Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss - # 2
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Svetlana L
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Gerade ist auf queer.de zu lesen, dass der Gesetzentwurf von der heutigen Beratung im Innenausschuss von der Tagesordnung genommen wurde.
queer.de: Dritte Option: Große Koalition verzögert Gesetzentwurf
queer.de: Dritte Option: Große Koalition verzögert Gesetzentwurf
Hawadehre
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Jaddy
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Wie vielleicht schon bekannt ist, wurde die heutige Sitzung des Innenausschuss abgesetzt.
Ob es am Freitag im Plenum zur Verabschiedung sein wird, halte ich für fraglich.
Quelle: Sven Lehmann, https://twitter.com/svenlehmann/status/ ... 5507785729
Ob es am Freitag im Plenum zur Verabschiedung sein wird, halte ich für fraglich.
Quelle: Sven Lehmann, https://twitter.com/svenlehmann/status/ ... 5507785729
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Marielle
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Guten Tag zusammen,
puhh, das war knapp. Sie haben die Tagesordnungsnotbremse aber doch noch gefunden. Das bringt ein paar Tage Zeit zur Besinnung, passend zum Advent.
Nun müssen, auch passend zum Advent, noch ein paar Kerzen angezündet werden, damit manchen Leuten doch noch ein Licht aufgeht und hinter dem 12. und dem 13. oder 14. Türchen etwas Gutes zu finden sein wird.
Habt es gut
Marielle
PS:
puhh, das war knapp. Sie haben die Tagesordnungsnotbremse aber doch noch gefunden. Das bringt ein paar Tage Zeit zur Besinnung, passend zum Advent.
Nun müssen, auch passend zum Advent, noch ein paar Kerzen angezündet werden, damit manchen Leuten doch noch ein Licht aufgeht und hinter dem 12. und dem 13. oder 14. Türchen etwas Gutes zu finden sein wird.
Habt es gut
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Wir können jetzt erstmal noch ein paar Tage hoffen und daran arbeiten, dass das nicht notwendig wird. Sicherlich haben diese Anträge schon ihren Teil zur Unterstützung des Arguments der Verfassungswidrigkeit und dazu, dass es ernst genommen wird, beigetragen. Und sollte es doch notwendig werden, bleibt wirklich zu hoffen, dass irgendjemand mit einem passenden 'Fall' diese Sache auf sich nimmt.Anne-Mette hat geschrieben: Mi 28. Nov 2018, 11:43Wollen wir hoffen, dass einige dieser AntragstellerInnen Zeit, Geld und den Atem haben.
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
No more the drudge and idler ten that toil where one reposes
But the sharing of life's glories, Bread and Roses, Bread and Roses.
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Die Unterzeichner_innen der Petition wurden heute per Mail aufgerufen, sich per Mail an Herrn Henrichmann (marc.henrichmann@bundestag.de), der Berichterstatter für die Union ist, zu wenden und eine menschenrechtsorientierte Überarbeitung des Gesetzentwurfs zu fordern.
Meine Mail an Herrn Henrichmann:
Meine Mail an Herrn Henrichmann:
"Sehr geehrter Herr Henrichmann,
leider konnte ich am Montag aus zeitlichen Gründen nicht als Zuhörerin an der öffentlichen Anhörung teilnehmen, obwohl mir als transgeschlechtliche Frau dieses Thema sehr wichtig ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im letzten Jahr sorgte innerhalb der Community für einen großen Jubelschrei, wurde doch erstmalig festgestellt, dass es mehr als nur Mann und Frau gibt. Und natürlich ist dieses Thema für Betroffene von großer emotionaler Bedeutung. Bitte vergessen sie nicht, dass die längst fällige Überarbeitung des "Transsexuellengesetzes" mittlerweile in der dritten Legislaturperiode angekommen ist. Für die Politik wäre dieses bahnbrechende Urteil die einmalige Möglichkeit gewesen, mit einem großen Wurf die "Dritte Option" einzuführen und gleichzeitig das mittlerweile total veraltete "Transsexuellengesetz" abzuschaffen. Leider war der dann durch das Innenministerium vorgelegte Gesetzentwurf nicht mehr als eine Minimallösung, die — wie auch Frau Dr. Mangold am Montag äußerte — aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich ist. In dem Gesetzentwurf geht es einzig um Körperlichkeit, womit die vom Bundesverfassungsgericht thematisierte Geschlechtsidentität — die über körperliche Merkmale weit hinausgeht — vollkommen außer Acht gelassen wurde. Da die Beratung des Gesetzentwurfes von der gestrigen Tagesordnung des Innenausschusses genommen wurde, habe ich die Hoffnung, dass der vorliegende Gesetzentwurf doch noch einmal — sowohl in Bezug auf die Attestpflicht als auch den anspruchsberechtigten Personenkreis - überarbeitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Svetlana L..."
