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Halsschmerzen bekommen nur diejenigen, die die Bedeutung dieses Satzes nicht sehen:
In der Begutachtungsanleitung des MDS sind jedoch keine Regelfristen angegeben, sondern Zeit-mindestangaben, die in der Regel eingehalten werden sollen. Dass sich hier im Einzelfall Abweichungen nach oben oder nach unten ergeben können, ist selbstverständlich. Auf S. 17 der Anleitung heißt es dementsprechend auch: in begründeten Ausnahmefällen kann von den Zeitangaben abgewichen werden, um den therapeutischen Notwendigkeiten des Einzelfalls gerecht zu werden.
Der Satz heisst nichts anderes, als das das Primat der 'Behandler-Meinung' gilt, wie in fast allen Bereichen der Medizin. Wer dessen Meinung ganz aussen vor lassen will, muss unter anderem erstmal erklären, wie Fälle geregelt werden sollen, in denen Mediziner_innen nach der HRT oder OP mit dem Vorwurf 'mangelnder Beratung' konfrontiert werden. Wie komplex diese Fragen sind, kann man aus den Fällen hochrechnen, in denen zinsgierige Bankkunden ihre 'Operateure' wegen solcherlei Sachen verklagen; kein Spass. Aber das Thema hatten wir, glaube ich, neulich schon mal 'offen' hinterlassen.
Aber zurück zum Text: Es bleibt also die Notwendigkeit, oder auch der Zwang (wenn man es so sehen will), der Behandler_in zu verdeutlichen, dass es 'dringend' ist. Aber es bleibt eben auch die Möglichkeit dazu Zu diesem Thema gibt es erhellende Vorträge von Dr. Gisela Wolf, die auch zum Foren-Treffen im Mai ihre Einsichten in den Themenkomplex beisteuern wird.
liebe Grüße
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
ich schließe mich da Rosi an. Diese Formulierung ist für mich eher ein Feigenblatt. In der Praxis klammern sich die meisten an die Fristen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Außerdem wird hier lediglich eine Ausnahmemöglichkeit definiert. Das ist eben keine Einzelfallabwägung, die wesentlich offener wäre. Statt dessen muss die Ausnahme entsprechend begründet werden. Jetzt stelle ich mir einen zeitlich überlasteten Therapeuten vor, der vor der Frage steht, ob er noch zusätzlich eine Begründung formulieren und ausarbeiten soll. Die dann vielleicht nochmal zurück kommt, in Frage gestellt wird, einer weiteren Überarbeitung bedarf, etc. Da ist leicht auszurechnen, wie die Motivationslage aussieht. Denn so ein Therapeut ist eben auch ein Mensch.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
du, Anke, schreibst "Das ist eben keine Einzelfallabwägung, die wesentlich offener wäre". Mag sein, dass ich nicht auf dem Laufenden bin; was meinst du damit? Alles was ich an Vorschlägen und Ideen bisher gehört und gelesen habe, lehnt jede Art von 'Begutachtungszwang', also auch eine 'Einzelfallbegutachtung' (wer würde die machen?), ab. Eine gänzlich Ablehnung scheint deine Formulierung aber nicht zu bedeuten, oder wie meinst du das?
Letztlich kann mir persönlich wahrscheinlich völlig egal sein, welche Regelungen getroffen werden, weil ich heute weiter denn je von HRT oder gar Op entfernt bin. Andererseits möchte ich gern meine Sicht wenigstens in die hiesige Diskussion einbringen.
Zu dieser Sicht gehört, dass von Seiten derer, die eine 'Begutachtung' in jedweder Form ablehnen, ein paar Punkte einfach konsequent offengelassen werden, anstatt dazu irgendwelche Vorschläge in die Diskussion einzubringen. Oder fehlt es mir da an Infos?
