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Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 10:15
von Anne-Mette

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 16:39
von Jasmine
Zitat:
..............Ein weiterer Unbekannter aus der Gruppe soll ihm dann mehrfach gegen den Kopf getreten haben................

Warum immer Tritte gegen den Kopf??? Wie verroht sind diese Täter??? Für mich ist das unfassbar.

Traurige Grüße Jasmine

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 18:41
von Michi
Jasmine hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 16:39 Warum immer Tritte gegen den Kopf??? Wie verroht sind diese Täter??? Für mich ist das unfassbar.
Hallo Jasmine,

das erschüttert mich auch immer wieder. Ich habe mal ein wenig dazu im Netz gelesen ...

Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 19:24
von steffiSH
Anne-Mette hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 10:15 Die Berliner Zeitung dazu: https://www.berliner-zeitung.de/news/be ... -li.309350
Das ist schon eine krasse Aktion gewesen, ähnlich der die ich vor einiger Zeit selbst erlebte, ich berichtete hier darüber.
Ich denke die Täter waren schlecht drauf und suchten nur einen Grund um ihre negative Energie rauszuhauen. Da kamen die Beiden ihnen gerade recht.
Mit "homophob" hat das glaube ich eher weniger zu tun. Die hätten auch grüne Schnürsenkel, die ihnen nicht gefallen, haben können.
Wenn Menschen durch ihre Art signalisieren, nicht stark sondern eher schwach zu sein, sind sie willkommene Opfer für solche Hirnies.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 22:10
von Malvine
Jasmine hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 16:39 Warum immer Tritte gegen den Kopf???
Meine ganz eigene Vermutung - bei jedem Egoshooter ist es am effektivsten, wenn du dem Gegner den Kopf weg ballerst. Daher kann ich auch die Verschärfung des Strafrechts durchaus verstehen. Früher war Schluss, wenn der Gegner am Boden lag.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 22:33
von conny
steffiSH hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 19:24 Mit "homophob" hat das glaube ich eher weniger zu tun.
Ist da so? Zitat aus dem verlinkten BZ-Artikel:
....als der Ältere zunächst aus einer Gruppe von vier Männern heraus homophob beleidigt wurde.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 22:38
von Blossom
MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 18:41 Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Das ist so nicht richtig. Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden. Und auch handelt es sich in Fällen, in denen ein Täter mit dem Schuh gegen Kopf nachtritt, nicht grundsätzlich um eine schwere Körperverletzung. Einfach mal das Strafrecht bemühen.

Hier dazu ein Link: https://rechtsanwalt-urteile-entscheidu ... -61014.php

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: So 22. Jan 2023, 23:49
von Michi
Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38
MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 18:41 Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Das ist so nicht richtig.
Was an meiner Formulierung "eine zunehmende Sichtweise" ist so schwer zu verstehen, dass nicht erkennbar ist, dass dies keine generelle und absolute Aussage ist, geschweige denn rechtsverbindlich, und womöglich noch vergangene Urteile betreffen könnte?

Ich habe nicht so getan, als würde ich hier als Anwalt auftreten! Was also motiviert dich, hier derart kleinlich zu reagieren?

Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38 Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden.
Habe ich irgendwo in Frage gestellt, dass ein Tatvorwurf nicht mehr nachgewiesen werden muss?

Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38 Und auch handelt es sich in Fällen, in denen ein Täter mit dem Schuh gegen Kopf nachtritt, nicht grundsätzlich um eine schwere Körperverletzung. Einfach mal das Strafrecht bemühen.

Hier dazu ein Link: https://rechtsanwalt-urteile-entscheidu ... -61014.php
Wenn du schon als Expertin auftrumpfst und das Strafrecht bemühst, dann solltest du wenigstens auseinander halten können, dass "schwere Körperverletzung" und "gefährliche Körperverletzung" zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe sind, die jeweils in -§ 226 StGB und -§ 224 StGB normiert sind, und du den Sachverhalt dementsprechend sauber formulieren!

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K ... utschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4 ... utschland)

In deinem verlinkten Artikel geht es um gefährliche Körperverletzung, und der entscheidende Teil der dort gemachten Aussage lautet: "mittels eines gefährlichen Werkzeugs".

