen, Bio-Psychologen, Soziologen und auch vielen Betroffenen als undefinierbares, mithin nicht von aussen festschreibbares, Gemenge individueller, menschlicher Eigenschaften gilt. Amtsrichter und Standesbeamte sollen ( und werden! ) es, in trauter Zweisamkeit mit den Gatekeepern der Normativität, den Gutachten-Dealern, weiterhin nach Kräften verteidigen; weil es Ordnung, Einkommen und Position festigt.

Nur die arme Katze muss sich weiter selbst in den Schwanz beissen. Zum Schutz vor Diskriminierung wegen der eigenen Geschichte dient das Verschwindenlassen der eigenen Geschichte unter der Bettdecke des Offenbarungsverbotes. Wohlwissend, dass dadurch der Diskriminierung, dem Geheimnismonster, der Futternapf hingestellt und das Bett gemacht wird. Und wohl auch ahnend, dass die Strafbewehrung eine Chimäre ist, die notfalls vor Offensichtliches gestellt werden kann, das Offensichtliche aber nicht ändert und der Diskriminierung, dem Monster, am Ende wohl eher noch eine Wärmflasche unter die Bettdecke schiebt.


Wenn es so kommt, ist es jedenfalls kein Beispiel für einen Erfolg, der aus der gemeinschaftlich erwirkten Selbstermächtigung von Menschen heraus entsteht. Jubel darüber wäre leider nur das freiwillige Anerkenntnis der eigenen, gefühlten Unmöglichkeit, sich selbst zu ermächtigen und gegen Fremdbestimmung und Diskriminierung zu streiten.


Es bleibt zu hoffen, das Frau Adamietz sich daran erinnert, was sie vor ein paar Jahren schrieb*:

"Wozu braucht das Recht "Geschlecht"? Affirmativ wie beschrieben eigentlich gar nicht mehr. Als Grund für leider nach wie vor zu befürchtende Diskriminierungen muss das Recht "Geschlecht" noch kennen. Dafür bedarf es aber keiner registerrechtlichen Erfassung - Rassismus kann schließlich auch benannt werden, ohne dass es eines "Rasseeintrags" im Geburtsregister bedarf. Recht würde "Geschlecht" dann nur noch in diesem antidiskriminatorischen Sinne gebrauchen, und damit darauf hinwirken, dass Geschlecht gesellschaftlich als etwas ganz Persönliches, Individuelles behandelt wird, dass mit der körperlichen Ausstattung zusammenhängen kann, aber nicht muss, und vor allem von dem abhängt, was sich im Kopf abspielt,..."

Das wäre der richtige Weg zu individueller Selbstbestimmung, auch wenn darin Fragen bleiben.

Kostenübernahme? JA, selbstverständlich! Aber nicht zu Lasten all derer, die gegen Fremdbestimmung, Zuweisung und sozialen (Frauen, Trans* und Non-Bins) sowie operativen (Intersex) Anpassungsdruck als Folge der Rechtssetzung kämpfen, sondern im SGB verankert, für individuell notwendige medizinische Massnahmen aufgrund individuellen Leids, für dessen Beseitigung viele einstehen und viele streiten.

Schutzbedürfnis? JA, natürlich! Aber keines, das durch ein Sondermitleidsgesetz gnädig gewährt wird, sondern ein stolzes, das durch Freiheit und Gleichheit in der Gesellschaft getragen und durch eine starke Community verteidigt wird.


Es auf so einem Weg zu regeln, würde Schweiss und Tränen kosten und länger dauern, aber es wäre ein stolzer Weg, der allen dient.


Marielle


*) die Unterstreichung hab ich eingefügt; der ganze Text findet sich hier: http://www.bpb.de/apuz/135436/geschlech ... echt?p=all
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 8 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Hallo Marielle,

also, äh, in einer idealen Welt hast Du natürlich völlig Recht. Doch da leben wir nicht. Wir könnten wohl zwei Dutzend oder mehr Gesetze anpassen, damit Geschlecht und wie dies zustande kam endgültig keine Rolle mehr spielen könnte, doch das ist realistisch innerhalb einer Generation nicht machbar. Es sind nach wie vor zuviele unterschiedliche Gesetze und Rechtsgebiete, die dafür angefasst werden müssten. Solange dies also noch nicht geschehen ist, können wir doch die Personen nicht im Regen stehen lassen?

