Seite 1 von 1

Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz

Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 19:53
von Anne-Mette
Gegen ihren Willen hat ein Mann Sex mit einer Frau. Die Ermittlungen werden eingestellt. Ein Beispiel dafür, was im deutschen Sexualstrafrecht fehlt.

https://taz.de/Sexualisierte-Gewalt-in-Berlin/!6123477/

Re: Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz

Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 21:30
von Michi
Das verstehe ich nicht: Würgemale am Hals .. seit wann gehört das zu "normalem" GW dazu?! Und dann .. er gibt selbst zu, dass es nicht einvernehmlich war.

Mich würde brennend interessieren, welche wundersame Erklärung das Gericht ersonnen hat, um da keine Schuld feststellen zu müssen.

Re: Hätte „Ja heißt Ja“ dieser Frau geholfen? | taz

Verfasst: Sa 8. Nov 2025, 21:50
von Lana
Es ging um Vergewaltigung. Die ist im deutschen Recht so krude definiert, dass dieser Fall eher nicht darunter fällt.

Genau darum geht es ja in diesem Beispiel:
Das Gesetz bürdet dem Opfer auf, ausdrücklich widersprechen zu müssen (vor oder während des Übergriffs!), weil sonst stillschweigend von seinem Einverständnis ausgegangen werden kann. Ist absurd, aber geltendes Recht.

Der Rest ist Körperverletzung. Dass das von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt wurde, wird im Text zurecht bemängelt. Man kann lediglich spekulieren, dass der Strafantrag sich vielleicht "nur" auf die Vergewaltigung bezog?

LGL