Die Frage des Namens - mal anders gestellt und beantwortet
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Anne-Mette
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Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Moin,
ich erhielt einen Info-Text, der sicherlich nicht auf viele UserInnen unseres Forums zutrifft,
ABER
irgendwie auch...
Weiterhin sehe ich einiges "Potenzial", aus den Informationen "etwas zu machen".
Ich kopiere den Text hier in den Beitrag. Außerdem habe ich ihn als pdf-Datei hochgeladen: http://www.crossdresser-forum.de/vornam ... g-info.pdf
Gruß
Anne-Mette
Dr. Jamie Pax Abad Berlin, im Juli 2015
Informationen zur Vornamensänderung in ausschließlich geschlechtsneutrale Vornamen nach dem Namensänderungsgesetz für Weder_Noch*-Personen
Ich identifiziere mich als Trans_person außerhalb der binären Geschlechterkategorien und wollte Vornamen tragen, die dem Rechnung tragen und mich nicht gewaltsam in eben solche stecken. Das habe ich geschafft, ich heiße nun offiziell Jamie Pax Abad. Hier ist ein Bericht darüber, wie das ging, den ich mit Euch teile in der Hoffnung, denjenigen von Euch, die in einer vergleichbaren Position sind, helfen zu können. Bitte gebt ihn weiter an alle, für die dies von Interesse sein könnte.
1. Vorlauf
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.12.2008 entschieden (BVerfG, 1 BvR 576/07), dass Eltern in der Vornamenswahl grundsätzlich frei sind, d.h. insbesondere auch ihren Neugeborenen ausschließlich geschlechtsneutrale Vornamen geben und nicht gezwungen werden können, mindestens einen Vornamen zu geben, der klar das Geschlecht des Kindes markiert.
Ich war der Auffassung, dass diese BVerfG-Entscheidung eine hinreichende rechtliche Grundlage auch für mein Anliegen liefert und habe mich deshalb zum Zwecke einer Vornamensänderung an das für mich zuständige Rechtsamt Schöneberg in Berlin gewandt.
Der zuständige Beamte war meinem Ansinnen gegenüber grundsätzlich freundlich gestimmt und hat sich persönlich interessiert gezeigt, war jedoch der Rechtsauffassung, dass, erstens, besagtes BVerfG-Urteil nur für die erste Namensgebung von Neugeborenen durch ihre Eltern gilt, ich als erwachsene Person also mindestens einen eindeutig das Geschlecht markierenden Vornamen tragen, und zweitens, für mich sowieso das Namensänderungsrecht nach dem Transsexuellengesetz Anwendung finden müsste. Des weiteren meldete er Zweifel an, ob "Pax" überhaupt ein Vorname sei und ich mich nach jedwedem Gesetz so nennen könnte. Außerdem war er der Meinung, dass ja niemand "einfach so" seinen Vornamen ändern könne, ich müsse dafür "wichtige Gründe" liefern. pax | 1/4
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er mir in jedem Fall ein Antragsformular zur Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zuschicken und ich in der Begründung meines Antrags auf alle seine Bedenken eingehen würde. (Ich bin übrigens kein_e Jurst_in.)
Die Einzelheiten waren wie folgt:
2. Rechtliche Begründung
a) Das TSG ist auf mich nicht anwendbar, da ich mich nicht als Transsexuelle/r identifiziere, ich auch keine Personenstandsänderung anstrebe, da ich keinen Sinn darin sehe, das eine Falsche durch ein anderes Falsches auszutauschen. Dem folgte eine sehr kurze Darstellung, als was denn statt dessen ich mich identifiziere und welche körperlichen Veränderungsmaßnahmen ich anstrebe und welche nicht. (Ich weiß nicht, ob letzteres wirklich sein muss; ich habe das zur Erläuterung dessen, wie ich mich identifiziere, gebraucht.)
b) Das besagte BVerfG-Urteil nur die Namensgebung von Neugeborenen betreffend anzusehen, führt zu einem systemimmanten Widerspruch: Einige Bürger_innen dürfen dann ausschließlich geschlechtsneutrale Namen tragen, andere nicht. Dieser Widerspruch führt zu einer offenkundigen Ungleichbehandlung, die nicht weiter in der Sache begründet ist, und somit zu inakzeptabler Diskriminierung.
