Datenschutzänderungen 25.Mai 2018 - # 3
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Anne-Mette
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Moin,
hier kommt ein Film zu unserer Thematik:
Gruß
Anne-Mette
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Anne-Mette
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Olivia
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hallo Anne-Mette,
kann es s ein, dass Du vergessen hast den Film anzufügen???
lG Olivia
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lG Olivia
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christine44
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hier was offizielles zum Thema:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... liste.html
Zitat aus der verlinkten FAQ Liste des Ministeriums:
Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs ... liste.html
Zitat aus der verlinkten FAQ Liste des Ministeriums:
Was ändert sich mit der Datenschutzgrundverordnung für Fotografen?
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegenstehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Zuletzt geändert von christine44 am Di 15. Mai 2018, 06:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Michi
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
@Christiane
1. So, wie du den Text eingestellt hast, machst du dir das Kopierte zu Eigen. Das geht so nicht. Wenn Texte, die von anderen Quellen kopiert werden, müssen diese auch als Zitate klar erkennbar sein. Auch wenn du einen Link dorthin beifügst, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser nicht für alle Ewigkeit bestehen bleibt.
2. Auch wenn in der von dir verlinkten FAQ des BMI zur DSGVO steht: "Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich.", so ist es doch übliche Praxis, in Gesetzen auf die Geltung anderer Gesetze hinzuweisen, um klar zu regeln, welche Rangfolge oder welche Abhängigkeiten bestehen, und so Mißinterpretationen vorzubeugen.
3. Bleibt immer noch die Frage, in wie weit diese FAQ-Seite des BMI rechtsverbindlich ist. Dazu sehe ich keinen Hinweis.
1. So, wie du den Text eingestellt hast, machst du dir das Kopierte zu Eigen. Das geht so nicht. Wenn Texte, die von anderen Quellen kopiert werden, müssen diese auch als Zitate klar erkennbar sein. Auch wenn du einen Link dorthin beifügst, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieser nicht für alle Ewigkeit bestehen bleibt.
2. Auch wenn in der von dir verlinkten FAQ des BMI zur DSGVO steht: "Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich.", so ist es doch übliche Praxis, in Gesetzen auf die Geltung anderer Gesetze hinzuweisen, um klar zu regeln, welche Rangfolge oder welche Abhängigkeiten bestehen, und so Mißinterpretationen vorzubeugen.
3. Bleibt immer noch die Frage, in wie weit diese FAQ-Seite des BMI rechtsverbindlich ist. Dazu sehe ich keinen Hinweis.
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
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christine44
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hab nochmal explizit Zitat drüber geschrieben. So besser?
Das es da noch einige Gerichtsverhandlungen geben wird welches Gesetz greift und welche Aussagen nun rechtsverbindlich sind ist schon klar.
Ich hab schon drüber nachgedacht ein paar meiner uralt Webseiten stillzulegen. Geld verdiene ich nicht dran und das historische Wissen ist dann dank der Bürokratie eben weg.
Datenschutz ist schon wichtig, aber hier wird wieder einmal den Kleinen das Leben schwer gemacht. Ich beschäftige mich jetzt schon seit 6 Wochen damit und eine rundum zufrieden stellende Lösung hab ich immer noch nicht. Irgendwann wird auch das Netz nur nich von ein paar großen Playern bespielt werden.
Das es da noch einige Gerichtsverhandlungen geben wird welches Gesetz greift und welche Aussagen nun rechtsverbindlich sind ist schon klar.
Ich hab schon drüber nachgedacht ein paar meiner uralt Webseiten stillzulegen. Geld verdiene ich nicht dran und das historische Wissen ist dann dank der Bürokratie eben weg.
Datenschutz ist schon wichtig, aber hier wird wieder einmal den Kleinen das Leben schwer gemacht. Ich beschäftige mich jetzt schon seit 6 Wochen damit und eine rundum zufrieden stellende Lösung hab ich immer noch nicht. Irgendwann wird auch das Netz nur nich von ein paar großen Playern bespielt werden.