Hawadehre
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Jaddy
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Von Marc Henrichmann kamen auch Antworten auf unsere Briefe. Er hat nicht verstanden oder will nicht verstehen, dass in Bezug auf Personenstand die dritten Option und das TSG zwei Seiten der gleichen Medaille sind. Er verknüpft "divers" immer noch mit Intersex und kann sich nichts anderes vorstellen - obwohl es anders im BVerfG-Urteil steht. Leider hat er noch zwei weitere Sorgen. Nummer 1: Einen "validen Geschlechtseintrag". Dafür hatten sie sich den Dutta geholt in der Anhörung. Was das sein soll, wann das valide ist und das irgendwie sichergestellt, gar beweisbar sein soll, keine Ahnung. Sorge Nummer 2 ist, auf jeden Fall den Termin 31.12. zu halten. Keine Ahnung, was er befürchtet, wenn ein vernünftiges Gesetz erst zum 15.2.19 fertig wäre.
Meine Bewunderung an alle, die mit Henrichmann diskutieren. Ich weiss noch nicht, ob ich mir das gebe
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Marielle
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Namd zusammen, Hallo Jaddy,
Andererseits stimmt es wohl, dass ihm und vielen anderen die Gemeinsamkeit von inter- und transgeschlechtlichen Menschen nicht wirklich klar ist. Dazu hat er als Anhang zu einer Antwort auf den neuesten CDU/CSU-Pseudo-'Änderungsvorschlag' zum Gesetz einen erläuternden Text bekommen (Ausschnitt siehe unten). Es wäre gut, wenn viele Menschen diesen Text nehmen, ein wenig auf sich selbst anpassen, und ihn an die CDU/CSU-Vertreter_innen (nicht nur an M. Henrichmann) im Innenausschuss des Bundestages schicken. Die Tagesordnungsnotbremse gibt uns dafür bis zum 11. Dezember Zeit.
Habt es gut
Marielle
"Die gängige Vorstellung, dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit zwei grundverschiedene Phänomene sind, die keinerlei Gemeinsamkeiten haben, ist falsch.
Richtig ist, dass die körperlichen Eigenschaften der Menschen sich insofern unterscheiden, als die einen (trans) als 'körperlich normal' angesehen werden und die anderen (inter) als 'körperlich abweichend'. Gänzlich gemeinsam ist beiden jedoch, dass sie nicht in das übliche binäre und körperbasierte Geschlechtsverständnis und die darauf aufbauenden Zuordnungsstrukturen passen.
Es ist wissenschaftlicherseits unbestritten, dass es Menschen gibt, deren Empfinden nicht mit den Zuordnungsmerkmalen übereinstimmt, die auf diese Menschen qua Gesetz nach wie vor angewendet werden. Es ist durch die Wissenschaft anerkannt, dass es intergeschlechtliche Menschen gibt, die trotz körperlicher Uneindeutigkeiten ein eindeutig weibliches oder eindeutig männliches Selbstempfinden haben. Es ist ebenfalls anerkannt, dass es transgeschlechtliche Menschen mit anscheinend eindeutigen körperlichen Eigenschaften gibt, deren geschlechtliches Empfinden -deren Identität- jedoch indifferent oder konträr zu diesen Zuordnungsmerkmalen ist. Alle diese Menschen teilen die Erfahrung unter dem binären und körperbasierten Zuordnungssystem zu leiden, weil sie in dieses System nicht hineinpassen und sie deswegen nicht zur sozialen und gesetzlichen Normalität gehören.