Damit kam ich zu dem Schluss, dass, erstens, das Rechtsamt dafür zuständig ist, meinen Antrag auf Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zu prüfen, und zweitens, dass ich die vom genannten Beamten vorgetragene Rechtsauffassung mit der Begründung b) ablehne.
3. Wichtige Gründe für die Namensänderung
Als Beispiele für "wichtige Gründe", die man haben muss, um seinen Namen ändern zu können, nannte der Beamte des Rechtsamtes folgende: es handelt sich um einen fremdländischen Namen, der für Deutsche unaussprechlich ist; es handelt sich um einen sehr üblichen Namen und man möchte der Verwechslungsgefahr entgehen; pax | 2/4
der Name gibt einen der Lächerlichkeit preis; der Name verursacht einem großes psychisches Leid.
Ich habe dafür argumentiert, dass a) mein eindeutig weiblicher Vorname mir unsägliches psychisches Leid verursacht, dies b) nicht am Namen an sich liegt, sondern daran, dass er eindeutig weiblich ist, also jeder andere eindeutig weibliche Name mir genauso großes psychisches Leid verursachen würde, c) dieses Leid auch durch einen eindeutig männlichen Vornamen verursacht würde, da es grundsätzlich darum geht, dass ich keine eindeutige Bestimmung meines Geschlechtes durch binäre Vornamen ertragen kann, da das einfach nicht möglich ist.
Um dies zu untermauern, hat mir meine Psychotherapeutin einen sehr kurzen Brief geschrieben, den ich meinem Antrag beigefügt habe, in dem sie im Wesentlichen das alles nur kurz bestätigt.
4. Ist "Pax" überhaupt ein Name?
Für diejenigen von Euch, die wie ich auch gerne einen ganz eigenen Namen wählen möchten, um explizit in der Namensfrage einen eigenen Weg zu beschreiten, hier noch die Information, wie ich "Pax" durchbekommen habe.
Grundsätzlich muss man sich bis auf weiteres damit abfinden, dass das deutsche Namensrecht nicht kreativ ist und man nicht einfach irgendwelche bestehenden Wörter oder exotische Eigenkreationen zu Namen machen kann, sondern nur Namen auch Namen sein können. Ich habe deshalb dafür argumentiert:
a) dass ich eine in den USA lebende Weder_Noch*-Person kenne, die sich Pax nennt (mit Angabe der Homepage dieser Person);
b) dass Brad Pitt und Angelina Jolie einen ihrer Söhne Pax getauft haben;
c) dass "pax" als lateinisches Wort vom Genus her weiblich ist und dementsprechend der hispanisierte Vorname Paz, der sich davon ableitet, ein weiblicher Vorname ist;
dass also in der Folgerung Pax erstens ein Name überhaupt und zweitens ein geschlechtsneutraler Name ist. pax | 3/4
pax | 4/4
5. Schluss
Die Bearbeitung des Antrages hat etwa neun Monate gedauert (eine schwere Geburt!), was in erster Linie daran gelegen hat, dass der Beamte sich noch mit zwei anderen Jurist_innen darüber auseinander gesetzt hat, wie hier zu verfahren sei und es unter ihnen dazu unterschiedliche Auffassungen gab.
Letztendlich wurde meinem Antrag aber statt gegeben mit der Begründung, erstens, dass mein Fall offenbar Anzeichen für einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel sei, dem man Rechnung tragen müsse, und dass deshalb, zweitens, meiner Auffassung zur Auslegung des BVerfG-Urteils zu folgen sei.
Die Kosten für das Namensänderungsverfahren beliefen sich auf 77,- Euro (in Worten: siebenundsiebzig), dazu kamen noch Kosten für einige Dokumente, die ich dem Rechtsamt vorlegen musste, etwa eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis.
