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Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 11:11
von Manu.66
Anne-Mette hat geschrieben: So 9. Apr 2017, 10:53 Moin,

...
Das haben wir aber an anderen Stellen schon ausführlich und überdeutlich beschrieben und Initiativen gestartet und Flagge gezeigt.
Dabei ging und geht unser persönlicher Einsatz erheblich über das Posten von Beiträgen hinaus.

...
Wenn Gutachter benannt werden, die ein Mehrfaches der üblichen Honorare verlangen, deren Rahmen eigentlich klar umrissen ist, dann ist das eine Angelegenheit, der wir auf den Grund gehen sollten.

Gruß
Anne-Mette

Hi Mädels - hi Anne-Mette!

Ich gestatte mir drei Fragen:

1. Wer ist mit "unser" Einsatz gemeint?
2. Welcher Kostenrahmen ist mit "üblichen Honorare(n)" umschrieben?
3. Wer sind die "wir", die der "Angelegenheit" "auf den Grund gehen sollten"?

Wäre es nicht mal interessant, eine Statistik/Übersicht mit den Namen der Gutachter und ihren angesetzten Gutachterkosten zu veröffentlichen? Und in dem Zusammenhang auch die entsprechenden Gerichtskostenansätze?

Ich bedanke mich schon mal für entsprechende Antworten.

Liebe Grüße
Manuela

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 11:20
von Marielle
Guten Tag zusammen,
Meine Damen,...
....es müsste zumindest zwischen den Kosten für die Gutachten (die als Voraussetzung für sämtliche Verwaltungsakte abgeschafft gehören!!) und den Gerichtskosten und sonstigen Gebühren unterschieden werdem.

...es geht hier ..... um einen ungerechtfertigten und teilweise total überhöhten Kostenansatz für eine Dienstleistung des Staates seinen Bürgerinnen gegenüber...
Das ist nicht richtig, sogar schlicht falsch.

Die Kosten für die Gutachten sind zwar durch staatliche Regelungen veranlasst, die Knete wandert aber keinesfalls in die Staatskasse. Btw: Im Vergleich zu anderen Gutachten, die in Gerichtsverfahren verwendet werden, sind die TSG-Gutachten gradezu Sonderangebote.

Man muss fast hoffen, dass niemand von 'ausserhalb' liest, wie exakt sachwidrig hier über genau das Verfahren geschrieben wird, das zugleich massiv (wenn auch grundsätzlich zu Recht) kritisiert wird.

Ich wundere mich jedenfalls schon lange darüber, dass Anne-Mettes Versuche, eine Art Preisspiegel für die Gutachten zu erstellen, nicht stärker unterstützt werden. Es wird weiterhin lustig mit Zahlen hantiert, aber eine hinterfragungsfeste Basis, mit der man 'am Markt' etwas bewirken könnte, kommt nicht zustande. Dabei wäre das für viele sehr hilfreich, bis es endlich gelungen sein wird, den Mist ganz abzuschaffen und auf die Notwendigkeiten der Sozialsysteme zu reduzieren.

Schönnen Tach noch,

Marielle

PS:
Wäre es nicht mal interessant, eine Statistik/Übersicht mit den Namen der Gutachter und ihren angesetzten Gutachterkosten zu veröffentlichen? Und in dem Zusammenhang auch die entsprechenden Gerichtskostenansätze?
Genau das versucht Anne doch schon lange auf die Beine zu stellen. Abgesehen davon, dass das mit der namentlichen Nennung der Gutachter_innen nicht ganz problemlos sein wird, müssten die Leute dazu aber hinterfragungsfeste Angaben liefern und nicht nur irgendwlche Zahlen in den Raum stellen.

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 12:37
von Katrin_F
Marielle hat geschrieben: So 9. Apr 2017, 11:20
Die Kosten für die Gutachten sind zwar durch staatliche Regelungen veranlasst, die Knete wandert aber keinesfalls in die Staatskasse. Btw: Im Vergleich zu anderen Gutachten, die in Gerichtsverfahren verwendet werden, sind die TSG-Gutachten gradezu Sonderangebote.

Man muss fast hoffen, dass niemand von 'ausserhalb' liest, wie exakt sachwidrig hier über genau das Verfahren geschrieben wird, das zugleich massiv (wenn auch grundsätzlich zu Recht) kritisiert wird.

