@ Claudia (erster Beitrag):
Deiner Argumentation möchte ich eine gewisse Berechtigung und Schlüssigkeit nicht absprechen. Dennoch möchte ich dem entgegensetzen:
Die gesellschftliche Bedeutung des Namens für die Wiedererkennung eines Menschen, und nicht zuletzt auch für die Selbstidentifikation rechtfertigt aber in meinen Augen keinesfalls eine derartige
staatlich verordnete Zwangsbegutachtung durch gleich auch noch 2 Psychologen bzw Psychiater (= "Irrenärzte", um es einmal so krass zuzuspitzen).
Dies stellt nicht nur eine beträchtliche und überaus überflüssige finanzielle Belastung dar, die übrigens bei Weitem nicht in allen Fällen durch Prozesskostenhilfe o.ä. übernommen wird. In meinem Fall waren das z.B. nicht nur ca 1.500 € Gutachterhonorar - für die ich fast 2 Monate hart arbeiten mußte, und was alleine so viel kostete, wie meine ganze Hormonbehandlung für 5 Jahre. Zu den 2,5 + 0,5 Std Begutachtungsgespräche kamen ja auch noch rund 300 km An- und Abreise und mithin ein ganzer Tag Arbeitsausfall hinzu.
Von den erforderlichen Erkundungen und Nachforschungen, zahlreichen Telefongesprächen und dem Termin bei der - im übrigen sehr freundlichen und verständnisvollen Amtsrichterin - will ich gleich gar nicht erst reden. Diese hat bei diesem Gespräch übrigens selber gesagt, daß sie dies ebenfalls für eigentlich überflüssig halten würde, aber daß sie mir das mit den Gutachten leider nicht ersparen könnte, weil diese eben gesetzliche Vorschrift seien. Für sie war es eigentlich auch so klar, daß sie mit einer Frau sprach. Und entsprechend entspannt verlief auch das Gespräch - eben wie zwischen Frau und Frau. Und es dauerte wesentlich kürzer als meine Wartezeit, bis sie endlich erschien, weil ihre unterstellte Sachbearbeiterin verschwitzt hatte, ihr diesen Termin mitzuteilen, und sie extra nocheinmal herbeigerufen werden mußte, nachdem sie zuvor einige traurige Fälle von wirklicher Bedeutsamkeit zu verhandeln gehabt hatte (Familiengericht).
Und da bewege ich mich mit Aufwand und Kosten durchaus noch an der Untergrenze dessen was möglich ist, wie vielfach zu vernehmen ist. Das kann im Einzelfall noch deutlich mehr sein. Allein schon, weil es anscheinend eher selten gelingt, beide Gutachtertermine direkt hintereinander an einem Tag zu bekommen, und auch die gerichtlich zugelssenen Gutachter nicht so dicht gestreut sind, daß sich im Durchschnitt mehr oder weniger große Reisen vermeiden lassen. Diese Kosten und diesen Aufwand finde ich für so einen überflüssigen bürokratischen Zwangsvorgang außerordentlich unangemessen.
Für die wesentlich bedeutsamere Frage in diesem Zusammenhang halte ich aber, daß diese Zwangsgutachtervorschrift nach TSG praktisch eine
Entmündigung der Betroffenen darstellt durch den Staat, den dies eigentlich überhaupt nichts angeht.
Dies ist in meinen Augen eine blanke Zumutung für jeden und jede Betroffene, die ich keinesfalls bereit bin, widerspruchslos hinzunehmen. Deswegen muß diese Zwangsbegutachtungspraxis für eine einfache NÄ und PÄ nach TSG fallen. Die Ursache und Begründung dieser menschenverachtenden Vorgehensweise ist die Einstufung von TS als Geisteskrankheit. Auch diese muß fallen.
Quelle: http://up.picr.de/17281815uf.png
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Dieses absurde Verfahren hat bisher bei
ausnahmslos allen Menschen, von denen übrigens kaum einer zuvor etwas mit Transsexuellen Menschen oder dem Thema Transsexualität zu tun hatte - wenn sie denn überhaupt jemals etwas davon gehört hatten, und denen ich bisher darüber berichtet habe - und das waren in den letzten Jahren nicht wenige - stets nur Verwunderung, Unverständnis und Kopfschütteln hervorgerufen. Viel wollten dies sogar kaum glauben, daß es so etwas überhaupt gibt.
Irgend ein Problem mit der Wiedererkennbarkeit eines Menschen - wie sie bisweilen ins Feld geführt wird - nicht zuletzt auch von dir - besteht nicht. Im Zeitalter der allseitigen und umfassenden Erfassung und Speicherung fast jedes noch so kleinen Details über jeden Bürger durch elektronische Datenverarbeitung an allen Ecken und Enden - sowohl auf staatlicher, wie auch auf privatwirtschaftlicher Ebene (z.B. SCHUFA u.ä.) - schon gleich gar nicht. Sind doch auch Namensänderungen stets aktenkundig und für alle in Frage kommenden Bürger mit hinreichender Berechtigung zu einschlägigen Nachforschungen nachvollziehbar, für Behörden, polizeiliche Ermitttlungen und Gerichte sowieso. Oder hast du jemals davon gehört, daß ein Namenswechsel bei Heirat, Adoption o.ä. hier zu irgendwelchen Problemen für andere geführt hätte?