Viel Erfolg allen, die es nun auch probieren wollen! Ich hoffe, ich kann Euch hiermit dabei ein wenig helfen.
pax
P.S.: Am Monat, 3. August, wird es um 19 Uhr bei TrIQ in Berlin einen Info-Abend zu diesem Thema geben, wo man auch Fragen stellen und "weiterdenken" kann. Dieser wird durchgeführt von einer Person, die mittlerweile beim gleichen Rechtsamt ebenfalls eine Vornamensänderung genehmigt bekommen hat
ich erhielt einen Info-Text, der sicherlich nicht auf viele UserInnen unseres Forums zutrifft,
ABER
irgendwie auch...
Weiterhin sehe ich einiges "Potenzial", aus den Informationen "etwas zu machen".
Ich kopiere den Text hier in den Beitrag. Außerdem habe ich ihn als pdf-Datei hochgeladen: http://www.crossdresser-forum.de/vornam ... g-info.pdf
Gruß
Anne-Mette
Dr. Jamie Pax Abad Berlin, im Juli 2015
Informationen zur Vornamensänderung in ausschließlich geschlechtsneutrale Vornamen nach dem Namensänderungsgesetz für Weder_Noch*-Personen
Ich identifiziere mich als Trans_person außerhalb der binären Geschlechterkategorien und wollte Vornamen tragen, die dem Rechnung tragen und mich nicht gewaltsam in eben solche stecken. Das habe ich geschafft, ich heiße nun offiziell Jamie Pax Abad. Hier ist ein Bericht darüber, wie das ging, den ich mit Euch teile in der Hoffnung, denjenigen von Euch, die in einer vergleichbaren Position sind, helfen zu können. Bitte gebt ihn weiter an alle, für die dies von Interesse sein könnte.
1. Vorlauf
Das Bundesverfassungsgericht hat am 5.12.2008 entschieden (BVerfG, 1 BvR 576/07), dass Eltern in der Vornamenswahl grundsätzlich frei sind, d.h. insbesondere auch ihren Neugeborenen ausschließlich geschlechtsneutrale Vornamen geben und nicht gezwungen werden können, mindestens einen Vornamen zu geben, der klar das Geschlecht des Kindes markiert.
Ich war der Auffassung, dass diese BVerfG-Entscheidung eine hinreichende rechtliche Grundlage auch für mein Anliegen liefert und habe mich deshalb zum Zwecke einer Vornamensänderung an das für mich zuständige Rechtsamt Schöneberg in Berlin gewandt.
Der zuständige Beamte war meinem Ansinnen gegenüber grundsätzlich freundlich gestimmt und hat sich persönlich interessiert gezeigt, war jedoch der Rechtsauffassung, dass, erstens, besagtes BVerfG-Urteil nur für die erste Namensgebung von Neugeborenen durch ihre Eltern gilt, ich als erwachsene Person also mindestens einen eindeutig das Geschlecht markierenden Vornamen tragen, und zweitens, für mich sowieso das Namensänderungsrecht nach dem Transsexuellengesetz Anwendung finden müsste. Des weiteren meldete er Zweifel an, ob "Pax" überhaupt ein Vorname sei und ich mich nach jedwedem Gesetz so nennen könnte. Außerdem war er der Meinung, dass ja niemand "einfach so" seinen Vornamen ändern könne, ich müsse dafür "wichtige Gründe" liefern. pax | 1/4
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass er mir in jedem Fall ein Antragsformular zur Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zuschicken und ich in der Begründung meines Antrags auf alle seine Bedenken eingehen würde. (Ich bin übrigens kein_e Jurst_in.)
