Vicky_Rose hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 15:32Grundsätzlich: Nörgeln hilft nicht. Vorschläge sind in einer lebendigen Demokratie gefragt ...
Echt? Die Gegner eines Selbstbedtimmungsgesetzes scheinen weiter nichts zu tun als nörgeln und sind damit bisher ziemlich erfolgreich. Das zeigt ja die ständige Verzögerung, die angeblich dadurch verursacht wird.
Ist es nicht vielmehr so, dass die Bundespolitik mit einer "
lebendigen" Demokratie nicht mehr viel gemein hat?
Entscheidungen wirken willkürlich, die Wähler haben so gut wie keinen Einfluss, Lobbygruppen dafür sehr viel. Das spüren die meisten Menschen, und sie sind berechtigterweise verstimmt.
Konstruktive Vorschläge wurden z.B. beim Selbstbestimmungsgesetz von Interessierten und Betroffenen zuhauf gemacht. An denen liegt es sicher nicht, dass das Verfahren sich endlos zieht. Und das nur, weil man angeblich jeden noch so abseitigen und gefühlten Einwand berücksichtigen muss.
Es wäre schön, wenn man diese Sorgfalt bei Gesetzgebungsverfahren grundsätzlich walten ließe. Dann bräuchten wir uns nur darüber zu unterhalten, wie man das effizienter gestalten könnte. Leider ist es so, dass bei bestimmten Themen alles sehr schnell geht, ohne auch nur auf irgendeine Kritik einzugehen. Da sind auf einmal Mehrheiten da, gerne auch mal gegen den mehrheitlichen Willen des Wahlvolks.
Was spricht also dagegen, den verfassungswidrigen Zustand, der aktuell seit Jahren herrscht, endlich zu beenden? Das muss ja nicht perfekt sein, sondern erstmal ein Schritt in diese Richtung. Nachgebessert werden muss sowieso früher oder später.
Was mich immer mehr verwundert, ist die laxe Schnoddrigkeit im Umgang mit Vorschriften, die sich vor Gericht als ungültig erwiesen haben. Wie kann es sein, dass der Gesetzgeber sich bei der Anpassung alle Zeit der Welt lassen kann? Der Zustand ist erwiesenermaßen illegal. Der Gesetzgeber hat also keine Wahl, *ob* er das alte TSG anpasst oder nicht. Er hat die Pflicht, dies zu tun. In einer Form, die verfassungskonform ist, und innerhalb einer angemessenen Zeit. Seit den Entscheidungen des Verfassungsgerichts zum TSG sind inzwischen einige Jahre ins Land gezogen. Geändert hat sich nichts. Wenn die Prozesse funktional und effizient wären, dürfte sowas nicht vorkommen. Warum wird der Gesetzgeber nicht auf einen Termin verpflichtet, bis zu dem der verfassungswidrige Zustand behoben sein muss? Von alleine scheint es ja nicht zu klappen. Da erscheint dein Appell nach Vorschlägen wohlfeil.
Nun stellen wir fest, dass mit jeder Woche, um die es sich weiter verzögert, ein erfolgreicher Abschluss des Verfahrens immer unwahrscheinlicher wird.
Ich stelle mir eine "lebendige" Demokratie anders vor, wenn sie mehr sein soll als eine leere Phrase.
LGL