GaOP, rechtliche Vorausetzungen
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Lipstick-Lady
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GaOP, rechtliche Vorausetzungen
Liebe Ladies,
nachdem nun 2 positive Gutachten für meine VÄ/PÄ bei Gericht vorliegen, wird der notwendige Beschluß hoffentlich bald kommen. Nun denke ich schon an den nächsten Schritt, die GaOP. Wie weit ich hier gehen will, steht noch nicht fest. Ich lasse mich demnächst beraten.
Meine Frage ist, ob eigentlich bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Operateure ans Werk gehen können. Die Gutachten sind ja eigentlich nur für die VÄ/PÄ erstellt worden. Einer meiner Gutachter hat sogar explizit reingeschrieben, daß das kein Gutachten zur somatischen (= körperlichen) Anpassung an das weibliche Geschlecht wäre. Denn er fürchtet Regressansprüche, falls mir mein weiblicher Körper hinterher nicht gefällt.
LG
nachdem nun 2 positive Gutachten für meine VÄ/PÄ bei Gericht vorliegen, wird der notwendige Beschluß hoffentlich bald kommen. Nun denke ich schon an den nächsten Schritt, die GaOP. Wie weit ich hier gehen will, steht noch nicht fest. Ich lasse mich demnächst beraten.
Meine Frage ist, ob eigentlich bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Operateure ans Werk gehen können. Die Gutachten sind ja eigentlich nur für die VÄ/PÄ erstellt worden. Einer meiner Gutachter hat sogar explizit reingeschrieben, daß das kein Gutachten zur somatischen (= körperlichen) Anpassung an das weibliche Geschlecht wäre. Denn er fürchtet Regressansprüche, falls mir mein weiblicher Körper hinterher nicht gefällt.
LG
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ab08
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Re: GaOP, rechtliche Vorausetzungen
"daß das kein Gutachten zur somatischen (= körperlichen) Anpassung an das weibliche Geschlecht wäre"
Hallo Lipstick-Lady
war bei mir (in den Gutachten zur NÄ 2008) genauso.
--> Bogenhausen (Klinik für meine GaOP) erwartete von mir (zusätzlich zu den alten Gutachten!!) ein Indikationsgutachten des Psychiaters (Kosten bei mir 190 €, die mir nicht erstattet werden)
und eine Kostenzusage meiner Krankenkasse (privat versichert). Bei einer großen Operation braucht der Operateur offenbar eine unabhängige Indikation.
Zusätzlich wird meist erwartet, dass längere Zeit (Kenn mich hier rechtlich nicht aus, da ich es nicht brauche, aber ich vermute über ein Jahr) im korrekten Geschlecht gelebt wurde.
Nach Auskunft meines Operateurs ist es übrigens auch technisch von Vorteil für die GaOP, wenn die HET bereits länger läuft.
Liebe Grüße
Andrea
Hallo Lipstick-Lady
war bei mir (in den Gutachten zur NÄ 2008) genauso.
--> Bogenhausen (Klinik für meine GaOP) erwartete von mir (zusätzlich zu den alten Gutachten!!) ein Indikationsgutachten des Psychiaters (Kosten bei mir 190 €, die mir nicht erstattet werden)
und eine Kostenzusage meiner Krankenkasse (privat versichert). Bei einer großen Operation braucht der Operateur offenbar eine unabhängige Indikation.
Zusätzlich wird meist erwartet, dass längere Zeit (Kenn mich hier rechtlich nicht aus, da ich es nicht brauche, aber ich vermute über ein Jahr) im korrekten Geschlecht gelebt wurde.
Nach Auskunft meines Operateurs ist es übrigens auch technisch von Vorteil für die GaOP, wenn die HET bereits länger läuft.
Liebe Grüße
Andrea
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
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Lipstick-Lady
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Re: GaOP, rechtliche Vorausetzungen
Ja, irgendsowas hatte ich vermutet. Kann das zusätzliche Gutachten von der betreuenden Psychologin sein? Die HET und das offizielle Leben im weiblichen Geschlecht läuft bei mir nun ein dreiviertel Jahr.
Private Krankenversicherung (50%) und Beihilfe(50%), da ich Beamtin bin, machen die Verhandlungen nicht gerade einfacher.
