Der Unterschied liegt in der Betrachtung des Problematik (der Betroffenen). Bisher ist das für alle entscheidenden Gremien die binäre, cis-orientierte Sichtweise: Wenn du nicht A bist, bist du B und willst (bzw sollst!) B äusserlich so ähnlich werden, dass du quasi "cis-unauffällig" leben kannst. Das stimmt schon für viele binäre trans Personen nicht und bei nichtbinären in den allermeisten Fällen nicht. Technisch gesehen sagen die Regeln: Du begibst dich in in die Hände der medizinischen Fachpersonen und die entscheiden, welche Maßnahmen zum gender-stereotypischen Minimal-Bild für dich nötig sind.Vicky_Rose hat geschrieben: Di 24. Okt 2023, 09:14 Der einzige Punkt ist die Verknüpfung mit dem Begriff "divers". Was ist also der Unterschied zwischen transsexuell und divers ?
Für mich ist das ein Urteil mit der Wirkung eines Rollbacks. Es geht um politische Rückwärtsgewandtheit und nicht um die Umsetzung moderner Erkenntnisse und man versteckt sich hinter einer fragwürdigen Auslegung von Paragrafen.
Genau das ist die politische Rückwärtsgewandtheit.
Die neue Diagnose (ICD11) lautet aber nicht mehr einfach "Transsexualismus" (aka "will das andere(tm) sein"), sondern "Gender Dysphorie", also "irgendwas passt nicht", und dieses individuelle "irgendwas" soll partizipativ, in Zusammenarbeit zwischen Ärztys und Klienty gelöst werden (S3-Leitlinie).
Das BSG mahnt jetzt letztlich an, dass der GBA als Gremium, das die Regelungen für die Kassen festlegt, mindestens für nichtbinäre Menschen endlich eine neue Policy ausarbeiten muss, die diesen individuellen Bedarfen Rechnung trägt. Davor drücken sie sich seit Jahren (weshalb der MDS die rein binäre BGA für "Transsexualität" machen konnte).
Dass GBA und Kassen sich drücken ist auch klar. Es gibt ja keine eindeutige Checkliste, wie nichtbinäre Menschen "fertig" aussehen. Im Gegensatz zu den bekannten Mann/Frau-Klischees. (Dass letzteres auch nicht 100% hinhaut, manche aber einfach nicht "alles" machen lassen und dass die Kassen sich dabei schon zieren, ist eine andere Sache.)
Also wie sollen da Leistungskataloge und Ansprüche geregelt werden? Was ist wann drin und wann nicht? Es gibt Menschen, die ihre Brüste loswerden wollen, aber später Kinder bekommen. Oder Bart dazu, aber femininen Körper behalten. Oder Genitalien loswerden oder ändern, aber sonst nichts. Nichtbinär ist ... vielfältig. Wie soll sichergestellt werden, dass alle angemessene Leistungen bekommen, aber nicht allzu viele sich kosmetische Dinge per Gefälligkeits-Indikation holen? (Wäre jetzt kein nennenswertes Missbrauchspotenzial, aber in manchen Köpfen ist das wichtig)
