Zwangsgutachten schon vor der Reform des TSG streichen! SOFORT!
Zwangsgutachten schon vor der Reform des TSG streichen! SOFORT! - # 4

Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 46 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

ich habe eben eine Nachricht bekommen von unserem dänischen Mitstreiter.

In dieser heißt es:
Namen kann man nicht ändern ohne beim Therapeuten in Kobenhagen gewesen zu sein, man braucht eine diagnose. Man muß auch in Dänemark wohnen.
Aber Geschlecht kann man ändern, wenn man eine anfrage machen lässt bei


https://cpr.dk/borgere/kan-jeg-faa-et-n ... koennede)/

Das kann ich in den nächsten Tagen (sinngemäß) übersetzen, wenn es nicht vorher ein(e) andere(r) macht )))(:
Auf alle Fälle werde ich das bei unserem nächsten Treffen noch einmal genauer abklären und mit Hintergrundinformationen füllen.

Gruß
Anne-Mette
Claudia-Luisa
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 47 im Thema

Beitrag von Claudia-Luisa »

Liebe Svetlana,

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807310.pdf
"Während der konstituierenden Sitzung der IMAG "Intersexualität/Transsexuali-
tät" am 8. September 2014 wurden von den Mitgliedern der IMAG, das sind —
neben dem BMFSFJ — die Leitungen der
zuständigen Fachreferate des Bundes-
ministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums des Innern sowie des Bun-
desministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Gegenstandsfelder der
IMAG wie folgt festgelegt: ..............."

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807310.pdf
"Die IMAG wird begleitet durch Fachgespräche, die das BMFSFJ organisiert, und
ein eigens hierfür eingerichtetes Dialog forum:.............................Es ist beabsichtigt, den Abschlussbericht zur IMAG im ersten Halbjahr 2017 vorzulegen. .........."
http://www.institut-fuer-menschenrechte ... -im-recht/

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809217.pdf
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=219762.html

https://www.frauenrat.de/deutsch/infopo ... chten.html

überall ist zu lesen, dass bei der IMAG das BMFSFJ federführend ist.

Liebe Grüße
Claudia-Luisa
Svetlana L
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 48 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Liebe Claudia-Luisa,

Ich zitiere einfach mal aus der Mail des BMI: "Ihre untenstehende Nachricht ist mir vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständigkeitshalber weitergeleitet worden, da die Federführung für das Transsexuellengesetz beim Bundesministerium des Innern liegt...". Wenn da anscheinend nicht mal die Zuständigkeiten klar geregelt sind, dann braucht man sich nicht zu wundern, dass es da nicht schneller voran geht.

Und bezüglich des Zeitplans: "...ihre [Anm.: gemeint ist die IMAG] Arbeit wird voraussichtlich im Herbst 2017 beendet sein..."
Hawadehre
Svetlana

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Claudia-Luisa
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 49 im Thema

Beitrag von Claudia-Luisa »

Danke für diese Info, liebe Svetlana und LG
JaquelineL
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 50 im Thema

Beitrag von JaquelineL »

Hallo ihr Lieben,

dann will auch ich versuchen, zumindest ein wenig beizutragen:

In den letzten Tagen haben meine "Sekundärbetroffene" (auch bekannt als Angel, meine Frau) und ich eine längere Diskussion über die Namensänderung und ihre Folgen geführt. Da wir beide nur "begrenzt neutral" sind, haben wir jeweils unsere Quellen nach sinnvollen Argumenten durchforstet und sind dabei unter anderem über einen Beitrag der bpd (Bundeszentrale für politische Bildung) zum Thema "Geschlechtidentität im deutschen Recht" aus dem Jahr 2012 gestoßen: http://m.bpb.de/apuz/135436/geschlechts ... echt?p=all

Interessant (wenngleich nicht neu) ist die Tatsache, dass weder Geschlecht noch Geschlechtsidentität im deutschen Recht definiert sind, obwohl die Frage, wie Geschlechtsidentität ausgelebt werden darf, sehr wohl gesetzlich geregelt sind. Neu war mir, dass das deutsche Recht wohl nur an zwei Stellen an des "Geschlecht" anknüpft, bei der "Verpartnerung" und bei der Wehrpflicht. Ansonsten wird anscheinend nur noch im Hinblick auf (Anti-)Diskriminierung darauf Bezug genommen.

