Bundesratsinitiative der dgti
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nicole.f
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Bundesratsinitiative der dgti
Mainz, 19. Oktober 2015 - An die Fraktionen der Landesregierungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie bitten, sich für eine Initiative des Bundesrates einzusetzen, mit dem Ziel,
die zweifache psychiatrische Begutachtung zum Zweck einer Namens- oder Personenstandsänderung nach
-§4(3) Transsexuellengesetz durch ein Antragsverfahren ohne eine solche Begutachtung zu ersetzen.
Unsere Bitte ist durch ethische und medizinische Fakten1,6 gerechtfertigt und folgt den Resolutionen von Europaparlament
und Europarat.
Kernsatz:
Ein transsexueller Mensch ist psychisch gesund und mit über 99% Wahrscheinlichkeit in der Lage seine
geschlechtliche Identität selbst richtig zu bestimmen und bedarf deshalb keiner Begutachtung seiner
Geschlechtszugehörigkeit. Die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit ist von einer medizinischen Beurteilung
derselben durch die Rechtsprechung unabhängig geworden.
Begründung:
Das Transsexuellengesetz hat in den 35 Jahren seines Bestehens zahlreiche Änderungen erfahren, denen jeweils
höchstrichterliche Entscheidungen zu Grunde liegen.
Die Politik in Deutschland hat die berechtigten Anliegen der Betroffenen bisher nicht gehört und die Meinungshoheit
über transidente Menschen hatten bis vor wenigen Jahren ausschließlich medizinische Fachgesellschaften
inne, deren Mehrheit bislang an der Psychopathologisierung, der Einstufung von "Transsexualität" als psychische
Störung, festgehalten hat.
Hier findet gerade ein Paradigmenwechsel statt. Im Einzelnen:
- Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird Transsexualität unter dem Begriff Inkongruenz der Geschlechtsidentität
(engl. gender incongruence) voraussichtlich ab 2017 nicht mehr als psychische Störung einstufen (Entwurf
ICD-11). An der Einstufung außerhalb psychischer Störungen wird sich nichts mehr ändern.
- Das Europaparlament hat 2011 die Abschaffung der Einstufung von Transsexualität als psychische Störung
gefordert. Frankreich hatte dies bereits 2009 umgesetzt.
- Der Europarat hat in seiner Resolution 20483 vom 22.4.2015 mit mehr als 2/3 Mehrheit und den beiden Stimmen
aus Deutschland gefordert, eine Überprüfung der psychischen Gesundheit (und nichts anderes sind die im
Gesetz geforderten Sachverständigengutachten, die von Psychiatern erstellt werden), zum Zweck der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität (entsprechend Personenstandsänderung nach TSG) abzuschaffen.
Weiterhin wird verlangt, dass auch transidente Jugendliche nicht stigmatisiert, also u.a. bei einem Wunsch nach
Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität nicht benachteiligt werden.
Während in einigen EU Ländern, z.B. Dänemark schon entsprechende Regelungen existierten, wurden diese
entsprechend dieser Resolution vorab in Malta (Antragssteller der Resolution) und Irland (15.7.2015) umgesetzt.
- Das Fazit einer Studie1 von Mitarbeitern der Universität Frankfurt u.a. (Dr. Meyenburg et al., Zeitschrift für Sexualkunde
28/2015) ist, dass die Gutachter, die transidente Menschen für das TSG Verfahren begutachten es in
99% der Fälle nicht besser als die Begutachteten wissen und man die Begutachtung daher abschaffen kann.
Die Studie, bei der 670 Verfahren zum Transsexuellengesetz untersucht wurden ergab, dass bei weniger als
1% der Antragsstellenden ein Gutachten, also Zustimmung zu einer Änderung des Personenstandes, ablehnend
beschieden wurde. Darunter sind noch einige Fälle aus der Zeit vor 2011, wo noch ein Zusammenhang
zwischen medizinischen Maßnahmen, d.h. vom Gesetz verlangte Unfruchtbarkeit, und der Absicht des Gutachters
den Antragssteller vor irreversiblen Maßnahmen schützen zu wollen bestand.
