conny hat geschrieben: Do 18. Mai 2023, 22:30 Frau Bessin hatte gem. der geltenden Regeln im Landtag offenbar ein Rederecht. Dieses im vorhinein mit Blick auf mutmaßliche Grenzüberschreitungen zu verweigern, ist jedoch unrechtmäßig und undemokratisch. Ein ähnliches Problem haben wir im Demonstrationsrecht.
Mal ein paar Fakten.
Zum einen war die Rede nicht
im Landtag und nicht während einer Plenarsitzung, wo die Geschäftsordnung bzgl Rederecht gilt, sondern
am Landtag, nämlich davor und ausschliesslich bezogen auf die Flaggenhissung. Das ist eine Sonderveranstaltung und kein Bestandteil der parlamentarischen Tätigkeit. Wer zu diesem Anlass reden kann/darf/soll hätte auch ganz anders geregelt werden können. Und Bessin durfte ja reden. Genehmigt von der Geschäftsleitung des Landtags.
Zum anderen gibt es da immer wieder dieses Missverständnis beim Begriff "Zensur". Art. 5 GG garantiert nur, dass die drei staatlichen Gewalten keine Vorkontrolle vor Veröffentlichungen ausüben. Kein Artikel, keine Rede, kein Buch, kein Film, keine Sendung muss vorab staatlich genehmigt werden. Wenn du einen Weg zur Verbreitung findest, kannst du veröffentlichen. Das bedeutet "keine Zensur".
Es bedeutet nicht, dass du beleidigen, herabsetzen oder hetzen darfst, weil das andere in ihrer Würde und_oder anderweitig verletzt. Die können Anzeige erstatten und dann wird ggf im Nachhinein festgestellt, dass deine Rede andere geschädigt hat.
Es bedeutet nicht, dass andere deine Rede veröffentlichen, dir Raum geben, dir zuhören oder dich unkommentiert stehen lassen müssen. Wenn z.B. klar ist, dass du hetzt, beleidigst, etc. können sie ebenso und gleichzeitig klar machen, dass deine Rede nicht hinnehmbar ist. Aber jede Redaktion, jeder Verlag, jeder Sender kann auch einfach so sagen, dass sie deinen Beitrag nicht veröffentlichen. So wie Anne-Mette hier volles redaktionelles Recht hat - und einen Teil Verantwortung für das hier gepostete.
Drittens mache ich mir um das Demonstrationsrecht wenig Sorgen, solange Rechtsextremisten quasi ungestört durch vor allem ostdeutsche Orte ziehen dürfen, mit rassistischen und queerfeindlichen Sprüchen, mit rechtsextremen Symbolen, usw. Sorgen mache ich mir vielmehr, dass inzwischen Menschen, die auf aktiven Verfassungsbruch der Regierung per Unterlassung hinweisen, nach den Anti-Terror-Gesetzen vorsorglich weggesperrt werden, die eigentlich für jene Rechtsextremisten und andere Feinde der Verfassung und des zivilen Zusammenlebens gedacht waren.
Dass eine marginalisierte Gruppe an einem Feiertag im Gedenken an ihre immer noch stattfindende Ausgrenzung keine Rede einer aktiv feindlich gesinnten Person hinnimmt, wenn diese vorher ausschliesslich gehetzt und beleidigt hat, ist wohl klar oder? Und diese Gruppe muss das auch nicht hinnehmen. Das ist, sieh mal guck, vom Demonstrationsrecht gedeckt und hat mit "Zensur" nicht nur juristisch überhaupt nichts zu tun.
Im übrigen, Conny, hast du
meine Fragen hier immer noch nicht beantwortet.