Momo58 hat geschrieben: Mo 1. Mai 2023, 03:52
Ganz einfach aufgrund der Summierung aller Vor- und Nachteile des Entwurfs. Besonders fehlt mir eine praktikable Lösung für transsexuelle Elternteile und die Einbeziehung der medizinischen Seite in das Verfahren. Der Unsinn mit der Wehrpflicht betrifft mich aufgrund meines Behindertengrads sowieso nicht. Die Aushebelung des AGG mit geradezu rechter Rhetorik empfinde ich geradezu transphob und sachlich noch dazu unqualifiziert. Ich sehe durch die Selbstauskunft beim Standesamt Tür und Tor geöffnet für willkürliche staatliche Entscheidungen.
Es ist ja erst mal ein Entwurf, der noch geändert werden kann, aber es ist auch ein Entwurf, der subminimal ist. Da ist noch Luft nach oben.
Beim Abstammungsrecht ist sicher noch einiges im argen, denn es sind inzwischen glücklicherweise viele Konstellationen möglich. Immerhin sind aber die Bezeichnungen "Mutter" und "Vater" entfernt (Artikel 4, Änderung der Personenstandsverordnung), bzw können in den Dokumenten einzeln oder beide durch "Elternteil" ersetzt werden. Dass für unterschiedliche Ansprüche die Zurordnung gebärender vs zeugender (bzw angenommener) Elternteil irgendwie erhalten bleibt, kann ich nachvollziehen. Das eine ist eine gesicherte biologische Abstammung, die bestimmte Rechte und Pflichten beinhaltet, das andere kann per Federstrich rechtlich verändert werden. Könnte eins auch mal grundsätzlich drüber nachdenken...
In meiner Umgebung gibt es ein Polykül mit mehreren trans und_oder nichtbinären Menschen und ihren Kindern. In einem Fall hat jetzt eine trans Frau eingefrorenes Sperma gespendet. Ich bin nicht sicher, wie die Person, die das Kind gebären wird, eingetragen ist. Meines Wissens ist die auch nicht verheiratet oder rechtlich verpartnert. D.h. hier würden möglicherweise beide den EIntrag "Elternteil" wählen. Es ging dann nur aus der Reihenfolge ("Feld 1", "Feld 2") hervor, wer gezeugt und wer geboren hat. Bei trans männlichen Gebärenden ginge das ebenso. Was wohl nicht funktionert wäre die Eintragung von Gebärenden als wörtlich "Vater" und_oder Zeugenden als wörtlich "Mutter".
Jill macht in ihrem
Video einige Anmerkungen dazu, denen ich aber in einigen Details nicht zustimme. Ich sehe aber einen formalen Punkt, der geändert werden müsste, eigentlich schon seit 2017: -§1592 BGB. Da müsste "Mann" durch "Person" ersetzt werden.
-§8 SBGG finde ich ziemlich elegant, indem zwischen eingetragenem Geschlecht und biologischer Funktion als Sinn und Hintergrund der jeweiligen Regelung getrennt wird. D.h. eins kann unabhängig vom Eintrag die Anwendung zum Beispiel von Arbeitsschutzregeln oder Anspruch auf Leistungen nach einer Geburt einfordern.
Wehr- und Dienstpflicht ist eh eine Sache, die mMn generell abzuschaffen ist. Ich weiss nicht, ob der Wortlaut von -§9 SBGG ganz klar ist: Für die Heranziehung gilt jeweils der gültige Eintrag, nicht das bei Geburt zugewiesene oder "biologische" Geschlecht. Also auch trans Männer an die Waffen, trans Frauen zu Hilfsdiensten, nichtbinäre... keine Ahnung. Vermutlich Dienst ohne Waffe. In der Praxis ist im V-Fall aber eh ziemlich offen, ob geschriebenes Recht noch getreu umgesetzt wird...
