Liebe Patricia,
Patricia_cgn hat geschrieben: Mo 8. Nov 2021, 11:05
Ich verteidige dieses Gesetz definitiv nicht, aber in diesem Fall sind die Ärzte und nicht das Gesetz schuldig.
unabhängig davon, ob die Mediziner "versagt" haben ... so bleibt für mich die gesetzliche Lage gleichwohl Mitschuld. Denn die hat eine Atmosphäre der Unsicherheit geschaffen.
Und ganz abgesehen davon greift es in die Selbstbestimmung jeder Frau in Polen ein, die sich aus persönlichen Gründen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet. Eine Entscheidung, die sich ganz sicher keine Frau leicht macht. Ganz persönlich halte ich das Einschreiten der Staatsanwaltschaft für eine Farce, die von der eigentlichen Problematik ablenken und das Ausland zum Stillhalten bewegen soll.
Was glaubst du, wie oft ich in der Versorgung Kranker in Konflikt mit unseren Gesetzen gerate? Nahezu jeden Tag. Und jedes Mal muss ich entscheiden, mache ich das dennoch oder unterlasse ich es besser, um mich nicht strafbar zu machen.
Ich gebe dir mal ein Beispiel:
Erst Vorgestern musste ich die Tür eines Mitbewohners einer Wohngruppe blockieren. Das ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, für die es eine richterliche Genehmigung braucht. Die lag aber nicht vor und hätte in der Kürze der Zeit niemals erfolgen können. Allerdings war die Dringlichkeit dieser Maßnahme geboten. Warum? Die Wohngruppe steht infolge eines Corona-Ausbruchs unter Quarantäne und dieser Bewohner muss von den übrigen isoliert werden, da nicht impffähig. Allerdings ist er so verwirrt, dass er die Lage nicht versteht. Die Tür seines Zimmers bleibt offen, wird aber durch ein vorgeschobenes Pflegebett blockiert. Dessen Räder waren nicht eingerastet. Infolge dessen hat er es immer wieder zur Seite geschoben und ist in den Gruppenraum gelaufen. Da ich zu diesem Zeitpunkt allein war, andere Bewohner meine Hilfe benötigten, ich also die Aufsicht ihm gegenüber vorübergehend nicht führen konnte, habe ich die Räder geblockt, was ein Wegschieben unmöglich machte. Damit habe ich gegen besseres Wissen seine Freiheit eingeschränkt. Nur, was soll ich machen? Ich muss ihn gleichzeitig schützen. Du siehst, hier entsteht eine Grauzone. Was darf ich noch, was nicht, was ist gerade noch hinzunehmen, was nicht? Ich entschuldige damit nicht das Verhalten der Ärzte, von denen ich erwartet hätte, sich im Zweifel auch über das Gesetz zu erheben.
Ein anderes Beispiel:
Ich bin ausgebildete Intensivschwester und verfüge im Kofferraum über Ringer-Lösung und ein Infusionsbesteck. Sollte ich an eine Unfallstelle kommen, an der eine Infusion infolge hohen Blutverlustes und zum erforderlichen Offenhalten der Vene erforderlich ist, so bin ich durch meine Ausbildung zwar fähig den Eingriff vorzunehmen und wäre in der Lage Leben zu retten. Rein rechtlich obliegt dieses Tun aber dem Notarzt und einem speziell ausgebildeten Rettungsassistenten. Mein Handeln ist dementsprechend Körperverletzung. Niemand wird es etwas sagen, wenn ich den Verletzen dadurch retten - ja, mich möglicherweise sogar für mein umsichtiges Handeln loben - doch andererseits kann es auch auf eine Anzeige mit all ihren Folgen hinauslaufen. Wie also soll ich mich verhalten? Soll ich es tun, weil ich es kann oder darauf im Hinblick auf mögliche Strafe unterlassen? Sprich das Leben des Verletzten riskieren und auf rechtzeitiges Eintreffen des Notarztes warten?
Solche Beispiele kennen alle, die in medizinischer und pflegerischer Funktion arbeiten und jeden Tag müssen sie Gewissensentscheidungen treffen.
Mich macht das weiter nachdenklich und sorgt dafür, dass ich mich und meine Arbeit jeden Tag aufs Neue hinterfrage.
Liebe Grüße vom
Blümchen
