Dienstpflicht im Kriegsfall
Dienstpflicht im Kriegsfall - # 3

Lavendellöwin
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Re: Dienstpflicht im Kriegsfall

Post 31 im Thema

Beitrag von Lavendellöwin »

conny hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 10:48 Das funktionert z.B. bei Raubüberfällen, Vergewaltigungen etc. meistens leider nicht so gut.
Und wieviele Reden mit Putin wurden von zig Staatsmännern, sowie EU- und UNO Diplomaten vor dem Einmarsch in die Ukraine geführt?
Kann man extreme Fanatiker wie die IS-Angehörigen mit reden von ihrem terroristischen tun abbringen?

Hmm..


naja, schau, ich bin da ganz offen, ich habe eine Angst- und eine Impulskontrollstörung die in ihrer Mischung
durchaus so enden könnten das ich handgreiflich werde. Glaub mir ich kann mir sehr gut Gewalt vorstellen auch
weil ich sie an meiner Haut erlebt habe. Ich trage Abgründe in mir, da sind Filme wie die Saw-Reihe Kindergarten dagegen.

Aber warum werde ich nicht in der Form gewaltanwendent? Weil ich gelernt habe damit umzugehen, mir selbst Einhalt zu gebieten
und die Kontrolle zu behalten. Und das würde ich mir auch für andere wünschen das sie das schaffen.
Ich weiss das das geht..

nein, es gibt keine Entschuldigung für Gewalt in egal welcher Form.

Alles Liebe Marie (flo)
Fang an. Schritt für Schritt. Denn Mut wächst im Tun. Jeder kleine Schritt zählt – auch der unperfekte.
Lana
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Re: Dienstpflicht im Kriegsfall

Post 32 im Thema

Beitrag von Lana »

Blossom hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 15:41 Abgesehen davon weigere ich mich gegen den Begriff "Menschen umbringen". Sprechen wir von Kombattanten, die es in einem Verteidigungsfall zu bekämpfen gilt, sehe ich da auch keinerlei Problem Waffengewalt einzusetzen.

Auch Kombattanten sind Menschen. Und tote Kombattanten wurden von jemandem umgebracht. Die militärische Sprachregelung hat einzig das Ziel, die Gegenseite zu entmenschlichen, eine möglichst große Distanz aufzubauen, zwischen "denen", die die "Bösen" sind, und "uns", die wir die "Guten" sind.
Das ist nachvollziehbar, weil es dem Soldat, der getötet hat, so leichter fällt mit seinem Gewissen klar zu kommen. Der Tote ist ja nicht von seinesgleichen.
Doch, ist er. Ein Mensch, wie du und ich.

Dazu dienen auch die ganzen juristischen Hirnverenkungen, die letztlich nur beweisen sollen, dass man selbst im Recht ist und den anderen "rechtmäßig" umgebracht hat. Der ist in jedem Fall dann tot, ob nun juristisch korrekt umgebracht oder nicht. Sein Leben ist vorbei, derlei Spitzfinfigkeiten helfen ihm nicht mehr.

Der Gipfel ist aber der "Verteidigungsfall". Auch Verteidigung ist Krieg. Es wird gekämpft und gestorben.
Soweit ich weiß, warst du damals in Jugoslawien dabei. In einem Angriffskrieg der NATO gegen Serbien. Da wurde sicher auch nur irgendwas verteidigt, so ähnlich wie später am Hindukusch oder aktuell im Sahel, unsere Regierung wird sich das schon entsprechend zurechtgelegt haben.
Das alles sind Kriegseinsätze, die in vielen Fällen nicht mal den von dir erwähnten völkerrechtlichen Grundlagen entsprechen. Alles "Verteidigungsfälle"?
Natürlich nicht. Bündnispflichten werden vorgeschoben, um das Töten zu legitimieren, das nichts mit der Verteidigung des eigenen Landes zu tun hat.
Blossom hat geschrieben: Mi 10. Mai 2023, 15:41 Ende der Diskussion. Jedenfalls für mich.
Den Satz hättest du mal oben hingeschrieben und dir den Rest gespart. Offenheit, wie du sie gerne vor dir her trägst, sieht jedenfalls anders aus.
Immerhin war diesmal keine Beleidigung dabei :wink:

LGL
Das Herz hat seine Gründe, die der Verstand nicht kennt.
Blaise Pascal
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