Er — sie — was? Schweizer Schulfernsehen
Er — sie — was? Schweizer Schulfernsehen - # 3

zu den Themen Crossdressing, Transgender, Transident...
Anne-Mette
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Re: Er — sie — was? Schweizer Schulfernsehen

Post 31 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Geschlecht sitzt im Kopf. Wir sind Menschen. Punkt.
Da gehen einige Menschen nicht mit. Es ist auch von Behauptungen zu lesen, es wäre ein "rein körperliches Problem", das schon im Mutterleib angelegt worden ist.
(Ein Beweis bleibt allerdings schuldig)
Wenn einige Gruppen dialogfähig wären, dann müsste es sicherlich möglich sein, GEMEINSAME FORDERUNGEN durchzusetzen; aber darum geht es den Beteiligten nicht, die sich möglicher Weise als "APO in Sachen Transsexualität/Transidentität" sehen.
(Warum nur fällt mir dazu etwas ein, was ich gerade in den Nachrichten gehört habe? ... es ging um einen Parteitag)

Eine "geschlechtliche Identität" hat für mich mit dem SEIN genau so viel zu tun wie körperliche Aspekte. Dafür möchte ich jetzt nicht (als beliebte Standard-Entgegnung) die Werke von Money um die Ohren gehauen bekommen (smili)

Gruß
Anne-Mette
Marielle
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Re: Er — sie — was? Schweizer Schulfernsehen

Post 32 im Thema

Beitrag von Marielle »

Guten Abend zusammen,

ich glaube nicht (mehr), dass es darum geht, wo ein mögliches Geschlecht zu suchen wäre. Letztlich wäre es nämlich vollkommen Banane, wo das Geschlecht sitzt oder ob es überhaupt eines gibt, wenn es keine externen Folgen hätte eines oder keines zu haben. Man hätte eins oder man hätte keins. Man würde sich daran erfreuen, es wäre einem egal oder man würde sich darüber ärgern. Aber egal wie: Es wäre nur ein ganz persönliches Ding.

Der grundlegende Fehler, für den wir noch heute bezahlen, liegt darin, dass dem Geschlecht eine Bedeutung gegeben wurde, die über den individuell persönlichen Rahmen hinausgeht. Das Patriarchat musste aus dem Geschlecht (das mit der körperlichen Fortpflanzungsfunktion gleichgesetzt wurde) notwendig eine Kategorie machen, um Unrecht zu geschriebenem Recht machen zu können. Verfügbarkeitsanspruch, Letztentscheidungsgewalt und Wahlrechtsverweigerung: Das Geschlecht kam mit dem Unrecht in's Recht.


Geschlecht als gesellschaftlich relevante Kategorie ist (war), wie Religionszugehörigkeit, Hautfarbe und Nationalität, ein Instrument zur Schaffung von verbindlichen (und auch künstlichen) Differenzierungen. Mittlerweile ist es nicht mehr ausschliesslich ein Unterdrückungsinstrument, aber es ist weiterhin eines, mit dem differenziert werden soll, wenn sein Bestand als rechtliche und soziale Kategorie gefordert wird. Es geht also nicht um die Frage, wo Geschlecht verankert ist und ob es Geschlecht (jenseits der Fortpflanzung) überhaupt gibt; genausowenig wie es bei der Religion(-sfreiheit) um den Beweis der Existenz eines Gottes geht. Es geht um die Frage, wie wir uns als Einzelpersonen und als Gesellschaft dazu verhalten, dass einige Menschen kategorische Differenzierungen fordern. Wollen wir ein 'binäres Gottesgesetz' oder die Freiheit des Glaubens und des Atheimus?

Weitgehende Übereinstimmung dürfte darüber bestehen, dass die patriarchale Form der kategorischen Differenzierung mittels des Geschlechts passé ist. Dahingehend wurde das deutsche Recht nahezu vollständig von, nach heutigem Verständnis unzulässigen, Vorschriften befreit. Aber: Wenn es nicht mehr um Differenzierung zur Diskriminierung geht: Worum geht es dann? Wozu sollte Geschlecht den Status einer rechtlichen Kategorie haben? Es bleibt nur die Funktion der übergeordneten Anerkennung einer individuellen Selbstbestimmungen als denkbarer Grund übrig. Der Staat, d.h. die Gesellschaft, soll per Gesetz und Registerführung anerkennen, dass Menschen davon ausgehen ein (bestimmtes) Geschlecht zu haben.

Es ist tatsächlich eine der vornehmen Aufgaben der Gesellschaft, Menschen in ihrem Sein anzuerkennen und zu schützen. Die Zuschreibung der Zugehörigkeit zur Nation ist eine, wenngleich natürlich auch zu hinterfragende, Form dieser Anerkennung. Qua Nationalität wird das Individuum für zugehörig erklärt und geschützt, während Religion und Hautfarbe diesen Status bereits weitestgehend verloren haben und Menschen unabhängig von ihrer Hautfarbe und Religion (oder Nicht-Religion) dem Schutz des Staates, der Gesellschaft unterstellt sind. Beides wird nicht mehr als Kriterium für die Gewährung staatlicher Anerkennung und staatlichen Schutzes angesehen und dementsprechend auch nicht behördlich erfasst und verwaltet.