In einer idealen Welt bestimmt jede Person, irgendwann einmal, wenn sie sich dafür bereit fühlt und dies möchte, ein für sie passendes Geschlecht - oder eben auch nicht. Den Staat hat das nicht zu interessieren, er hat es zu akzeptieren und die Umwelt auch. In dieser Welt gäbe es per Definition auch gar keine Trans* Personen mehr und damit braucht es dann ganz sicher kein Sondergesetz mehr. Alles richtig und gut.

Das ist ja eine super schöne Idee, doch davon sind wir Lichtjahre entfernt. So weit, dass dies eben nicht auf einen Schlag veränderbar ist. In der Zwischenzeit müssen wir dafür Sorge tragen, dass Trans* Personen während der Zeit der sukzessiven Änderung dieser ganzen Gesetze geschützt und mit besonderen Rechten ausgestattet bleiben, oder?

Ich sehe auch nicht, wie Du von der leider noch bestehenden Notwendigkeit zu einem Sondergesetz gleich auf Fremdbestimmung kommst? So wird Laura Adamietz Entwurf die Selbstbestimmung endlich verankern, indem eben gerade keine fremdbestimmenden Gutachten mehr notwendig sind. Ja, das Gesetz würde weiterhin anerkennen und davon ausgehen, dass es ein bei Geburt zugewiesenes Geschlecht gibt, doch das werden wir nicht alles auf einmal reformieren können. Stelle Dir mal vor, Laura würde vorschlagen, grundsätzlich in Geburtsurkunden kein Geschlecht mehr zu vermerken. Meinst Du, das hätte irgendeine Aussicht auf eine reale Umsetzung? Ich nicht.

Ich denke ich verstehe schon Deinen Punkt ein wenig, möchte aber auch um etwas Besonnenheit bitten. Das Feld ist extrem groß, d.h. es betrifft sehr viele Rechtsgebiete, und unsere "Gegner" sind extrem konservativ. Alles in einem Schlag verändern zu wollen wäre, meiner Meinung nach, ein völlig unrealistischer Plan. Schon alleine wenn Lauras Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form durchkäme, grenzt das fast an ein Wunder.

Ich möchte die Situation damit nicht beschönigen. Es wäre lediglich ein Etappensieg, aber keinesfalls das Ende des Kampfes. Doch es wäre ein eingeschlagener Pfosten, vorwärts auf dem Weg zum Ziel, nicht zurück. Es gibt auch Stimmen in der Regierung und den zuständigen Ministerien, die absolut gar keine weitere Öffnung wollen und schon das TSG für zuviel des Guten halten. Wir müssen daher, denke ich, etwas vorsichtig sein mit dem, was wir da fordern. Ein Zuviel könnte auch den Bogen überspannen und wir fallen zurück auf Zustände von vor 1981 und das möchte wirklich niemand?

Liebe Grüße
nicole
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 9 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Nicole,
also, äh, in einer idealen Welt hast Du natürlich völlig Recht.
Von was weniger dürfte man bei der Formulierung von Zielen ausgehen, wenn es um die Gestaltung der Regeln einer Gesellschaft geht?


Du wirst trotzdem nicht annehmen, dass ich diesbezüglich unter Realitätsverlust leide. Und ich sehe natürlich auch, dass der Prozess nicht im Stadium des ersten Brainstormings ist, sondern schon ein paar, ihn zurechtstutzende, Diskussionen und Urteile hinter sich hat und, auch ganz klar, in einem gegebenen Umfeld stattfindet.

Andererseits sind die von mir genannten Aspekte auch nicht völlig neu, was daran deutlich wird, dass das obige Zitat von Frau Adamietz aus einem Text von 2012 stammt. Schon in einem Text zum 5. TSG-Urteil des BVerfG (soweit ich es erinnere war L. Adamietz auch an dem Text beteiligt) wurde ein breiteres Spektrum von Ansätzen für rechtliche Verbesserungen angedacht; das war 2005 (oder 06). Und 2012 wurde vom AK TSG-Reform ein Papier veröffentlicht, in dem die von dir genannten Punkte (Offenbarungsverbot, Namens- und Personenstandsänderung, Kostenübernahme) behandelt und dazu Möglichkeiten der Umsetzung ohne die Notwendigkeit eines Sondergesetz genannt wurden.