Und auch das "Offenbarungsverbot" nach -§5 TSG ändert nichts an dieser Tatsache. Das ist nämlich eh ein zahnloser Tiger. Der Eintrag des Geschlechts z.B. in den Reisepaß ist auch genauso überflüssig, wie ja auch die Einteilung von Menschen nach ihrem Geschlecht. Diese Änderung im Paßgesetz der BRD geschah übrigens erst vor wenigen Jahren, und zwar auf Betreiben der Regierung der ach so freiheitsliebenden USA und ihrer Einreisebehörden. Diese wollten eine Einreise von Personen mit Pässen ohne diesen Eintrag nicht mehr zulassen.
Rechtlich ist das übrigens durchaus vergleichbar mit z.B. der Eintragung von Hautfarbe, Rasse oder Religionszugehörigkeit in Pässen. Beispiele hierfür und für die unselige Wirkungsweise und die bisweilen bedrohlichen Folgen derartiger bürokratischer Vorschriften und Gesetze für viele Menschen gibt es ja in der ferneren und auch in der jüngsten Vergangenheit genügend.
Auch der Wert einer Unterschrift wird durch eine - hier ja immerhin staatlich kontrollierte und dokumentierte - Namensänderung nicht geschmälert. Ich habe bisher im Übrigen stets nur mit meinem Nachnamen unterschrieben. Der hat sich bei mir - wie bei TS in den meisten Fällen - im Gegensatz zu Heirat, Adoption usw überhaupt nicht mal geändert, und folglich auch nicht die Unterschrift.
Genauso wenig trifft das "Argument", daß bei einer vernünftigen Erleichterung von Namenswechsel für TS jede Menge Leute plötzlich auf die Idee kommen könnten, jederzeit und nach Gutdünken oder Laune immer wieder ihren Namen zu ändern, oder gar ohne zwingenden Grund ihre offizielle Geschlechtszugehörigkeit. Ich glaube kaum, daß es allzu viele Menschen gibt, die sich nur aus Jux und Tollerei der gesellschaftlichen Ächtung und dem Hohn und Spott ihrer Zeitgenossen aussetzen, wie es bei TS auch heute noch weit verbreitet ist, und die die zahllosen Schwierigkeiten und Drangsalierungen auf sich nehmen, die TS auch heute noch von den lieben Mitmenschen und dem um das Wohl seiner Bürger ach so besorgten Staat in den Weg gelegt werden.
Die immer wieder zu hörende Ansicht, daß der Staat oder die Gesellschaft Menschen vor sich selbst schützen müßte, halte ich auch für einen gewaltigen Unfug. Eine solche bevormundende Auffassung und Vorgehensweise halte ich nicht nur für völlig wirkungslos in der Sache, sondern auch für eine unzumutbare Anmaßung. Jeder und jede ist schließlich immer verantwortlich für die Folgen des eigenen Tuns. Solange kein anderer von diesem Tun geschädigt wird, darf es auch keine Einmischung von Staat und Gesellschaft in derartige Entscheidungen von Einzelnen geben.
Quelle: http://up.picr.de/17281815uf.png
Ich schätze die persönliche Bedeutung des Namenswechsels für mich keinesfalls gering, wie du vlt angedeutet hast. Aber eine bürokratische Schikanierung, Bevormundung und Entmündigung wie durch diese staatliche durch Gesetz verordnete Zwangsbegutachtung durch Psychologen und Psychiater halte ich für völlig überzogen und unangemessen. Zeigt doch das Beispiel Argentinien, daß dies auch anders geht. Und hast du etwa gehört, daß der wahrscheinlich mindestens genauso bürokratische argentinische Staat deswegen zusammengebrochen wäre, oder daß die genauso kapitalistische Gesellschaft in Argentinien deswegen seither irgend einen Schaden genommen hätte?
Ich habe nach dem endgültigen und nach jahrzehntelangen Irrungen und Wirrungen endlich zielgerichteten Beginn meines Übergangs mehrere Jahre lang vollständig und in allen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. auch Arbeit usw.) als Frau gelebt. Einschließlich Hormonbehandlung, für die ich im Übrigen keine psychologische oder psychiatrische Behandlung in Anspruch nehmen mußte. Ich wußte genauso wie die beteiligten Ärzte auch so, daß dies für mich richtig war. Mußte halt einiges davon selber bezahlen, was mich wesentlich weniger gestört hat, als die überzogenen Ausgaben für die NÄ.
Die Beugung unter diese überflüssige und maßlos überteuerte bürokratische und überdies nur menschenverachtende Schikane und Zumutung wollte ich mir eigentlich ersparen. Eine Begutachtung durch Irrenärzte und das Einholen einer Genehmigung durch einen Richter wollte ich mir eigentlich nicht antun. Erst als ich gemerkt hatte, daß ein falscher Name in den Papieren das Leben im Alltag doch erheblich erschweren kann, habe ich die gerichtliche NÄ beantragt und mit dem geringstmöglichen Aufwand durchgezogen.
So, das war jetzt vlt eine ziemliche Brandrede. Aber ich denke, daß das zur Zerstreuung von so einigem einigem Nebel in so manchen Köpfen auch in dieser Ausführlichkeit und bisweiligen Zugespitztheit einmal nötig war.
liebe grüße
triona