Die Grundlage für das Verständnis der Gemeinsamkeit von inter- und transgeschlechtlichen Menschen ist das Anerkenntnis, dass die geschlechtliche Identität nicht an die immer noch verwendeten, körperlichen Zuordnungsmerkmale gebunden ist. Und das dieser Teil der menschlichen Identität durch die Wissenschaft bis dato nicht erklärt werden konnte, mithin schlicht nicht attestierbar ist; weder für trans- noch für intergeschlechtliche Menschen. Im übrigen auch nicht bei Menschen mit einer weiblichen oder männlichen Identität, die mit den auf sie angewendeten Zuordnungskriterien übereinstimmt.
Wer dies anerkennt wird dem Leitsatz des Beschlusses des Verfassungsgerichtes zur Dritten Option folgen und die geschlechtliche Identität von Menschen als zu schützendes Gut verstehen."
Es geht. Er benutzt seit einer persönlichen Begegnung die Anrede, die ich in der Signatur meiner E-Mails als für mich passend beschreibe. Ich bin ziemlich sicher, dass er davon überzeugt ist für seine Wähler_innen zu sprechen, wenn er gegen ein -aus unserer Sicht- ordentliches Gesetz spricht. Aus meiner Sicht passt er aber noch so einigermassen in den Diskurs einer demokratischen Gesellschaft. Er hat halt das Pech, dass er in dieser Sache Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion ist. Und in dieser Fraktion gibt es reichlich erzkonservativ-gestrige ........., denen Sachargumente schlicht am selbigen vorbeigehen, weil sie -als christlich konservativ Erleuchtete- natürlich von Natur aus wissen, was richtig und was falsch ist.Jaddy hat geschrieben: Do 29. Nov 2018, 20:28 Meine Bewunderung an alle, die mit Henrichmann diskutieren. Ich weiss noch nicht, ob ich mir das gebe
Andererseits stimmt es wohl, dass ihm und vielen anderen die Gemeinsamkeit von inter- und transgeschlechtlichen Menschen nicht wirklich klar ist. Dazu hat er als Anhang zu einer Antwort auf den neuesten CDU/CSU-Pseudo-'Änderungsvorschlag' zum Gesetz einen erläuternden Text bekommen (Ausschnitt siehe unten). Es wäre gut, wenn viele Menschen diesen Text nehmen, ein wenig auf sich selbst anpassen, und ihn an die CDU/CSU-Vertreter_innen (nicht nur an M. Henrichmann) im Innenausschuss des Bundestages schicken. Die Tagesordnungsnotbremse gibt uns dafür bis zum 11. Dezember Zeit.
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"Die gängige Vorstellung, dass Trans- und Intergeschlechtlichkeit zwei grundverschiedene Phänomene sind, die keinerlei Gemeinsamkeiten haben, ist falsch.
Richtig ist, dass die körperlichen Eigenschaften der Menschen sich insofern unterscheiden, als die einen (trans) als 'körperlich normal' angesehen werden und die anderen (inter) als 'körperlich abweichend'. Gänzlich gemeinsam ist beiden jedoch, dass sie nicht in das übliche binäre und körperbasierte Geschlechtsverständnis und die darauf aufbauenden Zuordnungsstrukturen passen.
Es ist wissenschaftlicherseits unbestritten, dass es Menschen gibt, deren Empfinden nicht mit den Zuordnungsmerkmalen übereinstimmt, die auf diese Menschen qua Gesetz nach wie vor angewendet werden. Es ist durch die Wissenschaft anerkannt, dass es intergeschlechtliche Menschen gibt, die trotz körperlicher Uneindeutigkeiten ein eindeutig weibliches oder eindeutig männliches Selbstempfinden haben. Es ist ebenfalls anerkannt, dass es transgeschlechtliche Menschen mit anscheinend eindeutigen körperlichen Eigenschaften gibt, deren geschlechtliches Empfinden -deren Identität- jedoch indifferent oder konträr zu diesen Zuordnungsmerkmalen ist. Alle diese Menschen teilen die Erfahrung unter dem binären und körperbasierten Zuordnungssystem zu leiden, weil sie in dieses System nicht hineinpassen und sie deswegen nicht zur sozialen und gesetzlichen Normalität gehören.