Das heisst für mich: Der seitdem laufende Prozess lief nicht wirklich auf der Basis einer möglichst umfassenden Vorstellung (von mir aus auch Utopie) von Gemeinschaft und Gemeinsinn, sondern wurde in wesentlichen Teilen unter der Voraussetzung (der Forderung, dem Wunsch) betrieben, dass das TSG, und zwar samt der es notwendig machenden Grundsätze und Probleme, erhalten bleiben soll.

Dafür spricht, dass der Diskurs weitestgehend aus Einlassungen besteht, in denen ein umfassenderer gesellschaftlicher Fortschritt keine sonderlich hohe Priorität hat bzw. gar nicht vorkommt. Und das, obwohl den Einlasser_innen die Probleme, meist sogar aus eigener Anschauung, bekannt sein müssen. Die dementsprechende Fokusierung der Debatte kann man zwar für einen ganz natürlichen Vorgang halten, weil es ja tatsächlich um die Anliegen einer Minderheit geht. Man kann es aber auch als fahrlässige (oder sogar vorsätzliche) Verengung eines viel breiteren Komplexes betrachten, wenn man erkennt, dass immer nur der eigene Ausschnitt des Gesamtkomplexes betrachtet und verhandelt wird. Zu diesem Schluss komme ich (fast) jedes Mal, wenn ich irgendwie mit dem innergemeinschaftlichen Diskurs in Berührung komme. Es gab und gibt unter den vielen Stimmen der (TS-)Community kaum Interesse an einer umfassenderen Lösung, die möglichst viele der Schwierigkeiten beseitigt, die sich aus der rechtlichen 'Geschlechts-Praxis' ergeben.


Ich bin mir sehr deutlich darüber bewusst, welche Widerstände bestehen und wie groß die Aufgabe im Ganzen ist. Und auch die Feststellung der derzeitigen Nicht-Umsetzbarkeit viel weitergehender Regelungen ist sachlich sicher richtig, sehe ich auch so. All das wären auch wirklich sehr gute Argumente, wenn die Umsetzung weitergehender Regelungen das eigentliche Ziel wäre. Nur scheitert es eben nicht nur an der nicht gegebenen Umsetzbarkeit und den bestehenden Widerständen, sondern daran, dass dieses Ziel gar nicht besteht.


Ich befürchte, dass eine TSG-Reform in der beschriebenen Art grade kein Schritt hin zu einer Befreiung vom rechtlichen Geschlechtsimperativ ist, sondern vielmehr genau dem Ziel derjenigen entspricht, die das binär-normative System erhalten wollen und die darin erreichbare amtliche Bestätigung ihres individuellen Seins höher bewerten, als die Schaffung von Freiräumen und Entfaltungsmöglichkeiten für alle. Sie übersehen dabei allerdings, dass die amtliche Bestätigung keinen Ersatz für soziale Bestätigung und Anerkennung darstellt und diese auch kaum bis gar nicht befördert. Die soziale Anerkennung wäre m.E. wesentlich besser durch andere Massnahmen, auch andere gesetzliche Regelungen, zu beeinflussen, die zwar tatsächlich nur langfristig wirken und zur Zeit schwierig bis gar nicht durchsetzbar sind, die aber wenigstens schon beginnen könnten zu wirken, indem man sie als eigentliches Ziel benennt und verkündet.

Vor ein paar Jahren hätte es auch kaum jemand für relativ kurzfristig möglich gehalten, dass in Geburtsurkunden der Geschlechtseintrag (wenn auch nur in Ausnahmefällen) offen bleiben kann. Es ist jetzt möglich. Man kann es heute für möglich halten, dass in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren gar kein Eintrag mehr erfolgt. Aber dazu müsste man das wollen und es, wenn nicht fordern, wenigstens als Anspruch, als Ziel formulieren.

