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"Trans, inter und nichtbinäre Menschen haben das Recht auf ihrer Seite"

Verfasst: Sa 20. Dez 2025, 14:15
von Jaddy
Neue Broschüre zur Gleichstellung nichtbinärer Menschen in Job und bei Behörden. Von Frederike Boll (tolle Person!).

Artikel bei queer.de von Nora Eckert https://www.queer.de/detail.php?article_id=56266

PDF 1: Die neue Broschüre https://www.bundesstiftung-gleichstellu ... chuere.pdf

PDF 2: Die erwähnte Studie mit den (rechtlichen) Hintergründen https://www.bundesstiftung-gleichstellu ... hen_2A.pdf Achtung: Sehr ausführlich und juristisch :)

Lohnt sich alles zu lesen. Nora greift diesen Absatz aus PDF2 heraus: "Nicht-binäre Menschen stellen eine Grundannahme unserer Gesellschaft in Frage: dass es nur Frauen und Männer gibt. Dass das Infragestellen dieser Binarität so viel Aufsehen erregt, zeigt uns, dass die binäre Geschlechterordnung bei weitem nicht nur symbolisch ist. Geschlecht hat in unserer Gesellschaft weiterhin eine herausragende Bedeutung. Es ist nicht egal, ob jemand ein Mann oder eine Frau ist. Wenn diese Unterteilung ins Wanken gerät, scheint etwas auf dem Spiel zu stehen." - Übersetzt: Menschen werden je nach gedeutetem Gender prinzipiell unterschiedlich behandelt, nämlich als "Mann" oder "Frau", nie nur als "Mensch". (Dito für andere Deutungen...)

Die darauf folgenden Absätze (S.10f) sind auch deutlich. Sie legen die grundsätzliche und strukturelle Bevorteilung von Männern dar, wo traditionell nur Frauen als Diskriminierte erfasst werden. Deshalb folgern Boll und Markwald: "Nicht-binäre Menschen erleben ebenso wie Frauen in vielen Bereichen Diskriminierung. Sie sind keine Männer und sie werden in unserer Gesellschaft nicht wie Männer behandelt."

Die Diskriminierung nichtbinärer Menschen wird durch Art. 3(3) GG aber ebenso verboten - und die Autor*innen stellen fest, dass Art. 3(2) GG auch auf nichtbinäre Menschen erweitert werden kann/muss: Der Staat hat aktiv für die Gleichberechtigung zu sorgen. Also neu formuliert: "(2) Personen aller Geschlechter sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Nur um das auch abzuräumen: Mit "Geschlecht" ist hier inzwischen (BVerfG 2017 und folgende, aber auch SBGG) das selbstbestimmte Identitätsgeschlecht (bzw seine Abbildung im amtlichen Eintrag) gemeint. Nix Körper, nix Biologie.

Re: "Trans, inter und nichtbinäre Menschen haben das Recht auf ihrer Seite"

Verfasst: Sa 20. Dez 2025, 17:32
von Michi
Jaddy hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 14:15 Die darauf folgenden Absätze (S.10f) sind auch deutlich. Sie legen die grundsätzliche und strukturelle Bevorteilung von Männern dar, wo traditionell nur Frauen als Diskriminierte erfasst werden. Deshalb folgern Boll und Markwald: "Nicht-binäre Menschen erleben ebenso wie Frauen in vielen Bereichen Diskriminierung. Sie sind keine Männer und sie werden in unserer Gesellschaft nicht wie Männer behandelt."
Jaddy hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 14:15 Die Diskriminierung nichtbinärer Menschen wird durch Art. 3(3) GG aber ebenso verboten - und die Autor*innen stellen fest, dass Art. 3(2) GG auch auf nichtbinäre Menschen erweitert werden kann/muss: Der Staat hat aktiv für die Gleichberechtigung zu sorgen. Also neu formuliert: "(2) Personen aller Geschlechter sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung aller Geschlechter und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Ich bin nicht so optimistisch, dass Art. 3(3) GG bereits die Diskriminierung nichtbinärer Menschen verbietet, weil in Absatz 2 nur explizit Männer und Frauen benannt werden, damit quasi 2 cis-binäre Geschlechter eingeführt werden. Absatz 3 nimmt m.M.n. darauf Bezug, indem er direkt mit Geschlecht beginnt, und so an Absatz 2 anknüpft.

Darum halte ich es für unabdingbar, beide Absätze dahingehend zu ändern, dass Begriff Geschlecht (sowohl biologisch als auch Identität) neu gefasst und der Realität angepasst wird, dass es tatsächlich nicht nur cis-binäre Menschen gibt.

