WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*
WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans* - # 2

Wo kann man einkaufen? Auf was sollte man achten?
*~Laura~*
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 16 im Thema

Beitrag von *~Laura~* »

Au contraire: Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, läßt Du den Einsatz für so einen "Firlefanz" besser sein. Das erhöht nur unnötig die Schadensbilanz, die dann über kurz oder lang dazu führt, daß man Dir kündigt und Du dann im Falle eines wirklichen Bedarfs ohne da stehst. Der finanzielle Einsatz für einen Anwalts bei geringem Streitwert hält sich außerdem stark in Grenzen, sofern er nach Gebührenordnung abrechnet (etwas anderes würde ihm im übrigen der Rechtsschutzversicherer auch nicht ersetzen).

VG,
*~Laura~*
SnoopiePH
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 17 im Thema

Beitrag von SnoopiePH »

Daniela67 hat geschrieben:Du kannst bei deiner Bank versuchen, die Paypal Lastschrift zurückzubuchen. Zeit wäre bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluß, der ist üblicherweise Ende des Quartals. Also 30.6. Wäre also noch möglich bis 13.8. Parallel Mahnbescheid erwirken, dann kannst du Paypal auch zeigen, das keine Leistung erbracht wurde.
NEIN NEIN NEIN !!! Hast Du meinen Post nicht gelesen oder nicht verstanden ?? (ag) Die Paypal-Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen, da mehr als 45 Tage nach Kauf/Bezahlung vergangen sind (also nix mit Knete wegen Nichtlieferung einfach so zurück) ! Wenn sie jetzt die - berechtigte - Lastschrift von Paypal zurückgehen läßt, dann wird Paypal sich das Geld bei Ihr wiederholen, was mit Mehrkosten u.u.U. eine Paypal-Kontensperre nach sich zieht !!

Mit Deinen Tipps treibst Du bei der Käuferin nur - sinnlos - die Kosten in die Höhe.

Für die Betroffene bleibt jetzt "nur" noch das "normale" außergerichtliche/gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, ggf. Klage einreichen und den Vollstreckungstitel notfalls 30 Jahre aufbewahren, falls der Schuldner vermögenslos ist).
SnoopiePH
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 18 im Thema

Beitrag von SnoopiePH »

Abby hat geschrieben:Liebe Zoey,

bitte gib kein Geld mehr für die ganze Sache aus. Schreibs ab nach dem Motto: Erfahrung.
. Aber auch die wunderschönste und rechtsfesteste Zustellung nutzt nichts, wenn die betreffende Firma Pleite ist. Dann biste Neese. Also viel Spaß mit Nelly Wonder...
Na, was für'n hilfreicher Tipp, ehrlich, ich glaub's ja wohl nicht! (ag)

In Anbetracht des bezahlten Betrages würde ich die 20,- Euro für den gerichtlichen Mahnbescheid auf jeden Fall investieren! Kann ja gut sein, dass die Schuldnerin nicht widerspricht. Falls sie doch widersprechen sollte, so hat die Gläubigerin alle Unterlagen, welche Sie für das Gericht benötigt, um relativ schnell an einen Titel zu kommen (Kaufvertrag u. Überweisungsbeleg). Da die Kaufsumme relativ gering ist, herrscht hier auch kein Anwaltszwang, d.h. die Gläubigerin kann sich auch selbst vertreten. Ich empfehle hier jedoch, Kontakt mit dem Rechtspfleger beim hisigen Gericht aufzunehmen und die erforderlichen Unterlagen (im Original !) zu diesem Termin mitzubringen. Dieser Weg ist a) mit relativ geringen Kosten verbunden b) verhilft relativ schnell zu einem vollstreckbaren Titel und c) muß es ja nicht so sein, dass der Schuldner vermögenslos ist!

Wichtig ist jetzt einzig und allein, daß die Gläubigerin - vor Beantragung des Mahnbescheides (und ff. siehe oben) - eine angemessene Nachfrist setzt ... hierfür empfehle ich dasselbe Schreiben einmal mit normaler Post und einmal per Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsanschrift zu übersenden (14 Tage Nachfrist sollten reichen). Sollte die Nachfrist dann ergebnislos bleiben, machst Du Dich dann an den Mahnbescheid ran.