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Simone 65
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Ich habe da mal eine Frage . Von mir wurde letzten Sonntag im Hessenquiz vom Hessschien Fernsehen ein Foto gezeigt und auch mein Name genannt . Simone Simon . Es war ein Foto von meiner Standesamtlichen Hochzeit letzten April . Es ging um die Trauzeugin , als Frage . Wo sie das Foto herhatten weiss ich nicht .
Ich wurde nicht gefragt .
Die ganze Sendung ist noch in der Mediathek von ARD Hessen zu sehen .
Dürfen Die Das , ohne mich zu fragen ? Ich hätte doch ja gesagt .
Liebe Grüße Simone
Ich wurde nicht gefragt .
Die ganze Sendung ist noch in der Mediathek von ARD Hessen zu sehen .
Dürfen Die Das , ohne mich zu fragen ? Ich hätte doch ja gesagt .
Liebe Grüße Simone
Ich weiss ,ich bin ein Mensch und nur Das zählt.
Ich bin nur ein kleines Licht , aber ich leuchte .
Alle Menschen sollen mich sehen .
Ich bin nur ein kleines Licht , aber ich leuchte .
Alle Menschen sollen mich sehen .
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FallenMycraft
Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hallo Simone,Simone 65 hat geschrieben: Di 29. Mai 2018, 07:13 Ich habe da mal eine Frage . Von mir wurde letzten Sonntag im Hessenquiz vom Hessschien Fernsehen ein Foto gezeigt und auch mein Name genannt . Simone Simon . Es war ein Foto von meiner Standesamtlichen Hochzeit letzten April . Es ging um die Trauzeugin , als Frage . Wo sie das Foto herhatten weiss ich nicht .
Ich wurde nicht gefragt .
Die ganze Sendung ist noch in der Mediathek von ARD Hessen zu sehen .
Dürfen Die Das , ohne mich zu fragen ? Ich hätte doch ja gesagt .
Liebe Grüße Simone
ob die ARD das Bild einfach benutzen darf oder nicht, müsste in deinem Fall wohl ein Richter entscheiden. Ich vermute nämlich die ARD Hessen beruft sich bei der ungefragten Nutzung darauf, dass Du in dem Fall eine "Person des öffentlichen Lebens" warst. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist aber folgendes passiert:
Praktikant recherchiert Fragen für das Quiz. Praktikant findet Zeitungsbeitrag. Praktikant kopiert Bild von Zeitungsbeitrag. Praktikant hat aber keine Ahnung und niemand anders kümmert sich.
Wenn Dich die Nutzung grundsätzlich nicht stört, würde ich denen mal ne E-Mail schreiben, nach dem Motto: Leute es wäre echt nett gewesen, wenn ihr meine Frau und mich vorher gefragt hättet.
Du bekommst mit Sicherheit eine Entschuldigung.
LG Daniela
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Simone 65
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Guten Morgen Daniela . Ich bin und war nie eine Person des öffentlichen Lebens , nur weil die Trauzeugin Ingrid ist . Das Foto entstand im Standesamt. Es war eine geschlossene Veranstaltung. Ein Bekannter musste extra die Namen aufschreiben, die mit reinkommen.
Liebe Grüße Simone
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FallenMycraft
Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hallo Simone,
die Vermutung "Person des öffentlichen Lebens" kommt wahrscheinlich durch den Zeitungsartikel über Deine Hochzeit von damals. Menschen denken: Person in Zeitung => Person berühmt.
Aber davon mal ganz ab, wenn davon auszugehen ist, dass eine beliebige Person weiß, wer auf deiner Hochzeit war, (Quizfrage) dann muss ich dir leider sagen: Du bist eine Person des öffentlichen Lebens. Glückwunsch
Ich glaube die Frage ist, wie du damit umgehst: Du kannst die ARD verklagen. Du kannst den Vorfall ignorieren. Du kannst um Entschuldigung bitten.
Ich persönlich würde ja um Entschuldigung bitten, mit dem Hinweis, dass sie von dir vielleicht ein besseres Foto bekommen hätten
Einfach nur um deren Sensibilität zu schärfen.