In der Zwischenzeit müssen wir dafür Sorge tragen, dass Trans* Personen während der Zeit der sukzessiven Änderung dieser ganzen Gesetze geschützt und mit besonderen Rechten ausgestattet bleiben, oder?
Ja, natürlich. Wo immer es geht und gewünscht ist, werde ich meinen Beitrag dazu leisten. Man darf aber auch fragen, welche Personen die Betonung auf 'in der Zwischenzeit' legen und welche die Betonung auf 'besondere Rechte' als Endstadium, und nicht als Zwischenstadium, legen. Die bisherigen Antworten darauf haben mich weit überwiegend enttäuscht.


"Besonnenheit"...... ja, da bin ich sehr dafür. Dafür, dass man sich besinnt, besonnen ist, alle Aspekte beleuchtet und alle Möglichkeiten auslotet und dann die insgesamt beste Lösung als Ziel formuliert und gemeinsam, im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, dafür streitet. Ich sehe nur leider nicht, dass das bisher geschehen wäre oder bald geschehen könnte; dafür sind die Widerstände und Nicht-Umsetzbarkeiten innerhalb der Community (die, als solche, mal jemand ein 'rosa Einhorn' nannte) wohl zu groß.

Hab es gut

Marielle
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 10 im Thema

Beitrag von nicole.f »

Verstanden und ich stimme Dir weitgehend zu, sehe es aber nicht ganz so düster. Laura Adamietz bspw. steht sicherlich auch dafür, den ganzen Geschlechts-Klumpatsch aus dem Recht, wo es nichts zu suchen hat, zu entfernen. Ich habe sie nicht direkt danach gefragt, aber ich bin mir sicher, dass bspw. Frau Dr. Blomeyer und Kolleg_innen, die im BMFSFJ Referat die IMAG organisieren, das sicherlich auch so sehen. Und alle diese und noch viele mehr haben für die jetzige Runde das getan, was für ein kurz- oder mittelfristiges Ziel im Rahmen dieser Runde erreichbar erscheint. Es nützt eben nichts, sogleich mit der Maximalforderung zu kommen, wenn völlig absehbar ist, dass man damit bei denen, die dies entscheiden sollen, auf Unverständnis stoßen wird. So besinnen sich dann alle von vorne herein auf einen Kompromiss, der das Ziel hat, einen Schritt weiter zu kommen, einen Schritt hin zu dem Ziel, das viele sicherlich in ihrer Agenda haben und das dem, wie Du es beschreibst, mindestens recht ähnlich sein dürfte.

Mir wäre es auch deutlich lieber, wir hätten die Notwendigkeit zu einem solchen Gesetz erst gar nicht! Gar keine Frage. Doch noch sehe ich das leider eben nicht, dafür ist noch viel zu viel zu verändern, bevor wir darauf verzichten können. Das, im Übrigen, sagt Laura auch. Sie hätte lieber eine Reform der einzelnen Rechtsgebiete vorgeschlagen, darauf aber verzichtet, um realistische Chancen auf eine Umsetzung zu erhalten.

Wir werden dieses und nächstes Jahr noch einige große Unruhe in den Trans* Communities erleben, wenn die neue S3 Leitlinie und ICD-11 veröffentlicht und dann wirksam werden. Die sich selbst pathologisierenden TS werden schimpfen, weil ihnen die Krankheit abhanden kommen wird und sie es deshalb schwerer haben werde an Leistungen der KV zu kommen und sie werden den nicht-pathologisierenden Trans* vorwerfen, _sie_ hätten es ihnen weggenommen. Das wird übel werden, ich sehe es schon kommen. Die KVen beginnen ja jetzt bereits sich vor Leistungen zu drücken wo sie können, unter Verweis auf die Entpathologisierung - jetzt schon, obwohl noch gar nichts verabschiedet wurde. Das wird noch sehr unschön. An dieser Stelle gleich noch zu fordern, wir sollen "Transsexualität" als seltene Erkrankung aus dem SGB streichen und das TSG wegmachen etc., würde möglicherweise ein erhebliches Loch für Trans* Menschen aufreißen, wenn nicht alle anderen dafür notwendigen Änderungen der Rechtsgebiete gleichzeitig mit erfolgten.

Ich muss bspw. auch offen gestehen, dass ich schon jetzt nicht mehr genau weiß, ob ich mich öffentlich gegen Pathologisierung von Trans* aussprechen soll, wenn ich von KVen höre, die dies genau als Argument vor Gericht vorbringen, Maßnahmen nicht mehr zu bezahlen - ist ja nicht krank, zahlen wir nicht. Ich kann es dann vor mir nicht verantworten, die Entpathologisierung nicht zu fordern und kann es vor meiner Peer Community nicht verantworten, es doch zu tun - weil sie dann Gefahr läuft, keine Leistungen mehr zu bekommen.