Diese Verknüpfung ist durch die Rechtsprechung (BVerfGE 2011 - 1 BvR 3295/07) aufgehoben. D.h. wer seinen
Vornamen oder Personenstand ändern möchte, bedarf dafür keiner Medikamente oder einem medizinischen
Eingriff. Das bedeutet auch, dass diese juristische Maßnahme keinen Einfluss auf die körperliche Gesundheit
eines Antragsstellers hat. Die Zahl der Ablehnungen in der Studie ist daher seit 2011 weiter gesunken.
Die Zahl der Rückkehrer, Menschen die sich wieder zum Ausgangspunkt zurück entwickeln wollen und zu einem
Zeitpunkt nach der Begutachtung erneut ein TSG Verfahren beantragen, liegt mit unter 0,5% noch niedriger
(2005-2015, Fallzahlen Amtsgericht Frankenthal, für Rheinland-Pfalz).
Das bedeutet, dass die freie Selbstbestimmung über das eigene Körpergeschlecht in über 99% eine
permanente und in psychischer Gesundheit getroffene Entscheidung ist.
- Die psychiatrische Begutachtung wird von den Antragsstellern als belastend und die Intimsphäre verletzend
angesehen. Aktuell sind 21% der transidenten Menschen in Deutschland arbeitslos1, überdurchschnittlich prekär
beschäftigt oder aus anderen Gründen wirtschaftlich nicht in der Lage, die Gutachten selbst zu bezahlen.
Da transidente Menschen die Arbeit haben, mehrfach häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt unter ihrer
Qualifikation arbeiten4,5 und ein geringeres Einkommen knapp über den Grenzen für einen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe
haben, besteht durch die erzwungene Zahlung von bis zu 3000€ für beide Gutachten eine
strukturelle Diskriminierung.
Empfehlung zur Umsetzung
Wir empfehlen entsprechend der Europaratsresolution 2048 auch bei Kindern und Jugendlichen auf die Begutachtung
zu verzichten, es sei denn, dass zwischen Erziehungsberechtigten und Kind Uneinigkeit bezüglich der
Beantragung einer Personenstandsänderung besteht. Jugendliche ab 14 Jahren sollen ein eigenes Antragsund
Widerspruchsrecht haben, Kinder unter 14 Jahren ein Widerspruchsrecht. An dieser Stelle weisen wir darauf
hin, dass es auch bei der bestehenden Rechtslage keine Altersgrenze nach unten gibt.
Da die Organisationen von Trans* Menschen eine Warte- oder Karenzzeit bis zur Ausführung eines Antrags zur
Namens- /Personenstandsänderung mit großer Mehrheit ablehnen, empfehlen wir darauf zu verzichten.
Da die Fähigkeit zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität bei durchschnittlich 8,5 Jahren liegt (Olson,
Journal of Adolescent Health 7/2015)2, empfehlen wir im Zweifelsfall dem Kind die Entscheidung zu überlassen.
Da auch hier keine medizinischen Maßnahmen verknüpft sind sehen wir das Risiko der Schädigung des Kindewohls
als gering an.
Wir empfehlen für den Fall der Uneinigkeit von Erziehungsberechtigen und Kind, auf die Unabhängigkeit und
Neutralität der Gutachter zu achten.
Gutachter, die die Existenz von Transsexualität bei Kindern und Jugendlichen oder gar Erwachsenen in Abrede
stellen, sind mit Sicherheit nicht neutral. Prüfstein soll hierfür die Akzeptanz der weltweiten Standards of Care
der WPATH, World Professionals Association on Transgender Health in der jeweils aktuellen Version sein, die
von den meisten Therapeuten und Gutachtern auch in Deutschland akzeptiert werden.
