Bundesrat 9.7. ...Öffnung der Ehe...
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Anne-Mette
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Bundesrat 9.7. ...Öffnung der Ehe...
Tagesordnungspunkt 32
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts
Antrag des Landes Berlin
Drucksache 386/10
Berlin möchte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Ehe für Personen gleichen Geschlechts zu öffnen.
Der Erlass des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 hätte zwar zu einem deutlichen Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare geführt. Ziel müsse es aber sein, jegliche strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden. Auch hätte sich in der Gesellschaft ein grundlegender Wandel des traditionellen Ehe- und Familienverständnisses vollzogen. Neben der Ehe seien viele und vielfältige neue Familienformen entstanden. Gerade in den letzten Jahren könne eine deutliche Steigerung der Zahl sogenannter Regenbogenfamilien beobachtet werden. In diesem Zusammenhang weist das antragstellende Land darauf hin, dass die Niederlande, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden und Portugal die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt hätten. Auch die bundesdeutsche Gesellschaft könne durch die Öffnung der Ehe, die ein weiterer Ausdruck der Verankerung von Vielfalt und Selbstbestimmung in deutschen Rechtsnormen wäre, nur gewinnen.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 9. Juli 2010 zunächst vorgestellt und im Anschluss in die Ausschüsse überwiesen werden.
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts
Antrag des Landes Berlin
Drucksache 386/10
Berlin möchte die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die Ehe für Personen gleichen Geschlechts zu öffnen.
Der Erlass des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 hätte zwar zu einem deutlichen Abbau der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare geführt. Ziel müsse es aber sein, jegliche strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität zu beenden. Auch hätte sich in der Gesellschaft ein grundlegender Wandel des traditionellen Ehe- und Familienverständnisses vollzogen. Neben der Ehe seien viele und vielfältige neue Familienformen entstanden. Gerade in den letzten Jahren könne eine deutliche Steigerung der Zahl sogenannter Regenbogenfamilien beobachtet werden. In diesem Zusammenhang weist das antragstellende Land darauf hin, dass die Niederlande, Belgien, Kanada, Spanien, Südafrika, Norwegen, Schweden und Portugal die Zivilehe für Personen gleichen Geschlechts bereits eingeführt hätten. Auch die bundesdeutsche Gesellschaft könne durch die Öffnung der Ehe, die ein weiterer Ausdruck der Verankerung von Vielfalt und Selbstbestimmung in deutschen Rechtsnormen wäre, nur gewinnen.
Die Vorlage soll in der Plenarsitzung am 9. Juli 2010 zunächst vorgestellt und im Anschluss in die Ausschüsse überwiesen werden.
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Re: Bundesrat 9.7. ...Öffnung der Ehe...
Aus den heutigen Sitzungen:
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen
gleichen Geschlechts
- Antrag des Landes Berlin -
Drucksache: 386/10
Beschlusstenor:
Beschlusstenor:
Ablehnung
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen
gleichen Geschlechts
- Antrag des Landes Berlin -
Drucksache: 386/10
I. Zum Inhalt der Entschließung
Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts
beinhaltet. Damit soll nach Ansicht des antragstellenden Landes jegliche
strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität
beendet werden. Wirtschaftliche Aspekte und die Kinderlosigkeit gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften seien jedenfalls keine hinreichenden
Gründe mehr für eine Begrenzung der Ehe auf Personen unterschiedlichen Geschlechts.
Auch der gesellschaftliche Wandel des traditionellen Ehe- und Familienverständnisses
sowie der Blick auf andere Rechtsordnungen zeigten, dass
mit dem Institut der Ehe nicht zwingend die Vorstellung der Zweigeschlechtlichkeit
verbunden sei.
II. Empfehlungen der Ausschüsse
Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der
Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Drucksache 386/1/10 verwiesen.
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen
gleichen Geschlechts
- Antrag des Landes Berlin -
Drucksache: 386/10
Beschlusstenor:
Beschlusstenor:
Ablehnung
Entschließung des Bundesrates zur Öffnung der Ehe für Personen
gleichen Geschlechts
- Antrag des Landes Berlin -
Drucksache: 386/10
I. Zum Inhalt der Entschließung
Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf
vorzulegen, der die Öffnung der Ehe für Personen gleichen Geschlechts
beinhaltet. Damit soll nach Ansicht des antragstellenden Landes jegliche
strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität
beendet werden. Wirtschaftliche Aspekte und die Kinderlosigkeit gleichgeschlechtlicher
Lebenspartnerschaften seien jedenfalls keine hinreichenden
Gründe mehr für eine Begrenzung der Ehe auf Personen unterschiedlichen Geschlechts.
Auch der gesellschaftliche Wandel des traditionellen Ehe- und Familienverständnisses
sowie der Blick auf andere Rechtsordnungen zeigten, dass
mit dem Institut der Ehe nicht zwingend die Vorstellung der Zweigeschlechtlichkeit
verbunden sei.
II. Empfehlungen der Ausschüsse
Der federführende Rechtsausschuss, der Ausschuss für Frauen und Jugend, der
Ausschuss für Familie und Senioren und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten
empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung nicht zu fassen.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Drucksache 386/1/10 verwiesen.
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Regina
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Re: Bundesrat 9.7. ...Öffnung der Ehe...
Das ist hier schließlich DeutschlandEmpfehlungen der Ausschüsse - hat geschrieben:Beschlusstenor: Ablehnung
Würg,
Regina