Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und Personenstandswechsels
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens- und Personenstandswechsels - # 3

ilyadusoleil

Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 31 im Thema

Beitrag von ilyadusoleil »

Hallo Manuela, ich freue ich für dich dass du keine Probleme damit hast und ja sogar in Lohnbescheiden dein Name steht. Ich hab auch kein Problem damit Dinge zu bestellen auf meinen Namen oder mit Karte oder Kreditkarte zu bezahlen in Geschäften. Nur suche ich z.B. gerade eine Wohnung und die meisten Vermieter wollen eine Schufaauskunft und Personalausweiskopien alleine zur Bewerbung für eine Wohnung also nicht mal nur für den Vertragsabschluss. Und da muss ich mich jedesmal offenbaren bei mir unbekannten Entscheidern irgendeiner Hausverwaltungsagentur oder so... Das nervt schon sehr. Ist auch so nicht gerade einfacher.
Anne-Mette
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 32 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

es sind noch Nachrichten zum Thema gekommen:

"Transgender fühlen sich erneut gedemütigt": http://www.beobachternews.de/2017/11/28 ... emuetigt2/

Gruß
Anne-Mette
ExuserIn-2018-12-09
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 33 im Thema

Beitrag von ExuserIn-2018-12-09 »

ja gut, man sollte es einem auch nicht zu leicht machen, es wird genug geben die im zwiespalt sind.
mmn sind 2 gutachter von nöten, immerhin geht es um tiefschneidende entscheidungen.
wer kann von sich aus zu 100% behaupten das man nicht eine gespaltene pesönlichkeit hat-oder alleine doch eine fehlentscheidung treffen würde.
die mit gutachten so nie passiert wäre.

schnell mal zum hausartzt weil man busen oder eine gaop will kann ja nicht wie eine grippe behandelt werden.
wir unterscheiden uns doch nicht unmerklich von über 99% der weltbevölkerung.
das man uns wie außenseiter behandelt liegt nicht nur an den anderen.

als besondere minderheit sollten wir eher zufrieden damit sein wie es ist, es könnte auch schlimmer sein.

frau ausleben kann man auch ohne ständig auf etwas zu pochen, anzufordern oder erwarten das einem entgegen gekommen wird, andere finden sich damit auch ab - wir stehen nicht im mittelpunkt des geschehens.
Anne-Mette
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 34 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,

was soll so ein Posting?

Um es noch einmal zu sagen: die Zwangsgutachterei hat nichts mit OPs zu tun; es geht nur um den Namen und den Geschlechtseintrag!!!

Gruß
Anne-Mette
Manu.66
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 35 im Thema

Beitrag von Manu.66 »

Anne-Mette hat geschrieben: Di 28. Nov 2017, 17:16 Moin,

da steht "vertrauliche Personalsache". Es soll natürlich jede(r) wissen, was er/sie macht - und Du bist ja schlau )))(: - ABER
es wäre sicherlich besser, wenn Du das übermalst.

Gruß
Anne-Mette
Hi Anne-Mette!

Vielen Dank, dass Du Dir Sorgen machst, was meine privaten Daten anbelangt.

Aber veröffentlicht habe ich nur die Kopfzeilen, aus denen keinerlei sensiblen Daten ersichtlich sind. Noch nicht einmal meine Kontodaten sind ersichtlich. "Vertrauliche Personalsache" bezieht sich auf die in der Besoldungsabrechnung enthaltenen Abrechnungsdaten. Die Höhe meiner Pension, die möglicherweise zu mancherlei Aufregung führen könnte, ist nicht ersichtlich. (888)

Liebe Grüße
Manuela

PS: Im übrigen sind wir uns ja einig. ZWANGSBEGUTACHTEREI ist Diskriminierung pur - das momentane Verfahren nach dem TSG ist pure Willkür und allein davon abhängig, wo die jeweilige in unserem Land wohnt! Dagegen muss geklagt werden - gegen die Rechtswillkür eines behördlichen Verfahrens! Oder gibt es auch unterschiedliche Sätze für Verkehrssünder nach dem Bußgeldkatalog - je nachdem ob es ein Bayer oder ein Niedersachse ist???
Mein Lebensmotto: "Ich kann, weil ich will, was ich muss." (Kant)
Jaddy
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 36 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Mir scheinen die Sorgen bezüglich Fehlentscheidungen in etwa vergleichbar zum bedingungslosen Grundeinkommen.