LG Daniela
die Vermutung "Person des öffentlichen Lebens" kommt wahrscheinlich durch den Zeitungsartikel über Deine Hochzeit von damals. Menschen denken: Person in Zeitung => Person berühmt.
Aber davon mal ganz ab, wenn davon auszugehen ist, dass eine beliebige Person weiß, wer auf deiner Hochzeit war, (Quizfrage) dann muss ich dir leider sagen: Du bist eine Person des öffentlichen Lebens. Glückwunsch
Ich glaube die Frage ist, wie du damit umgehst: Du kannst die ARD verklagen. Du kannst den Vorfall ignorieren. Du kannst um Entschuldigung bitten.
Ich persönlich würde ja um Entschuldigung bitten, mit dem Hinweis, dass sie von dir vielleicht ein besseres Foto bekommen hätten
LG Daniela
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Simone 65
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hallo Daniela . Ich werde mal das Hessische Fernsehen anschreiben . Mal sehen .
Ist ja nicht nur das Foto , es wurde ja auch über mich erzählt .
LG Simone
Was mich ärgert . Der eine Kandidat hat meine Hochzeit als Mascerade bezeichnet .
Ist ja nicht nur das Foto , es wurde ja auch über mich erzählt .
LG Simone
Was mich ärgert . Der eine Kandidat hat meine Hochzeit als Mascerade bezeichnet .
Ich weiss ,ich bin ein Mensch und nur Das zählt.
Ich bin nur ein kleines Licht , aber ich leuchte .
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ChristinaF
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Liebe Simone,Simone 65 hat geschrieben: Di 29. Mai 2018, 17:10 Ist ja nicht nur das Foto , es wurde ja auch über mich erzählt .
LG Simone
Was mich ärgert . Der eine Kandidat hat meine Hochzeit als Mascerade bezeichnet .
so sehe ich das auch. Ich finde es eine verbale Unverschämtheit eure Hochzeit so zu betiteln. Ebenso die Sache mit deinem Bild, das ja in der Fragestellung nur dich und deine Frau zeigt. Von Ingrid noch keine Spur. Also habt ihr beide die unmittelbaren Rechte am "eigenen Bild".
Ich empfehle dir, die Sach/Rechtslage mit dem HR vorab schriftlich abzuklären und gegebenenfalls später einen Fachanwalt einzuschalten.
Liebe Grüße
Christina
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Simone 65
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Ich habe das Hessische Fernsehen schon angeschrieben . LG Simone
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Ronda_PTL
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hi liebe Simone:
Dein Fall ist recht klar, was die Bildrechte und die Verwertung angeht. Christina hat wichtiges und richtiges dazu gesagt:
1) Du und alle Personen auf dem Bild haben ein verbrieftes "Recht am eigenen Bild", das immer bei Dir verbleibt. Egal ob es eine private oder öffentliche Veranstaltung ist.
2) Über die Nutzungsrechte kann Frau/man verhandeln, das heißt aber auch, dass der HR das Bild keineswegs OHNE Deine Zustimmung verwenden darf, es sei denn sie wären bei der Trauung dabei gewesen und Ihr hättet stillschweigend davon gewusst, nicht widersprochen. Dann sieht es etwas anders aus.
3) Jede andere Nutzung oder Verwertung, erst recht die sog. Dritt-Verwertung im TV ist grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Euch steht ja bspw auch eine Honorarforderung zu, oder inhaltliche Wünsche, was über die Bilder berichtet werden darf.
4) Der hr weiß als Prof. Medienanstalt natürlich sehr genau, welche Rechte & Pflichten er hatte. Also lass Dich nicht mit Halbseidenen Antworten abspeisen. Suche Dir wenn nötig einen versierten Medienanwalt, wenn Du es durchfechten willst.
Fazit: das was geschehen ist, würde ich als klare Verletzung Deiner /Eurer Persönlich keitsrechte ansehen. Punkt. Das Mindeste hätte die Einhohlung Euerer Zustimmung sein müssen, möglichst schriftlich und von beiden Parteien als Vertrag gefasst.