Mit freundlichem Gruß
Patricia Metzer
Quellenverzeichnis
1.Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz
Auswertung von Gutachten dreier Sachverständiger 2005—2014
Bernd Meyenburg, Karin Renter-Schmidt, Gunter Schmidt
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Frankfurt am Main
Psychotherapeutische Praxis, Hamburg
Zeitschrift für Sexualforschung 28/2015
2.Baseline Physiologic and Psychosocial Characteristics of
Transgender Youth Seeking Care for Gender Dysphoria
Johanna Olson, M.D. , Sheree M. Schrager, Ph.D., M.S., Marvin Belzer, M.D.
Lisa K. Simons, M.D., and Leslie F. Clark, Ph.D., M.P.H.
Journal of Adolescent Health 7/2015
3.Resolution des Europarates- Discrimination against transgender people in Europe 2048
Der Resolutionsentwurf wurde durch das Komitee (Committee on Equality and
Non-Discrimination) am 20. März 2015 einstimmig angenommen .
Abstimmungsergebnis der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 22.4.2015:
68 Ja; 23 Nein; 13 Enthaltungen. Details und Original unter :
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xre ... 36&lang=EN
4. EU FRA, Europäische Union, Agentur für Grundrechte
Being Trans in the EU, Comparative Analysis of the EU LGBT Survey Data
5. Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben
Expertise von Jannik Franzen, Dipl.-Psych. / Arn Sauer, M. A.
im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
6. Zur "Psychodiagnostik von Geschlechtsidentität" im Rahmen des Transsexuellengesetzes
Annette-Kathrin Güldenring, Zeitschrift für Sexualforschung 2013; 26(2): 160-174
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie bitten, sich für eine Initiative des Bundesrates einzusetzen, mit dem Ziel,
die zweifache psychiatrische Begutachtung zum Zweck einer Namens- oder Personenstandsänderung nach
-§4(3) Transsexuellengesetz durch ein Antragsverfahren ohne eine solche Begutachtung zu ersetzen.
Unsere Bitte ist durch ethische und medizinische Fakten1,6 gerechtfertigt und folgt den Resolutionen von Europaparlament
und Europarat.
Kernsatz:
Ein transsexueller Mensch ist psychisch gesund und mit über 99% Wahrscheinlichkeit in der Lage seine
geschlechtliche Identität selbst richtig zu bestimmen und bedarf deshalb keiner Begutachtung seiner
Geschlechtszugehörigkeit. Die rechtliche Geschlechtszugehörigkeit ist von einer medizinischen Beurteilung
derselben durch die Rechtsprechung unabhängig geworden.
Begründung:
Das Transsexuellengesetz hat in den 35 Jahren seines Bestehens zahlreiche Änderungen erfahren, denen jeweils
höchstrichterliche Entscheidungen zu Grunde liegen.
Die Politik in Deutschland hat die berechtigten Anliegen der Betroffenen bisher nicht gehört und die Meinungshoheit
über transidente Menschen hatten bis vor wenigen Jahren ausschließlich medizinische Fachgesellschaften
inne, deren Mehrheit bislang an der Psychopathologisierung, der Einstufung von "Transsexualität" als psychische
Störung, festgehalten hat.
Hier findet gerade ein Paradigmenwechsel statt. Im Einzelnen:
- Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird Transsexualität unter dem Begriff Inkongruenz der Geschlechtsidentität
(engl. gender incongruence) voraussichtlich ab 2017 nicht mehr als psychische Störung einstufen (Entwurf
ICD-11). An der Einstufung außerhalb psychischer Störungen wird sich nichts mehr ändern.
- Das Europaparlament hat 2011 die Abschaffung der Einstufung von Transsexualität als psychische Störung
gefordert. Frankreich hatte dies bereits 2009 umgesetzt.
- Der Europarat hat in seiner Resolution 20483 vom 22.4.2015 mit mehr als 2/3 Mehrheit und den beiden Stimmen
aus Deutschland gefordert, eine Überprüfung der psychischen Gesundheit (und nichts anderes sind die im
Gesetz geforderten Sachverständigengutachten, die von Psychiatern erstellt werden), zum Zweck der rechtlichen Anerkennung der Geschlechtsidentität (entsprechend Personenstandsänderung nach TSG) abzuschaffen.