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ab08
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Re: GaOP, rechtliche Vorausetzungen
Hallo,
das mit der "betreuenden Psychologin" könnte klappen.
Bei mir war es auch der Erstgutachter (er ist halt Psychiater), der das Indikationsgutachten erstellte. Er kannte mich am besten...
2008 schrieb er noch "Kann nicht für die GaOP verwendet werden" 2015, wie ich ihn wieder aufsuchte, war es dann kein Problem mehr...
Allerdings sollte es jemand sein, der sich mit solchen (Indikations-)Gutachten auskennt, es also öfter macht.
--> Denn der Sinn ist, dass das Gutachten der Klinik/dem Operateur reicht.
Liebe Grüße
Andrea
P.S. Bin ja auch Beamtin. Die Klinik wollte eine Kostenzusage der KK, die schickte ich hin.
Von einer Zusage der Beihilfestelle war nie die Rede. --> Also reich ich die Rechnung hinterher ein, notfalls zahl ich halt Teile selber. (Hab genügend finanzielle Reserven)
das mit der "betreuenden Psychologin" könnte klappen.
Bei mir war es auch der Erstgutachter (er ist halt Psychiater), der das Indikationsgutachten erstellte. Er kannte mich am besten...
2008 schrieb er noch "Kann nicht für die GaOP verwendet werden" 2015, wie ich ihn wieder aufsuchte, war es dann kein Problem mehr...
Allerdings sollte es jemand sein, der sich mit solchen (Indikations-)Gutachten auskennt, es also öfter macht.
--> Denn der Sinn ist, dass das Gutachten der Klinik/dem Operateur reicht.
Liebe Grüße
Andrea
P.S. Bin ja auch Beamtin. Die Klinik wollte eine Kostenzusage der KK, die schickte ich hin.
Von einer Zusage der Beihilfestelle war nie die Rede. --> Also reich ich die Rechnung hinterher ein, notfalls zahl ich halt Teile selber. (Hab genügend finanzielle Reserven)
Zuletzt geändert von ab08 am Mi 30. Mär 2016, 21:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: GaOP, rechtliche Vorausetzungen
Die Krankenversicherung hat die bisher aufgelaufenen Kosten bei mir anstandslos bezahlt. Bei der Beihilfestelle warte ich noch drauf. Aber ich hab zum Glück auch noch Geld in der Hinterhand.
LG
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ab08
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Re: GaOP, rechtliche Vorausetzungen
Achtung:
Die Beihilfe zahlte bei mir 2008 erst, als die NÄ rechtlich durch war. Das Amtsgericht also entschieden hatte. *)
Allerdings wurden dann von der Beihilfe alle Behandlungen auch diejenigen, die früher erfolgt waren, nachträglich anteilig voll erstattet.
Also Geduld, eventuell Kosten auslegen...
Liebe Grüße
Andrea
*) Offenbar gibt es hier entsprechende Vorschriften.
Die Beihilfe zahlte bei mir 2008 erst, als die NÄ rechtlich durch war. Das Amtsgericht also entschieden hatte. *)
Allerdings wurden dann von der Beihilfe alle Behandlungen auch diejenigen, die früher erfolgt waren, nachträglich anteilig voll erstattet.
Also Geduld, eventuell Kosten auslegen...
Liebe Grüße
Andrea
*) Offenbar gibt es hier entsprechende Vorschriften.
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Re: GaOP, rechtliche Vorausetzungen
Hallo Lipstick-Lady,
Kornelia hat den richtigen Hinweis geliefert. Manche private Kassen stützen sich auch auf die Standards Of Care von WPATH, wobei die Richtlinien der MDK'en daraus abgeleitet sind.
Zu vielem was in diesen Dokumenten steht, kann Frau natürlich eine kritische Meinung haben. Aber das sind die Regeln, nach denen derzeit gespielt wird.
Liebe Grüße
Anke
Kornelia hat den richtigen Hinweis geliefert. Manche private Kassen stützen sich auch auf die Standards Of Care von WPATH, wobei die Richtlinien der MDK'en daraus abgeleitet sind.
Zu vielem was in diesen Dokumenten steht, kann Frau natürlich eine kritische Meinung haben. Aber das sind die Regeln, nach denen derzeit gespielt wird.
Liebe Grüße
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Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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