Hallo,
Vicky_Rose hat geschrieben:Wenn ich ein solches frei zugängliches WLAN privat und umsonst anbiete, dann würde ich fragwürdige Seiten auch wegfiltern. Ich möchte mich beispielsweise nicht plötzlich in einem Prozess um Kinderpornographie wiederfinden
So stimmt das nicht. Nach TMG wird unterschieden in verschiedene Arten eines Providers. Hier geht es um einen reinen Access Provider, der nicht für Inhalte haftet, da seine Dienstleistung eine rein technische ist.
http://www.it-recht-kanzlei.de/provider ... ftung.html
Stimmt, auf jeden Fall im Grundsatz. Allerdings geht die Rechtsprechung da manchmal seltsame Wege. Außerdem geht es mir nicht vor allem um rechtliche Konsequenzen. Ich denke da mehr an den Schaden bei der Reputation und eventuelle politische Konsequenzen.
Vicky_Rose hat geschrieben:Trotzdem hat in der Tat die Bundesregierung kein Interesse daran, o.g. Inhalte zu verteilen. Und ich teile diese Meinung. da es sich um strafwürdige Tatbestände handelt. In Falle dieses Forums kann ich das nicht nachvollziehen, auch wenn in der Begründung "Sex" oder "Forums/Boards" steht. Diese sind nicht strafbewehrt und somit sollte sich der Staat von einer Bewertung distanzieren.
In der Sache bin ich bei dir, es gibt keinen sachlichen Grund das Forum wegzufiltern. Aber ich glaube nicht, dass das mit Absicht passiert. Bei aller Wertschätzung für das Forum und seine "Bewohner", dafür ist das Forum kaum wichtig genug.
Vicky_Rose hat geschrieben:Würdest Du als Privatperson Providerdienste anbieten, hätte ich kein Problem mit Einschränkungen, denn das ist Dein gutes Recht. Bei einem Bundesministerium sehe ich das aber anders. Hier sind viel strengere Maßstäbe anzulegen, da meinem Empfinden nach durch eine Einschränkung des Zugriffs eine offizielle Wertung ausgedrückt wird.
Stimmt, hier sollten strenge Maßstäbe gelten, aber in alle Richtungen. Diese Filter einzustellen ist ein aufwändiges Geschäft und es ist schnell zu viel oder zu wenig weggefiltert. Dementsprechend bewerte ich das weniger als offizielles Statement. Wenn allerdings Anne-Mette auf ihre Anfrage keine adäquate Antwort bekommt, dann verändert sich das für mich. Und ich erwarte auch, dass der Zugriff auf ihre Anfrage hin ermöglicht wird.
Vicky_Rose hat geschrieben:Im übrigen geht es nicht um die Unterscheidung hoheitlich oder privat (ein Ministerium ist grundsätzlich niemals "privat"). Hoheitsakte sind gerichtliche Entscheidungen, Gesetzgebungen und Verwaltungsakte (z.B. Bescheide). Es ist auch nicht im Sinne einer Eingriffsverwaltung zu betrachten.
Das sehe ich deutlich anders. Praktisch jede Verwaltung handelt auch privatrechtlich, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Und die Bereitstellung eines WLAN's ist sicherlich keine hoheitliche Aufgabe.
Vicky_Rose hat geschrieben:Ich sehe das Vorgehen des BMVI als subtiler an. Durch die Vorgaben schränkt das BMVI in einem Teilbereich (hier das Open-WLAN) die Möglichkeiten ein, an Informationen zu gelangen. Es stört sich kaum jemand daran. Über die Motive lässt sich nur spekulieren. Also warten wir ab, was passiert.
Ich bezweifele, dass sich das BMVI darüber bewusst ist, das Forum gesperrt zu haben. Es gibt so viele Seiten im Netz und ich gehe sehr davon aus, dass es weitere Seiten unberechtigter Weise erwischt hat. Deshalb kann ich hier weder Vorsatz noch Motiv sehen. Für mich ist das eine Unschärfe bei der Filtereinstellung.
Aber wie Du schon geschrieben hast, warten wir mal die Reaktion auf Anne-Mettes Schreiben ab.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
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