Die Grundlage für das Verständnis der Gemeinsamkeit von inter- und transgeschlechtlichen Menschen ist das Anerkenntnis, dass die geschlechtliche Identität nicht an die immer noch verwendeten, körperlichen Zuordnungsmerkmale gebunden ist. Und das dieser Teil der menschlichen Identität durch die Wissenschaft bis dato nicht erklärt werden konnte, mithin schlicht nicht attestierbar ist; weder für trans- noch für intergeschlechtliche Menschen. Im übrigen auch nicht bei Menschen mit einer weiblichen oder männlichen Identität, die mit den auf sie angewendeten Zuordnungskriterien übereinstimmt.
Wer dies anerkennt wird dem Leitsatz des Beschlusses des Verfassungsgerichtes zur Dritten Option folgen und die geschlechtliche Identität von Menschen als zu schützendes Gut verstehen."
As we go marching, marching, we bring the greater days
For the rising of the women, means the rising of the race
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Anne-Mette
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Moin,
von wem stammt das?
Anne-Mette
von wem stammt das?
GrußRichtig ist, dass die körperlichen Eigenschaften der Menschen sich insofern unterscheiden, als die einen (trans) als 'körperlich normal' angesehen werden und die anderen (inter) als 'körperlich abweichend'. Gänzlich gemeinsam ist beiden jedoch, dass sie nicht in das übliche binäre und körperbasierte Geschlechtsverständnis und die darauf aufbauenden Zuordnungsstrukturen passen.
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Moin Moin,
die Formulierung ist von mir. Sie richtet sich auf die Aussage von CDU/CSU-Leuten, dass trans-Problematiken mit dem jetzigen Gesetzentwurf gar nichts zu tun haben und deswegen in einer TSG-Reform (Anm.: am St. Nimmerleinstag) geregelt werden müssten.
Die Aussage ist im Hinblick auf die Namens- und Personenstandsänderung schlicht falsch, was man ihnen -in ihrem Bezugsrahmen- irgendwie erklären muss.
Habs gut
Marielle
die Formulierung ist von mir. Sie richtet sich auf die Aussage von CDU/CSU-Leuten, dass trans-Problematiken mit dem jetzigen Gesetzentwurf gar nichts zu tun haben und deswegen in einer TSG-Reform (Anm.: am St. Nimmerleinstag) geregelt werden müssten.
Die Aussage ist im Hinblick auf die Namens- und Personenstandsänderung schlicht falsch, was man ihnen -in ihrem Bezugsrahmen- irgendwie erklären muss.
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Anne-Mette
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Moin,
ich finde das als Argumentation "schwierig".
Dabei will ich das jetzt nicht zerreden und/oder Deine Arbeit und Deinen Einsatz schmälern...
Wir können nicht von "den Intersexuellen" und "den Transsexuellen" sprechen. Sie haben auch nicht (alle) gemein, dass sie nicht in ein binäres System passen.
Gerade einige/viele/ transsexuelle Menschen WOLLEN in ein binäres System passen, nehmen Operationen, Therapie und noch so einiges mehr auf sich, um sich "passend für das binäre System" zu machen.
Sie sind auch "danach" nicht mehr transsexuell, sondern Frau oder Mann und legen Wert auf IHR GESCHLECHT.
Vielleicht sollten wir das lieber mal bei Gelegenheit privat besprechen - bein einer guten Tasse mit echtem Bohnenkaffee
Herzliche Grüße
Anne-Mette
ich finde das als Argumentation "schwierig".
Dabei will ich das jetzt nicht zerreden und/oder Deine Arbeit und Deinen Einsatz schmälern...
Wir können nicht von "den Intersexuellen" und "den Transsexuellen" sprechen. Sie haben auch nicht (alle) gemein, dass sie nicht in ein binäres System passen.