Weiterhin wird verlangt, dass auch transidente Jugendliche nicht stigmatisiert, also u.a. bei einem Wunsch nach
Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität nicht benachteiligt werden.
Während in einigen EU Ländern, z.B. Dänemark schon entsprechende Regelungen existierten, wurden diese
entsprechend dieser Resolution vorab in Malta (Antragssteller der Resolution) und Irland (15.7.2015) umgesetzt.
- Das Fazit einer Studie1 von Mitarbeitern der Universität Frankfurt u.a. (Dr. Meyenburg et al., Zeitschrift für Sexualkunde
28/2015) ist, dass die Gutachter, die transidente Menschen für das TSG Verfahren begutachten es in
99% der Fälle nicht besser als die Begutachteten wissen und man die Begutachtung daher abschaffen kann.
Die Studie, bei der 670 Verfahren zum Transsexuellengesetz untersucht wurden ergab, dass bei weniger als
1% der Antragsstellenden ein Gutachten, also Zustimmung zu einer Änderung des Personenstandes, ablehnend
beschieden wurde. Darunter sind noch einige Fälle aus der Zeit vor 2011, wo noch ein Zusammenhang
zwischen medizinischen Maßnahmen, d.h. vom Gesetz verlangte Unfruchtbarkeit, und der Absicht des Gutachters
den Antragssteller vor irreversiblen Maßnahmen schützen zu wollen bestand.
Diese Verknüpfung ist durch die Rechtsprechung (BVerfGE 2011 - 1 BvR 3295/07) aufgehoben. D.h. wer seinen
Vornamen oder Personenstand ändern möchte, bedarf dafür keiner Medikamente oder einem medizinischen
Eingriff. Das bedeutet auch, dass diese juristische Maßnahme keinen Einfluss auf die körperliche Gesundheit
eines Antragsstellers hat. Die Zahl der Ablehnungen in der Studie ist daher seit 2011 weiter gesunken.
Die Zahl der Rückkehrer, Menschen die sich wieder zum Ausgangspunkt zurück entwickeln wollen und zu einem
Zeitpunkt nach der Begutachtung erneut ein TSG Verfahren beantragen, liegt mit unter 0,5% noch niedriger
(2005-2015, Fallzahlen Amtsgericht Frankenthal, für Rheinland-Pfalz).
Das bedeutet, dass die freie Selbstbestimmung über das eigene Körpergeschlecht in über 99% eine
permanente und in psychischer Gesundheit getroffene Entscheidung ist.
- Die psychiatrische Begutachtung wird von den Antragsstellern als belastend und die Intimsphäre verletzend
angesehen. Aktuell sind 21% der transidenten Menschen in Deutschland arbeitslos1, überdurchschnittlich prekär
beschäftigt oder aus anderen Gründen wirtschaftlich nicht in der Lage, die Gutachten selbst zu bezahlen.
Da transidente Menschen die Arbeit haben, mehrfach häufiger als der Bevölkerungsdurchschnitt unter ihrer
Qualifikation arbeiten4,5 und ein geringeres Einkommen knapp über den Grenzen für einen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe
haben, besteht durch die erzwungene Zahlung von bis zu 3000€ für beide Gutachten eine
strukturelle Diskriminierung.
Empfehlung zur Umsetzung
Wir empfehlen entsprechend der Europaratsresolution 2048 auch bei Kindern und Jugendlichen auf die Begutachtung
zu verzichten, es sei denn, dass zwischen Erziehungsberechtigten und Kind Uneinigkeit bezüglich der
Beantragung einer Personenstandsänderung besteht. Jugendliche ab 14 Jahren sollen ein eigenes Antragsund
Widerspruchsrecht haben, Kinder unter 14 Jahren ein Widerspruchsrecht. An dieser Stelle weisen wir darauf
hin, dass es auch bei der bestehenden Rechtslage keine Altersgrenze nach unten gibt.
