LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz - # 6
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nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Noch eine Bitte zu dem Ganzen - solltet Ihr konkret vorhaben einen solchen Antrag zu stellen oder sogar bereits gestellt haben, dann teilt dies und Eure Erfahrungen bitte der Aktion Standesamt 2018 mit:
https://aktionstandesamt2018.de/
Insbesondere dem Jura-Team:
jurateam@aktionstandesamt2018.de
Es ist wichtig Fallbeispiele zu sammeln. Hinter dem Jura-Team der Aktion stehen bekannte Jurist_innen, die diese Erfahrungen in Publikationen zu dem Thema verwerten und aufgreifen werden - und ggf. auch in kritischen Fällen einen Rat geben könnten (Letzteres ist aber kein Versprechen, das ist keine Rechtsberatung für Antragsteller_innen).
Liebe Grüße
nicole
https://aktionstandesamt2018.de/
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Liebe Grüße
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Svetlana L
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Franka und Nicole toi, toi, toi für eure heutigen Termine beim Standesamt.
Ich hatte ja am 18.02. einen Termin bei meinem Hausarzt, dem ich den Aufsatz von Manfred Bruns gegeben habe. Diesen wollte er sich erst in Ruhe durchlesen, und gestern konnte ich dann schließlich mein Attest abholen - erste Hürde genommen
Jetzt muss ich mal überlegen, wie es weiter geht. Mein Wohnort-Standesamt ist nur ein paar Bürotüren weiter, da könnte es vielleicht Probleme geben, weil die mich ja kennen. Für einen Besuch meines Geburtsstandesamts müsste ich mal wieder in meine oberpfälzische Heimat Oberpfalz reisen - einerseits verlockend, andererseits auch nicht unbedingt ein Tagesausflug.
Ich hatte ja am 18.02. einen Termin bei meinem Hausarzt, dem ich den Aufsatz von Manfred Bruns gegeben habe. Diesen wollte er sich erst in Ruhe durchlesen, und gestern konnte ich dann schließlich mein Attest abholen - erste Hürde genommen
Hawadehre
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Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Moin,
wo wir gerade bei "LSVD" sind...
Es ist gut, dass wir Mitstreiter in "unseren Angelegenheiten" haben.
ABER
In meinen Augen wäre es eher eine Aufgabe vom Bundesverband oder der dgti, "mit unserem Fähnchen voranzugehen".
Gruß
Anne-Mette
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nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Vielen Dank!Svetlana L hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 07:36 Franka und Nicole toi, toi, toi für eure heutigen Termine beim Standesamt.
Es ist total komisch, eigentlich ist für mich zu 99.8% der amtliche Name und Personenstand völlig irrelevant geworden. Fast alles ist umgestellt, im Alltag taucht "mein Mann" praktisch nicht mehr auf. Aber dennoch löst die Aussicht, dies nun endlich (nach fünf Jahren!) amtlich Anerkannt und geändert zu haben, eine Menge Gefühle in mir aus; positive Gefühle, schon fast Glücksmomente. Ich frage mich sehr ernsthaft, warum das so ist? Seit Tagen fiebere ich nun dem Moment heute um 15:00Uhr entgegen - wie wird das sein? Wie wird das werden? Natürlich versuche ich mich auch auf Probleme vorzubereiten und einzustellen. Gerade dabei stelle ich fest, dass eine Art Ablehnung oder Schwierigkeiten zu einem echten Horror-Szenario werden! Also warum ist das jetzt so wichtig für mich? Und jetzt das völlig kaputte: Ich habe ernsthaft das Gefühl, dass ich danach endlich ganz Frau bin und sein kann. Rational ist das natürlich völliger Blödsinn, denn dieser Amtsakt ändert an mir selbst rein gar nichts. Aber dennoch habe ich das Gefühl, sollte das alles klappen und ich dann richtige Papiere haben, dass ich dann endlich vollständig bin. Diese Aussicht empfinde ich gerade als etwas äußerst Befreiendes, wenngleich mir mein Verstand sagt, dass das banaler Unsinn ist
Warum denkst du, dass es mit Deinen Kolleg_innen ein Problem sein oder geben könnte? Wenn Du Namen und Geschlechtseintrag ändern ließest, egal wo, würden sie es doch früher oder später ohnehin erfahren?Svetlana L hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 07:36 Ich hatte ja am 18.02. einen Termin bei meinem Hausarzt, dem ich den Aufsatz von Manfred Bruns gegeben habe. Diesen wollte er sich erst in Ruhe durchlesen, und gestern konnte ich dann schließlich mein Attest abholen - erste Hürde genommenJetzt muss ich mal überlegen, wie es weiter geht. Mein Wohnort-Standesamt ist nur ein paar Bürotüren weiter, da könnte es vielleicht Probleme geben, weil die mich ja kennen. Für einen Besuch meines Geburtsstandesamts müsste ich mal wieder in meine oberpfälzische Heimat Oberpfalz reisen - einerseits verlockend, andererseits auch nicht unbedingt ein Tagesausflug.