Der Artikel stellt, im letzten Absatz zum Thema "Trans", bereits 2012 in den Raum, dass die aktuelle Gesetzgebung gegen das Grundgesetz verstößt - da sie die permanente Verortung in einem Geschlechtsempfinden eindeutig bevorzugt, bzw. eine nur zeitweise Verortung in damit unterschiedlichen Geschlechtsempfindungen diskriminiert.

Meiner Erwartung entspricht die im Bereich über Inter* benannte Situation, dass nach geltendem Recht im Geburtsregister ein Geschlecht der Neugeborenen eingetragen werden *muss*. Erstaunlich finde ich, dass es keine gesetzliche Vorgabe zur *Art* (und damit auch nicht zum Inhalt) des Eintrags gibt und erst seit 2010 eine Verwaltungsvorschrift existiert, wonach "männlich" oder "weiblich" einzutragen ist. Dies gilt auch in solchen Fällen, in denen auf Antrag in der Geburtsurkunde kein Geschlecht eingetragen wurde!

Geradezu visionär finde ich jedoch den im Schlussabsatz des Textes formulierten Gedanken, dass zukünftig vielleicht völlig auf eine Geschlechtszuweisung verzichtet werden könnte (also im Hinblick auf die staatliche Erfassung - im gesellschaftlichen Zusammenleben wird diese auf absehbare Zeit Bestandteil des Alltags bleiben). Angesichts der Tatsache, dass das Recht ansonsten schon weitgehend auf Geschlechtszuweisung verzichtet, sähe ich eine "Generalklausel" (z. B. als Erweiterung des AGG), die "Geschlecht" und "Geschlechtszuweisung" im Recht als unwirksam festlegt, bürokratisch durchaus machbar. Dass sie am Widerstand konservativer Kräfte vorerst scheitern wird, ist mir allerdings ebenso klar. Zumal damit plötzlich eine "Ehe für jeden" geschaffen würde, da das Verbot der Gleichgeschlechtlichkeit mit einer solchen AGG-Ergänzung gefallen wäre. Dennoch wäre so ein Vorgehen meines Erachtens die einzig gangbare Möglichkeit, die mittlerweile wild um sich greifenden Inkonsistenzen im deutschen Recht hinsichtlich geschlechtsspezifischer Regelungen (vor allem hinsichtlich "Verpartnerungen") wieder einzufangen, statt mit immer neuen Sonderfallregelungen die Verwirrung und den Verfall rechtlicher Logik zu beschleunigen.

Eine nette Zusammenfassung dieser Logik-Probleme findet sich bei der dgti (http://dgti.org/component/content/article.html?id=36), wenngleich der Artikel (aus dem Jahr 2000) in Teilen noch auf alten, durch das BVerfG "gekippten" Gesetzeslagen beruht. Dennoch ist er durchaus lesenswert auch für solche Leute, denen wir das Thema TSG und dessen massive Beeinträchtigungen (durch z. B. die Forderung nach Zwangsgutachten) näher bringen wollen.

Liebe Grüße
Jackie
Today is the first day of the rest of my... forget it.
Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 51 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

danke für Dein Posting )))(:

Das
Meiner Erwartung entspricht die im Bereich über Inter* benannte Situation, dass nach geltendem Recht im Geburtsregister ein Geschlecht der Neugeborenen eingetragen werden *muss*.
ist nicht mehr so.

