Leistungen für TS ohne Hormontherapie
Verfasst: Di 4. Okt 2016, 23:11
Hallo zusammen,
seit ein paar Wochen habe ich es nun schwarz auf weiß - mein psychologisches Gutachten mit dem Ergebnis über eine gestörte Geschlechtsidentität. Ich bin nun also offiziell transsexuell.
Naja, schon lange geahnt und jetzt ist es eben so. Was solls, denn groß was ändern wird sich vorerst nicht. Und genau das ist der Punkt.
Ich lebe in einer "hetero" Beziehung, sprich meine Freundin und ich.
Da wir auch in der Zukunft Kinder möchten, würde ich ungern mit einer Hormontherapie anfangen. Allerdings möchte ich bereits einige Leistungen der Kasse in Anspruch nehmen wie bspw. die Entfernung des Bartes.Nun war ich schon beim Hautarzt und habe zwei Varianten zu hören bekommen:
1. Man muss zuerst die HT anfangen, da sonst die Kasse prinzipiell nicht zahlt. Wenn man trotzdem beantragt und abgelehnt wird, ist man quasi "gezeichnet".
Sprich man sollte erstmal privat in Vorleistung gehen und dann später, wenn man eine HT beginnt, das Ganze beantragen.
2. Man sollte trotzdem beantragen, da dies ein begründeter Sonderfall ist.
Wenn an zuerst anfängt privat zu zahlen, sagt die Kasse, dass man dann das auch zu ende zahlen kann.
Das witzige: Beide Aussagen stammen aus der gleichen Praxis
Hat jemand Erfahrungen mit der Sache gemacht?
Gibt es da irgendwelche Urteile wann die Kasse was zu zahlen hat?
seit ein paar Wochen habe ich es nun schwarz auf weiß - mein psychologisches Gutachten mit dem Ergebnis über eine gestörte Geschlechtsidentität. Ich bin nun also offiziell transsexuell.
Naja, schon lange geahnt und jetzt ist es eben so. Was solls, denn groß was ändern wird sich vorerst nicht. Und genau das ist der Punkt.
Ich lebe in einer "hetero" Beziehung, sprich meine Freundin und ich.
Da wir auch in der Zukunft Kinder möchten, würde ich ungern mit einer Hormontherapie anfangen. Allerdings möchte ich bereits einige Leistungen der Kasse in Anspruch nehmen wie bspw. die Entfernung des Bartes.Nun war ich schon beim Hautarzt und habe zwei Varianten zu hören bekommen:
1. Man muss zuerst die HT anfangen, da sonst die Kasse prinzipiell nicht zahlt. Wenn man trotzdem beantragt und abgelehnt wird, ist man quasi "gezeichnet".
Sprich man sollte erstmal privat in Vorleistung gehen und dann später, wenn man eine HT beginnt, das Ganze beantragen.
2. Man sollte trotzdem beantragen, da dies ein begründeter Sonderfall ist.
Wenn an zuerst anfängt privat zu zahlen, sagt die Kasse, dass man dann das auch zu ende zahlen kann.
Das witzige: Beide Aussagen stammen aus der gleichen Praxis
Hat jemand Erfahrungen mit der Sache gemacht?
Gibt es da irgendwelche Urteile wann die Kasse was zu zahlen hat?