Seite 1 von 1
AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 14:59
von Anne-Mette
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 15:24
von JuLa67
Hallo ihr lieben Menschen,
es läuft doch....
Liebe Grüße
Larissa
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 21:45
von Vincent
Das Urteil, vor allem mit seiner Begründung, finde ich sehr erfreulich und richtungsweisend.
Ich stelle mir nur die Frage, wie es sich in der Praxis mit einem Ausweis ohne Geschlechtseintrag verhält.
Hier, wie im Ausland.
Weder IT Systeme noch Menschen sind darauf vorbereitet, und wenn es EIGENTLICH das Problem der anderen ist, kann ich mir unschwer vorstellen, dass an mancher Landesgrenze, in mancher Behörde und an vielen anderen Orten zu Irritationen und Problemen führen könnte.
Für mich derzeit ein Grund nichts zu ändern, merke ich doch, dass auch so genügend Leute Probleme mit unzureichender Binärität haben.
Die Vorteile lägen ausschließlich in der eigenen Gefühlswelt - und trotzdem bleibt man ein und der selbe Mensch, wenn man nicht gerade seinen Ausweis betrachtet.
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 22:08
von Jaddy
Vincent hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 21:45Ich stelle mir nur die Frage, wie es sich in der Praxis mit einem Ausweis ohne Geschlechtseintrag verhält.
Schau mal auf deinen Perso. Da steht weder Geschlecht, noch Anrede drauf. Es ist auch nicht irgendwo codiert, sondern einfach nicht vorhanden. Und das schon seit ewigen Zeiten. So lautet das Personalausweis-Gesetz.
Ausser der Geburtsurkunde gibt es keinen offiziellen deutschen Nachweis des Gendereintrags im Register.
Reisepässe hingegen können mindestens 3 Gendercodes enthalten: M, F oder X. So geregelt in internationalen Pass-Abkommen. Und Reisepässe kannst Du sogar mehrere parallel haben. Zum Beispiel wenn ein existierendes Visum - z.B. Israel - in einem anderen Land Probleme machen kann - z.B. Saudi Arabien oder Jordanien, oder wenn Dein deutscher Gendereintrag beim Standesamt in einem anderen Land Probleme bei der Akzeptanz machen könnte - z.B. Saudi Arabien, etc.
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mo 2. Mär 2020, 22:20
von Jaddy
Vincent hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 21:45Für mich derzeit ein Grund nichts zu ändern, merke ich doch, dass auch so genügend Leute Probleme mit unzureichender Binärität haben.
Die Vorteile lägen ausschließlich in der eigenen Gefühlswelt - und trotzdem bleibt man ein und der selbe Mensch, wenn man nicht gerade seinen Ausweis betrachtet.
Bei mir war es umgekehrt. Das "divers" habe ich zuerst eintragen lassen, um Menschen ggf damit vor der Nase rumwedeln zu können, wenn sie mir wegen Anreden etc. unwillig kommen. Dann habe ich aber erstaunt bemerkt, dass dieser blöde Tintenklecks - bzw. Byte in der Datenbank - mir viel mehr Bestätigung/Anerkennung gibt, als ich erwartet hatte.
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Di 3. Mär 2020, 23:35
von Inga
Vincent hat geschrieben: Mo 2. Mär 2020, 21:45
...
Für mich derzeit ein Grund nichts zu ändern, merke ich doch, dass auch so genügend Leute Probleme mit unzureichender Binärität haben.
Die Vorteile lägen ausschließlich in der eigenen Gefühlswelt - und trotzdem bleibt man ein und der selbe Mensch, wenn man nicht gerade seinen Ausweis betrachtet.
Hi, Vincent,
sicher, um die eigene Gefühlswelt geht es vor allem. Und die eigne Gefühlswelt ist mir sehr wichtig. Genau genommen die Ausgeglichenhei der eigenen Gefühlswelt ist mir wichtig. Ohne diesen inneren Frieden mag ich im Leben nicht auskommen. Da trägt die Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister enorm bei.