LG Ronda
Dein Fall ist recht klar, was die Bildrechte und die Verwertung angeht. Christina hat wichtiges und richtiges dazu gesagt:
Bin zwar kein Anwalt, aber als beruflicher Medienschaffender, habe ich viel mit solchen Fragen zu tun.so sehe ich das auch. Ich finde es eine verbale Unverschämtheit eure Hochzeit so zu betiteln. Ebenso die Sache mit deinem Bild, das ja in der Fragestellung nur dich und deine Frau zeigt. Von Ingrid noch keine Spur. Also habt ihr beide die unmittelbaren Rechte am "eigenen Bild".
Ich empfehle dir, die Sach/Rechtslage mit dem HR vorab schriftlich abzuklären und gegebenenfalls später einen Fachanwalt einzuschalten.
Liebe Grüße
Christina
1) Du und alle Personen auf dem Bild haben ein verbrieftes "Recht am eigenen Bild", das immer bei Dir verbleibt. Egal ob es eine private oder öffentliche Veranstaltung ist.
2) Über die Nutzungsrechte kann Frau/man verhandeln, das heißt aber auch, dass der HR das Bild keineswegs OHNE Deine Zustimmung verwenden darf, es sei denn sie wären bei der Trauung dabei gewesen und Ihr hättet stillschweigend davon gewusst, nicht widersprochen. Dann sieht es etwas anders aus.
3) Jede andere Nutzung oder Verwertung, erst recht die sog. Dritt-Verwertung im TV ist grundsätzlich nur nach vorheriger Genehmigung erlaubt. Euch steht ja bspw auch eine Honorarforderung zu, oder inhaltliche Wünsche, was über die Bilder berichtet werden darf.
4) Der hr weiß als Prof. Medienanstalt natürlich sehr genau, welche Rechte & Pflichten er hatte. Also lass Dich nicht mit Halbseidenen Antworten abspeisen. Suche Dir wenn nötig einen versierten Medienanwalt, wenn Du es durchfechten willst.
Fazit: das was geschehen ist, würde ich als klare Verletzung Deiner /Eurer Persönlich keitsrechte ansehen. Punkt. Das Mindeste hätte die Einhohlung Euerer Zustimmung sein müssen, möglichst schriftlich und von beiden Parteien als Vertrag gefasst.
LG Ronda
"Life is what happens, while you're busy making other plans." [†John Lennon]
"Don't dream it. Be it!" (Rocky Horror Picture Show)
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Magdalena
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Re: Datenschutzänderungen 25.Mai 2018
Hallo Simone,
trotz allem was in Deine Sache hier schon geschrieben wurde, ist für mich noch die Frage, wie gelangte der Sender an Euer Foto. Wer hat es dem Sender zur Nutzung überlassen? Da ist für mich auch der Fotograf, der vielleicht das Foto weitergegeben ohne Euch zu fragen, gegen den Uhr vorgehen könntet. Oder habt Ihr das und andere Bilder auf einer anderen Plattform hochgelladen, bei der Ihr einmal einer Veröffentlichung zugestimmt habt. IHe also die Rechte auf Eure Bilder abgetreten habt.
Ansonsten bleibt Euch nur der Weg über einen guten Anwalt, um Euer Recht einzufordern.
Viele liebe Grüße Magdalena
trotz allem was in Deine Sache hier schon geschrieben wurde, ist für mich noch die Frage, wie gelangte der Sender an Euer Foto. Wer hat es dem Sender zur Nutzung überlassen? Da ist für mich auch der Fotograf, der vielleicht das Foto weitergegeben ohne Euch zu fragen, gegen den Uhr vorgehen könntet. Oder habt Ihr das und andere Bilder auf einer anderen Plattform hochgelladen, bei der Ihr einmal einer Veröffentlichung zugestimmt habt. IHe also die Rechte auf Eure Bilder abgetreten habt.
Ansonsten bleibt Euch nur der Weg über einen guten Anwalt, um Euer Recht einzufordern.
Viele liebe Grüße Magdalena
Lebe jeden Tag.