- Es ist wohl weitgehender Konsens, dass es für TS keine greifbare 'körperlich-medizinische Indikation' gibt. Wenn die 'psycholgische Indikation' abgeschafft wird, gibt es (ausser der Selbstdiagnose) gar keine Indikation mehr. Damit können MDS, MDK und KK wahrscheinlich schon deswegen nicht umgehen, weil 'Leistung ohne Indikation' bei denen allenfalls im Bereich von 'Bonbon'-Zusatzleistungen im Bereich der Kundenbindung bekannt ist. Darauf müsste man m.E. irgendwie eingehen. Wie?
- Bei nur ganz leicht böswilliger Betrachtung bringt man HRT und GaOp durch die Abschaffung der Begutachtung im Weltbild der KK quasi auf den Stand von kosmetischen Ops. Die diesbezüglichen Regelungen zu Kostenübernahme und Nachbehandlung sind wohl bekannt (nämlich: Hilf dir selbst... ). Wie soll damit ggfs. umgegangen werden?
- Wie würden, ohne Indikation, Eingriffe wie HRT und Op für die jeweiligen Mediziner zu rechtfertigen sein? Körperlich krank ist der zu behandelnde Mensch ja nun mal i.d.R. nicht. Streng genommen dürfte dann kein korrekter Chirurg mehr GaOps durchführen. Das kann man auch an der Debatte um die Nicht-Erbringung von Leistungen bei Schwerstkranken abgleichen. Dabei haben die Medizinleute ein ganz ähnliches Problem (samt Haftungsrecht); nur eben umgekehrt. Wie ist das zu lösen?
- Natürlich ist jede 'Begutachtung' ein Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht, aber ein Stück weit ist es doch auch eine Schutzinstanz (davon bin ich jedenfalls überzeugt). Wenn man diese Schutzinstanz abschafft*, muss man doch auch einen Vorschlag machen, wie das Rechtsverhältnis in Streitfällen geregelt wird. Ich halte es für relativ wahrscheinlich, dass davon ohne Begutachtung mehr auftreten als mit. Ist dann der Arzt verantwortlich? Dann gibt's HRTs und Ops nur noch im fernen Ausland oder bei dubiosen 'Anbietern'. Oder ist der trans-Mensch allein verantwortlich? Der Mensch, der dann ohne irgendwas, nur mit seiner Selbstdiagnose, dem Mediziner, der Klinik, der KK und dem MDK, samt deren Rechtsbeiständen gegenübersteht? ................... (hier können Sie ihr eigenes Drama eintragen)
Zwänge abschaffen und Selbstbestimmtheit fördern sind gute Ziele, nur sollte m.E. der Plan dazu komplett sein.
Habt es gut
Marielle
*) ausdrücklich erstmal 'Schutzinstanz'; eine Haftungsinstanz ist es zwar auch, aber wohl sehr schwer in Anspruch zu nehmen; das sehe ich schon
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zum Thema Begutachtung ist mein Standpunkt, dass diese keinerlei sachliche Grundlage hat. Transsexualität lässt sich nach meiner Überzeugung nicht diagnostizieren. Diese Ansicht setzt sich auch immer mehr durch. Wie Du richtig formuliert hast, sind wir dann bei der Selbstindikation.
Das wirft natürlich Fragen auf, wie dann die weiteren Genehmigungsverfahren bei den Kassen aussehen. Dieses Dilemma kann nicht dadurch gelöst werden, dass eine Fremdindikation künstlich erfunden wird. Wenn es sie nicht gibt, dann gibt es sie einfach nicht.
Die Schutzfunktion, von der Du sprichst ist für mich ein zweischneidiges Schwert. Damit lassen sich fast beliebige Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht des Menschen rechtfertigen. Und mit dem Schutz kommt gleichzeitig die Macht derjenigen, die diesen Schutz ausüben. Außerdem treffen Menschen im Laufe ihres Lebens viele Entscheidungen von erheblicher Tragweite und da sind ganz sicher auch viele Entscheidungen dabei, die sich im nachhinein als falsch herausgestellt haben. Das gehört zum Selbstbestimmungsrecht und zur Freiheit dazu. Hinzu kommt, dass auch mit dem existierenden System Entscheidungen getroffen werden, die hinterher bereut werden. Ich wage mal zu bezweifeln, ob die derzeitige Schutzfunktion ihrem Anspruch tatsächlich gerecht wird.