Wandel durch Annäherung :) Ein Schritt nach dem anderen. Solange alle Schritte in die richtige Richtung weisen, kommen wir schon irgendwann an.

Liebe Grüße
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 11 im Thema

Beitrag von ab08 »

Marielle hat geschrieben: Di 7. Feb 2017, 20:33Man kann es heute für möglich halten, dass in zehn, zwanzig oder fünfzig Jahren gar kein Eintrag mehr erfolgt. Aber dazu müsste man das wollen und es, wenn nicht fordern, wenigstens als Anspruch, als Ziel formulieren.
Hallo Marielle,

nix für ungut :oops:
-> Ich finde gut, dass in Geburtsurkunden der Geschlechtseintrag in Ausnahmefällen frei bleiben kann.
-> Und ich bin sogar darüber hinaus der Meinung, dass jede/jeder die Möglichkeit haben sollte, den Eintrag zu streichen.

Aber, dass generell kein Eintrag erfolgt, das will ich z.B. nicht.
Das würde mich stören/wäre mir unangenehm und ich bin auch sehr im Zweifel, ob "kein Geschlechtseintrag" in unserer Gesellschaft mehrheitsfähig wäre.
Bei allem Verständnis für Menschen, die keinen Eintrag wollen, sollten die Bedürfnisse derjenigen, die das nicht wollen, genauso berücksichtigt werden. :oops:

Liebe Grüße
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 12 im Thema

Beitrag von Frauke »

nicole.f hat geschrieben: Di 7. Feb 2017, 21:00 Wir werden dieses und nächstes Jahr noch einige große Unruhe in den Trans* Communities erleben, wenn die neue S3 Leitlinie und ICD-11 veröffentlicht und dann wirksam werden. Die sich selbst pathologisierenden TS werden schimpfen, weil ihnen die Krankheit abhanden kommen wird und sie es deshalb schwerer haben werde an Leistungen der KV zu kommen und sie werden den nicht-pathologisierenden Trans* vorwerfen, _sie_ hätten es ihnen weggenommen. Das wird übel werden, ich sehe es schon kommen. Die KVen beginnen ja jetzt bereits sich vor Leistungen zu drücken wo sie können, unter Verweis auf die Entpathologisierung - jetzt schon, obwohl noch gar nichts verabschiedet wurde. Das wird noch sehr unschön. An dieser Stelle gleich noch zu fordern, wir sollen "Transsexualität" als seltene Erkrankung aus dem SGB streichen und das TSG wegmachen etc., würde möglicherweise ein erhebliches Loch für Trans* Menschen aufreißen, wenn nicht alle anderen dafür notwendigen Änderungen der Rechtsgebiete gleichzeitig mit erfolgten.

Ich muss bspw. auch offen gestehen, dass ich schon jetzt nicht mehr genau weiß, ob ich mich öffentlich gegen Pathologisierung von Trans* aussprechen soll, wenn ich von KVen höre, die dies genau als Argument vor Gericht vorbringen, Maßnahmen nicht mehr zu bezahlen - ist ja nicht krank, zahlen wir nicht. Ich kann es dann vor mir nicht verantworten, die Entpathologisierung nicht zu fordern und kann es vor meiner Peer Community nicht verantworten, es doch zu tun - weil sie dann Gefahr läuft, keine Leistungen mehr zu bekommen...
Wer sind denn "sich selbst pathologisierenden TS"? Transsexualität als Normvariante und nicht als Krankheit zu sehen, mag ja bei manchen sehr beliebt sein und vielleicht auch dem Zeitgeist entsprechen. Wirklich durchdacht ist das aber nicht. Für die transsexuelle Menschen wird das auf jeden Fall mehr Nach- als Vorteile bringen. Denn genau das von Dir jetzt schon beschriebene tritt. KV: geht uns doch nichts an. Und dann? TS sollte nicht als Psychokrankheit gelten, soweit ok, aber ein "Hobby" ist dies mit Sicherheit nicht.
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 13 im Thema

Beitrag von Frauke »

@ab08,

ich stimme Dir voll zu. Ich möchte für mich weiterhin den Geschlechtereintrag und die Anrede behalten. Die absolute Mehrzahl der Menschen hat kein Problem mit dem binären Modell und ihrer Geschlechtsidentität. Warum denen generell etwas wegnehmen?
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 14 im Thema

Beitrag von Claudia-Luisa »

Hallo!