Ich wundere mich jedenfalls schon lange darüber, dass Anne-Mettes Versuche, eine Art Preisspiegel für die Gutachten zu erstellen, nicht stärker unterstützt werden. Es wird weiterhin lustig mit Zahlen hantiert, aber eine hinterfragungsfeste Basis, mit der man 'am Markt' etwas bewirken könnte, kommt nicht zustande. Dabei wäre das für viele sehr hilfreich, bis es endlich gelungen sein wird, den Mist ganz abzuschaffen und auf die Notwendigkeiten der Sozialsysteme zu reduzieren.
Ach ... wozu? Vor Gericht bei Vornamens- u. Personenstandsänderung gibt es keine Gutachterwahl. Es können lediglich Gutachter vorgeschlagen werden, aber ob der Richter diese beauftragt (hier: richterliche Unabhängkeit, wird aber dennoch oft gemacht) steht auf einem anderen Blatt. Die Kosten für die Vornamens- u. Personenstandsänderungen betragen im Durchschnitt(!) im ca. 1500 €.

Sinnvoller ist es, das Verfahren an sich überdenken und Änderungen anzustreben, z.B. Auflösung des TSG und die Vornamens- u. Personenstandsänderung in das PStG überführen.

Ich könnte bspw. nicht genau bestimmen das mein Gutachter A die Summe B, der Gutachter C die Summe D in Rechnung gestellt hat, mir sind lediglich die reinen Gerichtskosten (verschwindend gering im Vergleich zu den Kosten der Gutachten) und die Summe aus B und D bekannt.

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 12:47
von Manu.66
Hallo Marielle!

Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt, aber mit Kostenansatz habe ich die Gerichtskosten angesprochen, die nach der Gerichtskostenordnung, basierend auf dem Streitwert des Verfahrens, festgesetzt werden. Dabei scheint es - so habe ich jedenfalls den Eindruck - durchaus Unterschiede zu geben, was die Festlegung der Höhe des Streitwertes anbelangt.

Die Festlegung der Kosten für die Gutachter basiert wohl im wesentlichen auf den Stunden, die für die Erstellung der Gutachten aufgewendet werden. Auch da scheint es mir erhebliche Unterschiede in der Anzahl der Stunden zu geben.

Also, ich habe schon differenziert was die Kostenstruktur anbelangt, bitte allerdings meine vielleicht undifferenzierte Ausdrucksweise zu entschuldigen.

Entschuldige bitte auch, dass ich nicht wusste, dass Anne-Mette schon seit längerem versucht, eine Übersicht über die entstehenden Kosten zu erstellen. Aber ich danke in diesem Zusammenhang für die Aufklärung.

Liebe Grüße und einen weiterhin sonnigen Sonntag (so)
Manuela

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 12:58
von Michelle_Engelhardt
Manu.66 hat geschrieben: So 9. Apr 2017, 12:47
Die Festlegung der Kosten für die Gutachter basiert wohl im wesentlichen auf den Stunden, die für die Erstellung der Gutachten aufgewendet werden. Auch da scheint es mir erhebliche Unterschiede in der Anzahl der Stunden zu geben.
Hallo Manu,

meine Gutachten waren sehr unterschiedlich, wenn auch im Kern identisch. Ein Gutachen war 5 DIN-A4 Seiten lang, das andere 13. Dementsprechend sind die Stunden sicherlich auch unterschiedlich. Zu den Kosten kann ich leider nichts beitragen.

