Jaddy hat geschrieben: Di 18. Jan 2022, 22:48
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Nein, ich rechtfertige gar nichts. Im Gegenteil! Ich habe damit zum Ausdruck gebracht, dass es überall Ungerechtigkeit und Willkür gibt und es genau 2 Möglichkeiten gibt. Entweder man fügt sich und erreicht somit was man will — wenn auch zähneknirschend. Oder man fügt sich nicht und lebt weiter so wie bisher — frustriert und ohnmächtig. Das ist die Wahl, die man hat. Was ich dabei nicht verstehen kann, ist die Tatsache, dass man lieber frustriert bleibt, ja sogar depressiv wird, dennoch alle Möglichkeiten hätte, den Zustand zu ändern aber es einfach nicht tut, einfach nur weil man weiss, dass man Recht hat.
Um noch mal auf mein gebrachtes Beispiel zurück zu kommen. Da ich kein Laie bin, was das Bauen angeht, erlebe ich an dieser Stelle genau so Willkür und Gesetze ohne Sinn und Zweck wie wir hier beim TSG. Ich kann dir ad hoc mind. 20 Beispiele nennen, wo man sich nur noch an den Kopf greift und die nicht nur willkürlich sondern auch unökonomisch und unökologisch sind. Aber das würde jetzt hier zu weit führen"¦.
Lana hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 00:31
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Jetzt vermischst du aber was. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Jeder der dem Gutachter glaubhaft versichern kann, dass er/sie seit mind. 3 Jahren unter dem Zwang steht gegengeschlechtlich zu empfinden, kann die VÄ/PÄ vollziehen. Dazu brauch es keine F64.0. Und wie man "glaubhaft" darlegen kann, habe ich ja schon gesagt
Wenn du das als unzumutbar siehst, dann ist das so. Andere sehen es als unzumutbar an, zum Standesamt zu gehen und den Prozess dort in Gang zu bringen und evt. 50,- € zu bezahlen. Die würden das am liebsten per SMS machen und 5,- € in die Kaffekasse geben. Wer bestimmt denn nun, was für wen zumutbar ist und was nicht? Du, ich, jeder für sich?
Kennst du dich mit Unterhaltsrecht aus? Da habe ich einen Arbeitskollegen, dem am Monatsende 0,00 bleibt, nachdem er alle Fixkosten bezahlt hat, die Lebensnotwendig sind. Aber das ist ihm zuzumuten. Und das alles nur, weil irgendwer bestimmte Grenzen für Beträge festgelegt hat, die die Berechnung des Unterhalts bestimmen.
Ja, ich habe meinen Weg gefunden und es hat auch gar nicht weh getan. Und ja, es gibt auch die, die den steinigen Weg gehen wollen — aus Trotz und den Hass auf Ungerechtigkeit. Jede/r wie er/sie mag
Claudia-67 hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 04:18
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Wir hatten es ja schon mal darüber. Deswegen brauch ich das auch nicht ausführlich zu kommentieren. Ich weiss nur noch, dass du damals gesagt hast, dass es dir mit dem Namen nicht so wichtig ist. Naja, hat ja nicht so lange gedauert, bis es doch wichtig wurde, hmm?!
Klar, mach es doch nach dem PstG, mit dem Wissen, dass es per Beschluss durch den BGH für Trans* illegal ist und sich möglicherweise noch ganz andere Probleme daraus ergeben können....
MichiWell hat geschrieben: Mi 19. Jan 2022, 10:16
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Michi, mir ist es tatsächlich egal, denn ich habe — wie Lana gesagt hat — meinen Weg gefunden. Und für diejenigen unter uns, die nicht den Revoluzzer in sich tragen und weiterhin für die Sache kämpfen, wollen irgendwann mal mit der Trans-Geschichte abschließen und ein "ganz normales" Leben führen. So auch ich!
Ich finde die Hürden für diesen Prozess nicht als zu hoch. Das schafft man auch mit einem niedrigen Intellekt. Und wenn nicht, gibt es Organisationen, die einem dabei behilflich sind, die Anträge (Dreizeiler) und die "guten" Gutachter zu finden, die man braucht. Da ist jeder Antrag für ALG oder die Steuererklärung 10x schwerer. Aber, wie ich schon sagte, wer nicht will, der will nicht und der wird auch nicht wollen, wenn es ein simpler Gang zum Amt ist. Denn das hat ja auch schon wieder was von Bittstellerei.
Ach, es ist einfach Mist, dass man sich manchmal um etwas bemühen muss, was einem eigentlich von Gott gegeben zusteht — ich weiss.
Und somit bin ich auch raus aus dem Thema....