Ein Bericht zum Ende der Legislaturperiode wird lt. Schreiben eines CDU-Bundestagsabgeordneten zu erwarten sein:

Roderich Kiesewetter, Vorsitzender CDU-Bundesfachausschuss Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik (ASEM);
......................................., einer der drei CDU-Bundestagsabgeordneten, die meine Bitte um Unterzeichnung der "Stuttgarter Erklaerung" beantwortet haben:

"Liebe Frau B....,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die Mühe im Zusammenhang mit der "Stuttgarter Erklärung". Die Anzahl der Unterzeichner kann sich sehen lassen, damit war bestimmt ein großer Aufwand verbunden.
Der Einsatz für Menschenrechte ist unbestritten ein elementarer Bestandteil einer toleranten und pluralistischen Gesellschaft. Dies gilt auch mit Blick auf die Umstände von Transsexuellen.
Die jetzige Bundesregierung hat deshalb in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die zwischenzeitlich erfolgten personenstandsrecht-­lichen Änderungen zugunsten intersexueller Menschen zu evaluieren, gegebe-­nenfalls auszubauen und die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen in den Fokus zu nehmen. Daher wurde zur Verbesserung der besonderen Situation von transsexuellen und intersexuellen Menschen im Sommer 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gebildet. Daneben sind auch die Bundesministerien des Innern, für Gesundheit und das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz in der Arbeitsgruppe vertreten. Ziel ist, die vielfältigen Problemlagen von trans- und intersexuellen Menschen durch den Austausch mit Fachpersonen und Interessenvertretungen zu beleuchten, Vorschläge für mögliche gesetzgeberische Lösungen zu diskutieren sowie die Ergebnisse in einem Bericht zum Ende der Legislaturperiode darzulegen.
Dabei befasst sich die Arbeitsgruppe mit drei Themenblöcken: Der erste befasst sich mit der medizinischen Behandlung der Betroffenen, der zweite mit dem Ausbau und der Stärkung von Beratungs-, Aufklärungs-, sowie Präventionsstrukturen. Im dritten Block werden erforderliche Gesetzesänderungen geprüft, hier insbesondere die Evaluation von -§ 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz, und die faktische als auch rechtliche Situation transsexueller Menschen analysiert. Insofern werden bereits wesentliche Punkte der "Stuttgarter Erklärung" in den zuständigen Gremien behandelt und Lösungsvorschläge erarbeitet. Hier gilt es aber zunächst den Abschlussbericht abzuwarten, der voraussichtlich im ersten Halbjahr 2017 erscheint.
Ich hoffe, Ihnen damit einen Einblick darüber gegeben zu haben, dass Anliegen von Menschen mit geschlechtlichen Abweichungen von der Politik ernst genommen werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung, wenn es Nachfragen gibt. Ihnen weiterhin viel Kraft und Beharrlichkeit für Ihr Engagement. Alles Gute!
Herzlichst,
Roderich Kiesewetter"

LG, C-L
Marielle
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Re: Jula Online: Ein Beitrag zur Diskussion um die Revision des TSG

Post 15 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo Nicole,

lieben Dank für deine Antwort. Und: Ja, die Richtung stimmt, das denke ich schon. Nur stehen halt viel zu viele Leute auf der Bremse. Es ärgert mich besonders, dass aus der Community heraus plumpe Egoismen gegen Ideen und Entwicklungen für die Zukunft gestellt werden, statt Argumente und sachliche Beiträge zur Debatte zu liefern. Schliesslich geht es darum, welche Ideen und Konzepte wir für diejenigen haben, die nach uns kommen. Und darum, ob sie den gleichen Mist erleben müssen wie wir oder eben nicht.

Aber ok:
Wandel durch Annäherung :)
Nähern und wandeln wir also weiter mühsam vor uns hin, Schritt für Schritt. :)

Hab es gut

Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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