"Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
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Anne-Mette
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"Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Moin,
weiterhin heißt es dort:
Von Flüchtlingen wird Integration gefordert. Dazu soll auch die schriftliche Anerkennung der Rechte Homosexueller gehören. Doch warum nur von einer Seite fordern, was man selbst nur unzulänglich einhält?
https://www.evangelisch.de/blogs/kreuz- ... 04-01-2016
Gruß
Anne-Mette
weiterhin heißt es dort:
Von Flüchtlingen wird Integration gefordert. Dazu soll auch die schriftliche Anerkennung der Rechte Homosexueller gehören. Doch warum nur von einer Seite fordern, was man selbst nur unzulänglich einhält?
https://www.evangelisch.de/blogs/kreuz- ... 04-01-2016
Gruß
Anne-Mette
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Yasmine
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Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Danke für den Artikel.
Der Artikel ist gut geschrieben und die Kommentare zeigen, wo wir auch ohne muslimische männliche Flüchtlinge stehen...
LG
Yasmine
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Yasmine
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Anke
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Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Hallo,
der Artikel 3 GG ist ein zweischneidiges Schwert. Würde das so umgesetzt, dann könnte es sein, dass das TSG grundgesetzwidrig ist, weil es eine Sonderbehandlung für Transsexuelle vorsieht. Damit wäre die Möglichkeit einer Vornamens- und Personenstandsänderung erstmal weg. Dementsprechend müsste das Personenstandsrecht so ergänzt werden, dass die Möglichkeit zur Vornamens- und Personenstandsänderung für alle geschaffen wird.
Weitere Probleme könnten sich bei den medizinischen Maßnahmen ergeben. Je nach Auslegung könnten die Finanzierung dieser Maßnahmen durch öffentliche Krankenkasse verfassungswidrig sein, denn es wäre eine Ungleichbehandlung
Es würde nur funktionieren, wenn wie bei den Behinderten die Benachteiligung ausgeschlossen würde. Für die sexuelle Identität ist das aber kaum vorstellbar.
Deshalb Vorsicht bei Änderungen im Grundgesetz. So etwas sollte wirklich zu Ende gedacht und sämtliche Konsequenzen berücksichtigt worden sein.
Liebe Grüße
Anke
der Artikel 3 GG ist ein zweischneidiges Schwert. Würde das so umgesetzt, dann könnte es sein, dass das TSG grundgesetzwidrig ist, weil es eine Sonderbehandlung für Transsexuelle vorsieht. Damit wäre die Möglichkeit einer Vornamens- und Personenstandsänderung erstmal weg. Dementsprechend müsste das Personenstandsrecht so ergänzt werden, dass die Möglichkeit zur Vornamens- und Personenstandsänderung für alle geschaffen wird.
Weitere Probleme könnten sich bei den medizinischen Maßnahmen ergeben. Je nach Auslegung könnten die Finanzierung dieser Maßnahmen durch öffentliche Krankenkasse verfassungswidrig sein, denn es wäre eine Ungleichbehandlung
Es würde nur funktionieren, wenn wie bei den Behinderten die Benachteiligung ausgeschlossen würde. Für die sexuelle Identität ist das aber kaum vorstellbar.
Deshalb Vorsicht bei Änderungen im Grundgesetz. So etwas sollte wirklich zu Ende gedacht und sämtliche Konsequenzen berücksichtigt worden sein.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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Lina
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Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Warum? Tradition, vielleicht.Anne-Mette hat geschrieben:Moin,
weiterhin heißt es dort:
Von Flüchtlingen wird Integration gefordert. Dazu soll auch die schriftliche Anerkennung der Rechte Homosexueller gehören. Doch warum nur von einer Seite fordern, was man selbst nur unzulänglich einhält?
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Gruß
Anne-Mette
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Jaqueline
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Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Mahlzeit,
ich bin nicht kirchlich aber evangelisch.de ist mir schon lange als relativ weltoffen aufgefallen. Aber ich bin dafür, dass die Anmerkung deutscher Rechte und Pflichen (woraus sie sich auch immer ergeben) eingehalten und geachtet werden. Wer das nicht unterschreiben will gehört zurück. Nur so können wir das Risiko vom Aufbau einer Parallelgeselschaft verringern. Wer straffällig wird sollte auch umgehend abgeschoben werden.
Ja das Recht auf Homosexualität sollte ins Grundgesetz
Ganz liebe Grüsse
Jacky
ich bin nicht kirchlich aber evangelisch.de ist mir schon lange als relativ weltoffen aufgefallen. Aber ich bin dafür, dass die Anmerkung deutscher Rechte und Pflichen (woraus sie sich auch immer ergeben) eingehalten und geachtet werden. Wer das nicht unterschreiben will gehört zurück. Nur so können wir das Risiko vom Aufbau einer Parallelgeselschaft verringern. Wer straffällig wird sollte auch umgehend abgeschoben werden.
Ja das Recht auf Homosexualität sollte ins Grundgesetz
Ganz liebe Grüsse
Jacky
Genieße jeden Tag, als sei es dein letzter :-)
Seit dem 01.01.2024 findet man mich an einer kleinen Klinik in München.
https://www.crossdresser-forum.de/phpBB3/viewtopic.php?p=277174#p277174
Seit dem 01.01.2024 findet man mich an einer kleinen Klinik in München.