Also, nicht aufgeben und auf jeden Fall "dran" bleiben. (yes) (yes) (yes)
Sabrina Verena
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 19 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Abby hat geschrieben:Liebe Zoey,

bitte gib kein Geld mehr für die ganze Sache aus. Schreibs ab nach dem Motto: Erfahrung.

Sichere Zustellung von Briefen erfolgt nur: per Boten (Rahmenbedingungen beachten) oder per Gerichtsvollzieher.

Einschreiben sind rausgeschmissenes Geld. Deine Briefe liegen 7 Tage in der Filiale zur Abholung bereit, niemand holt sie ab und Du bekommst als Dankeschön von der Deutschen Post für Dein erkleckliches Porto nur noch bescheinigt, was Du gar nicht bescheinigt bekommen möchtest: niemand hat Deinen Brief erhalten, gelesen, zur Kenntnis genommen. Damit kannst Du Dir vor Gericht dann auch wunderschön den Arsch abwischen.

Nur Dummköpfe geben deshalb noch Geld für Einschreiben aus- Botenzustellung (z.B. durch Kollegen oder Bekannte) kostet i.A. nichts, Zustellungen durch Gerichtsvollzieher kosten je nach Aufwand schon mal 10-15 €, sind aber absolut gerichtsfest.

Aber auch die wunderschönste und rechtsfesteste Zustellung nutzt nichts, wenn die betreffende Firma Pleite ist. Dann biste Neese. Also viel Spaß mit Nelly Wonder...

Hallo!
Es gibt immer noch die Möglichkeit des persönlichen Einschreibend mit Rückschein, die in solchen Fällen angebracht ist.
Sie darf nur an den Empfänger persönlich ausgehändigt werden und er muss den Empfang oder die Verweigerung bestätigen.
Aber wie ich oben schon geschrieben habe. Die Firma wird nebenberuflich betrieben und der Inhaber ist wohl etwas überfordert.
LG Verena
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 20 im Thema

Beitrag von Lina »

SnoopiePH hat geschrieben:
Daniela67 hat geschrieben:Du kannst bei deiner Bank versuchen, die Paypal Lastschrift zurückzubuchen. Zeit wäre bis 6 Wochen nach Rechnungsabschluß, der ist üblicherweise Ende des Quartals. Also 30.6. Wäre also noch möglich bis 13.8. Parallel Mahnbescheid erwirken, dann kannst du Paypal auch zeigen, das keine Leistung erbracht wurde.
NEIN NEIN NEIN !!! Hast Du meinen Post nicht gelesen oder nicht verstanden ?? (ag) Die Paypal-Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen, da mehr als 45 Tage nach Kauf/Bezahlung vergangen sind (also nix mit Knete wegen Nichtlieferung einfach so zurück) ! Wenn sie jetzt die - berechtigte - Lastschrift von Paypal zurückgehen läßt, dann wird Paypal sich das Geld bei Ihr wiederholen, was mit Mehrkosten u.u.U. eine Paypal-Kontensperre nach sich zieht !!

Mit Deinen Tipps treibst Du bei der Käuferin nur - sinnlos - die Kosten in die Höhe.

Für die Betroffene bleibt jetzt "nur" noch das "normale" außergerichtliche/gerichtliche Mahnverfahren (Mahnbescheid, ggf. Klage einreichen und den Vollstreckungstitel notfalls 30 Jahre aufbewahren, falls der Schuldner vermögenslos ist).
Wie ich auch schrieb - daruaf achten, was genu in dem Vertrag mit PayPal steht.
Desiree
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 21 im Thema

Beitrag von Desiree »

Hallo an alle,
habe den Beitrag erst heute gefunden. Auch ich habe mir am 8.7. so ein Teil bestellt und warte derzeit auf meinen Bestellung oder auf irgendeine Reaktion auf meine Mail oder Anruf. Ja da kann ich wohl lange warten, wenn ich das hier so lese. Das ist natürlich kein seriöses Geschäftsgebaren. Die Paypalfrist ist ja auch schon abgelaufen. Also bleibt mir nur abzuwarten. Weitere Schritte werde ich erst einmal nicht unternehmen, da schon glaube, daß ich meine Bestellung noch bekomme. Na mal, sehen was da wird.
LG Desiree.
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 22 im Thema

Beitrag von Lina »

Ich finde so was unerhört - aber da ihr ja mehrere mit dem gleichen Problem seid könntet ihr euch doch für eine konzertierte Aktion zusammenschließen. Ihn rein physisch aufspüren und direkt und ernsthaft ansprechen könnte ja nicht wirklich schwierig sein - wohnt denn nicht einer von euch in seiner Nähe.