Da die Organisationen von Trans* Menschen eine Warte- oder Karenzzeit bis zur Ausführung eines Antrags zur
Namens- /Personenstandsänderung mit großer Mehrheit ablehnen, empfehlen wir darauf zu verzichten.
Da die Fähigkeit zur Selbstbestimmung der Geschlechtsidentität bei durchschnittlich 8,5 Jahren liegt (Olson,
Journal of Adolescent Health 7/2015)2, empfehlen wir im Zweifelsfall dem Kind die Entscheidung zu überlassen.
Da auch hier keine medizinischen Maßnahmen verknüpft sind sehen wir das Risiko der Schädigung des Kindewohls
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von den meisten Therapeuten und Gutachtern auch in Deutschland akzeptiert werden.
Mit freundlichem Gruß
Patricia Metzer
Quellenverzeichnis
1.Begutachtung nach dem Transsexuellengesetz
Auswertung von Gutachten dreier Sachverständiger 2005—2014
Bernd Meyenburg, Karin Renter-Schmidt, Gunter Schmidt
Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Frankfurt am Main
Psychotherapeutische Praxis, Hamburg
Zeitschrift für Sexualforschung 28/2015
2.Baseline Physiologic and Psychosocial Characteristics of
Transgender Youth Seeking Care for Gender Dysphoria
Johanna Olson, M.D. , Sheree M. Schrager, Ph.D., M.S., Marvin Belzer, M.D.
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3.Resolution des Europarates- Discrimination against transgender people in Europe 2048
Der Resolutionsentwurf wurde durch das Komitee (Committee on Equality and
Non-Discrimination) am 20. März 2015 einstimmig angenommen .
Abstimmungsergebnis der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 22.4.2015:
68 Ja; 23 Nein; 13 Enthaltungen. Details und Original unter :
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4. EU FRA, Europäische Union, Agentur für Grundrechte
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Andrea aus Sachsen
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
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Na, da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt!
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Viele Grüße
Andrea aus Sachsen
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MarieB
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Schön wärs. Aber das wird in der Flüchtlingsproblematik unter gehen.
Wir müssen hoffen, dass von Europa mehr Druck kommt. Am besten vom europäischen Gerichtshof die klare Ansage dass umgesetzt werden muss!!!
Marie
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Marie
Gruß
Marie
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geraldine
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Hallo Nicole,
Danke für dein Einsatz und die Mühe.Ich finde du hast da ganz schön
was auf den "Kasten".Recht herzlichen Dank.
Ich kann mir vorstellen das da ganz viel "Herzblut"von dir da drinn steckt.
Noch viel Kraft und Ausdauer.
L G Geraldine
Danke für dein Einsatz und die Mühe.Ich finde du hast da ganz schön
was auf den "Kasten".Recht herzlichen Dank.
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Anke
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Hallo Nicole,
das ist eine richtig gute Initiative!
Mich irritiert nur, dass sie von der DGTI und nicht vom Bundesverband kommt.
Liebe Grüße
Anke
das ist eine richtig gute Initiative!
Mich irritiert nur, dass sie von der DGTI und nicht vom Bundesverband kommt.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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Inga
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Hallo, Nicole,
Die Initiative ist gut!
Nachfrage zum Vorhgehen: Warum aber gerade über die Bundesländer als Bundesratsinitiative und nicht direkt über den Bundestag (als Petition an den Petitionsausschuss oder an die Bundestagsfraktionen) ? Sind die Bundestagler so ablehnend oder träge?
Liebe Grüße
Inga
Liebe Grüße
Inga
Die Initiative ist gut!
Nachfrage zum Vorhgehen: Warum aber gerade über die Bundesländer als Bundesratsinitiative und nicht direkt über den Bundestag (als Petition an den Petitionsausschuss oder an die Bundestagsfraktionen) ? Sind die Bundestagler so ablehnend oder träge?
