Selbstbestimmung statt Therapiezwang
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Katharina P.
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Selbstbestimmung statt Therapiezwang
"Selbstbestimmung statt Therapiezwang im Umgang mit Transsexuellen"
So lautet die Überschrift eines Artikels der Südwestpresse vom 27.02.2015
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/stutt ... 54,3014103
So lautet die Überschrift eines Artikels der Südwestpresse vom 27.02.2015
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/stutt ... 54,3014103
Liebe Grüße
Katharina
Katharina
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ExUserIn-2026-04-08
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Re: Selbstbestimmung statt Therapiezwang
Hallo,
helft mir 'mal auf die Sprünge, da ich keine Ahnung habe.
Ich dachte, es wird eine Begutachtung und keine Therapie gefordert. Für mich sind das zwei veschiedene Paar (Damen- *grins*) Schuhe.
helft mir 'mal auf die Sprünge, da ich keine Ahnung habe.
Ich dachte, es wird eine Begutachtung und keine Therapie gefordert. Für mich sind das zwei veschiedene Paar (Damen- *grins*) Schuhe.
Viele Grüße
Vicky
Respekt ist nicht teilbar.
Vicky
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Katharina P.
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Re: Selbstbestimmung statt Therapiezwang
Servus Vicky,
das für Namens- und Personenstandsänderungen in Deutschland geltende Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 sieht die Begutachtung durch zwei Gutachter vor, ob die Voraussetzungen des TSG erfüllt sind:
-Empfindet sich d. Antragst. seit mindestens 3 Jahren dem weiblichen Geschlecht zugehörig?
-Steht er seit mindestens dieser Zeit unter Zwang, entsprechend dieser Vorstellung zu leben?
-Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich das Zugehörigkeitsgefühl zum weiblichen Geschlecht nicht mehr ändern wird?
Diese Fragen hat das Amtsgericht auf meinen Antrag den beiden von mir vorgeschlagenen Gutachtern aufgegeben.
Du hast recht, nach jetzigem Recht ist eine Therapie für die Namens- und Personenstandsänderung nicht zwingend vorgesehen.
Tatsächlich kann aber ein Gutachter ohne ausführliche Sitzungen nicht aus dem Stand heraus ein Gutachten erstellen. Deshalb ist es in aller Regel so, daß man sich in Therapie begibt, und der Therapeut im Laufe der Zeit seine Erkenntnisse für das Gutachten sammelt. Überdies ist eine Therapie aus meiner Erfahrung sehr hilfreich, die Transition (=Angleichung an das "Zielgeschlecht") zu unterstützen, denn es kann durchaus zu Schwierigkeiten im Laufe des Coming Outs kommen, wie in einigen Fällen in diesem Forum beschrieben wurde und auch ich erleben mußte.
Mein Therapeut ist zugleich der Erstgutachter; den Zweitgutachter habe ich mir später gesucht, als der Erstgutachter "grünes Licht gegeben hat" (also sein Gutachten klar war). Beim Zweitgutachter waren lediglich drei Sitzungen notwendig; allerdings habe ich ihm sämtliche medizinischen Befunde, die Transsexualität betreffend, zukommen lassen (z.B. Befunde der Hormonärztin).
In dem Zeitungsartikel wird vor allem die Pflicht zur Begutachtung kritisiert (fälschlich als Therapiezwang bezeichnet). Die Pflicht zur Begutachtung ist auch nach meiner Ansicht kritikwürdig.
Eine Therapie allerdings zur Linderung der sozialen Begleitschwierigkeiten halte ich für sehr sinnvoll; sie ist auch sinnvoll für die Begleitung der medizinischen Angleichungsmaßnahmen (z.B. Hormonersatztherapie).
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!
das für Namens- und Personenstandsänderungen in Deutschland geltende Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 sieht die Begutachtung durch zwei Gutachter vor, ob die Voraussetzungen des TSG erfüllt sind:
-Empfindet sich d. Antragst. seit mindestens 3 Jahren dem weiblichen Geschlecht zugehörig?
-Steht er seit mindestens dieser Zeit unter Zwang, entsprechend dieser Vorstellung zu leben?
-Ist mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass sich das Zugehörigkeitsgefühl zum weiblichen Geschlecht nicht mehr ändern wird?
Diese Fragen hat das Amtsgericht auf meinen Antrag den beiden von mir vorgeschlagenen Gutachtern aufgegeben.
Du hast recht, nach jetzigem Recht ist eine Therapie für die Namens- und Personenstandsänderung nicht zwingend vorgesehen.
Tatsächlich kann aber ein Gutachter ohne ausführliche Sitzungen nicht aus dem Stand heraus ein Gutachten erstellen. Deshalb ist es in aller Regel so, daß man sich in Therapie begibt, und der Therapeut im Laufe der Zeit seine Erkenntnisse für das Gutachten sammelt. Überdies ist eine Therapie aus meiner Erfahrung sehr hilfreich, die Transition (=Angleichung an das "Zielgeschlecht") zu unterstützen, denn es kann durchaus zu Schwierigkeiten im Laufe des Coming Outs kommen, wie in einigen Fällen in diesem Forum beschrieben wurde und auch ich erleben mußte.
Mein Therapeut ist zugleich der Erstgutachter; den Zweitgutachter habe ich mir später gesucht, als der Erstgutachter "grünes Licht gegeben hat" (also sein Gutachten klar war). Beim Zweitgutachter waren lediglich drei Sitzungen notwendig; allerdings habe ich ihm sämtliche medizinischen Befunde, die Transsexualität betreffend, zukommen lassen (z.B. Befunde der Hormonärztin).
In dem Zeitungsartikel wird vor allem die Pflicht zur Begutachtung kritisiert (fälschlich als Therapiezwang bezeichnet). Die Pflicht zur Begutachtung ist auch nach meiner Ansicht kritikwürdig.
Eine Therapie allerdings zur Linderung der sozialen Begleitschwierigkeiten halte ich für sehr sinnvoll; sie ist auch sinnvoll für die Begleitung der medizinischen Angleichungsmaßnahmen (z.B. Hormonersatztherapie).
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen!
Liebe Grüße
Katharina
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Katharina P.
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Re: Selbstbestimmung statt Therapiezwang
Liebe Claudia,
der von mir beschriebene Weg ist in München üblich.
Allerdings hört man, daß es woanders auch anders sein kann.
Schönen Abend noch!
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Allerdings hört man, daß es woanders auch anders sein kann.
Schönen Abend noch!
Liebe Grüße
Katharina
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ExUserIn-2026-04-08
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Re: Selbstbestimmung statt Therapiezwang
Vielen Dank für Eure Infos. So ähnlich habe ich mir das auch gedacht ...
Viele Grüße
Vicky
Respekt ist nicht teilbar.
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Saskia.shewulf
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Re: Selbstbestimmung statt Therapiezwang
Hallo
@ Vicky
bei uns ist es möglich 2 Gutachter vorzuschlagen das kann auch der eigene Therapeut sein,ob das Gericht den Wünschen der Antragstellerin/er
folgt ist eine andere Sache......nach dem Ich nochmal nachgefragt habe wurde meinem Wunsch entsprochen.
LG Saskia
@ Vicky
bei uns ist es möglich 2 Gutachter vorzuschlagen das kann auch der eigene Therapeut sein,ob das Gericht den Wünschen der Antragstellerin/er
folgt ist eine andere Sache......nach dem Ich nochmal nachgefragt habe wurde meinem Wunsch entsprochen.
LG Saskia
Wer keinen Mut zum träumen hat
-hat keine Kraft zum Kämpfen
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