Verbot der Konversionstherapie
Verbot der Konversionstherapie - # 2

Anne-Mette
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Re: Verbot der Konversionstherapie

Post 16 im Thema

Beitrag von Anne-Mette »

Ein Kommentar von ATME (Aktion Transsexualität und Menschenrecht):

"Wir sind wegen einer Stellungnahme zu Konversationstherapien NICHT angeschrieben worden. Das verwundert auch nicht.

Während der BVT* ganz im Sinne der Psychiaterlobby Freude verbreitet und den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums als positiven Schritt verkündet, sehen wir vor allem eines sehr skeptisch: Die mögliche Verengung medizinischer Hilfe auf ein psychiatrisches Gatekeeping-System, das an sich selbst bereits Umpolung darstellt, da beispielsweise Mädchen vermutlich nur dann medizinische Hilfe erhalten sollen, wenn sie dem Tenor der Gender-Identitäts-Lobby folgen und bereit sind sich zu biologischen Jungs erklären zu lassen".

Gruß
Anne-Mette
Michi
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Re: Verbot der Konversionstherapie

Post 17 im Thema

Beitrag von Michi »

Svetlana L hat geschrieben: Mo 4. Nov 2019, 19:10 Der Referentenentwurf ist nun online und kann unter diesem Link runtergeladen werden.

Entgegen bisheriger Befürchtungen ist die geschlechtliche Identität wohl doch berücksichtigt worden:
-§ 1 I
Dieses Gesetz gilt für Behandlungen, die auf Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind.

Ich hab's aber bislang nur überflogen.
Ich habe es mir angesehen. Anders als in dem schwurbeligen Artikel auf queer.de behauptet, sind Homo... und Trans... gleichermaßen berücksichtigt.

Allerdings habe ich noch einen weiteren Punkt gefunden, in dem die Gesetzesvorlage weichgespült wurde. Das Schutzalter liegt zwar gemäß -§2 Absatz 1 formell bei 18 Jahren, wird aber sogleich in -§2 Absatz 2 aufgeweicht und auf 16 Jahre abgesenkt.

Wie man es auch dreht und wendet .. in dem winzigen Gesetzestext stecken wohl genügend Unwägbarkeiten, dass ein guter Anwalt solch einen windigen "Therapeuten" sehr wahrscheinlich rausboxt.

Finde ich sehr schade!
Wenn dir jemand auf den Fuß tritt, schreist du "Aua" und erwartest eine Entschuldigung.
Mir treten andere dauernd auf die Füße und erwarten, dass ich mich dafür entschuldige, dass es mir weh tut.
Marlene K.
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Re: Verbot der Konversionstherapie

Post 18 im Thema

Beitrag von Marlene K. »

Es ist dem Wortlaut insbesondere der nach dem Gesetzestext die Zielrichtung erläuternden Teils ein voll wirksames Verbot. Ein Verbot muss in mit dem Grundrecht vereinbare Form gebracht werden. Wenn ein nicht von aussen beeinflusstes Individuum in freier Willensentscheidung eine solche "Therapie" wünschen sollte, ist diese schwer zu verbieten. Sollte aber eine Glaubensgemeinschaft über menschenverachtende Grundbehauptungen und Strafandrohung, egal ob im jetztigen oder einem Leben nach dem Tod, Druck ausüben ist schon keine freie Willensbildung mehr möglich, eine solche "Therapie" also strafbar.

Jetzt kommt es darauf an, was die Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht daraus macht. Der Wille des Gesetzgebers ist hier eindeutig, auch wenn ich nie ein persönlicher Fan von Herrn Spahn werde.
Marlene

Ich halte es mit Karl Popper im 1945 formulierten Toleranz-Paradoxon https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

Ich bin (nur) intolerant gegenüber der Intoleranz.
Nicole Fritz
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Re: Verbot der Konversionstherapie

Post 19 im Thema

Beitrag von Nicole Fritz »

Hallo,

ich frage mich gerade, was dieses Gesetz bringen soll, außer dass sich die Politik wieder einmal so darstellt als wolle sie sich für das Menschenrecht einsetzen.

Die Groko-Mannschaft will wie immer schon nur eins: Um jeden Preis regieren und Macht ausüben - letztlich egal wie und mit wem - notfalls auch mit der AfD, auch wenn man des jetzt strikt ablehnt. Und dazu führt man den größeren, weniger gebildeten und weniger interessierten, Teil der potentiellen Wähler mit undurchsichtigen Gesetzentwürfen an der Nase herum. Wer von LGBTI nicht betroffen ist, denkt nicht weiter darüber nach und unterstützt letztlich irgendwelchen Unsinn - wie beim Datenschutz, wo Angst und Unsicherheit geschürt wird um Zustimmung für Eingriffe in die Privatsphäre zu erlangen.

Klartext: Sollte die Konversionstherapie für Psychologen und Ärzte per Gesetz verboten sein, machen das streng konservativ geprägte Eltern eben ohne medizinische Unterstützung und ohne Kontrolle ganz alleine zuhause. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wer volljährig ist, hat sowieso das Recht so etwas abzulehnen. - Also wäre dieses Gesetz doch ein Tiger ohne Zähne.

@Ralf-Marlene: .. Und wer eine solche "Therapie" gerne mit freiem Willen in Anspruch nehmen möchte, sollte auch das Recht dazu haben. So viel zum Grundrecht.

LG Nicole
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