Jaddy hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 14:15 Nur um das auch abzuräumen: Mit "Geschlecht" ist hier inzwischen (BVerfG 2017 und folgende, aber auch SBGG) das selbstbestimmte Identitätsgeschlecht (bzw seine Abbildung im amtlichen Eintrag) gemeint. Nix Körper, nix Biologie.
Es wird Zeit, dass diese Rechtsprechung klar und unmissverständlich Einzug in das Grundgesetz hält.

Re: "Trans, inter und nichtbinäre Menschen haben das Recht auf ihrer Seite"

Verfasst: Sa 20. Dez 2025, 18:17
von Jaddy
Michi hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 17:32 Ich bin nicht so optimistisch, dass Art. 3(3) GG bereits die Diskriminierung nichtbinärer Menschen verbietet, weil in Absatz 2 nur explizit Männer und Frauen benannt werden, damit quasi 2 cis-binäre Geschlechter eingeführt werden. Absatz 3 nimmt m.M.n. darauf Bezug, indem er direkt mit Geschlecht beginnt, und so an Absatz 2 anknüpft.

Darum halte ich es für unabdingbar, beide Absätze dahingehend zu ändern, dass Begriff Geschlecht (sowohl biologisch als auch Identität) neu gefasst und der Realität angepasst wird, dass es tatsächlich nicht nur cis-binäre Menschen gibt.
Eine neutralisierte Erweiterung wäre natürlich prima. Boll und Markwald argumentieren allerdings, dass durch die Entscheidungen des BVerfG und existierende Bundesgesetze zur Gleichstellung begründet werden kann, dass nichtbinäre Menschen eine analog zu Frauen durch ihr Geschlecht benachteiligte Gruppe sind. Nachzulesen in PDF 2 S.32-39 und explizit auf S.63:
"Nachdem das Bundesverfassungsgericht den grundrechtlichen Schutz von trans* Personen jahrzehntelang aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht gem. Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitet hatte, stellte es in seiner Entscheidung zur sog. Dritten Option unmissverständlich klar, dass das Geschlechtsdiskriminierungsverbot aus Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auch nicht-binäre Menschen schützt:

„Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt nicht nur Männer vor Diskriminierungen wegen ihres männlichen Geschlechts und Frauen vor Diskriminierungen wegen ihres weiblichen Geschlechts, sondern schützt auch Menschen, die sich diesen beiden Kategorien in ihrer geschlechtlichen Identität nicht zuordnen, vor Diskriminierungen wegen dieses weder allein männlichen noch allein weiblichen
Geschlechts“ (BVerfG 2017: Rn. 58).


Denn: „Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG spricht ohne Einschränkung allgemein von „Geschlecht“, was auch ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich sein kann“ (ebd.: Rn. 59). Damit hat das Bundesverfassungsgericht Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG für eine „nicht-binäre Geschlechterordnung“ (Boysen 2021: Rn. 174) geöffnet. Das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung umfasst damit Diskriminierungen aufgrund von Intergeschlechtlichkeit und nicht-binärer trans* Identität (Baer/Markard 2018: Rn. 447; Boysen 2021: Rn. 175; BVerfG 2017: Rn. 59; Jarass 2024b: Rn. 138)."
Ich vertraue da mal darauf, dass eine Rechtsanwältin, die als eine von drei die Dritte Option erreicht hat und seit x Jahren zu "Geschlecht im Recht" arbeitet ist, da schon guten Überblick hat :) Ich denke, die Herleitung der Pflicht zur Gleichstellung nach Art.3(2)GG ist dann eher trivial.

Re: "Trans, inter und nichtbinäre Menschen haben das Recht auf ihrer Seite"

Verfasst: Sa 20. Dez 2025, 18:37
von Michi
Jaddy hat geschrieben: Sa 20. Dez 2025, 18:17 Ich vertraue da mal darauf, dass eine Rechtsanwältin, die als eine von drei die Dritte Option erreicht hat und seit x Jahren zu "Geschlecht im Recht" arbeitet ist, da schon guten Überblick hat :) Ich denke, die Herleitung der Pflicht zur Gleichstellung nach Art.3(2)GG ist dann eher trivial.
Ich wollte nicht in Abrede stellen, dass man das als Jurist auch herleiten kann. Nur ist es noch etwas anderes, wenn das klar im Grundgesetz so benannt wird. Gerade gegenüber Nicht-Juristen fühlt man sich im Alltag machtlos, wenn sich umständlich erklären und rechtfertigen muss.