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MarieB
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Inga hat geschrieben:Hallo, Nicole,
Die Initiative ist gut!
Nachfrage zum Vorhgehen: Warum aber gerade über die Bundesländer als Bundesratsinitiative und nicht direkt über den Bundestag (als Petition an den Petitionsausschuss oder an die Bundestagsfraktionen) ? Sind die Bundestagler so ablehnend oder träge?
Liebe Grüße
Inga
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Inga
Ich denke, es ist die gleiche Schiene wie die für die Gleichstellung der Homoehe. Die ist doch auch gerade über den Bundesrat eingebracht worden. Oder?
Gruß
Marie
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Anne-Mette
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Moin,
es stimmt, der Bundesrat ist "beweglicher", auch was die "Ehe für alle" angeht: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... 74-15.html
Es würde gut sein, den Bundesrat an unserer Seite zu haben
Gruß
Anne-Mette
es stimmt, der Bundesrat ist "beweglicher", auch was die "Ehe für alle" angeht: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... 74-15.html
Es würde gut sein, den Bundesrat an unserer Seite zu haben
Gruß
Anne-Mette
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nicole.f
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Tja, liebe Rosi, wir haben auch nicht erwartet, von Dir und/oder ATME dazu Beifall zu bekommen.
Beifall ist sowieso auch überhaupt nicht das Ziel. Ich habe dies hier nur zur allgemeinen Information weitergeleitet. Die Initiative ist im Übrigen nicht von mir, sondern von Petra Weitzel (Mainz) gemeinsam mit der ganzen dgti. Das diese Initiative nicht alles auf einen Schlag adressiert, ist völlig klar, denn sie zielt auf eine langsame Veränderung ab, also zunächst nur den Wegfall der Gutachten. Alles auf einen Schlag zu fordern, ist unrealistisch durch zu bekommen. Also lieber eines nach dem anderen.
Viele Grüße
nicole
Beifall ist sowieso auch überhaupt nicht das Ziel. Ich habe dies hier nur zur allgemeinen Information weitergeleitet. Die Initiative ist im Übrigen nicht von mir, sondern von Petra Weitzel (Mainz) gemeinsam mit der ganzen dgti. Das diese Initiative nicht alles auf einen Schlag adressiert, ist völlig klar, denn sie zielt auf eine langsame Veränderung ab, also zunächst nur den Wegfall der Gutachten. Alles auf einen Schlag zu fordern, ist unrealistisch durch zu bekommen. Also lieber eines nach dem anderen.
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nicole.f
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Liebe Inga,
Damit dann auch an Petra Weitzel aus Mainz, die die ganze Arbeit gemacht hat!
Wir wollen auf ein Bundesgesetz Einfluss nehmen. Bundesgesetze können entweder von der Bundesregierung (natürlich auch der Opposition, aber das ist in der Regel chancenlos) oder über eine Bundesratsinitiative eingebracht werden. Unsere CDU dominierte Regierung macht nichts, soviel ist sicher. Über den Bundesrat haben die Länder ein Druckmittel auf die Regierung. Würde der Bundesrat diese Initiative beschließen, und noch haben die nicht CDU Länder eine Mehrheit im Bundesrat, dann könnte das vielleicht durch kommen.
Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Aber eine solche Initiative würde auch das Thema in einem der höchsten Gremien Deutschlands endlich auf die Tagesordnung bringen. Das ist einer der Gedanken dazu.
Liebe Grüße
nicole
Danke!Inga hat geschrieben:Hallo, Nicole,
Die Initiative ist gut!
Damit dann auch an Petra Weitzel aus Mainz, die die ganze Arbeit gemacht hat!
