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Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Dienstanweisung am Klinikum Lippstadt nicht gegen das Gesetz. Es sei eine legitime Unternehmensentscheidung, bestimmte Leistungen im Betrieb nicht anzubieten, so die Richter.
Was soll das denn bitteschön?
Ein Krankenhaus ist nicht nur irgendein Unternehmen sondern ein wichtiger Teil der Daseinsfürsorge.
Und ein Schwangerschaftsbbruch aus den genannten Gründen ist nicht einfach irgendeine Dienstleistung, die man nicht mehr anbietet, wenn man keine Lust mehr dazu hat.
Mit dieser Logik könnte man letztlich alle "Leistungen" eines Krankenhauses zur Disposition stellen. Es läge dann wohl auch im freien Ermessen des "Unternehmens", die Versorgung eines Herzinfarkts nicht mehr anzubieten.
Den anzubietenden Leistungsumfang sollte die Stelle festlegen, die das ganze bezahlt, und nicht der Träger, der von diesem Geld seinen Profit macht. Wenn das dem Träger (hier: der kath. Kirche) nicht passt, dann braucht er sich nicht als Betreiber melden.
Und dann noch das:
Ein Revisionsverfahren ist nicht möglich.
Hat der Senat des Landesarbeitsgerichts Angst davor, dass seine kritikwürdige Argumentation nochmals ordentlich geprüft wird?
Oder geht es in erster Linie darum, einen Präzedenzfall zu verhindern?
LGL