Die Einzelheiten waren wie folgt:
2. Rechtliche Begründung
a) Das TSG ist auf mich nicht anwendbar, da ich mich nicht als Transsexuelle/r identifiziere, ich auch keine Personenstandsänderung anstrebe, da ich keinen Sinn darin sehe, das eine Falsche durch ein anderes Falsches auszutauschen. Dem folgte eine sehr kurze Darstellung, als was denn statt dessen ich mich identifiziere und welche körperlichen Veränderungsmaßnahmen ich anstrebe und welche nicht. (Ich weiß nicht, ob letzteres wirklich sein muss; ich habe das zur Erläuterung dessen, wie ich mich identifiziere, gebraucht.)
b) Das besagte BVerfG-Urteil nur die Namensgebung von Neugeborenen betreffend anzusehen, führt zu einem systemimmanten Widerspruch: Einige Bürger_innen dürfen dann ausschließlich geschlechtsneutrale Namen tragen, andere nicht. Dieser Widerspruch führt zu einer offenkundigen Ungleichbehandlung, die nicht weiter in der Sache begründet ist, und somit zu inakzeptabler Diskriminierung.
Damit kam ich zu dem Schluss, dass, erstens, das Rechtsamt dafür zuständig ist, meinen Antrag auf Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zu prüfen, und zweitens, dass ich die vom genannten Beamten vorgetragene Rechtsauffassung mit der Begründung b) ablehne.
3. Wichtige Gründe für die Namensänderung
Als Beispiele für "wichtige Gründe", die man haben muss, um seinen Namen ändern zu können, nannte der Beamte des Rechtsamtes folgende: es handelt sich um einen fremdländischen Namen, der für Deutsche unaussprechlich ist; es handelt sich um einen sehr üblichen Namen und man möchte der Verwechslungsgefahr entgehen; pax | 2/4
der Name gibt einen der Lächerlichkeit preis; der Name verursacht einem großes psychisches Leid.
Ich habe dafür argumentiert, dass a) mein eindeutig weiblicher Vorname mir unsägliches psychisches Leid verursacht, dies b) nicht am Namen an sich liegt, sondern daran, dass er eindeutig weiblich ist, also jeder andere eindeutig weibliche Name mir genauso großes psychisches Leid verursachen würde, c) dieses Leid auch durch einen eindeutig männlichen Vornamen verursacht würde, da es grundsätzlich darum geht, dass ich keine eindeutige Bestimmung meines Geschlechtes durch binäre Vornamen ertragen kann, da das einfach nicht möglich ist.
Um dies zu untermauern, hat mir meine Psychotherapeutin einen sehr kurzen Brief geschrieben, den ich meinem Antrag beigefügt habe, in dem sie im Wesentlichen das alles nur kurz bestätigt.
4. Ist "Pax" überhaupt ein Name?
Für diejenigen von Euch, die wie ich auch gerne einen ganz eigenen Namen wählen möchten, um explizit in der Namensfrage einen eigenen Weg zu beschreiten, hier noch die Information, wie ich "Pax" durchbekommen habe.
Grundsätzlich muss man sich bis auf weiteres damit abfinden, dass das deutsche Namensrecht nicht kreativ ist und man nicht einfach irgendwelche bestehenden Wörter oder exotische Eigenkreationen zu Namen machen kann, sondern nur Namen auch Namen sein können. Ich habe deshalb dafür argumentiert:
a) dass ich eine in den USA lebende Weder_Noch*-Person kenne, die sich Pax nennt (mit Angabe der Homepage dieser Person);
b) dass Brad Pitt und Angelina Jolie einen ihrer Söhne Pax getauft haben;
c) dass "pax" als lateinisches Wort vom Genus her weiblich ist und dementsprechend der hispanisierte Vorname Paz, der sich davon ableitet, ein weiblicher Vorname ist;
dass also in der Folgerung Pax erstens ein Name überhaupt und zweitens ein geschlechtsneutraler Name ist. pax | 3/4
pax | 4/4
5. Schluss
Die Bearbeitung des Antrages hat etwa neun Monate gedauert (eine schwere Geburt!), was in erster Linie daran gelegen hat, dass der Beamte sich noch mit zwei anderen Jurist_innen darüber auseinander gesetzt hat, wie hier zu verfahren sei und es unter ihnen dazu unterschiedliche Auffassungen gab.
Letztendlich wurde meinem Antrag aber statt gegeben mit der Begründung, erstens, dass mein Fall offenbar Anzeichen für einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel sei, dem man Rechnung tragen müsse, und dass deshalb, zweitens, meiner Auffassung zur Auslegung des BVerfG-Urteils zu folgen sei.