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Dani-Nicola
Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Liebe Anke,Anke hat geschrieben:Hallo,
der Artikel 3 GG ist ein zweischneidiges Schwert. Würde das so umgesetzt, dann könnte es sein, dass das TSG grundgesetzwidrig ist, weil es eine Sonderbehandlung für Transsexuelle vorsieht. Damit wäre die Möglichkeit einer Vornamens- und Personenstandsänderung erstmal weg. Dementsprechend müsste das Personenstandsrecht so ergänzt werden, dass die Möglichkeit zur Vornamens- und Personenstandsänderung für alle geschaffen wird.
Weitere Probleme könnten sich bei den medizinischen Maßnahmen ergeben. Je nach Auslegung könnten die Finanzierung dieser Maßnahmen durch öffentliche Krankenkasse verfassungswidrig sein, denn es wäre eine Ungleichbehandlung
Es würde nur funktionieren, wenn wie bei den Behinderten die Benachteiligung ausgeschlossen würde. Für die sexuelle Identität ist das aber kaum vorstellbar.
Deshalb Vorsicht bei Änderungen im Grundgesetz. So etwas sollte wirklich zu Ende gedacht und sämtliche Konsequenzen berücksichtigt worden sein.
Liebe Grüße
Anke
die Angst, dass sich Probleme bei der Finanzierung medizinischer Maßnahmen seitens der Krankenkassen ergeben könnten, hatten Betroffene auch, als das TSG dahingehend geändert wurde, dass medizinische Eingriffe nicht mehr zwingend erforderlich waren um die Personenstandsänderung zu beantragen. Wie wir wissen, ist dieser Fall nicht eingetreten. Trotzdem sollten wir ständig auf der hut sein. Man weiß nie, was sich die Kassen einfallen lassen, wenn wieder einmal Einsparungen angesagt sind.
Ich denke, dass eine Erweiterung des Grundgesetzes gut und notwendig ist.
Liebe Grüße
Daniela
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Anke
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Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Liebe Daniela und natürlich auch alle anderen,Dani-Nicola hat geschrieben:
Liebe Anke,
die Angst, dass sich Probleme bei der Finanzierung medizinischer Maßnahmen seitens der Krankenkassen ergeben könnten, hatten Betroffene auch, als das TSG dahingehend geändert wurde, dass medizinische Eingriffe nicht mehr zwingend erforderlich waren um die Personenstandsänderung zu beantragen. Wie wir wissen, ist dieser Fall nicht eingetreten. Trotzdem sollten wir ständig auf der hut sein. Man weiß nie, was sich die Kassen einfallen lassen, wenn wieder einmal Einsparungen angesagt sind.
Ich denke, dass eine Erweiterung des Grundgesetzes gut und notwendig ist.
Liebe Grüße
Daniela
um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: eine entsprechende Ergänzung des Grundgesetzes würde mir sehr gut gefallen!
Die Änderungen beim TSG lassen sich leider nicht mit den Konsequenzen aus einer Grundgesetzänderung vergleichen. Dabei geht es gar nicht darum, was sich die Kassen einfallen lassen. Das Grundgesetz setzt dem staatlichen Handeln, und das betrifft eben auch die Gesetzlichen Krankenkassen, einen klaren Rahmen mit klaren Grenzen. Und der Artikel 3 GG hat es wirklich in sich. Im Rahmen meines Studiums durfte ich auch eine Vorlesung in Öffentlichem Recht besuchen. Mit diesem Artikel haben wir uns einige Wochen beschäftigt und das war nur der Anfängerkram. Und ich erinnere mich deutlich, dass uns der Prof bei der Auslegung dieses Artikels einige Male gründlich aufs Glatteis geführt hat.
Bei solchen Änderungen finde ich es wichtig darauf zu achten, dass die damit verfolgten Ziele tatsächlich erreicht werden und keine ungewünschten Nebenwirkungen auftreten. So eine Änderung des Grundgesetzes ist schnell gefordert, doch die Umsetzung ist wirklich kompliziert. Da braucht es entsprechende Expertise, also die richtigen Fachjuristen. Dagegen ist die Änderung des TSG das reinste Kinderspiel.
Liebe Grüße
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Anke
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Dani-Nicola
Re: "Rein ins Grundgesetz!" meint evangelisch.de
Liebe Anke,
danke für die Aufklärung. Ich habe jetzt kapiert, was Du gemeint hast. Als juristisch Ungebildete, kann ich mir schwer vorstellen, was Gesetzesänderungen für Folgen haben könnten. Das Grundgesetz ist ja essentiell enorm wichtig. Darum sind die Voraussetzungen es zu ändern auch entsprechend kompliziert.
Liebe Grüße von Daniela
danke für die Aufklärung. Ich habe jetzt kapiert, was Du gemeint hast. Als juristisch Ungebildete, kann ich mir schwer vorstellen, was Gesetzesänderungen für Folgen haben könnten. Das Grundgesetz ist ja essentiell enorm wichtig. Darum sind die Voraussetzungen es zu ändern auch entsprechend kompliziert.
Liebe Grüße von Daniela