Wenn man so im Internet stöbert, hat der Arbeitgeber wohl leider wirklich sehr viel zu sagen, was die Kleidervorschriften angeht.
Aber: Wenn keine "Uniform" vorgeschrieben ist, sagen wir beispielsweise ein Dirndl für die Bedienung im Hofbräuhaus, dürfen Sie über Anzüge und Kostüme selbst entscheiden.
Am anderen Ende der Skala wird das äußere Erscheinungsbild (Outfit) der Mitarbeiter bis in die letzten Feinheiten strikt geregelt.
So kann der Dresscode einer Schweizer Bank bis hin zur Farbe der Unterwäsche (hautfarben/nude) 52 Seiten umfassen.

Aber wir leben ja zum Glück in Deutschland:
Wie sieht es denn jetzt mit Vorgaben zu Strümpfen und Unterwäsche aus? Nun gut, dass Sie zum Schutz der Dienstkleidung überhaupt Unterwäsche tragen oder dass diese beispielsweise bei weißer Dienstkleidung nicht durchschimmern darf, kann Ihnen der Arbeitsgeber tatsächlich vorschreiben, auch wenn sich je nachdem die Kontrolle schwierig gestalten könnte. Es geht dabei meistens vor allem darum Anstößigkeiten auf der Arbeit zu unterbinden. Bei Farbe, Design oder Stoffen greift dann aber schlussendlich Ihr Persönlichkeitsschutz und Sie können gerne unter Ihrem schwarzen Kostüm den pinken Snoopy-Schlüpper tragen.
Ihre Frisur: Rot, Blond, Schwarz, gestreift, Zopf, offen, lockig"¦nur zu. Ihre Haare dürfen Sie ganz nach Ihrem Belieben tragen. Ausnahmen gibt es nur im Bereich der Sicherheit sowie je nach Branche im Kundenkontakt. Eine Kündigung aufgrund der neuen Haarfarbe ist zwar nicht möglich, Sie könnten mit Ihren neuen pinken Haaren aber vom Empfang in das Büro der Bank zwangsversetzt werden.
Ich denke ohne Kundenkontakt wird es aber für den Arbeitgeber etwas schwierig strikte Kleiderordnungen vorzuschreiben, denn aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 2 Abs. 1 GG) folgt zwar grundsätzlich dessen Freiheit bei der Gestaltung seines Äußeren (z. B. Wahl der Kleidung, Frisur, Accessoires etc.) auch während der Arbeitszeit, aber aus gesetzlichen Vorgaben kann sich jedoch eine Einschränkung ergeben, wie auch aus der allgemeinen Rücksichtnahmepflicht (-§ 241 Abs. 2 BGB).
Ziemlich kompliziert das ganze.
LG Dahlia
Quellen:
http://www.haufe.de/recht/arbeits-sozia ... 00468.html
http://arbeits-abc.de/arbeitskleidung/
Wir bekommen mit unserer Geburt das Leben geschenkt, doch viele von uns haben noch nicht einmal das Geschenkpapier abgemacht.