Die Kosten für das Namensänderungsverfahren beliefen sich auf 77,- Euro (in Worten: siebenundsiebzig), dazu kamen noch Kosten für einige Dokumente, die ich dem Rechtsamt vorlegen musste, etwa eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis.
Viel Erfolg allen, die es nun auch probieren wollen! Ich hoffe, ich kann Euch hiermit dabei ein wenig helfen.
pax
P.S.: Am Monat, 3. August, wird es um 19 Uhr bei TrIQ in Berlin einen Info-Abend zu diesem Thema geben, wo man auch Fragen stellen und "weiterdenken" kann. Dieser wird durchgeführt von einer Person, die mittlerweile beim gleichen Rechtsamt ebenfalls eine Vornamensänderung genehmigt bekommen hat
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Bianca D.
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Moin Anne-Mette,
höchst interessanter Artikel! Da fragt man sich doch,wieso bei Namensänderungen für Transpersonen so'n Heckmeck veranstaltet wird mit Gutachten hier und Gutachten dort...Wenn das nicht mal ein Anstoß ist,daß ganze Namensänderungsgestz zu vereinfachen.
LG Bianca
höchst interessanter Artikel! Da fragt man sich doch,wieso bei Namensänderungen für Transpersonen so'n Heckmeck veranstaltet wird mit Gutachten hier und Gutachten dort...Wenn das nicht mal ein Anstoß ist,daß ganze Namensänderungsgestz zu vereinfachen.
LG Bianca
Ick wees nüscht,kann nüscht,hab aba jede Menge Potenzial
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Anne-Mette
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Moin,
ich denke, das wäre ein Ansatzpunkt für andere AntragstellerInnen:
Letztendlich wurde meinem Antrag aber statt gegeben mit der Begründung, erstens, dass mein Fall offenbar Anzeichen für einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel sei, dem man Rechnung tragen müsse, und dass deshalb, zweitens, meiner Auffassung zur Auslegung des BVerfG-Urteils zu folgen sei.
Die Kosten für das Namensänderungsverfahren beliefen sich auf 77,- Euro (in Worten: siebenundsiebzig), dazu kamen noch Kosten für einige Dokumente, die ich dem Rechtsamt vorlegen musste, etwa eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis.
Der 3. August ist ein Montag; mal sehen, ob ich es zu der Veranstaltung bei TrIQ in Berlin (Info-Abend zum Thema) schaffe.
Gruß
Anne-Mette
ich denke, das wäre ein Ansatzpunkt für andere AntragstellerInnen:
Letztendlich wurde meinem Antrag aber statt gegeben mit der Begründung, erstens, dass mein Fall offenbar Anzeichen für einen allgemeinen gesellschaftlichen Wandel sei, dem man Rechnung tragen müsse, und dass deshalb, zweitens, meiner Auffassung zur Auslegung des BVerfG-Urteils zu folgen sei.
Die Kosten für das Namensänderungsverfahren beliefen sich auf 77,- Euro (in Worten: siebenundsiebzig), dazu kamen noch Kosten für einige Dokumente, die ich dem Rechtsamt vorlegen musste, etwa eine Geburtsurkunde und ein Führungszeugnis.
Der 3. August ist ein Montag; mal sehen, ob ich es zu der Veranstaltung bei TrIQ in Berlin (Info-Abend zum Thema) schaffe.
Gruß
Anne-Mette
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Anke
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Hallo,
sehr interessanter Fall. Sicher ein guter Präzedenzfall für alle, die sich zwischen den beiden klassischen Geschlechtsdefinitionen verorten.
Für transsexuelle Menschen ist das vor allem auf der politischen Ebene hilfreich. Daraus juristisch etwas abzuleiten, dürfte kaum möglich sein. Für uns ist das Verfahren ja im TSG geregelt, was für den beschriebenen Fall eben nicht gilt. Und juristisch bewegt sich das auf ziemlich dünnem Eis. Das zeigt allein schon die lange Bearbeitungsdauer.
