Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen
Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen - # 2

Jaddy
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Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen

Post 16 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Vicky_Rose hat geschrieben: Di 24. Okt 2023, 09:14 Der einzige Punkt ist die Verknüpfung mit dem Begriff "divers". Was ist also der Unterschied zwischen transsexuell und divers ?

Für mich ist das ein Urteil mit der Wirkung eines Rollbacks. Es geht um politische Rückwärtsgewandtheit und nicht um die Umsetzung moderner Erkenntnisse und man versteckt sich hinter einer fragwürdigen Auslegung von Paragrafen.
Der Unterschied liegt in der Betrachtung des Problematik (der Betroffenen). Bisher ist das für alle entscheidenden Gremien die binäre, cis-orientierte Sichtweise: Wenn du nicht A bist, bist du B und willst (bzw sollst!) B äusserlich so ähnlich werden, dass du quasi "cis-unauffällig" leben kannst. Das stimmt schon für viele binäre trans Personen nicht und bei nichtbinären in den allermeisten Fällen nicht. Technisch gesehen sagen die Regeln: Du begibst dich in in die Hände der medizinischen Fachpersonen und die entscheiden, welche Maßnahmen zum gender-stereotypischen Minimal-Bild für dich nötig sind.

Genau das ist die politische Rückwärtsgewandtheit.

Die neue Diagnose (ICD11) lautet aber nicht mehr einfach "Transsexualismus" (aka "will das andere(tm) sein"), sondern "Gender Dysphorie", also "irgendwas passt nicht", und dieses individuelle "irgendwas" soll partizipativ, in Zusammenarbeit zwischen Ärztys und Klienty gelöst werden (S3-Leitlinie).

Das BSG mahnt jetzt letztlich an, dass der GBA als Gremium, das die Regelungen für die Kassen festlegt, mindestens für nichtbinäre Menschen endlich eine neue Policy ausarbeiten muss, die diesen individuellen Bedarfen Rechnung trägt. Davor drücken sie sich seit Jahren (weshalb der MDS die rein binäre BGA für "Transsexualität" machen konnte).

Dass GBA und Kassen sich drücken ist auch klar. Es gibt ja keine eindeutige Checkliste, wie nichtbinäre Menschen "fertig" aussehen. Im Gegensatz zu den bekannten Mann/Frau-Klischees. (Dass letzteres auch nicht 100% hinhaut, manche aber einfach nicht "alles" machen lassen und dass die Kassen sich dabei schon zieren, ist eine andere Sache.)

Also wie sollen da Leistungskataloge und Ansprüche geregelt werden? Was ist wann drin und wann nicht? Es gibt Menschen, die ihre Brüste loswerden wollen, aber später Kinder bekommen. Oder Bart dazu, aber femininen Körper behalten. Oder Genitalien loswerden oder ändern, aber sonst nichts. Nichtbinär ist ... vielfältig. Wie soll sichergestellt werden, dass alle angemessene Leistungen bekommen, aber nicht allzu viele sich kosmetische Dinge per Gefälligkeits-Indikation holen? (Wäre jetzt kein nennenswertes Missbrauchspotenzial, aber in manchen Köpfen ist das wichtig)
Jaddy
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Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen

Post 17 im Thema

Beitrag von Jaddy »

http://lippequeer.de/news.html hat "Insider-Infos" zum BSG-Urteil
Zum Urteil des BSG - Operationen bei nicht-binären Personen
Die am 19.10.23 veröffentlichte Pressemitteilung des BSG gibt eigentlich keinerlei Anlass für die Interpretation, dass auch binäre Personen betroffen seien. Zwar hat der 1. Senat noch kein schriftliches Urteil abgegeben, jedoch ging es im verhandelten Fall um eine Mastektomie einer nicht-binären Person.

Aus dem Hause des BSG wurde mir versichert, dass ein Obiter Dictum (eine Entscheidung also, die über Hintergründe des verhandelten Falles hinaus geht) in diesem Fall weitestgehend auszuschließen sei. Auch ist im Hause des BSG durchaus klar, dass Operationen bei binär transgeschlechtlichen Menschen eben keine "neuen Methoden" sind, sondern seit Jahrzehnten usus.

Der Erste Senat, so wurde mir erklärt, habe mit dem Urteil eindeutig Nicht-Binärität anerkannt und trenne diese klar von binärer Transgeschlechtlichkeit. Die Fragestellung gehe eben klar in die Richtung, den Umfang von individuellen Operationen klären zu lassen. Meine Gesprächspartnerin war durchaus zu diesen Auskünften befugt und nach meinem Eindruck auch kompetent.

Ich würde also definitiv davon ausgehen, dass dieses Urteil an keiner Stelle binär- transgeschlechtliche Menschen betrifft, hier also alle Maßnahmen unverändert behandelt werden. Ich kann an dieser Stelle nur allen nicht-binären Betroffenen viel Kraft wünschen und ihnen unsere Unterstützung versichern. Für binäre Personen sehe ich eine klare Entwarnung.

... -© Sabine Lange, LippeQueer e.V., 24.10.23
Externes Bild, es gelten die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen der ausgewählten Seite.Quelle: http://lippequeer.de/media/images/bsg-urteil-01.jpg
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Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen

Post 18 im Thema

Beitrag von Diana.65 »

Jaddy hat geschrieben: Mi 25. Okt 2023, 11:07 ...
Dankeschön Jaddy, für deine weiteren Recherchen zum Thema, dass ja hier viele interessiert und auch einige, so auch mich, betrifft.

Liebe Grüße,
Diana.
Ich bin und bleibe ich.
Und ... genieße mein neues Leben.
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Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen

Post 19 im Thema

Beitrag von ExUserIn-2026-04-08 »

Jaddy hat geschrieben: Mi 25. Okt 2023, 11:07 gibt eigentlich keinerlei Anlass für die Interpretation, dass auch binäre Personen betroffen seien
Hm, ich bin binär ... mal auf der einen Seite und manchmal auf der anderen Seite ... ;-)

Juristisch ist die Sache relativ klar, aber trotzdem (oder gerade weil ?) rückständig... Oer ist das der Versuch, die Queer-Community zu spalten ?
Viele Grüße
Vicky

Respekt ist nicht teilbar.
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Re: Neues weitreichendes Urteil zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen

Post 20 im Thema

Beitrag von Jaddy »

Vicky_Rose hat geschrieben: Mi 25. Okt 2023, 14:42Juristisch ist die Sache relativ klar, aber trotzdem (oder gerade weil ?) rückständig... Oer ist das der Versuch, die Queer-Community zu spalten ?
Wie gesagt, sehe ich in dem Urteil eine klare Kritik an der Situation, für die genau die richtige Stelle, der GBA, verantwortlich gemacht wird. Mehr als das kann dieses Gericht meines Wissens nicht. Eine politische Absicht, also zum Beispiel Spaltung von Communities würde ich einem obersten Gericht erst mal nicht unterstellen. Das halte ich für weit ausserhalb deren Sichtweite.
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