Entscheidung des BSG zu Leistungen der Krankenkassen
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Anne-Mette
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Entscheidung des BSG zu Leistungen der Krankenkassen

Post 1 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Transsexualität begrenzt.
Bezahlt wird nur, was der "Anpassung an das andere Geschlecht" dient, wie das BSG am Dienstag in Kassel entschied.

Ausgangsfrage war:
Hat eine Versicherte mit einer Geschlechtsidentitätsstörung in Form einer Zisidentität oder
Interidentität einen Anspruch auf operative Änderung ihrer primären Geschlechtsmerkmale in
bestimmter Weise?
Das Urteil in seinem Wortlaut wird erst später auf der Internetseite des BSG veröffentlicht werden:

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... bsg&Art=en
Anne-Mette
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Re: Entscheidung des BSG zu Leistungen der Krankenkassen

Post 2 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

der Fall war schon sehr speziell.
Der Text wird nachgereicht, wenn er öffentlich zur Verfügung steht, ohne ein Copyright zu verletzen.
Hier nur soweit: Mit diesem weiteren Urteil lehnte das BSG die Kostenpflicht der Krankenkasse für eine Klitorisvergrößerung bei Zisidentität ab. Dies ist eine Form der Transsexualität, bei der die Betroffenen nicht eine völlige "Geschlechtsumwandlung", sondern nur eine teilweise Anpassung an das andere Geschlecht wünschen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang bestimmt die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Situation von Transidenten in Recht und Gesellschaft: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/14/097/1409789.pdf

Sicherlich werden die Kassen gerade bei "Nebenbehandlungen" sparen.
Das ist jetzt nur meine Meinung, ich könnte mir vorstellen, dass Haarentfernung an einigen Stellen dazu gehört, Brustvergrößerungen...

Gruß
CPG
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