Studien dazu machten Umfragen ob die Befragten auch mit BGE noch produktiv arbeiten würden. So um 70% sagten ja, weil Tätigkeit eben sinnstiftend ist. Auf die Frage, ob denn ihrer Meinung nach ihre Mitmenschen noch arbeiten würden, ca die gleiche Menge für "Nein".

Heisst: Die Menschen dachten gut von sich, aber schlecht von den anderen. Sieht mir hier ähnlich aus.

Zunächst einmal geht es ja "nur" um Personenstand und Vornamen, wie Anne-Mette schrieb. Also wo genau wäre das Problem, wenn jemand "einfach so" die EIntragung ändern lässt? Könnte man sich irgendwelche Vorteile verschaffen? Gäbe es Probleme mit geschlechtsspezifischen Regelungen? Seit der Ehe für alle fällt mir da nichts mehr ein. Wer käme da überhaupt in Frage für? Ich stelle mir gerade die definitiven Cis-Kerle vor, mit ihrer "bloss nix feminines" Attitüde und fragilen Männlcihkeit. Oder betont feminine Frauen? Wohl kaum. Also schon eher Menschen mit nicht so fest gefügter Gender-Identität.

Eine simple Beratung zu möglicherweise nicht bedachten Konsequenzen könnte da viel abfangen. Und wenn es eine blöde Idee war? Dann liesse sich das, wenn es ein unkomplizierter Prozess wäre, auch einfach rückgängig machen. Vermutlich gäbe es bald Infoseiten im Netz und reichlich Erfahrungsbeiträge von Menschen, die das eine oder andere erlebt haben.

Weniger Gatekeeping würde meiner Ansicht nach viel Druck rausnehmen und auch die Möglichkeit zur Probe bieten. Alles etwas entspannter und unkomplizierter; jedenfalls was das Prozedere angeht. Mit neuem Namen und Personenstand leben ist ja ne ganz andere Sache. Aber davor muss doch wirklich niemand zwnagsbeschützt werden.

Sehe ich übrigens für die dritte Option genauso; wie auch immer die dann im Gesetz genannt werden wird.

Und körperliche Änderungen? Hormone, Blocker, OPs? Well, da denke ich vielleicht auch etwas unorthodox, aber wir treffen häufig Entscheidungen, die nur schlecht revidierbar sind. Fängt mit Ausbildungen und Beruf an, über Partnerschaften, vor allem eigenen Kindern, Gesundheits- und Altersvorsorge, Sport und Pflege des eigenen Körpers, Versicherungen, Hausbau, etc. Wo wird da zwangsbeschützt?

Ich sehe da wenig bis keine Notwendigkeit. Wohl Informationspflicht, vielleicht auch Beratungspflicht vor irgendwelchen Maßnahmen. Aber, auch wenn das manche vielleicht nicht nachvollziehen können: Letztlich ist eine geschlechtsangleichende OP ähnlich einer - zugegeben umfangreichen - Body Modification. Klar ist das körperlich belastend, potenziell gefährlich, kann Nebenwirkungen und Spätfolgen haben. Aber um auf den Punkt zu kommen: Wer würde sich nach einer OP-Beratung ohne wirklich gute Gründe dazu entschliessen?

Ähnlich, aber abgeschwächt bei Hormonen. Ich durfte die Wirkungen bei mehreren Personen beobachten. Darunter psychisch stabile, aber sogar welche mit vollblühender bipolarer Störung. Ich kenne die Haupt- und Nebenwirkungen und habe ein bisschen Ahnung, was so schief gehen kann. Und dennoch, oder vielleicht deshalb, sage ich: So what? Die meisten Veränderungen sind eine ganze Zeit lang reversibel. Psychische Probleme lassen sich eh weder durch Hormone, noch durch OPs lösen; höchstens die Symptome lindern.