Im übrigen gibt es die Möglichkeit ganz ähnlich wie bei Schwangerschaftsabbrüchen eine Beratungspflicht einzuführen. Damit gibt es die Möglichkeit noch einmal die Konsequenzen der jeweiligen Entscheidung aufzuzeigen und zu besprechen, ohne dabei in das Recht zur Selbstbestimmung einzugreifen.
Rein rechtlich können die Ärzte dann nicht mehr für das ob der medizinischen Maßnahmen verantwortlich gemacht werden, sondern nur noch für deren Ausführung. Derjenige der entscheidet, ist dann auch verantwortlich. Beim heutigen Verfahren finde ich das wesentlich unklarer. Wer hat denn am Ende die Entscheidung getroffen, die oder der Betroffene oder der Therapeut?
Die Abschaffung der Begutachtung bringt die medizinischen Maßnahmen auch nicht automatisch in den Bereich der kosmetischen OP's. Das Verfahren zur Erlangung einer Maßnahme ist unabhängig von deren Zuordnung. Die Leistungspflicht leitet sich im wesentlichen aus dem ICD ab. Die Bezeichnung ICD (International Catalog of Deseases) ist ein wenig irreführend, weil dort beispielsweise auch das Thema Schwangerschaft auftaucht, was ja ebenfalls keine Krankheit ist. Und im neuen Entwurf wird das Thema Transsexualität auch nicht mehr als Störung der Geschlechtsidentität, sondern als Gender Incongruence (eine deutsche Übersetzung kenne ich noch nicht) klassifiziert. Auch die Zuordnung zur übergeordneten Fallgruppen ist im neuen Entwurf anders. Die neue Fallgruppe heißt "Conditions related to sexual health, während es im aktuellen Katalog unter "Störungen" eingeordnet ist.
Du hast sicher recht, wenn das alles so umgesetzt werden soll, dann gibt es viele Aspekte, die planerisch zu berücksichtigen sind. Aber viele Details lassen sich erst auf dem Weg zum Ziel klären. Das ist das Wesen von komplexen Projekten. Als Projektmanagerin kann ich davon ein Liedchen singen.
In meinem vorherigen Posting ging es mir um etwas anderes. Nämlich darum aufzuzeigen, dass die Argumentation des MDK nicht stichhaltig ist. Dort wird so getan, als wäre das alles hoch flexibel. Das ist aber keineswegs der Fall. Das ist im übrigen nur einer von vielen höchst fragwürdigen Argumentationsketten in diesem Dokument. Zum Beispiel:
"Hierbei ist auch zu beachten, dass eine Hormonbehandlung die psychiatrische Diagnostik des Transsexualismus erheblich erschwert und eine im Einzelfall ungünstige vorzeitige Festlegung auf das gewünschte Geschlecht entstehen kann"
Ich fange mal mit "psychiatrische Diagnostik" an. Das ist eine pure Illusion, Transsexualität kann mit Mitteln der Psychologie bzw. der Psychiatrie nicht diagnostiziert werden. Am Ende müssen sich die Therapeuten auf die Aussagen der jeweiligen Person verlassen.
Bemerkenswert ist auch die Formulierung " das gewünschte Geschlecht". Was soll das bitte sein? Solche eine Formulierung ist völlig wirklichkeitsfern.
Dann die Aussage als ganzes. Das ist ein reine Theorie. Es gibt keine empirischen Daten, die diese These stützen. Wie auch? Abgesehen davon ist die Datenlage zum Thema Transsexualität einigermaßen katastrophal. Hier gibt es kaum etwas, was einer eingehender Überprüfung standhält. Es werden auch keine Argumente angeführt, die die These stützen könnten.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
Laut Wikipedia wird Diagnostik wie folgt definiert: Die Diagnostik ist in den Ärzte- und Psychotherapieberufen sowie in den Gesundheitsfachberufen oder der Psychologie die genaue Zuordnung von Befunden — diagnostischen Zeichen oder Symptomen — zu einem Krankheitsbegriff oder einer Symptomatik im Sinne eines Syndroms.