Als Anstoß zur Änderung des Namensrechts wird das kaum reichen, aber als zusätzliches Argument hilft es auf jeden Fall.
Anne-Mette drück ich mal die Daumen, dass sie es am 03. August zum Themenabend schafft. Ist bestimmt sehr interessant.
Liebe Grüße
Anke
sehr interessanter Fall. Sicher ein guter Präzedenzfall für alle, die sich zwischen den beiden klassischen Geschlechtsdefinitionen verorten.
Für transsexuelle Menschen ist das vor allem auf der politischen Ebene hilfreich. Daraus juristisch etwas abzuleiten, dürfte kaum möglich sein. Für uns ist das Verfahren ja im TSG geregelt, was für den beschriebenen Fall eben nicht gilt. Und juristisch bewegt sich das auf ziemlich dünnem Eis. Das zeigt allein schon die lange Bearbeitungsdauer.
Als Anstoß zur Änderung des Namensrechts wird das kaum reichen, aber als zusätzliches Argument hilft es auf jeden Fall.
Anne-Mette drück ich mal die Daumen, dass sie es am 03. August zum Themenabend schafft. Ist bestimmt sehr interessant.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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Anni
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Hallo Mädels
Klasse - endlich mal wieder Jemand/e , der/die ( das
) sich nicht unter kriegen lässt
Mal folgende einfache Frage :
Unsere Vornamen haben wir fast alle von unseren Eltern ( in gutem Glauben ) gekommen .
Sie sind uns also auf's " Auge " gedrückt worden - das entspricht dem Umstand der Fremd-Bestimmung - das Recht auf Selbstbestimmung
( wer , was bin ich ... und wie nenne ich mich ) ist hiermit von vorn herein verletzt - heißt im Umkehrschluß Diskrimminierung und ist somit
in Deutschland per Gesetz verboten
Um der Diskrimminierung zu entgehen , ist es somit wiederum geltendes Recht auf allgemeine Vornamensänderung für jede/n ohne weitere Gutachter , die ja auch wiederum nur ihre Meinung wieder geben und uns wiederholt fremd bestimmen
Das Leben könnte sooo einfach sein ...
LG von frecher Anni
Klasse - endlich mal wieder Jemand/e , der/die ( das
Mal folgende einfache Frage :
Unsere Vornamen haben wir fast alle von unseren Eltern ( in gutem Glauben ) gekommen .
Sie sind uns also auf's " Auge " gedrückt worden - das entspricht dem Umstand der Fremd-Bestimmung - das Recht auf Selbstbestimmung
( wer , was bin ich ... und wie nenne ich mich ) ist hiermit von vorn herein verletzt - heißt im Umkehrschluß Diskrimminierung und ist somit
in Deutschland per Gesetz verboten
Um der Diskrimminierung zu entgehen , ist es somit wiederum geltendes Recht auf allgemeine Vornamensänderung für jede/n ohne weitere Gutachter , die ja auch wiederum nur ihre Meinung wieder geben und uns wiederholt fremd bestimmen
Das Leben könnte sooo einfach sein ...
LG von frecher Anni
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie paßten auch heute noch. George Bernard Shaw
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Bianca D.
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Moin Anni,
Und da die Interessen der Regierung immer über dem GG stehen(notfalls wird das eben angepaßt),wird dein sicher kluger Gedanke dem Anliegen auch nicht helfen,aber..
Have a nice weekend!
LG Bianca
....ja wenn- wenn die Welt nur aus Gutmenschen bestehen würde und der Staat nicht ein berechtigtes Interesse daran hätte,alle seine Schäfchen via Melderegister schön unter Kontrolle zu halten. Wegen der schwarzen Schafe,du weißt??? Wobei,bei derzeitigen Zunahme extrem pigmentierter Schafe hier in EU wird das mit den schwarzen Schafen schon schwierig...Anni hat geschrieben:Das Leben könnte sooo einfach sein ...