Das Problem mit den Petitionen ist, dass sie völlig wirkungslos sind. Es gibt meines Wissens nach bis heute nicht eine Petition an den Bundestag, die eine wirkliche Veränderung bewirkt hätte. Allenfalls wird mal gesprochen, das ist aber auch schon alles.Inga hat geschrieben: Nachfrage zum Vorhgehen: Warum aber gerade über die Bundesländer als Bundesratsinitiative und nicht direkt über den Bundestag (als Petition an den Petitionsausschuss oder an die Bundestagsfraktionen) ? Sind die Bundestagler so ablehnend oder träge?
Liebe Grüße
Inga
Wir wollen auf ein Bundesgesetz Einfluss nehmen. Bundesgesetze können entweder von der Bundesregierung (natürlich auch der Opposition, aber das ist in der Regel chancenlos) oder über eine Bundesratsinitiative eingebracht werden. Unsere CDU dominierte Regierung macht nichts, soviel ist sicher. Über den Bundesrat haben die Länder ein Druckmittel auf die Regierung. Würde der Bundesrat diese Initiative beschließen, und noch haben die nicht CDU Länder eine Mehrheit im Bundesrat, dann könnte das vielleicht durch kommen.
Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Aber eine solche Initiative würde auch das Thema in einem der höchsten Gremien Deutschlands endlich auf die Tagesordnung bringen. Das ist einer der Gedanken dazu.
Liebe Grüße
nicole
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nicole.f
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Hallo Anke,
das liegt daran, dass für diese Initiative viele Gespräche mit Unterstützer_innen nötig waren, die zunächst eher nur auf Basis einer bestehenden und anerkannten Struktur funktioniert haben. Der BV ist noch nicht so handlungsfähig - wir arbeiten daran! Die Eintragung beim AG in Berlin läuft etc. Sobald das erledigt ist, werden wir weitere Mitglieder und Gruppen aufnehmen können, um auch ein sauberes Mandat für solche Aktionen zu haben. Noch haben wir dies ja (leider) nicht.
Es ist zäh, ja
Und das gefällt uns, also dem aktiven Vorstand, genauso wenig, wie vielen anderen, die nun eigentlich vom BV auch Aktion erwarten. Kann ich sehr gut verstehen, wir würde auch gerne mehr machen! Nur noch sind uns etwas die Hände gebunden und wir möchten nicht ohne ein breites Meinungsbild der Community praktisch blind losspurten. Das ist nicht die Idee eines *Verbands*. Der Verband besteht nicht aus 11 Leuten (dem aktiven Vorstand), sondern wird getragen von seinen Mitgliedern - sie bestimmen, was der Vorstand ausführt.
Liebe Grüße
nicole
das liegt daran, dass für diese Initiative viele Gespräche mit Unterstützer_innen nötig waren, die zunächst eher nur auf Basis einer bestehenden und anerkannten Struktur funktioniert haben. Der BV ist noch nicht so handlungsfähig - wir arbeiten daran! Die Eintragung beim AG in Berlin läuft etc. Sobald das erledigt ist, werden wir weitere Mitglieder und Gruppen aufnehmen können, um auch ein sauberes Mandat für solche Aktionen zu haben. Noch haben wir dies ja (leider) nicht.
Es ist zäh, ja
Liebe Grüße
nicole
Anke hat geschrieben:Hallo Nicole,
das ist eine richtig gute Initiative!
Mich irritiert nur, dass sie von der DGTI und nicht vom Bundesverband kommt.
Liebe Grüße
Anke
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Na, man sieht ja wie gut das bei ATME in den letzten Jahren geklappt hat.Rosi_ hat geschrieben:Daran sieht man die "Bürger-Hörigkeit" die hinter solchen "Aktionen" steckt. Gut, wir sind alles Amateure, aber in Verhandlungen gehtnicole.f hat geschrieben:..... Alles auf einen Schlag zu fordern, ist unrealistisch durch zu bekommen. Also lieber eines nach dem anderen.
...
man immer mit seinem angestrebten "Endziel" und nicht mit mundgerechten Häppchen. Im Laufe der Verhandlungen (die heißen ja nicht
umsonst so) versucht man sich dann "auf dem Weg" zu einigen, Mögliches zeitnah umzusetzen und auf Endziele hinzuarbeiten.
