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Es geht um "Transsexuelle dürfen auf Kosten der Kasse auch eine Kosmetikerin in Anspruch nehmen, wenn keine zeitnahe ärztliche Bartentfernung möglich ist. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden".
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Danke Anne-Mette für den Hinweis! Ich werde bei meiner aktuellen Auseinandersetzung mit der Krankenkasse möglicherweise darauf verweisen (müssen), weil hier im Chemnitzer Raum eine ähnliche Situation vorliegt.
Von mir auch herzlichen Dank Anne Mette.
Hier bei uns in und um Augsburg sieht es aus wie in Chemnitz, das Urteil wird mir bei meiner Kasse auch sehr helfen.
Gruß Tatjana
Der Kopf denkt und gibt Rat.
Das Bauchgefühl gibt Rat.
Doch das Herz spricht, höre auf dein Herz!
Ich hatte heute ein ganz nettes Gespräch mit meiner Kasse, auf meine Anfrage. Die sind sich anscheinend sehr wohl bewusst, das es schwer werden könnte, einen Arzt zu finden für die Epi.
Daher dürfte ich, wenn ich keinen Dermatologen finde, auch gerne einen Kostenvoranschlag von einer Kosmetikerin oder einer Klinik einreichen, mit den nötigen Begleitpapieren.
Das klang jedenfalls schon mal sehr vielversprechend. Was da noch auf mich zukommt werde ich dann ja sehen.
LG Dahlia
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.
Das übliche Verfahren ist, dass die Kasse das dem MDK vorlegt, damit der Stellung bezieht und eine Empfehlung ausspricht. Der MDK weiß wie alle anderen Beteiligten, dass die Behandlung beim Hautarzt nicht im zeitlichen Rahmen ausgeführt werden kann (die berühmte 5-Minuten-Regel).
Ein vernünftiger MDKler wird also in seine Liste der vertrauenswürdigen Elektrologisten schauen (auch die sind nicht in Überzahl vorhanden) und bei einem gut formulierten Kostenvoranschlag grünes Licht geben.
So weit die Theorie. In der Praxis war es bei mir in Köln im Frühjahr 2015 auch genau so. Es scheint jedoch zunehmend unbequemer zu werden.