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nicole.f
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Ich glaube da ist der LSVD mit den seit Jahren für den LSVD tätigen Jurist_innen einfach (noch) besser aufgestellt... einen Manfred Bruns haben nicht alle mal schnell zur HandAnne-Mette hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 08:30 Moin,
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Svetlana L
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Nee, da hatte ich mich wahrscheinlich unklar ausgedrückt. Ich bin hier seit Dezember 2016 als Frau unterwegs und auch so anerkannt - auch ohne den entsprechenden Eintrag. Meine Befürchtung ging eher in die Richtung, dass die Kolleg_innen im Standesamt ja wissen, dass ich eigentlich trans und nicht inter bin und aus dieser Sicht eventuell die Antragsannahme verweigern oder mir sonstwie Steine in den Weg legen. Das hat sich aber mittlerweile auch geklärt, da ich vorhin schon mit der zuständigen Kollegin im Standesamt telefoniert habe, die das alles ganz easy gesehen hat und wir das ganz unbürokratisch - und vor allem auch kurzfristig - erledigen können. Die spielen ja sowieso nur Post und leiten den Antrag an das Geburtsstandesamt weiter. Wie ich erfahren habe, kostet der Personenstandswechsel auch (noch) nichts, da wohl "vergessen" wurde, einen entsprechenden Gebührentatbestand einzuführen. Lediglich die Änderung des Vornamens kostet ein paar Euro (nach ihrer Aussage zwischen 10 und 15,- Euro), da fange ich doch gleich mal an zu sparennicole.f hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 10:52 Warum denkst du, dass es mit Deinen Kolleg_innen ein Problem sein oder geben könnte? Wenn Du Namen und Geschlechtseintrag ändern ließest, egal wo, würden sie es doch früher oder später ohnehin erfahren?
Hawadehre
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Wau, super gut!
Drücken wir die Daumen, dass die hier in NRW / Siegen auch so locker sind.
Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo Svetlana, Hallo zusammen,
Hier in S-H hat man das gänzlich anders gemacht. Weder beherrscht die Verwaltungssoftware den Vorgang, noch gab es Infos für die Beamt_innen, die dem bürgerlichen Ansinnen sehr freundlich und hilfsbereit, aber zunächst auch etwas ratlos gegenübergestanden haben. Aber: In der Gebührenordnung ist bereits alles enthalten; sofort berechnet, kassiert, quittiert.
Habt es gut
Marielle
Siehste! Jetz weeste ooch, wieso Bärlin zwar sexy, aba ooch arm iss... da wohl "vergessen" wurde, einen entsprechenden Gebührentatbestand einzuführen.
Hier in S-H hat man das gänzlich anders gemacht. Weder beherrscht die Verwaltungssoftware den Vorgang, noch gab es Infos für die Beamt_innen, die dem bürgerlichen Ansinnen sehr freundlich und hilfsbereit, aber zunächst auch etwas ratlos gegenübergestanden haben. Aber: In der Gebührenordnung ist bereits alles enthalten; sofort berechnet, kassiert, quittiert.
Habt es gut
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As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Anne-Mette
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Moin,
Vielleicht war die nicht verpflichtend(?)
Gruß
Anne-Mette
Die Standesbeamtin vom örtlichen Standesamt sprach von einer Belehrung/Fortbildung zum Thema...Marielle hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 12:09 noch gab es Infos für die Beamt_innen, die dem bürgerlichen Ansinnen sehr freundlich und hilfsbereit, aber zunächst auch etwas ratlos gegenübergestanden haben.
Vielleicht war die nicht verpflichtend(?)
Gruß
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Vermutlich werde ich erstmal nicht soviel Verbindliches bekommen, da mein lokales Standesamt leider nicht das Geburtsstandesamt ist und die mir bisher nicht verraten haben, wer schlussendlich die Entscheidung trifft, also die hier oder das andere, wenn die den Antrag von hier bekommen? Das werde ich aber nachher erfragen, wenn die erste Hürde genommen ist und die hier lokal den Antrag angenommen haben. Am besten wäre es natürlich, wenn die das hier beurkunden und nur noch zur schlussendlichen Eintragung weiterreichen.
Ich werde berichten!
Liebe Grüße
nicole
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Guten Tag
Das "lokale Standesamt" nimmt Deine Erklärung entgegen, belehrt Dich, nimmt die ärztliche Bescheinigung entgegen, kassiert die Gebühr oder das Entgelt und leitet alles weiter an Dein Geburts-Standesamt.
Du solltest Deinen Ausweis dabei haben und eine aktuelle Meldebestätigung. Es kann auch sein, dass sie die Geburtsurkunde sehen wollen.
Herzliche Grüße
Anne-Mette
,nicole.f hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 13:07 Vermutlich werde ich erstmal nicht soviel Verbindliches bekommen, da mein lokales Standesamt leider nicht das Geburtsstandesamt ist
Das "lokale Standesamt" nimmt Deine Erklärung entgegen, belehrt Dich, nimmt die ärztliche Bescheinigung entgegen, kassiert die Gebühr oder das Entgelt und leitet alles weiter an Dein Geburts-Standesamt.