Liebe Grüße
Michelle

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 13:50
von Britt
Marielle hat geschrieben: So 9. Apr 2017, 11:20
Wäre es nicht mal interessant, eine Statistik/Übersicht mit den Namen der Gutachter und ihren angesetzten Gutachterkosten zu veröffentlichen? Und in dem Zusammenhang auch die entsprechenden Gerichtskostenansätze?
Genau das versucht Anne doch schon lange auf die Beine zu stellen. Abgesehen davon, dass das mit der namentlichen Nennung der Gutachter_innen nicht ganz problemlos sein wird, müssten die Leute dazu aber hinterfragungsfeste Angaben liefern und nicht nur irgendwlche Zahlen in den Raum stellen.
Das mit der Preisliste ist denke ich nicht möglich.
- Fall 1: Man reicht den Antrag VÄ/PÄ ein und ebenfalls ein Antrag auf Kostenerstattung. Die Gutachter werden vom Gericht bestellt. Die Gutachten werden teuer. Du bezahlst aber nichts.
- Fall 2: Man besorgt sich die Gutachten vorher, bezahlt diese cash, und bittet das Gericht diese anzuerkennen. Die Gutachten sind deutlich billiger. Du bezahlst sie selbst. Dabei richten sich viele Gutachter bei dem Preis des Gutachtens nach deinem Verdienst.
Manu.66 hat geschrieben: So 9. Apr 2017, 12:47 Vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt, aber mit Kostenansatz habe ich die Gerichtskosten angesprochen, die nach der Gerichtskostenordnung, basierend auf dem Streitwert des Verfahrens, festgesetzt werden. Dabei scheint es - so habe ich jedenfalls den Eindruck - durchaus Unterschiede zu geben, was die Festlegung der Höhe des Streitwertes anbelangt.
Der Streitwert liegt in Berlin bei 5000 Euro, die zugehörigen Gerichtskosten bei 146 EUR (149,50 mit Zustellung). Ich kann mich nicht vorstellen, dass der Preis in anderen Bundesländern deutlich abweicht

Grüße,
Britt

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: So 9. Apr 2017, 20:49
von conny
Manu.66 hat geschrieben: So 9. Apr 2017, 10:43
Das ist - Gott sei Dank - nicht nur meine Meinung und ich bin der festen Überzeugung, dass das Thema in ein paar Jahren ganz tief in den Analen unseres Landes verschwindet und bald nur noch für Historiker einen Wert hat. Bis dahin müssen wir uns allerdings so oder so mit den aktuellen Verhältnissen auseinandersetzen.
Und wer initiiert mit entsprechendem Nachdruck die Schritte zur Erledigung des Themas? Oder geschieht das quasi von selbst?

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 14:32
von Manu.66
Hi Mädels!

Es gibt nach meinem Wissen im Familienministerium einen Arbeitskreis, der sich mit einer Neufassung/Veränderung des Transsexuellengesetzes und den damit verbundenen Problemen beschäftigt.
Dabei wird meines Erachtens auch darüber diskutiert, die unsäglichen Gutachten abzuschaffen.

Sollte es daneben irgendeine Privatinitiative geben, die sich mit diesem Sachverhalt auseinandersetzt, würde ich sie jederzeit tatkräftig unterstützen.

Ich überlege zum Beispiel, ob ich nicht mal zu dem Bundestagsabgeordneten meines Wahlkreises in die Sprechstunde gehe, um ihn für dieses Thema zu sensibilisieren. Schließlich ist dieses Jahr Bundestagswahl und frau könnte ja die Gunst der Stunde nutzen, denn auch wir verfügen über einige Wählerinnenstimmen!

Der Hinweis auf die bestehende Rechtslage zum Beispiel in Österreich könnte doch zeigen, dass ein derartiges Ansinnen (ersatzloses Streichen der Gutachternotwendigkeit) nicht ganz von der Hand zu weisen ist.

Vielleicht melden sich jetzt aber wieder Stimmen, die diesen Weg schon lange ins Auge gefasst haben. Dann sage ich, gut so, weiter so, je mehr, desto besser! (ap)

Liebe Grüße
Manuela

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 14:41
von Anne-Mette
Moin,

liest Du eigentlich, was hier im Forum geschrieben wurde?
Nimmst Du wahr, für was sich der Bundesverband, die dgti, ATME und andere Gruppen seit Jahren/Jahrzehnten einsetzen?
Hast Du von den Initiativen nichts mitbekommen?
EIN Beispiel: Bundesratsinitiative der dgti: https://www.crossdresser-forum.de/phpBB ... hp?t=11054

Dann sollten die genannten Gruppen (und auch ich) doch mal die Informations-Strategie ändern.

Weiterer Lesestoff (Fachaustausch "Geschlecht im Recht: gesetzliche Regelungsbedarfe zu Anerkennung und Schutz geschlechtlicher Vielfalt): http://www.crossdresser-forum.de/phpBB3 ... 80#p157580

Gruß
Anne-Mette

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 16:08
von Manu.66
Hi Anne-Mette, hi Mädels!