Eine von euch könnte sich um Rescherschen kümmern, eine andere um die Mahnbescheide, eine dritte könnte sich im die rein physische Nähe kümmern. Eine gültige Telefonnummer könnte ja nicht extrem schwierig sein, ausfindig zu machen. Ein bisschen social engineering einfach.

Ich hatte ja zusammen mit ZoeyCD ein bisschen vor-reschersche gemacht. Vielleicht hat sie schon eine Telefonnummer und einen konkreten Aufenthaltsort von ihm.
Lina
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 23 im Thema

Beitrag von Lina »

So wird es wohl auch bleiben, wenn ihr euch so sehr dafür entschieden habt, nichts dagegen zu unternehmen.
Desiree
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 24 im Thema

Beitrag von Desiree »

Hallo,
auch ich habe gestern ein Päckchen bekommen. Da habe ich schon fast nicht mehr dran geglaubt. Irgendeine Erklärung wieso und warum das so lange gedauert hat, habe ich nicht erhalten. Also die Hoffnung nicht aufgeben.
LG Desiree.
Sabrina Verena
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 25 im Thema

Beitrag von Sabrina Verena »

Hallo!
Ich habe gerade bei Travesta diese Nachricht von einem Mitglied dort gelesen.
Zitat Anfang

"Anscheinend geht es mit dem Transwonder weiter: ich habe diese Woche eine Mail bekommen, in der sich der ehemalige Geschäftsführer für die Schwierigkeiten in diesem Jahr entschuldigte und sich eine neue Geschäftsführung ankündigt, die das Geschäft weiter führt. Liegengebliebene Bestellungen werden vom neuen Team soweit möglich noch ausgeführt. Auf Rückfrage meinerseits wurde mir bestätigt, dass meine Bestellung in den nächsten Wochen auch ausgeliefert wird. Alle Kunden mit offenen Bestellungen müssten ebenfalls entsprechende Mails bekommen haben.

Ich bin auf jeden Fall gespannt, endlich den Transwonder-BH ausprobieren zu können, da ich eigentlich nicht mehr damit gerechnet hatte."


Zitat Ende

Ich dachte das könnte hier Einige interessieren.
LG Verena
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 26 im Thema

Beitrag von Desiree »

Hallo!
Hier noch ein Nachtrag: Die obige Mail habe ich auch erhalten und den Transwonder auch. Ich denke, es kommt alles wieder in Ordnung - also Entwarnung.
Ansonsten ein tolles Teil dieser Transwonder. ))):s
LG Desiree.
MarieB
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 27 im Thema

Beitrag von MarieB »

Hallo,

Hat jemand nach der ganzen Geschäftsübergabegeschichte neu bestellt. Ist diese Neubestellung gut gelaufen?

LG
Marie
Gruß

Marie
MarieB
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 28 im Thema

Beitrag von MarieB »

Lovely Lena hat geschrieben:Hallo Marie,

ich habe vor ein paar Tagen einen weiteren bestellt. Ich melde mich hier wenn er da ist.

LG
Lena
Hallo Lena,

kein Thema. Hat gut geklappt. Hatte meinen innerhalb 3 Wochen. Leider komme ich nicht damit zurecht und er ist schon wieder auf dem Weg zurück. Ich habe wohl zu wenig Brustgewebe. Bei mir sah es eher aus wie der Brustansatz einer Pupertierenden. :-)

Egal. Geht auch ohne. Aus dem Alter bin ich eh eigentlich raus.

LG
Marie
Gruß

Marie
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Re: WARNUNG vor dem Onlineshop des Trans*

Post 29 im Thema

Beitrag von Lina »

Lovely Lena hat geschrieben:Kurze Info: Mein zweiter, den ich bei der neuen Firma bestellt habe, ist innerhalb der angegebenen Lieferzeit angekommen. Neu dabei ist, dass da nun ein Siegel angebracht ist. Sobald man das entfernt ist ein Umtausch oder Reklamation ausgeschlossen. Das Siegel behindert aber bei der Anprobe nicht.

LG
Lena
Reklamation kann nach dem Gesetz nicht ausgeschlossen sein. Behaupten sie das, oder ist es deine Interpretation?

Umtausch ohne berechtigten Reklamationsgrund ist was Anderes.
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