Amtsgericht Hannover lehnt drittes Geschlecht ab
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Inga
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Amtsgericht Hannover lehnt drittes Geschlecht ab
Gerade entdeckt
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... ja104.html
"Das Amtsgericht Hannover hat im Fall "Vanja" die Eintragung eines dritten Geschlechts abgelehnt. Der/die 25-Jährige hatte mit einem Antrag erreichen wollen, dass in der Geburtsurkunde die Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" geändert wird. Die Richterin entschied in dem schriftlichen Verfahren, dass die Angabe "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen ist. Eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sei nicht notwendig, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt, so die Richterin. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingereicht werden..... "
http://www.ndr.de/nachrichten/niedersac ... ja104.html
"Das Amtsgericht Hannover hat im Fall "Vanja" die Eintragung eines dritten Geschlechts abgelehnt. Der/die 25-Jährige hatte mit einem Antrag erreichen wollen, dass in der Geburtsurkunde die Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" geändert wird. Die Richterin entschied in dem schriftlichen Verfahren, dass die Angabe "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen ist. Eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sei nicht notwendig, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt, so die Richterin. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingereicht werden..... "
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Marielle
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Re: Amtsgericht Hannover lehnt drittes Geschlecht ab
Hallo zusammen,
Die gute Nachricht ist: Die bipolare heteronormativität bröckelt an allen Ecken.
Habt es gut
Marielle
Wenn sie da mal nicht irrt, die Richter_in. Die Verfassung geht zwar tatsächlich von der Existenz von genau zwei Geschlechtern aus, fordert aber auch die Gleichbehandlung aller Bürger_innen. Die Rechtsprechung sagt dazu, dass vom Gesetzgeber gewollte Ungleichbehandlungen von Personen jedenfalls einer Rechtfertigung bedürfen. Wenn Frauen und Männer also einen "passenden" Eintrag im Register bekommen, müsste man rechtfertigen, warum der/die Kläger_in das nicht bekommt. Bin gespannt, wie diese Begründung lauten soll.Eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht sei nicht notwendig, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt, so die Richterin.
Die gute Nachricht ist: Die bipolare heteronormativität bröckelt an allen Ecken.
Habt es gut
Marielle
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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MarieB
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Re: Amtsgericht Hannover lehnt drittes Geschlecht ab
Hallo,
ok. mal sehen wie es weiter geht.
Hätte mich mal interessiert, was die Richter_in gesagt hätte, wenn nicht die Änderung auf "inter" oder "divers" sondern auf W/M beantragt worden wäre. Sind ja beides Geschlechtsmerkmale die die Verfassung hergibt.
LG
Marie
ok. mal sehen wie es weiter geht.
Hätte mich mal interessiert, was die Richter_in gesagt hätte, wenn nicht die Änderung auf "inter" oder "divers" sondern auf W/M beantragt worden wäre. Sind ja beides Geschlechtsmerkmale die die Verfassung hergibt.
LG
Marie
Gruß
Marie
Marie
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exuser-2014-11-07
Re: Amtsgericht Hannover lehnt drittes Geschlecht ab
Wen es interessiert, hier ist der eingereichte Antrag, samt Begründungen/Verweise.
pdf, 8 Seiten
http://dritte-option.de/wp-content/uplo ... Antrag.pdf
_____
Ergänzung:
(....)
Beschluss
1. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen
und -senatoren der Länder (GFMK) begrüßt, dass mit der im Jahr 2013 erfolgten
Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) in -§ 22 Abs. 3 ein erster Schritt zur
Stärkung der Rechte intersexueller Menschen erfolgt ist. Durch die Regelung wird
rechtlich anerkannt, dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig dem weiblichen oder
männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Nach der Neufassung der Vorschrift kann ein
Kind, das weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden
kann, ohne die Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden.
(....)
Quelle: Seite 52 ff.
http://www.gleichstellungsministerkonfe ... Extern.pdf
pdf, 8 Seiten
http://dritte-option.de/wp-content/uplo ... Antrag.pdf
_____
Ergänzung:
(....)
Beschluss
1. Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen
und -senatoren der Länder (GFMK) begrüßt, dass mit der im Jahr 2013 erfolgten
Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG) in -§ 22 Abs. 3 ein erster Schritt zur
Stärkung der Rechte intersexueller Menschen erfolgt ist. Durch die Regelung wird
rechtlich anerkannt, dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig dem weiblichen oder
männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Nach der Neufassung der Vorschrift kann ein
Kind, das weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden
kann, ohne die Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden.
(....)
Quelle: Seite 52 ff.
http://www.gleichstellungsministerkonfe ... Extern.pdf
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Anne-Mette
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Re: Amtsgericht Hannover lehnt drittes Geschlecht ab
Moin,
Von der Regel, die anderen Staaten schon so interpretierten "In Deutschland ist ein dritter Geschlechtseintrag möglich" werden nur "Neufälle" erfasst, also Geburten ab Nov. 2013.
Außerdem sind viele "Betroffene" mit der Regelung "ohne die Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden" nicht zufrieden.
Es bleibt eine Diskriminierung, wenn z.B. 26 Kinder einer Schulklasse einen Eintrag haben und 1 Kind nicht.
Leider dauert es von einem "1. Schritt" immer sehr lange, bis an dem Problem weitergearbeitet wird:
- Verbot von nicht eingewilligten Operationen an intersexuellen Menschen
- Opfer-Entschädigung für diejenigen, die in der Vergangenheit ohne Einwilligung operiert wurden
- keine Fremd-Geschlechts-Zuweisung, sondern eigene Entscheidung - auch Erleichterung von späteren Änderungen
...
Gruß
Anne-Mette
Leider wurden (wie in den Beiträgen im Nov. 2013 hier moniert: Intersexualität: es gibt kein neues Gesetz http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... =59&t=7253) die Hausaufgaben nur halb gemacht.ein erster Schritt zur
Stärkung der Rechte intersexueller Menschen erfolgt ist. Durch die Regelung wird
rechtlich anerkannt, dass es Menschen gibt, die nicht eindeutig dem weiblichen oder
männlichen Geschlecht zuzuordnen sind. Nach der Neufassung der Vorschrift kann ein
Kind, das weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden
kann, ohne die Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden.
Von der Regel, die anderen Staaten schon so interpretierten "In Deutschland ist ein dritter Geschlechtseintrag möglich" werden nur "Neufälle" erfasst, also Geburten ab Nov. 2013.
Außerdem sind viele "Betroffene" mit der Regelung "ohne die Angabe eines Geschlechts in das Geburtenregister eingetragen werden" nicht zufrieden.
Es bleibt eine Diskriminierung, wenn z.B. 26 Kinder einer Schulklasse einen Eintrag haben und 1 Kind nicht.
Leider dauert es von einem "1. Schritt" immer sehr lange, bis an dem Problem weitergearbeitet wird:
- Verbot von nicht eingewilligten Operationen an intersexuellen Menschen
- Opfer-Entschädigung für diejenigen, die in der Vergangenheit ohne Einwilligung operiert wurden
- keine Fremd-Geschlechts-Zuweisung, sondern eigene Entscheidung - auch Erleichterung von späteren Änderungen
...
Gruß
Anne-Mette