Lass' es doch andere mal anders versuchen?
Das, liebe Rosi, ist mal wieder eine von diesen großartigen pauschalisierenden Unterstellungen, die durch nichts zu belegen sind. Ein "alle" hat ganz sicher niemand vom BV irgendwo öffentlich gesagt oder geschrieben, schon gar nicht in Form eines wie von Dir angedeuteten Zitats - bitte gib Belege an! Wenn Du das nicht kannst, verlange ich von Dir, mal wieder, eine Gegendarstellung.Rosi_ hat geschrieben:Wie ich erläutert habe, sprecht ihr mit solchen "Aktionen" ganz bestimmt nicht im Sinne von transsexuellen Menschen selbst im Kernnicole.f hat geschrieben:....... um auch ein sauberes Mandat für solche Aktionen zu haben. Noch haben wir dies ja (leider) nicht.
.....
auch nicht im Sinne von Menschen mit geschlechtlicher Thematik. Gebt ihr zudem transsexuellen Menschen neben den "Trans*menschen"
(wie ihr sie nennt - ausnahmsweise von mir zu Eurem Verständnis verwendet) keinen Platz und Verständnis-Raum, wird es kein "sauberes"
Mandat geben können und weiterer Widerstand aus den "eigenen Reihen" kommen. Dann dazu stellt ihr (BVT*) viel zu sehr heraus, "für Alle
sprechen zu wollen".
Gruß
Rosi
Wir (der BV) versuchen für möglichst viele da zu sein, ja, aber gewiss nicht für alle. Das wir z.B. Dich niemals werden vertreten können, ist uns auch klar - brauchen wir ja aber auch gar nicht, dass machst Du ja schon selbst durchaus laut und klar genug und das möchte Dir auch gewiss niemand streitig machen. Wir leben in einer pluralistischen Gesellschaft, in der jede_r den Schutz der Meinungsfreiheit genießt - Du, der BV, ich, jede_r. Du hast Deine Meinung, andere haben offenbar eine andere.
Viele Grüße
nicole
Ich bin trans* - und das ist gut so!
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nicole.f
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Also Rosi, das ist doch wirklich albern. Nur weil wir nicht ausdrücklich in die Satzung geschrieben haben, was wir alles *nicht* tun, schließt Du nun stumpf, dass wir also alles tun, was wir nicht ausgeschlossen haben? Müssen wir reinschreiben, dass wir nicht alle Einbeinigen vertreten? Und wen noch alles nicht? Also bitte wirklich, das ist doch wirklich Unsinn.
Und genau andesnorts, wo es schon angesprochen wurde, wurde auch dies alles schon hinreichend vor- und rückwärts diskutiert.
Viele Grüße
nicole
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Viele Grüße
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Moin,
es wäre schön, wenn wir hier bei dem Thema "Bundesratsinitiative der dgti" bleiben können - oder zumindest dorthin zurückkehren
Gruß
Anne-Mette
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Gruß
Anne-Mette
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Re: Bundesratsinitiative der dgti
Vom SOC, die im Original wohl keine pauschale Wartezeiten vorsehen, zu den Leitlinien und dann folgen vllt. die Richtlinien des Medizinischne Dienstes:
file:///C:/Users/Anwender/Downloads/Neue+Leitlinien+und+Rolle+der+Psychotherapie-2%20(1).pdf
https://www.thieme.de/statics/dokumente ... gender.pdf
und 028/014 — S1-Leitlinie: Störungen der Geschlechtsidentität im Kindes- und Jugendalter
akuteller Stand: 08/2013 gültig bis 01.08.2018
http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitli ... -08_01.pdf
Liebe Gruesse
Karin (C.-L.)
file:///C:/Users/Anwender/Downloads/Neue+Leitlinien+und+Rolle+der+Psychotherapie-2%20(1).pdf
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http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitli ... -08_01.pdf
Liebe Gruesse
Karin (C.-L.)