Du solltest Deinen Ausweis dabei haben und eine aktuelle Meldebestätigung. Es kann auch sein, dass sie die Geburtsurkunde sehen wollen.
Herzliche Grüße
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hallo Nicole,
bitte nicht als 'Klugscheisserei' verstehen, lieber als Erläuterung:
Es gibt in dem Verfahren -im Unterschied zum TSG-Verfahren- keinen "Antrag" im eigentlichen Sinn. Das Verfahren verlangt lediglich die Abgabe von Erklärungen, die beglaubigt werden müssen (z.B. durch die Beamt_innen des Standesamtes). Die Beglaubigung ist aber keinesfalls mit der Bearbeitung eines Antrags vergleichbar, mit der i.d.R. fachliche Prüfungen des Antrags und der zugehörigen Unterlagen verbunden sind (wie z.B. bei einem Antrag auf eine Baugenehmigung).
Die einzige fachliche 'Prüfinstanz' in dem Verfahren sind die Mediziner_innen, die die Bescheinigungen ausstellen, die zur Abgabe der Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen berechtigen. Das Standesamt hat ausschliesslich eine formelle Prüfung zu erbringen. Die von den Betroffenen abgebenen Erklärungen werden wirksam, sobald das Geburtsstandesamt sie förmlich angenommen hat.
Habs gut
Marielle
bitte nicht als 'Klugscheisserei' verstehen, lieber als Erläuterung:
Es gibt in dem Verfahren -im Unterschied zum TSG-Verfahren- keinen "Antrag" im eigentlichen Sinn. Das Verfahren verlangt lediglich die Abgabe von Erklärungen, die beglaubigt werden müssen (z.B. durch die Beamt_innen des Standesamtes). Die Beglaubigung ist aber keinesfalls mit der Bearbeitung eines Antrags vergleichbar, mit der i.d.R. fachliche Prüfungen des Antrags und der zugehörigen Unterlagen verbunden sind (wie z.B. bei einem Antrag auf eine Baugenehmigung).
Die einzige fachliche 'Prüfinstanz' in dem Verfahren sind die Mediziner_innen, die die Bescheinigungen ausstellen, die zur Abgabe der Erklärungen zum Geschlechtseintrag und zu den Vornamen berechtigen. Das Standesamt hat ausschliesslich eine formelle Prüfung zu erbringen. Die von den Betroffenen abgebenen Erklärungen werden wirksam, sobald das Geburtsstandesamt sie förmlich angenommen hat.
Habs gut
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Hmm... dasja cool!
Das heißt praktisch, wenn die hier in Siegen die unterlagen angenommen und beurkundet haben, dann kann eigentlich kaum noch etwas schief gehen? Das wäre ja großartig!
Liebe Grüße
nicole
Das heißt praktisch, wenn die hier in Siegen die unterlagen angenommen und beurkundet haben, dann kann eigentlich kaum noch etwas schief gehen? Das wäre ja großartig!
Liebe Grüße
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Nicht ganz, aber fast.
Das Standesamt am Wohnort nimmt die Erklärungen (nur) entgegen und beglaubigt sie, stellt also anhand des Personalausweises und der Geburtsurkunde fest, das Du tatsächlich Du bist und die Erklärungen für dich selbst abgibst. Dann schickt das Wohnortstandesamt sie an das Geburtsstandesamt. Beurkunden können die am Wohnort aber nichts, weil dein Geburtsregistereintrag dort nicht vorliegt; der verbleibt auf Ewig und alle Zeit am Geburtsort.
Die förmliche Annahme erfolgt erst durch das Standesamt am Geburtsort, wo dann auch die Beurkundungen, d.h. die Eintragungen im Geburtenregister vorgenommen werden.
Wird klappen
Habs gut
Marielle
Das Standesamt am Wohnort nimmt die Erklärungen (nur) entgegen und beglaubigt sie, stellt also anhand des Personalausweises und der Geburtsurkunde fest, das Du tatsächlich Du bist und die Erklärungen für dich selbst abgibst. Dann schickt das Wohnortstandesamt sie an das Geburtsstandesamt. Beurkunden können die am Wohnort aber nichts, weil dein Geburtsregistereintrag dort nicht vorliegt; der verbleibt auf Ewig und alle Zeit am Geburtsort.
Die förmliche Annahme erfolgt erst durch das Standesamt am Geburtsort, wo dann auch die Beurkundungen, d.h. die Eintragungen im Geburtenregister vorgenommen werden.
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Re: LSVD zu den Neuregelungen im Personenstandsgesetz
Dann lieber sexyMarielle hat geschrieben: Di 5. Mär 2019, 12:09 Hier in S-H hat man das gänzlich anders gemacht. Weder beherrscht die Verwaltungssoftware den Vorgang, noch gab es Infos für die Beamt_innen, die dem bürgerlichen Ansinnen sehr freundlich und hilfsbereit, aber zunächst auch etwas ratlos gegenübergestanden haben. Aber: In der Gebührenordnung ist bereits alles enthalten; sofort berechnet, kassiert, quittiert.
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