Und da die Interessen der Regierung immer über dem GG stehen(notfalls wird das eben angepaßt),wird dein sicher kluger Gedanke dem Anliegen auch nicht helfen,aber..
In diesem Sinne...Anke hat geschrieben:als zusätzliches Argument hilft es auf jeden Fall.
Have a nice weekend!
LG Bianca
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Anne-Mette
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Moin,
wie ich schon in dem anderen Beitrag schrieb: die Angelegenheit muss "aufgedröselt werden"
Gruß
Anne-Mette
wie ich schon in dem anderen Beitrag schrieb: die Angelegenheit muss "aufgedröselt werden"
Es geht in dem Thema "um die Frage des Namens"; und die ist, wie es schon in dem ganz langen Eröffnungsbeitrag zu lesen ist, ein Verwaltungsakt - und der sollte meiner Meinung nach ganz frei von irgendwelchen psychologischen Zwangsterminen sein.ICH hingegen bin seit November 2014 in Therapie bei einer Sexualtherapeutin, um eben die GAOP verwirklichen zu können
Gruß
Anne-Mette
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ab08
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Hallo Seth,
es geht nicht um "Gutachten- und Therapeutenangst", sondern darum, dass unser TSG etwas vorschreibt, was keinen Sinn macht.
Seit 2004, also über ein Jahrzehnt, unterrichte ich auch in der Kinder & Jugendpsychiatrie. Psychiater, Psychotherapeuten und Ärzte sind durchaus vergleichbar.
Natürlich ist dort fachliche Kompetenz vorhanden und Du wirst so behandelt, wie Du es beschreibst: Der Patient ist der BOSS!
(Wie bei Zahnärzten haben manche sicher hier und da Angst, dies ist aber völlig unangebracht.)
Trotzdem läßt sich Transsexualität nicht begutachten, das bestätigten mir alle medizinischen Kollegen, die ich fragte.
Warum schreibt das TSG dies also vor? Die Vorschrift ist zumindest unlogisch...
Dass es nix mit dem Namensrecht zu tun hat, wie Anne-Mette mehrfach dankenswerterweise anmerkte, sollte ohnehin klar sein.
LG
Andrea
es geht nicht um "Gutachten- und Therapeutenangst", sondern darum, dass unser TSG etwas vorschreibt, was keinen Sinn macht.
Seit 2004, also über ein Jahrzehnt, unterrichte ich auch in der Kinder & Jugendpsychiatrie. Psychiater, Psychotherapeuten und Ärzte sind durchaus vergleichbar.
Natürlich ist dort fachliche Kompetenz vorhanden und Du wirst so behandelt, wie Du es beschreibst: Der Patient ist der BOSS!
(Wie bei Zahnärzten haben manche sicher hier und da Angst, dies ist aber völlig unangebracht.)
Trotzdem läßt sich Transsexualität nicht begutachten, das bestätigten mir alle medizinischen Kollegen, die ich fragte.
Warum schreibt das TSG dies also vor? Die Vorschrift ist zumindest unlogisch...
Dass es nix mit dem Namensrecht zu tun hat, wie Anne-Mette mehrfach dankenswerterweise anmerkte, sollte ohnehin klar sein.
LG
Andrea
FÜR: Respekt, Menschenrechte und eine gelebte, demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
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Anne-Mette
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Moin,
wer sich mal anschauen möchte, wie sich eine "Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz*" gestaltet, wird hier fündig:
https://www.tuebingen.de/verwaltung/ver ... ungsgesetz
Gruß
Anne-Mette
* Darum ging es im Eröffnungsbeitrag
wer sich mal anschauen möchte, wie sich eine "Vornamensänderung nach dem Namensänderungsgesetz*" gestaltet, wird hier fündig:
https://www.tuebingen.de/verwaltung/ver ... ungsgesetz
Gruß
Anne-Mette
* Darum ging es im Eröffnungsbeitrag
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Anke
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Re: Die Frage des Namens „ mal anders gestellt und beantwortet
Hallo,
es geht überhaupt nicht um "Gutachten- und Therapeutenangst". Und Sätze wie
Zum Thema selbst möchte ich sagen, dass die Gutachten überhaupt keine Aussagekraft haben. Einer meiner Gutachter hat das im Gespräch sogar zugegeben. Deshalb ist die Frage sicherlich erlaubt, wozu das gut sein soll, zumal es teuer ist und ich diesen Unfug auch noch bezahlen muss, wenn ich meinen Namen ändern möchte.