Also ich bin dafür, den Druck rauszunehmen und Fehler zuzulassen. Wer aus schier Schandudel Hormone und Blocker nimmt und irgendwann feststellt, dass das ne blöde Idee war, wird anderen immerhin noch als schlechtes Beispiel dienen.

Ich prophezeie aber mal, dass die Zahl der spätmerkenden Dödel sehr sehr gering sein wird.
Anne-Mette
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 37 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
Also wo genau wäre das Problem, wenn jemand "einfach so" die EIntragung ändern lässt?
Selbst das "einfach so" hat für jede Person Konsequenzen: man muss eine Vielzahl von Papieren auf den neuen Stand bringen, Arbeitgeber unterrichten, Bank, Versicherungen...
Das Outing kommt hinzu.

Ich glaube kaum, dass das viele Menschen "einfach so" machen würden.
Warum nicht das Namensrecht insgesamt reformieren, wie es teilweise in anderen Ländern gemacht wird?

Ich gehe einfach zum Standesamt, muss nicht erklären, ob ich intersexuell bin und der mir zugedachte Name nicht passt, ich muss nicht erklären, dass ich transsexuell bin,
sondern ich gehe an den Schalter mit "Namensänderungen A-K" und fülle ein Formular aus.
Dann belehrt mich das Fachpersonal des Standesamtes, dass ich bei dem neuen Namen bleiben muss/soll, weil der ab dann und dann gültig ist.


Gruß
Anne-Mette
Michi
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 38 im Thema

Beitrag von Michi »

Claudia hat geschrieben: Mi 29. Nov 2017, 14:30 Ich halte mich da mal raus. :))b
Soso, tust du das?! ... Eher im Gegenteil würde ich sagen. :wink:
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Michi
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 39 im Thema

Beitrag von Michi »

Hallo Jaddy, hallo zusammen,

bzgl. dem Punkt, dass Menschen sich selbst positiver bewerten als ihre Mitmenschen,
ist mein bevorzugter Spruch: "95% der Autofahrer glauben, dass sie besser fahren als 95% aller Autofahrer."

Eine Namens- und Personenstandsänderung sollte ein ganz normaler Vorgang sein, so wie es auch Anne-Mette schreibt. Es steht nicht zu befürchten, dass dieser Wechsel überwiegend aus Jux und Tollerei gemacht wird, und die Folgen einer möglichen Fehlentscheidung sind noch überschaubar.

Bei körperlichen Veränderungen mag das etwas anders sein. Für Selbstzahler würde sich das m.M.n. etwa auf dem Niveau Schönheits-OP bewegen. Wer aber möchte, dass die Leistungen von der Gemeinschaft (Krankenversicherung) getragen werden, kann nicht erwarten, dass diese auf Zuruf gewährt werden. Das ist bei anderen kosmetischen Operationen auch nicht anders. Da wird die Leistung von der Kasse auch nur übernommen, wenn entsprechender Bedarf nachgewiesen wird. Das finden manche blöd, aber die Krankenversicherung ist nun mal kein Selbstbedienungsladen.


Liebe Grüße
Michi
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 40 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Anne-Mette hat geschrieben: Mi 29. Nov 2017, 17:23 Selbst das "einfach so" hat für jede Person Konsequenzen: man muss eine Vielzahl von Papieren auf den neuen Stand bringen, Arbeitgeber unterrichten, Bank, Versicherungen...
Das Outing kommt hinzu.

Ich glaube kaum, dass das viele Menschen "einfach so" machen würden.
Deshalb hab ich das ja auch in "Tüddelchen" gesetzt. Ich hatte aus den vorigen Beiträgen (und der Gesetzeslage) den Eindruck gewonnen, als wäre das die Hauptsorge. Jede Menge spontane Wechsel, Unordnung und was wenn die Leute dann unglücklich damit sind. Ich halte das für genauso unwahrscheinlich wie Du.
Anne-Mette hat geschrieben: Mi 29. Nov 2017, 17:23Warum nicht das Namensrecht insgesamt reformieren, wie es teilweise in anderen Ländern gemacht wird?
Exakt. Zum Beispiel die Pflicht zu geschlechterenstprechenden Namen. Glücklicherweise sind meine eingetragenen schon ziemlich neutral, aber what-the-heck; ein bisschen Vielfalt kann da auch nicht schaden. Spätestens bei der späteren Änderung könnte das ja frei sein. Mit den Folgen muss die betreffende Person ja selber leben.
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 41 im Thema