Gerade einige/viele/ transsexuelle Menschen WOLLEN in ein binäres System passen, nehmen Operationen, Therapie und noch so einiges mehr auf sich, um sich "passend für das binäre System" zu machen.
Sie sind auch "danach" nicht mehr transsexuell, sondern Frau oder Mann und legen Wert auf IHR GESCHLECHT.
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Moin Moin Anne Mette, Guten Tag zusammen,
'ne Tasse Kaffee ist immer gern genommen
Nur die Zeit ist knapp, ich meld mich aber bald mal.
Trotzdem möchte ich auch hier kurz was dazu sagen.
Würde die Attestpflicht komplett entfallen (was leider kaum noch vorstellbar ist), hätten alle Menschen die Möglichkeit, für sich selbst die Einträge M, W, D oder -keine Angabe- zu wählen und entsprechende Vornamen zu bestimmen. So ist es im Entwurf bisher leider nur für Menschen vorgesehen, die ein DSD-Attest beibringen können.
Ich persönlich verstehe absolut nicht, wo darin das Problem für binäre Trans-Personen liegen würde. Auch die haben immer einen freien, selbstbestimmten Zugang zu NÄ und PÄ gefordert. Seit der aber überhaupt denkbar ist, verweisen manche (zu viele) von ihnen selbst auf ihre 'Besonderheiten' und schiessen damit gegen eine selbstbestimmte NÄ und PÄ für alle.
Ich kapiers nicht, hab nur 'ne These dazu; beim Käffchen.
Habs gut
Marielle
'ne Tasse Kaffee ist immer gern genommen
Trotzdem möchte ich auch hier kurz was dazu sagen.
Ich versteh ja was du meinst. Aber sie passen nicht in den binären, geburtsgenitalbasierten Bezugsrahmen derjenigen Leute, die gegen Verbesserungen an diesem Gesetz sind. Für diese Leute gibt es keine Frauen, die mit einem Penis geboren wurden; für die sind es Transfrauen. Das kann man missbilligen und verurteilen, aber es ist so. Deswegen muss man in deren Bezugsrahmen argumentieren, wenn man was erreichen will; wie z.B. einen selbstbestimmten Eintrag 'W' für (trans-)Frauen.Wir können nicht von "den Intersexuellen" und "den Transsexuellen" sprechen. Sie haben auch nicht (alle) gemein, dass sie nicht in ein binäres System passen.
Das weiss ich doch. Das akute Problem ist aber, dass u.a. mit dieser Argumentation seitens der Konservativen die Attestpflicht verteidigt wird, um den Kreis der Menschen, die über das PStG Zugang zur PÄ und NÄ bekommen, möglichst klein zu halten. Damit werden alle trans-Personen von der Nutzung der kommenden Regelungen ausgeschlossen und auf eine TSG-Reform vertröstet.Gerade einige/viele/ transsexuelle Menschen WOLLEN in ein binäres System passen, nehmen Operationen, Therapie und noch so einiges mehr auf sich, um sich "passend für das binäre System" zu machen. Sie sind auch "danach" nicht mehr transsexuell, sondern Frau oder Mann und legen Wert auf IHR GESCHLECHT.
Würde die Attestpflicht komplett entfallen (was leider kaum noch vorstellbar ist), hätten alle Menschen die Möglichkeit, für sich selbst die Einträge M, W, D oder -keine Angabe- zu wählen und entsprechende Vornamen zu bestimmen. So ist es im Entwurf bisher leider nur für Menschen vorgesehen, die ein DSD-Attest beibringen können.
Ich persönlich verstehe absolut nicht, wo darin das Problem für binäre Trans-Personen liegen würde. Auch die haben immer einen freien, selbstbestimmten Zugang zu NÄ und PÄ gefordert. Seit der aber überhaupt denkbar ist, verweisen manche (zu viele) von ihnen selbst auf ihre 'Besonderheiten' und schiessen damit gegen eine selbstbestimmte NÄ und PÄ für alle.
Ich kapiers nicht, hab nur 'ne These dazu; beim Käffchen.