Es stellt sich die Frage: Ist das binäre Geschlecht, unter der Annahme das es existiert und obwohl es dann eine individuelle Eigenschaft ist, eine Kategorie, die staatlicherseits anzuerkennen und zu schützen ist?

Spätestens mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur 3. Option ist klar geworden, dass es das nicht ist. Die wesentliche Begründung für die Schaffung eines dritten Eintrags im Personenstandsregister ist, dass es die beiden anderen Eintragungsoptionen gibt. Nur weil die Gesellschaft, der Staat, die Einteilung und Verwaltung anhand der Kategorien Mann und Frau vornimmt, muss es künftig auch eine dritte Möglichkeit geben. Gäbe es die anderen nicht, müsste es auch keine dritte geben. Und die Menschen, die in diese dritte Kategorie fallen, haben selbstverständlich den exakt gleichen Anspruch auf staatlichen Schutz wie die Angehörigen der beiden anderen Kategorien.

Das bedeutet, dass es kein Recht auf die Anerkennung als Mann oder Frau gibt, aus dem der Schutz dieser Kategorien als solches ableitbar wäre. Es gibt ein Recht auf den Schutz eines Menschen, der unabhängig von seiner individuellen, geschlechtlichen Identität zu gewährleisten ist, aber kein Recht auf die staatlich Festlegung* derselben oder darauf, dass die Anzahl der zu schützenden Selbstbestimmungsvarianten begrenzt ist. Der Wunsch nach staatlicher Anerkennung eines bestimmten (binären) Geschlechts, als aus sich selbst heraus zu schützende Kategorie, kann (darf) daher nur zur Beseitigung von Benachteiligungen gerechtfertigt sein, die aus früheren, diskriminierenden Ausprägungen einer differenzierenden Ordnung resultieren. Ein individuell wahrgenommenes Defizit in der (Selbst-)Konstituierung des individuellen Seins begründet keinen Anspruch auf staatliche, gesellschaftliche Kategorisierung und Normierung.


Habt es gut

Marielle

*) Das diese (kategorische) Festlegung, nach den Forderungen mancher trans*-Personen, von der Selbstauskunft eines Menschen abhängen soll, gehört wohl unter 'Unterhaltsames'. Das wäre quasi eine selbstbestimmte Fremdbestimmung a la Carte.
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
Jenina
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Re: Er — sie — was? Schweizer Schulfernsehen

Post 33 im Thema

Beitrag von Jenina »

Marielle,

vielen Dank für Deinen Beitrag*, der sehr fundiert und exakt besonders den rechtlichen Aspekt beschreibt. Vor allem hat mich dieser Satz begeistert:
Marielle hat geschrieben: So 3. Dez 2017, 22:16 ....
Das Geschlecht kam mit dem Unrecht in's Recht.
.....
Jawohl, das Bürgerliche Recht ist eben auch Unrecht. Das hat man immer besser erkannt und schon viele Probleme beseitigt, aber es bleiben noch genügend übrig, wie eben der Geschlechtseintrag. Warum es den in der historischen Entwicklung gab hast Du ja schön beschrieben.

Ich streite mich gerade mit einer Freundin per Mail über das Thema der bürgerlichen Ehe. Da ist es ähnlich, es ist auch ein Machtinstrument gewesen und ist es teilweise noch, aber es bröckelt auch da schon gewaltig und das ist gut so.

Die Frage ist tatsächlich, ob der Eintrag eines Geschlechtes überhaupt noch eine rechtliche Bedeutung hat die es rechtfertigt in einem Gesetzt festgelegt zu werden. Ich hoffe, dass die Diskussion um das zu schaffende Gesetz dieses auch in Betracht zieht.

Jenina

* ich höre allerdings schon wieder die Rufer: "zu lang", "zu schwierig zu verstehen", ja, es ist lang und nicht gerade in einfacher Sprache, aber manchmal muss es eben auch mal so sein. Trotzdem die Bitte an Alle: lesen, notfalls auch mehrmals und versuchen zu verstehen, es ist einfach nötig!
Disclaimer: Dies ist eine persönliche Meinung, sie ist möglicherweise inkompatibel mit Deinem Glauben/Lifestyle/Parteiprogramm!
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Re: Er — sie — was? Schweizer Schulfernsehen

Post 34 im Thema

Beitrag von Svetlana L »

So, jetzt konnte ich mir den Film auch endlich ansehen - und auch den sich hier anschließenden Diskurs verfolgen. Wenn man bedenkt, für wen dieser Film offensichtlich gemacht wurde, dann finde ich den wirklich sehr gut gemacht. In einfachen Worten und anschaulichen Grafiken wurden die Themen trans*, inter* und non-binary erklärt. Wenn man solche Aufklärungsfilme hochwissenschaftlich macht und dann auch noch die Uneinigkeit über irgendwelche Begrifflichkeiten innerhalb der Community thematisiert, dann schalten vermutlich die meisten Menschen relativ schnell ab, und es wird nichts erreicht. Von daher muss es einfach und anschaulich gemacht sein. Das trifft in meinen Augen auf den Film zu.
Hawadehre
Svetlana

As gitt halt nix Bessers wäi wos Guads!
Däi owapfölzer Bärlinerin
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