Beitrag von Marielle »

Nabend zusammen,
Also wo genau wäre das Problem, wenn jemand "einfach so" die EIntragung ändern lässt? Könnte man sich irgendwelche Vorteile verschaffen? Gäbe es Probleme mit geschlechtsspezifischen Regelungen?
Mal abgesehen von -§ 183 StGB*, der diesbezüglich eher zur Belustigung von Diskussionsrunden dient, sind da noch die BGB-Paragrafen 1591 und 1592**, die gewisse Schwierigkeiten machen (Stichwort: gebärende Transväter), diverse Regelungen zur Förderung der Gleichstellung***, die explizit Bezug auf das Geschlecht eines Menschen nehmen und natürlich die Klofixierung in der Arbeitsstätten- und Gaststätten-Vo.

Das liesse sich aber alles ganz gut regeln, wenn es denn einen Willen und einen Konsens gäbe. Im Band 8 der IMAG-Veröffentlichungen, erstellt vom DIMR, ist das alles prima aufgedröselt und mit Lösungsansätzen versehen worden. Und die Befürchtungen von Missbrauch oder jux-motivierter Nutzung sind durch Erhebungen in anderen Ländern bereits widerlegt.

Aber
Da stoßen jetzt (für mich) Forumswelten aufeinander.
und nicht nur die :-) Nur stimmt es leider: Es ist wohl im wesentlichen dieses Minenfeld Spannungsfeld, das die Bildung einer sicht- und hörbaren, gemeinsamen Stimme aller Betroffenen be- oder sogar verhindert. Alle Gruppen zitieren immer wieder die von ihnen favorisierten Thesen zum Thema, um ihre eigene Forderung bzw. Vorstellung zu untermauern, wobei es sich aber durchgängig eben nur um Thesen handelt; anerkannte, reproduzierbare Forschungsergebnisse, die als allgemein anerkannte Belege taugen würden, fehlen.


In verschiedenen Gruppierungen, Vereinen und Aktionsgruppen wird zur Zeit wieder intensiv über die Frage diskutiert, welches der richtige Weg bzw. die richtige Forderung wäre, um im Hinblick auf die beiden Entscheidungen des Verfassungsgerichtes und mögliche Gesetzesinitiativen Stellung zu beziehen, Forderungen zu formulieren und Kampagnen zu planen.

Die wesentlichen Fragen dabei sind: Fordert man die entpathologisierte und entbürokratisierte Form eines Wechsels aus der ehemals zugewiesenen in eine andere (eine von demnächst eventuell drei), rechtlich festgesetzte Kategorie?**** Wenn Ja, wie soll das konkret ausgestaltet sein? Oder fordert man die Beendigung der rechtlichen Bezugnahme auf Geschlecht und dessen Zuweisung? Und was davon wäre überhaupt durchsetzbar?


Ich halte die folgende Annahme
Eine absolut einheitliche Regelung wird es nie geben....

zwar für irgendwie wohlwollend, aber auch für falsch, weil es im geschriebenen Recht nur genau EINE Regelung geben wird, die dann zwangsläufig auch einheitlich ist, weil wir in Deutschland keine nach Klassen oder sonstigen Eigenschaften von Menschen getrennte Gesetzgebung und Justiz haben bzw. nicht haben wollen, weil die Begutachtungspraxis des TSG nichts anderes als die Bestätigung oder Zuweisung der 'sonstigen Eigenschaften' ist.


Der ganze Komplex ist durch die, in gewisser Weise gegenteiligen, Beschlüsse des Verfassungsgerichts nicht einfacher geworden. Der 3.O-Beschluss zwingt zwar zum Handeln, sieht aber die Schaffung einer weiteren Kategorie, die ausschliesslich qua ärtzlicher Attestierung zugewiesen wird, als ausreichend an. Der TSG-Nichtannahmebeschluss sagt, dass es verfassungskonform ist, wenn per Gesetz eine Begutachtung der 'Wechselwilligen' festgeschrieben wird, sodass daran nicht zwingend was gemacht werden muss.