Hinzu kommt, dass ich sehr gut darauf verzichten kann, für mich völlig fremden Menschen mein Seelenleben zu offenbaren. Und dabei bleibt es ja nicht. All das, was dann im Gutachten niedergeschrieben wurde, geht an andere, für mich ebenso fremde Menschen: die Richterin, die Sachbearbeiterin beim Gericht, den Staatsanwalt (als Vertreter des öffentlichen Interesses), die Mitarbeiter der Klinik, in der ich meine GAOP machen möchte, die Sachbearbeiter bei der Krankenkasse, etc. Was geht diese Menschen an, wie ich mich fühle und wie meine Kindheit verlaufen ist? Ich möchte schon gerne selbst entscheiden, wem ich all das erzähle und wem nicht.
Dass ich Hilfe und Unterstützung brauche, ist sicherlich keine Rechtfertigung dafür, dass ich zur Erlangung dieser Hilfe gezwungen werde, meine Seelenleben offen zu legen. Es gibt auch Antrags- und Bewilligungsverfahren, die ohne das auskommen. Und für eine einfache Namensänderung werden die Gutachten überhaupt nicht gebraucht. Andere Länder machen uns gerade vor, wie das geht.
Liebe Grüße
Anke
es geht überhaupt nicht um "Gutachten- und Therapeutenangst". Und Sätze wie
gehen gar nicht. Damit wird nur die Meinungsäußerung anderer herabgewürdigt. Das ist ein Stil, den wir hier nicht pflegen sollten.Seth hat geschrieben: Ich frage mich, wer von den Damen und Herren, die hier so gerne Ihre Meinung kundtun (was ja auch gut und Recht so ist; ich will ja, wo wir schon bei der Gesetzlage sind, niemandem sein/ ihr Recht auf Meinungsfreiheit nehmen!), schon mal einen Therapeuten/ Psychologen/ Psychiater aus der Nähe gesehen hat, der eben solche "gefürchteten" Gutachten erstellt!?
Zum Thema selbst möchte ich sagen, dass die Gutachten überhaupt keine Aussagekraft haben. Einer meiner Gutachter hat das im Gespräch sogar zugegeben. Deshalb ist die Frage sicherlich erlaubt, wozu das gut sein soll, zumal es teuer ist und ich diesen Unfug auch noch bezahlen muss, wenn ich meinen Namen ändern möchte.
Hinzu kommt, dass ich sehr gut darauf verzichten kann, für mich völlig fremden Menschen mein Seelenleben zu offenbaren. Und dabei bleibt es ja nicht. All das, was dann im Gutachten niedergeschrieben wurde, geht an andere, für mich ebenso fremde Menschen: die Richterin, die Sachbearbeiterin beim Gericht, den Staatsanwalt (als Vertreter des öffentlichen Interesses), die Mitarbeiter der Klinik, in der ich meine GAOP machen möchte, die Sachbearbeiter bei der Krankenkasse, etc. Was geht diese Menschen an, wie ich mich fühle und wie meine Kindheit verlaufen ist? Ich möchte schon gerne selbst entscheiden, wem ich all das erzähle und wem nicht.
Dass ich Hilfe und Unterstützung brauche, ist sicherlich keine Rechtfertigung dafür, dass ich zur Erlangung dieser Hilfe gezwungen werde, meine Seelenleben offen zu legen. Es gibt auch Antrags- und Bewilligungsverfahren, die ohne das auskommen. Und für eine einfache Namensänderung werden die Gutachten überhaupt nicht gebraucht. Andere Länder machen uns gerade vor, wie das geht.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
https://www.transcuisine.com
Youtube: https://www.youtube.com/channel/UCQc7XaiWBuzchBQTnGRv80g
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