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Der Gesetzentwurf steht jetzt als Punkt 10 auf der TO für den 13.12.2018. Ich hoffe sehr, dass die Verzögerungen im Innenausschuss doch noch zu einem guten Ergebnis führen (die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt).
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Es gibt - leider nicht so berauschende - Neuigkeiten. Nach queer.de soll es wohl bei der fremdbestimmten Zuweisung von Geschlecht bleiben.
queer.de - Regierungsentwturf zum Dritten Geschlecht: "Es bleibt bei der Fremdbestimmung"
queer.de - Regierungsentwturf zum Dritten Geschlecht: "Es bleibt bei der Fremdbestimmung"
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Hallo zusammen,
stimmt, 'berauschend' geht anders. Allzuviel ist es nicht, was an Verbesserungen gegenüber dem Erst-Entwurf aus dem BMIfBuH erreicht wurde und es wird zu analysieren sein, woran es gelegen hat. Sicher ist, dass die Betonabteilung bei der CDU/CSU, die zu keinerlei Gesprächen oder ähnlichem bereit war und Argumente einfach mit einer starren Verweigerungshaltung beantwortet hat, ein zu dicker Brocken für das vorhandene Engagement war.
Aber (in aller Zurückhaltung bei der Bewertung): Die Attestwand hat ein Loch, ein Löchlein, bekommen. Das kein 'ärztliches Attest' mehr verlangt werden wird, sondern eine 'ärztliche Bescheinigung' kann man als Wortspielerei ansehen; es könnte aber eine Bedeutung bekommen, wenn die Verwaltungsvorschriften zu der Gesetzesänderung gemacht werden. Wichtiger ist, dass in -§ 22 Abs.3 das 'muss' durch ein 'kann' ersetzt wird (betrifft den Geschlechtseintrag von Neugeborenen) und das der Attestzwang (der Bescheinigungszwang) nun doch für einen Teil der (erwachsenen) Betroffenen entfällt. In Fällen, in denen keine Bescheinigung über eine früher erfolgte ärztliche Behandlung mehr vorliegt und eine neuerliche Bescheinigung wegen des 'Erfolges' der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine 'unzumutbare Untersuchung' beigebracht werden könnte, wird die ärztliche Bescheinigung durch eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Standesamt ersetzt.
Das ist kein Grund zum Jubeln, und sicherlich auch ein zweischneidiges Schwert, mit dem man sehr bedacht und verantwortungsvoll umgehen muss. Die Fremdbestimmung bleibt de facto leider auch erhalten. Aber es ist mehr, als man noch vor ein paar Wochen oder Tagen hoffen konnte.
Habt es gut
Marielle
stimmt, 'berauschend' geht anders. Allzuviel ist es nicht, was an Verbesserungen gegenüber dem Erst-Entwurf aus dem BMIfBuH erreicht wurde und es wird zu analysieren sein, woran es gelegen hat. Sicher ist, dass die Betonabteilung bei der CDU/CSU, die zu keinerlei Gesprächen oder ähnlichem bereit war und Argumente einfach mit einer starren Verweigerungshaltung beantwortet hat, ein zu dicker Brocken für das vorhandene Engagement war.
Aber (in aller Zurückhaltung bei der Bewertung): Die Attestwand hat ein Loch, ein Löchlein, bekommen. Das kein 'ärztliches Attest' mehr verlangt werden wird, sondern eine 'ärztliche Bescheinigung' kann man als Wortspielerei ansehen; es könnte aber eine Bedeutung bekommen, wenn die Verwaltungsvorschriften zu der Gesetzesänderung gemacht werden. Wichtiger ist, dass in -§ 22 Abs.3 das 'muss' durch ein 'kann' ersetzt wird (betrifft den Geschlechtseintrag von Neugeborenen) und das der Attestzwang (der Bescheinigungszwang) nun doch für einen Teil der (erwachsenen) Betroffenen entfällt. In Fällen, in denen keine Bescheinigung über eine früher erfolgte ärztliche Behandlung mehr vorliegt und eine neuerliche Bescheinigung wegen des 'Erfolges' der Behandlung nicht mehr oder nur durch eine 'unzumutbare Untersuchung' beigebracht werden könnte, wird die ärztliche Bescheinigung durch eine eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Standesamt ersetzt.