Tritte gegen den Kopf mögen also nicht die Bedingung "mittels eines gefährlichen Werkzeugs" erfüllen. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine gefährliche Körperverletzung damit grundsätzlich ausgeschlossen ist:

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4 ... Normierung

Es gibt auch noch die Möglichkeiten: "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" oder "mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung". Das gemeinschaftliche Begehen dürfte recht problemlos nachzuvollziehen sein, wenn mehrere Täter beteiligt sind. Über die das Leben gefährdende Behandlung kann man z.B. hier etwas nachlesen:

https://www.strafrechtsblogger.de/die-l ... g/2012/12/


Also komm mal wieder runter. )))(:

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: Mo 23. Jan 2023, 00:07
von Blossom
MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 23:49 Also komm mal wieder runter. )))(:
Ich war gar nicht oben, sodass ich das nicht muss. War auch nicht als Angriff in deine Richtung zu verstehen - mir wird hier halt nur zu oft eingeordnet, und das sollten wir doch besser den Gerichten überlassen.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: Mo 23. Jan 2023, 00:10
von Michi
Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38
MichiWell hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 18:41 Mittlerweile gibt es wohl zumindest eine zunehmende Sichtweise, dass Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers nicht bloß gefährliche Körperverletzung sind, sondern Totschlag, und dass die Täter den Tod des Opfers mindestens billigend in Kauf nehmen.
Das ist so nicht richtig. Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden.
Noch ein Nachtrag zum Vorsatz:

Den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen zu haben, ist auch geeignet, einen Vorsatz zu begründen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Recht)

Damit besteht also durchaus die Möglichkeit, Tritte gegen den Kopf als Totschlag oder versuchten Totschlag zu ahnden.


Die Zukunft wird zeigen, ob sich eine klarere Rechtsauffassung entwickelt, dass Gewalt gegen den Kopf mit einer Tötungsabsicht einhergeht. Entsprechende Überlegungen gibt es jedenfalls, und nichts anderes wollte ich vermitteln.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: Mo 23. Jan 2023, 09:09
von Martina-NB
Für (Versuchten) Totschlag ist definitiv kein "Tötungswille" erforderlich. Den Tod des Opfers billigend in Kauf nehmen, reicht völlig aus.
Gilt sogar für Mord, siehe Mord-Urteil nach Straßenrennen.

Kenne da einen Fall, wo eben aus einer "Disco-Schlägerei" versuchter Totschlag wurde.
Interessanterweise lautete die Anklage zuerst auf gefährliche Körperverletzung. Der Versuchte Totschlag wurde dann erst vor Gericht erkannt. (3 Jahre Haft)

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: Mo 23. Jan 2023, 09:44
von Jasmine
Blossom hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:38 ......Das ist so nicht richtig. Dazu muss der Vorsatz - sprich Tötungswille - nachgewiesen werden.....................
Liebes Blümchen, danke für den Link. Aber wenn ich lese:

Zitat: .........nach einem Streit zweimal hintereinander wuchtig von oben mit seinem mit einem Turnschuh beschuhten Fuß senkrecht auf den Kopf getreten, als diese bereits bewusstlos auf dem Asphalt lag. ......................Außerdem betonte der BGH, dass etwaige Verletzungsfolgen auch konkret durch den Schuh und nicht nur durch die Tritte an sich verursacht werden müssen, damit der erhöhte Strafrahmen des -§ 224 StGB greift.

dann gehört der Richter meiner Meinung nach sofort mit eingesperrt. Tut mir leid, aber da dreht sich mir der Magen um. Für mich ist doch egal welche Schuhe der trägt wenn die bewußtlose Person mit dem Kopf auf dem Asphaltboden liegt und von oben draufgetreten wird. Wenn die Person den Angriff überlebt und lebenslang mit den Folgen leben muß und oder eventuell mit Behinderungen, während der Täter wieder auf freien Fuß kommt. Kein Wunder das die Täter brutaler werden. Solche Urteile machen mich fassungslos.

Liebe Grüße Jasmine

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: Mo 23. Jan 2023, 09:58
von Anne-Mette
Ich denke nicht, dass eine weitere Auseinandersetzung zum Strafrahmen hier notwendig ist.

Re: Berlin„Mitte: Mann nach homophober Attacke mit Kopfverletzung im Krankenhaus

Verfasst: Mo 23. Jan 2023, 12:15
von steffiSH
conny hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 22:33
steffiSH hat geschrieben: So 22. Jan 2023, 19:24 Mit "homophob" hat das glaube ich eher weniger zu tun.
Ist da so? Zitat aus dem verlinkten BZ-Artikel:
....als der Ältere zunächst aus einer Gruppe von vier Männern heraus homophob beleidigt wurde.
Wie das wirklich war weiß ich nicht und die BZ (Lokalbildzeitung von Berlin) vermutlich ebenso nicht.