Bei der medizinischen Schiene bin ich persönlich sehr froh, dass nichts konkretes drin steht! Gesetze sind super schwer änderbar! Bei der Sterilisationspflicht hat es 30 Jahre und eine Verfassungsbeschwerde gebraucht. Was 2023 rein geschrieben wird, ist 2030 garantiert nicht mehr sinnvoll. Ich bin auch für mehr Ansprüche auf medizinische Transition. Aktuell sind aber mW sämtliche Anspruchsregelungen in den Sozialgesetzbüchern geregelt, und zwar so, dass Ministerium (BMG) und Kassen (MDS) das im gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festlegen. Der ist zwar etwas rückständig und geizig, aber immer noch flexibler, als Gesetze zu ändern. Da muss angesetzt werden. Deren letztes Machwerk in trans Dingen, die Begutachtungsanleitung (BGA) muss modernisiert werden. Frühzeitiger Zugang, spätestens wenn die Indikation besteht. Nichtbinäre Transition einbeziehen. Das haben Verbände (dgti, BVT, BDP) praktisch einhellig angemahnt.
Bzgl "AGG ausgehebelt" bin ich auch anderer Ansicht. Das ist ja gerade der Hammer. Die Paragraphen im SBGG und die Begründung stellen klar, dass der Eintrag im zivilen Umgang noch nie was gegolten hat! Das macht,
wie gesagt, ganze Fässer auf an Themen, die bisher stillschweigend zur Kenntnis genommen und "irgendwie" mehr oder weniger inoffiziell geregelt wurden.
Die "zulässige unterschiedliche Behandlung wenn [...] wegen der Religion, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder des Geschlechts ein sachlicher Grund vorliegt" steht drin in -§20 AGG, wenn sie "2. dem Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung trägt". Also: "Frauensauna", etc.
Es gibt eine ganze Menge zu kritisieren am SBGG. Die künstliche Überhöhung der Änderung durch doppelte Versicherung der Ernsthaftigkeit plus der 3 Monate Wartezeit z.B. wie Queer-Lexikon schreibt. Oder all die Punkte, die Jill (s.o.) anmerkt. Vor allem, was
nicht mit geregelt wurde. Echte Diskriminierungsverbote zum Beispiel.
Meine große Fragen dabei ist: Wie lange hätte ein Komplettentwurf gebraucht, der BGB, SGB, StGB usw. usf. komplett anpasst; Elternschaft, Abstammung, medizinische Ansprüche, Unterbringungsfragen in Kliniken, Strafvollzug, Sport et.al. und allgemeingültige Anti-Diskriminierungsgesetze, die den missverständlichen Komplex der verschiedenen Aspekte von "Geschlecht" komplett entwirren? Das wäre ein Wust von Änderungen, die meines Erachtens nicht mal in zwei Legislaturen erarbeitet und schon gar nicht durch die gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion gebracht werden würden.
Rein praktisch bleiben nur die drei Hauptpunkte und ein paar kosmetische Korrekturen. Das ist die Hauptleistung und dürfte tatsächlich parlamentarisch durchsetzbar sein. Dass daneben einerseits "ansonsten ändert sich nichts" steht ist dem politischen Klima geschuldet, ganz klar. Es steht da aber auch, das bspw Frauenhäuser kein Problem mit trans und_oder nichtbinären Personen haben (nur mit Unterfinanzierung...). Dass "Frauensaunen" (und Betreibende von öffentlichen Sanitärräumen und Umkleiden) nicht diskriminieren
müssen und sich auch nicht auf Geschlecht berufen dürfen. (Ausserdem müssen sie im Zweifel nachweisen, dass sie
nicht diskriminieren)
Die zweite Hauptleistung ist aus meiner Sicht diese Klarstellung, was längst so ist, mehr oder weniger pragmatisch funktioniert, sich durchs SBGG nicht ändert, aber auf jeden Fall in der Zukunft zu verbessern ist.