Sieh z.B. hier http://www.im-ev.de/aktivitaeten/2013_1 ... tersex.php

oder in einige Beiträgen in unserem Themenbereich Intersexualität: viewforum.php?f=59

Herzliche Grüße und schönen Sonntag
Anne-Mette
Marielle
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 52 im Thema

Beitrag von Marielle »

Hallo zusammen,

und lieben Dank für's Gedanken machen und die Recherchearbeit!

Mit der Angabe zu den ablehnenden Gutachten (<1%, abnehmend) aus der Verlinkung von Claudia-Luisa kann man jetzt wissenschaftlich belegt vorrechnen, dass die 'Schutzwirkung' der Gutachten ein absolutes Hirngespinst ist. Jedenfalls dann, wenn sich die Schutzwirkung auf die Betroffenen beziehen und nicht alte Zöpfe verteidigen soll. Wer wirklich etwas für die Menschen tun will, muss sich Gedanken über ein wirksames System machen, das sachverständige Beratung und kritische Selbstreflektion miteinander verbindet und fördert. Die bestehende Gutachten-Praxis ist dazu offenbar ungeeignet.

Das von Jaqueline aufgezeigte Spannungsfeld hat auch der Deutsche Ethikrat (der berät die Bundesregierung in ethischen Fragen) schon aufgegriffen, als er sich, eben im Auftrag der Bundesregierung, mit dem Thema Intersexualität beschäftigt hat. In den vom Ethikrat formulierten Empfehlungen* steht (unter anderem):

"Als Grundlage für künftige Entscheidungen des Gesetzgebers sollten die Zwecke, die mit der Pflicht zur Eintragung nach derzeitigem Recht verfolgt werden, evaluiert werden. Es sollte geprüft werden, ob eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist."

Dazu bleibt tatsächlich nicht viel Substanzielles übrig, wenn man es durchdenkt. Neben der Wehrpflicht (ist eh ausgesetzt und die Bundeswehr kennt schon längst auch Soldatinnen) sowie der Ehe/Partnerschaft, sind da noch die Arbeitsstättenrichtlinie und die Gäststättenverordnungen, die das Thema Geschlecht hinsichtlich der Toiletten aufgreifen, das Passgesetz (im Reisepass muss bislang ein Geschlecht eingetragen werden), das Rentenrecht (dort ist die Adenauersche Geschlechterunterscheidung allerdings schon so gut wie tot) und der Justizvollzug (der aber auch keine Antwort darauf hat, warum man Homo* und Trans* den Cis Binär-Hetero-Mithäftlingen aussetzen darf, 'Männer' und 'Frauen' aber strikt getrennt gefangen gehalten werden müssen).


Ich sehe es auch wie Jaqueline, dass nämlich die behördliche Verwaltung von Geschlecht samt eines absurden, genitalbasierten Zuweisungssystems das eigentliche Problem ist. Und das deren Abschaffung das letztendliche Ziel sein sollte (muss). Dazu gibt es bekanntermassen aber erheblichen Widerstand aus der eigenen Community, sodaß die Abschaffung der objektiv sinnlosen Begutachtung ein Teilziel sein könnte, für das man eine breitere Unterstützung gewinnen kann.

Wir haben wirklich gute Argumente für die Beendigung der Begutachtungspraxis, wir haben ein Parlament, das in weiten Teilen zu Freiheit und Gleichheit steht und wir sollen, können und dürfen selbst etwas zu unserem Wohl beitragen.

Was machen wir also mit unseren Erkenntnissen? Wie kann eine entsprechende Grassroot-Initiative aussehen? Was brauchen wir dazu? Und wer macht mit?


Mein Geschlecht? Weiss ich besser!