Damit sehen viele Konservative ihre Sicht der Dinge bestätigt, nach der im Grunde alles in bester Ordnung ist, nur das die Medizin demnächst drei Optionen für die Vorgabe der behördlichen Geschlechtsverwaltung hat.


Das ist m.E. keine besonders gute Lage und es ist dringend an der Zeit, darüber konstruktiv zu streiten.

Marielle


*) der Exi-Paragraf, nachdem nur Männer diese Tat begehen können
**) regeln die Feststellung von Mutter- und Vaterschaft
***) paritätische Vertretung, Stellenbestzung usw.

****) Der Weg in die Kategorie 'inter/divers' wäre vor der Hand durch das Erfordernis einer 'körperlichen Anomalie' ein anderer, als der Weg in 'Mann' oder 'Frau' ; einigermassen abgefahrene Situation, finde ich
As we go marching, marching, we bring the greater days
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 42 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Moin,
die Schaffung einer weiteren Kategorie, die ausschliesslich qua ärtzlicher Attestierung zugewiesen wird,
das sehe ich hier nicht als begründet (aus dem Bundesgesetzblatt):

...soweit sie eine
Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen und dabei Personen, deren
Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Ge-
schlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder
dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen,...


das steht deutlich: und die sich selbst...zuordnen

Quelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/80 ... to,-15,692

Ich hoffe, das mit dem Link klappt, ansonsten: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2017

Gruß
Anne-Mette
Jaddy
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 43 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Nunja, das "und" ist möglicherweise problematisch, wenn es nicht eine Vereinigungs-, sondern eine Schnittmenge bezeichnen soll. Das bleibt noch zu klären.
Marielle
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 44 im Thema

Beitrag von Marielle »

Nabend nochmal,

so isses, leider.

Das juristische 'und' bildet keine Summe, sondern verbindet Kriterien so, dass nur der, die oder das gemeint ist, bei dem alle mit 'und' verbundenen Kriterien erfüllt sind; der Begriff Schnittmenge trifft es, weil das juristische 'und' dem UND der Logik entspricht.

Mit dem vorhandenen 'und' kommen wir so erstmal nicht weiter, aber in dem Text fehlt vielleicht auch etwas. Es wird vermutlich auf individuelle Versuche ankommen, wenn man herausfinden will, ob und wie sich dieses Fehlen auswirkt.

Habt es gut

Marielle

PS: Der Link funzte bei mir nicht, aber ich habs eh auf Papier hier liegen.
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Re: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Namens„ und Personenstandswechsels

Post 45 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Ich bin ja kein juristischer Fachmensch, sehe aber trotzdem eine logische Tür in dem Urteil, die gerade aus juristischer Sicht plausibel sein sollte. Sie funktioniert so:
  1. Es gibt Menschen, die sich aufgrund biologischer Voraussetzungen weder männlich, noch weiblich, noch "nicht" geschlechtlich einordnen und die laut der Entscheidung das Recht auf einen neuen, positiven Eintrag haben.
  2. Es gibt Menschen, die sich trotz biologischer Eindeutigkeit dem bisher einzig anderen Geschlecht zugehörig fühlen und der Gesetzgeber erkennt ihre Bedürfnisse nach Angleichung auch im Personenstand und Namensrecht an.
  3. Es ist also logisch, dass sich auch biologisch eindeutige Menschen keinem der beiden bisherigen Geschlechtern zugehörig fühlen können und der Gesetzgeber auch deren Wunsch anzuerkennen hat.
Ich denke, genau diese Argumentation wird im Zweifel einmal durchgeklagt werden, falls das Gesetz zu restriktiv geschrieben wird. Wenn die Gesetzgeber schlau sind, denken sie gleich mit und stellen die dritte Option wirklich sofort in allen Belangen gleich und sparen sich und dem Verfassungsgericht viel Arbeit. Immerhin wird damit niemandem etwas genommen.
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