Allerdings finde ich eine "eigene Erkkärung zu einem amtlichen Wechsel des Geschlechtes wegen Transidentität/Transsexualität" ok.
Bei dem Vorschlag, eine 'eigene Erklärung ... wegen Transidentität/Transsexualität' zu fordern, wird das größte Problem, das bisher den Gutachter_innen zugeschoben wird, auf die Betroffenen verlagert. Die müssen dann quasi eine Selbstdiagnose angeben, ohne irgendeine belastbar hinterfragungsfeste Grundlage dafür zu haben. Selbst viele der Gutachter_innen sagen, dass sie eine Aussage treffen müssen, für die es keine Diagnosegrundlage gibt. Und genau das ist ja auch ein wesentlicher Kritikpunkt der Verbände an den derzeitigen Regelungen. Ich halte es für falsch und gefährlich, diesen Aspekt auf die Betroffenen abzuwälzen, weil es den Gegner_innen (auch den ganz üblen) einen Hebel gegen die Betroffenen in die Hand gibt.
Es geht, so sehe ich es, um etwas mehr als die Abschaffung der Gutachten. Die Gutachten hätten wir schon mit der vorherigen Regierung los werden können; im Tausch gegen eine Low-Level-Beratung mit Gate-Keeping-Funktion. Die Gutachten sind nur der aktuell geltende Standard der Fremdbestimmung, die das eigentliche Problem darstellt. Es muss darum gehen, die fremdbestimmenden Elemente aus dem Verfahren zur Änderung des Personenstands und der Vornamen herauszuhalten, also zu einem selbstbestimmten Verfahren zu kommen.Das würde auch die Beliebigkeit rausnehmen - und es geht doch um die Abschaffung der Gutachterpflicht im TSG!
Dass das nichts mit Beliebigkeit zu tun hat, zeigen die Beispiele aus anderen Ländern, die ihren Bürger_innen diese Selbstbestimmung z.T. schon seit vielen Jahren zugestehen. Es gab dort ein paar wenige Idioten und Provokateure, aber eben auch sehr viele Menschen, denen das Leben leichter gemacht wurde.
Ich frage mich, dich und euch:
Was heisst denn Beliebigkeit in diesem Kontext? Warum greift man diesen Begriff auf, der von einem ultrakonservativen CDU-MdB in die Debatte eingeschleusst wurde?
Und: Was muss das Individuum tun oder haben oder sein, um nicht als 'beliebig' zu gelten? Wer definiert, welche Eigenschaften oder Verhaltensweisen nicht beliebig, sondern 'definitionskonform' sind? Und welche Definition eigentlich? Die genitalbasierte Definition und einige andere Definitionen lehnen wir ab; zu Recht. Aber welche andere Definition haben wir denn, ausser der selbstbestimmten Feststellung des eigenen Seins?
Ich finde es falsch, dem selbstbestimmten Sein von Menschen irgendeine Art von Beliebigkeit zu unterstellen und sie Normen oder Definitionen zu unterwerfen, die nicht mehr als eine individuell gefühlte Grundlage haben. Meine Meinung: Wer 'Geschlecht' definieren kann, ohne trans* und inter* auszuschliessen, werfe den ersten Stein.
Habt es gut
Marielle