Marielle


*) http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/ste ... litaet.pdf ; dort Seite 178
Zuletzt geändert von Marielle am So 4. Sep 2016, 18:49, insgesamt 1-mal geändert.
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ab08
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 53 im Thema

Beitrag von ab08 »

Marielle hat geschrieben:Hallo zusammen, und lieben Dank für's Gedanken machen und die Recherchearbeit!
Dem schließe ich mich ausdrücklich an! )):m
Leider fehlt mir hier die Fachkompetenz, um Substanzielles beizutragen.
Daher lese ich nur eifrig mit und warte ab, ob ich vielleicht doch was weiß :oops:

Liebe Grüße und weiter so (yes)
Andrea

P.S. Selbst die Empfehlungen des Ethikrates hatte ich mir bisher nicht angeschaut - Danke Marielle!!
- War eben Vollzeit im Beruf + Familie + ...
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ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Claudia-Luisa
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 54 im Thema

Beitrag von Claudia-Luisa »

Svetlana L
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 55 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

Schade, leider gerade erst entdeckt: Tag der Ein- und Ausblicke im Deutschen Bundestag

Das wäre natürlich die Gelegenheit für uns gewesen, um mit Vertretern der "uns gewogenen" Parteien (ich denke hier in erster Linie an Grüne und Linke) ins Gespräch zu kommen und unser Anliegen vorzutragen. Ich hänge zwar mit einer Erkältung zu Hause rum aber ärgere mich gerade tierisch, dass ich auf diesen Termin nicht eher aufmerksam wurde. Mist! [Smilie Daumen nach unten]
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Eisfee
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 56 im Thema

Beitrag von Eisfee »

Mal eine vermutlich ganz dooofe Frage:

Warum muss eigentlich ICH die Kosten des vom Staat geforderten "Nachweisverfahrens" tragen, wenn ich gewinne und es der Staat am Ende quasi verliert?
Ist es nicht sonst üblich, dass die Verfahrenskosten vom Verlierer getragen werden?

Der Staat stellt ja schließlich eine falsche Behauptung zu meiner Geschlechtsidentität in den Raum. Ich muss ihm nun also auf meine Kosten nachweisen, dass er "unbeabsichtigt" gelogen hat?
Vielleicht könnte man das ganze Problem ja mal von der Seite aufrollen. Dann könnten sie meinetwegen 10 Gutachten fordern, diese Ungläubigen.
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 57 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

Lob und Tadel :mrgreen:

Tadel für: "dann könnten sie meinetwegen 10 Gutachten fordern, diese Ungläubigen" (smili)

Es geht nicht nur um die Kosten, denke ich. Diese Gutachten, allein für die Änderung des Namens und des Personenstandes, sind diskriminierend und in meinen Augen ungesetzlich. Da ist jedes Gutachten zu viel!

Gruß
Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 58 im Thema

Beitrag von Marielle »

Namd,
Warum muss eigentlich ICH die Kosten des vom Staat geforderten "Nachweisverfahrens" tragen ...?
Weil der Staat, also die Summe aus du, ich und die anderen, nach geltendem Recht zu Recht davon ausgeht, dass DU das Verfahren gefordert hast, es also deinem Vergnügen dient. 'Der Staat' sieht von sich aus gar keinen Handlungsbedarf; schliesslich hat man dir ja schon bei der Geburt einen ordentlichen Personenstand verschafft; ganz ohne Zusatzkosten :mrgreen:

'Der Staat' schreibt dir z.B. auch vor, dass du einen Führerschein haben musst, wenn du Auto fahren willst, kommt aber auch hier nicht auf die Idee, ihn dir zu bezahlen. Während die Führerscheinpflicht allerdings vielleicht doch den einen oder anderen positiven Aspekt haben könnte, ist das bei der Personenstandspflicht nicht recht erkennbar. Aber leider: Noch besteht sie.

Das Problem liegt daher, wie dieser Thread schon gezeigt haben müsste, eher nicht in den Kosten.;so unschön sie im Einzelfall auch sein mögen.

Gute Nacht, Marie.


Btw: Es ist nicht richtig, dass immer die 'unterlegene' Partei die Kosten übernehmen muss; auch nicht, was die sogenannten 'Gerichtsauslagen' (dazu gehören z.B. die Kosten für Gutachten) angeht. Die bleiben durchaus auch mal an der Partei hängen, die geklagt hat bzw. die der Anlass für den Streit war; unabhängig davon, wer am Ende verurteilt wird.