Liebe Grüße
Inga
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mi 4. Mär 2020, 06:57
von ExUserIn-2026-04-08
Moin,
ganz unten im Text steht leider noch ein Satz, der mir nicht gefällt:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das aber ein AG wie berichtet argumentiert, finde ich sehr begrüßenswert.
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mi 4. Mär 2020, 09:27
von Wally
Das Urteil ist zweifellos erfreulich und ein wichtiger Schritt. Trotzdem löst ein Pass-Eintrag - oder die Streichung eines Eintrags im Geburtenregister - für sich allein noch keine Probleme. Wir müssen sowas erst mal konkret mit Leben erfüllen, unseren Platz in der Genderwelt aktiv besetzen.
Ich persönlich habe da freilich ein grundsätzliches Problem. Obwohl ich mich über die Möglichkeit eines non-binären Geschlechtseintrags natürlich gefreut habe, habe ich meinen Status nicht geändert: ich kann mich mit der Geschlechtsbezeichnung "divers" nicht identifizieren - noch weniger als mit meinem männlichen Eintrag. Der Punkt ist: ich bin NICHT geschlechtslos, ich bin NICHT "weder Mann noch Frau" - ich bin BEIDES, ich bin männlich UND weiblich (wenn auch naturgemäß beides nur unvollständig). Diese spezifisch männlichen wie spezifisch weiblichen Persönlichkeitsanteile sind mir BEIDE genauso wichtig wie Normalos das binäre Mann- oder Frau-Sein! Ich will sie nicht mit einem "divers" alle beide negiert haben, als ob ich komplett geschlechtslos wäre.
Der für mich angemessene Eintrag wäre "beides". Solange es das nicht gibt, bleibe ich lieber bei "männlich": da ist wenigstens die eine Hälfte drin; dass da auch noch was anderes ist, zeige ich im Alltag mit meinem Körper. Das sehen eh mehr Leute als irgend einen Passeintrag.
Herzliche Grüße
Wally
Re: AG Münster 22 III 130/18 vom 05.02.20 — Streichung des Geschlechtseintrags bei einer nicht-binären trans*Person
Verfasst: Mi 4. Mär 2020, 09:33
von Jaddy
Vicky_Rose hat geschrieben: Mi 4. Mär 2020, 06:57
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Das aber ein AG wie berichtet argumentiert, finde ich sehr begrüßenswert.
Die bessere Nachricht: Das ist schon die zweite Entscheidung in einer solchen Sache des AG Münster.
Die erste war
vom 16.12.2019 und ist wohl am 31.1.2020 rechtskräftig geworden, weil keine Beschwerde eingelegt wurde.
Nicole hatte am 24.1.2020 darauf
hingewiesen.
Bildschirmfoto 2020-03-04 um 09.17.12.png
Ich hatte mich schon gewundert. Vergleiche die unterschiedlichen Aktenzeichen und beantragte Änderung, "divers" vs Streichung, sowie unterschiedliche persönliche SItuation der antragstellenden Person.
Interessant dabei: Im Beschluss vom 5.2. gewinnt eine nicht-binäre Person, die zuvor per TSG einen Wechsel zu "weiblich" gemacht hatte. "... wonach bei der antragstellenden Person eine transgeschlechtliche Entwicklung vorliegt, bei der das weibliche Identitätsempfinden nicht der Endpunkt, sondern eine Zwischenstufe im Sinner einer nonbinären Entwicklung darstelle"-
Dass die Ersteinreichungen bei den Standesämtern beide vom 9.10.2018 stammen, heisst wohl, dass sie im Rahmen der Kampagne "Aktion Standesamt 2018" abgegeben wurden. Und K.Niedenthal ist beides Mal die Rechtanwältin, weil im Netzwerk der dritten Option
