Theresa hat geschrieben: Mo 15. Apr 2024, 11:31
Wenn ich mir das hier so durchlese kommt bei mir so ein Gefühl der Beliebigkeit auf.
Natürlich ist, daß wenn was vereinfacht wird ,besser und hat auch viele Vorteile. Aber das krasse Gegenteit gefällt mir auch nicht.
Es kommt mir irgendwie wie eine Light-Version vor, die man nicht ernst nehmen braucht.
Wenn jetzt der Vollbarttragende Muskelberg auf einmal Frau sein kann, passt das nicht in meine Welt.
Rein rechtlich ist der Gag ja, dass es vorher genauso viel oder wenig ernst zu nehmen war. Der Eintrag selbst sagte noch nie aus, wer was ist, sondern nur, wie sich der Staat der Person gegenüber verhält. Der "Vollbarttragende Muskelberg" ändert Geschlechtseintrag und Vorname, aber hat dadurch im Alltag noch lange keinen anderen Status. Das war so und wird auch in Zukunft leider so sein.
Vereinfacht steht zwischen den Zeilen und noch mal ausdrücklich in -§6 SBGG (bzw der Begründung dazu): "Der Geschlechtseintrag ist im Alltag praktisch ohne Belang. Wir halten uns da raus. Regelt das gefälligst untereinander und mit Respekt und Augenmass".
Der Unterschied ist, dass diese Irrelevanz jetzt mal ausdrücklich in einem Gesetz steht.
Noch mal explizit: Der Geschlechtseintrag regelt nur zwischen Bürger*in und Staat. Geschlecht im Alltag wird völlig anders (und individuell) zwischen den Menschen verhandelt. Da zählen Optik und Vorurteile, die mit Glück vom Namen, Verhalten und Wohlwollen überzeugt werden können.
Nehmen wir das Beispiel zweigegenderte Sanitärräume oder Umkleiden. Eine Person X läuft durch die

- oder

-Tür und es fühlen sich tatsächlich Personen dahinter unwohl, weil X optisch nicht ihren Erwartungen bzw Toleranzwerten entspricht. Sie beschweren sich. Es gilt Hausrecht. Das Hausrechtsleut (Besitzer*in, Aufsicht) kann entscheiden, dass X durch Aussehen oder Auftreten das "Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit" (Formulierung im AGG) der anderen dort verletzt und X raussetzen. Kann. Oder eine andere Lösung finden. Zum Beispiel eine akzeptierende; egal ob X "echt" ist oder trollt. Solange sich X verträglich benimmt. Im besten Fall haben alle was gelernt und selbst wenn X ein Troll sein sollte, wird X damit der Wind aus den Segeln genommen. Es gab ja diesen deutschen AfD-Provokateur in Wien, der damit grandios gescheitert ist. Auch ohne geänderten Eintrag.
Das gilt nämlich auch umgekehrt. Wieder aus der Begründung: "Bereits vor der Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen kann zum Beispiel im privaten Bereich eine Verwendung des gewählten Geschlechtseintrags und der Vornamen erfolgen, wenn dem keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen." Das betrifft Namensschilder, Mailadressen, Eintragung in Schichtplänen, sogar Zeugnisse und Bankkarten. Es geht sehr sehr viel mit etwas gutem Willen von der anderen Seite.
Das Gesetz und die Begründung sind also sowohl pragmatisch und liberal, als auch faul und hinterfotzig. Es stellt noch mal ausdrücklich klar, dass der Eintrag nur bei Gesetzen und Verordnungen gilt, die sich darauf beziehen. Das sind erfreulich wenige. In allen anderen Fällen zieht sich der Staat weitestgehend aus der Verantwortung und überlässt es den Leuten selbst, wie sie das Thema Geschlechtsidentität bzw Inkongruenz miteinander aushandeln.
Unser zentrales Thema, Respekt und Akzeptanz auch von optisch anders gedeuteten Menschen, bleibt von der Gesetzgebung her genauso komplett ungelöst, wie es auch vorher war.
Der echte Knackpunkt liegt nämlich in den binären Normativen. Also wie "Frau" bzw "Mann" nach Ansicht vieler auszusehen hat, damit wir sie entsprechend behandeln. Was ist denn mit Frauen mit Hirsutismus? Das ist nicht so selten; 2-10% je nach Ethnie. Und warum geht es überhaupt nach Aussehen? Warum reicht uns nicht die Ansage der Person selbst? Warum akzeptieren wir nicht erstmal, dass eine Person schon weiss, durch welche Tür sie geht, wenn es schon keine für alle angenehme Lösung ohne Türen gibt?
Das SBGG beruht tatsächlich auf der Einsicht (med. und psych.), dass die Geschlechtsidentität nicht von aussen festgestellt werden kann. Weder optisch noch akustisch oder über irgendwelche Tests. Das sind alles letztlich Vorurteile, die wir anderen auflasten.
Heisst: Es kann durchaus sein, dass der "Vollbarttragende Muskelberg" eine weiblichere Identität hat und leben möchte, als manche endo-cis Frau. Mit dem SBGG kann sie das schon mal gegenüber dem Staat. Der ganze große Rest muss wie vorher auch anders gelöst werden. Hoffentlich mit wohlwollendem Respekt.
Theresa hat geschrieben: Mo 15. Apr 2024, 11:31
Bekommt man eigentlich , egal nach welchem Verfahren, die PäVä durchlaufen hat, irgendwelche Unterlagen als Beweis und zur Vorlage zB. bei Versicherungen und Behörden?
Standesämter können eine "Änderungsbescheinigung" ausstellen. Darauf kommen sie aber häufig nicht selbst und manche weigern sich sogar, also besser gleich danach fragen und mitnehmen. Die Alternative wäre nämlich ein Registerauszug, der alle Änderungen enthält und das sind vielleicht etwas mehr Daten, als eins einer anderen Person oder Firma mitteilen möchte.