Ausserdem ergeht in Verfahren nach dem TSG ohnehin kein 'Urteil', sondern ein 'abschliessender Beschluss', d.h. dass es im üblich Sinn gar keine 'unterlegene' Partei (wie im Zivilprozess) geben kann. Als Vorstellung ist's aber irgendwie ganz lustig:

"Im Namen des Volkes: Sie, Ex-Erwin Lindemann, werden dazu verurteilt, entsprechend ihres Antrags auf Lebenszeit, mindestens aber bis zu ihrem Widerruf, den von ihnen selbst gewählten Namen Erna Lindemann zu tragen und sich als Frau Erna Lindemann angesprechen zu lassen." :wink:
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 59 im Thema

Beitrag von Claudia-Luisa »

Heute kam eine Antwort auf meine Anfrage an die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks:
Sehr geehrte Frau ....,

danke für Ihre Nachricht. Ich habe Ihre Frage an die zuständige Stelle im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend weitergeleitet. Sobald ich eine Rückmeldung erhalte, werden Sie informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Brandt

Büroleiterin

--------------------------

Caren Marks MdB
Parlamentarische Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Büro Berlin
Paul-Löbe-Haus 7.040
Deutscher Bundestag
11011 Berlin
Tel.: 030/227-75843
Fax: 030/227-76181
caren.marks.ma01@bundestag.de

http://www.caren-marks.de

http://www.facebook.com/caren.marks


Von: .... .... [......@......]
Gesendet: Freitag, 2. September 2016 15:38
An: Caren Marks MdB <caren.marks@bundestag.de>
Betreff: Frage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zum TSG vom 13.07.2016

........................ ..........................

Frage zur Ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage zum TSG vom 13.07.2016

und zur Gesetzgebung für inter- und transsexuelle Menschen

Sehr geehrte Frau Marks,

in der Kleinen Anfrage von Bündnis90/Die Grünen und Ihrer Antwort sind unter Punkt 28. Angaben, die sich im TSG nicht wiederfinden.

"drei Jahre im Gegengeschlecht identifizierbar" steht nicht im TSG.

Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Aufklärung dieses Missverständnisses beitragen könnten.

Von noch größerem Interesse ist für mich Ihre Antwort auf eine weitere Frage:

Können Menschen mit Inter- und Transsexualität in dieser Legislaturperiode mit menschenrechtskonformen Gesetzgebung/Änderung des TSG rechnen?

Vorab herzlichen Dank und
Freundliche Grüße
....................

http://www.volkerbeck.de/wp-content/upl ... 8-8808.pdf
Frage Nr. 28:

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass...................
Anne-Mette
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Re: Zwangsgutachterei bis zur Reform des TSG aussetzen! SOFORT!

Post 60 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

es ist die Frage: was machen wir weiter?

Als "kurzfristige Aktion" könnte ich mir eine Postkarten-Initiative vorstellen. So könnten wir Postkarten drucken lassen und
die an alle Bundestags-Abgeordnete schicken.
Vorne ein Symbol: Zwangsgutachten abschaffen/aussetzen.
Im Schriftteil der Karte: ein Dreizeiler als Anschreiben und dann ein QR-Code, mit dem sich Interessierte direkt hier einklinken können:
qr-forum.jpg
Die Aktion könnten wir gleichzeitig bei den "üblichen Verdächtigen" (Presse) bekannt machen.

Nachtrag:
wir hatten doch auch mal ein Thema "Initiative" (mit Zugangskennwort): http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... 9&start=30
Allerdings ist da seit mehr als einem Jahr nichts geschehen.
Einige haben sich ziemlich rar gemacht :(

Das könnte natürlich auch ein Hinweis darauf sein, "dass es sich nicht lohnt", einen neuen Vorstoß zu unternehmen.


Gruß
Anne-Mette
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