Ich gehe mal davon aus, dass diese Definition sich so oder auch ähnlich in entsprechenden Lehrbüchern findet. Bei der Diagnostik geht es also um immer eine Krankheit oder ein Syndrom, das heißt eine Kombination von Krankheitszeichen.
Transsexualität ist eben keine Krankheit und damit nicht diagnostizierbar.
Psychiater und Psychologen haben über Jahrzehnte versucht Transsexuelle zu behandeln und zu "heilen". Da es da nichts zu heilen gibt, haben sich nur die Suizidraten erhöht.
Die aktuelle wissenschaftliche Diskussion sieht Transsexualität als Normvariante, so wie es auch maskulinere Frauen und femininere Männer als Normvariante gibt, bzw. als Sonderfall der Intersexualität. Die derzeit wichtigste wissenschaftliche Theorie stellt das sogenannte Hirngeschlecht und die hormonellen Abläufe während der Schwangerschaft in den Mittelpunkt. Es gibt wohl auch erste Erfolge bei Untersuchungen mit Hirnscans, die die Richtigkeit dieser These unterstützen. Vielleicht ist in einigen Jahren möglich, Transsexualität auf diesem Weg sicher nachzuweisen.
Allerdings stellt sich jenseits der Möglichkeiten die Frage, warum es überhaupt eines Nachweises bedarf. Stell Dir einmal vor, Du bist für dich überzeugt, dass Du TS bist und bist auch bereit das so zu leben. Dir geht es gut damit. Und dann kommt jemand daher, der Dir erzählt, dass Du gar nicht TS bist. Dass Du in dein vorheriges Leben zurück sollst, in dem es Dir nicht gut ging. Was würdest Du dann denken und fühlen?
Das ist übrigens keine erfundene Geschichte, das ist leider Realität.
Ich hoffe, ich konnte deine Frage einigermaßen beantworten. Mir liegt dieses Thema sehr am Herzen, zum einen weil ich gerade selbst in diesem Prozess stecke. Zum anderen weil ich sehe und höre, wie viel Leid mit diesen sogenannten Diagnosen zugefügt wird.
Liebe Grüße
Anke
Sentio ergo sum. - Ich fühle, also bin ich.
Les femmes sont fortes quand elles sont feminines. (Coco Chanel)
dann dürften die Krankenkassen auch bei Schwangerschaften nicht zahlen, ist auch Privatvergnügen. Was ist mit Übergewichtigen und Rauchern, die aufgrund ihres Verhaltens und ihrer Lebensweise erkrankt sind? Wollen wir denen die Unterstützung verweigern, weil ja die übermäßige Nahrungsaufnahme oder der Niktotingenuss deren Privatvergnügen war?
Das Argument mit dem Schwulsein passt meiner Meinung nach nicht, da hier ja auch keine Maßnahmen erforderlich sind.
Der Punkt dabei ist aber ein ganz anderer. Transsexualität die nicht gelebt werden kann, macht ja etwas mit den betroffenen Menschen. Das erzeugt seelischen Druck und Leid, das sich unter anderem in den Suizidraten von TS niederschlägt, die den Schritt in die Umsetzung nicht geschafft haben oder denen die Maßnahmen verwehrt wurden. Bei entsprechender Umsetzung und Unterstützung sehen die Zahlen dann sofort anders aus. Ich denke daher schon, das Transsexuelle die Unterstützung der Solidargemeinschaft verdient haben.
Im übrigen werden sowieso nicht alle Kosten übernommen. Es bleibt genug übrig, was selbst bezahlt werden darf.
Mal abgesehen davon ist der heutige Prozess wesentlich teuer, als er sein müsste. Durch eine Vereinfachung des Verfahrens würden die Kassen eine Menge Geld einsparen: keine Kosten für Gutachten, keine sinnlosen Therapien, etc.
Wenn die Position zu Ende gedacht wird, dann könnten ungewollte Konsequenzen entstehen. Das müssen sie aber nicht, denn es kann auch anders gedacht werden.
Liebe Grüße
Anke
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