Das ist kein Grund zum Jubeln, und sicherlich auch ein zweischneidiges Schwert, mit dem man sehr bedacht und verantwortungsvoll umgehen muss. Die Fremdbestimmung bleibt de facto leider auch erhalten. Aber es ist mehr, als man noch vor ein paar Wochen oder Tagen hoffen konnte.
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Moin,
hier noch "druckfrisch" (12.12.) ein Text vom Bundestag: https://www.bundestag.de/presse/hib/-/5 ... 9vRTThzo9g
Gruß
Anne-Mette
hier noch "druckfrisch" (12.12.) ein Text vom Bundestag: https://www.bundestag.de/presse/hib/-/5 ... 9vRTThzo9g
Gruß
Anne-Mette
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Re: Gesetzentwurf "Dritte Option" im Innenausschuss
Ich sehe da leider noch keine wirkliche Verbesserung. Eine dritte Option im Personenstand einzuführen aber auf körperliche Merkmale zu beschränken, ist immer noch sowohl absurd, wie nicht verfassungsgemäss. Absurd, weil die bisherigen zwei Optionen auch - nach erfolgreichen Klagen vor dem BVerfG - nicht (mehr) an Körperlichkeit gebunden ist, sondern an empfundene Identität. Nicht verfassungsgemäss, weil sowohl nicht dem Entscheid des BVerfG folgend, als auch nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz.Marielle hat geschrieben: Mi 12. Dez 2018, 17:56Allzuviel ist es nicht, was an Verbesserungen gegenüber dem Erst-Entwurf aus dem BMIfBuH erreicht wurde und es wird zu analysieren sein, woran es gelegen hat. ...
Aber (in aller Zurückhaltung bei der Bewertung): Die Attestwand hat ein Loch, ein Löchlein, bekommen. Das kein 'ärztliches Attest' mehr verlangt werden wird, sondern eine 'ärztliche Bescheinigung' kann man als Wortspielerei ansehen; es könnte aber eine Bedeutung bekommen, wenn die Verwaltungsvorschriften zu der Gesetzesänderung gemacht werden.
Zweitens ist nach wie vor die Beschränkung auf den "Chicago Konsens" drin. Attest oder Bescheinigung muss sich darauf beziehen, und das wäre im Zweifel eine Falschaussage der bescheinigenden Person.
Es mag juristisch haarspaltend aussehen, aber im Entscheid steht "zuordnen", nicht "zuordnen lassen". Das "lassen" steht nur in den Leitsätzen, die aber nur eine Art redaktionelles Vorblatt einer Entscheidung sind (persönliche Auskunft von Konstanze Plett, die die Klage mit geführt hat). Dieses fehlende "lassen" ist der Unterschied zwischen eigener Zuordnung und Fremdzuweisung, bzw. zwischen "beweisbarem" Nachweis und Selbstauskunft. Nicht alle Menschen, die jetzt berechtigt wären wollen die dritte Option. Sie werden auch nicht gezwungen, im Gegensatz zu allen anderen, die auf eine der bisherigen Optionen festgelegt werden.
Zur eidesstattlichen Versicherung: So wie es vorliegt ist das nicht die Selbstauskunft über die eigene Identität. Hier soll eine vergangene, nicht mehr nachweisbare Körperlichkeit bzw. die nicht-mehr-Verfügbarkeit von Unterlagen dazu beeidet werden. Und ein falscher Eid liesse sich in vielen Fällen mit etwas Aufwand und verschwendeten Steuergeldern ermitteln und strafrechtlich verfolgen.
Fazit: Keine Verbesserung für alle ausserhalb der Indikations-Shortlist.
Wir haben gestern in Bremen zusammengesessen und bereiten uns jetzt auf mehrere und ja: diverse Klagen vor, wenn die Standesämter voraussichtlich im neuen Jahr ihre Ablehnungen verschicken werden.