Und nein, von den diversen Initiativen habe ich noch nichts mitbekommen. Ich studiere zwar hier im Forum mehr oder weniger regelmäßig die neuen Beiträge, aber erstens längst nicht alle und zweitens durchstöbere ich nicht alle Unterrubriken. Dazu ist es quantitatv zu viel und qualitativ manchmal auch etwas grenzwertig. Mag sein, dass ich deshalb von älteren, wichtigen Postings weniger mitbekomme. Aber ich meine doch, auch noch zu den lernfähigen Zeitgenossinen zu gehören und hätte gern etwas davon mitbekommen, wenn es vielleicht an auffälligerer Stelle ins Auge gesprungen wäre.

Aber hier habe ich zum Beispiel mal eine interessante Zusamenstellung über den aktuellen Stand der Dinge in Nachbarländern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit - Quelle ist eine österreichische Transgenderseite im Internet - http://www.transx.at):


In Island werden seit 27. Juni 2012 Personenstand und Name geändert, wenn die Betroffenen mindestens 18 Monate im Wunschgeschlecht gelebt haben und Transsexualität (ICD F64.0) diagnostiziert wurde. Das neue Gesetz kennt keinen Scheidungs-, Sterilisations- oder Behandlungszwang. Die Personenstandsänderung wurde eine Vorraussetzung für genitalanpassende Operationen.

Mit 1. Juli 2014 tritt in Holland ein Gesetz in Kraft, das lediglich Informiertheit und die dauerhafte Überzeugung der Betroffenen, dem Wunschgeschlecht anzugehören, als Bedingung für die Personenstandsänderung verlangt. Medizinische Eingriffe und Hormonbehandlung sind keine Bedingungen mehr.

Am 11. Juni 2014 beschließt Dänemark ein Personenstands nach Argentinischem Vorbild. Es verlangt weder medizinischen Eingriffe, psycho-psychiatrische Atteste noch Scheidungen. Über 18-jährige können nach einer halbjährigen Wartefrist ihren Geschlechtseintrag ändern.

Im April 2015 beschließt Malta ein Gesetz, demzufolge Geschlechtswechsler lediglich notariell erklären müssen, dass das registrierte Geschlecht der Geschlechtsidentität nicht entspricht. Medizinische und psycho*-Behandlungen dürfen nicht verlangt werden. Bei Minderjährigen entscheidet ein Zivilgericht über den von den Erziehungsberechtigten eingebrachten Antrag. Abs. 3 deklariert: "Alle Bürger Maltas haben das Recht ("¦) ihre Person entsprechend ihrer Geschlechtsidentität frei zu entwickeln."

Ab September 2015 werden in Irland bei Erwachsenen Personenstandsänderungen allein auf Antrag vorgenommen. Für 16- und 17-Jährige ist noch eine Diagnose erforderlich. Die TG-Gruppe TENI hat ganze Arbeit geleistet.

Im Juni 2016 beschließt Norwegen die selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags.


Liebe Grüße
Manuela

PS Insbesondere die Bundsratsinitiative von 2015 - auf die ich durch den Link aufmerksam geworden bin - finde ich sehr interessant. Vielleicht wäre das mal ein Ansatz - ein Post im Forum, auf dem nur derartig wichtige Links gesetzt sind, damit eine schnelle Information gewährleistet ist - oder gibt es das auch schon?

Re: Vornamensänderung nur für Wohlhabende?

Verfasst: Mo 10. Apr 2017, 17:40
von ab08
Hallo Manuela,

danke für den Link zu TransX! (gitli)
Noch eine Erinnerung zum Thema "Öffentlichkeitarbeit": http://die-erklaerung.de/
Seit Januar 2015 unterschrieben hier zahlreiche wichtige Persönlichkeiten -> Manche kenne ich persönlich recht gut.
Natürlich unterschrieb ich sofort. (Im gymnasialen Bereich kümmerte ich mich in Bayern im letzten Jahrzehnt übrigens durchaus auch um Aufklärung.)

Liebe Grüße
Andrea

P.S. Bzgl. Irland 2015:
Die Beratung der irischen Regierung durch unsere Bundesrichterin Johanna Schmidt-Räntsch war sicher auch hilfreich...
Es schadet halt nie, informiert zu sein und Zusammenhänge genauer zu kennen :wink: