EmmiMarie hat geschrieben: Di 18. Jan 2022, 14:22
tatsächlich muss ich sagen, das ich das für eine ziemlich gute Idee halte..
ich war mir von vorne weg nicht sicher, ob das bei den Standesämtern richtig aufgehängt wäre
und hatte oft das Szenario im Kopf in dem ein junger oder vielleicht sich selbst unsicherer Mensch
im Standesamt sitzt und sich erklären möchte..es aber nicht schafft weil die Chemie auf
den beiden Seiten des Tisches nicht stimmt.
Und das es viel Unsicherheiten bei Betroffenen gibt, sieht man hier im Forum auch oft genug.
Ja und das ist auch der Grund warum ich ein passendes, einfühlsames Beratungsangebot
für sehr wichtig halte-das brauchen lange nicht alle, aber es muss da sein-zur Not mit
einem "Empfehlungsschreiben" was bei der Klarstellung sonst wo unterstützend in der Tasche ist.
Sorry, aber meiner Ansicht nach sind die Bedenken vollkommen überzogen. Jedenfalls - und gerade - wenn die Änderung jederzeit revidierbar ist, also eben ohne Pflichtvoraussetzungen, Gerichte, etc.
Den einzigen Vorteil eines Gerichtsbeschlusses (ohne Verweigerungsmöglichkeiten!) auf einfache Erklärung hin wäre, dass bei den Ämtern nichts geändert werden müsste. Die Verfahren nach -§48 PStG sind eingespielt und die gerichtlichen Anweisungen sind verbindlich.
Aber wozu der Aufwand? Wer soll vor was geschützt werden? Nehmen wir den Fall einer unsicheren Person, die trotz Informationsmöglichkeiten - Selbsthilfegruppen, freie Transberatungen, etc. - nicht ganz sicher ist und _trotzdem_ zum Amt geht. Nehmen wir weiterhin an, das Gesetz ermöglicht die Änderung jederzeit durch eine simple Erklärung "Hallo, ab heute bitte diese Vornamen und diesen Personenstand eintragen, hier mein Perso zwecks Legitimation".
Was passiert? Nach dem Eintrag _kann_ die Person losziehen und alle anderen Papiere ändern. Mit dem entsprechendem Aufwand. Kennen wir. _Oder_ erst mal gezielt probieren, wie sich das jetzt anfühlt, mit gesetzlicher Unterstützung statt nur persönlicher Aussage.
Und was, wenn es nicht das richtige ist? Dann gibt es einen neuen Termin und alles wird zurück gesetzt. Nix passiert ausser ein bisschen Tinte auf dem Papier bzw Elektronen in der Datenbank.
Wird das irgendwer für Unfug ausnutzen? Ist irgendwie nicht erkennbar, oder? Und? Wäre damit irgendein Schaden anzurichten? Sehe ich nicht so.
Auch "die Chemie" ist bei Standesämtern absolut nicht relevant. Die sind da leidenschaftsloser als die Kfz-Zulassung. Wenn das Gesetz sagt "wenn Formular ausgefüllt und Person Perso vorlegt, dann eintragen und Gebühr kassieren", dann machen die das. Ohne Chemie, ohne Nachfrage. Solange die Aktenlage stimmt, ist alles egal.
Irgendwelche Therapien- oder Beratungspflichten schützen oder nützen meiner Ansicht nach gar nichts. Auf jeden Fall finde ich es schon ziemlich anmassend, andere zwangsbeschützen zu wollen. Die Gedanken machen sich die Leute eh vorher. Pflichtberatung, Gericht o.ä. schreckt einfach nur Leute durch Kosten, Aufwand o.ä. ab. Das berücksichtigt aber nicht, ob eine Änderung oder Nicht-Änderung für sie das beste ist. Wenn die Beratung in jedem Fall einfach nur abgesessen werden muss, aber der Schein in jedem Fall ausgestellt wird, ist auch nichts gewonnen. Es ist nur ein Test ihrer Resilienz. Ach so: Im Barley-Entwurf war die Pflichtberatung kapazitätsgedeckelt. D.h. das Innenminsterium wollte nur lizensierte Stellen zulassen, um quasi ein Ventil zur Regulation zu haben. Ein Schelm, wer hier Drosselung durch künstlicher Verknappung vermutet...
Jede Pflichtvoraussetzung ist eine Form von Gatekeeping, die irgendwas verhindern will. Und ich sehe einfach nicht, was da sinnvoll verhindert werden müsste oder sollte.
Meiner Ansicht nach wird die Bedeutung der Namens/Personenstandsänderung nach aussen auch hier im Forum viel zu hoch gehängt. Es ist ein Registereintrag, der ohne weiteren Aufwand quasi folgenlos ist. Er hat für sich genommen wirklich keine signifikanten praktischen Konsequenzen. Nur Möglichkeiten und ein sehr viel besseres Selbstgefühl der Betroffenen. Da war ich bei mir selbst äusserst überrascht, wie gut sich das angefühlt hat, obwohl ich im Kern genau weiss, wie unwichtig dieser Buchstabe im Register eigentlich ist.
Also: Flächendeckende, freiwillige, einfühlsame (trans) Beratung auf jeden Fall! Aber nicht als Pflicht. Und auch keine Gerichte. Weil es einfach genauso vollkommen unnötig ist, wie es für eine Umzugsummeldung oder eine Autoanmeldung ist.